Zum 01.01.2012 gilt für das Ableiten und Reinigen von Schmutz- und Niederschlagswasser eine getrennte Gebührenberechnung. Die gesamten Kosten für den Transport und Reinigung des Abwassers, aber auch für den Neubau von Kanälen und den Unterhalt der Kläranlage und der Rohrleitungen werden aufgesplittet. Es gibt eine Schmutzwassergebühr wie bisher, die von der Höhe des Frischwasserverbrauchs abhängt und eine Niederschlagswassergebühr. Diese bemisst sich nach der Größe der auf dem Grundstück vorhanden versiegelten Flächen, von denen das Regenwasser in die Kanalisation gelangt und nicht im Erdbereich versickert. Durch diese Regelung werden die Kosten verursachergerecht zugeordnet. Versiegelte Flächen, auf denen das Regenwasser nicht versickern kann und direkt oder indirekt in die Kanalisation fließt, wie zum Beispiel Dachflächen, Terrassen oder Hofeinfahrten werden höher veranschlagt als teilversiegelte Flächen wie Befestigungen mit Rasengittersteinen, bei denen nur ein Teil des Regenwassers in die Kanalisation gelangt. Der Selbstauskunftsbogen gibt den Memminger Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit nähere Angaben zum Grad der Versiegelung, zu Kanalanschlüssen oder zu Zisternen zu machen. Sie erhalten ihn ab Januar 2012 auf Anfrage speziell für Ihr Grundstück, wenn Sie neu gebaut haben oder Veränderungen gegenüber der letzten Feststellung eingetreten sind. Aussenanlageplan gem. § 11 Abs. 6 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Selbstauskunftsbogen (wird vom Tiefbauamt zugeschickt)
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