29.04.2026: Die städtischen Katastrophenschutzeinheiten haben ihre Zusammenarbeit im Rahmen einer groß angelegten Übung der Stadt Memmingen „TeReEx 2026“ erfolgreich auf die Probe gestellt. Rund 130 ehrenamtliche Einsatzkräfte von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk (THW), Bayerischem Roten Kreuz (BRK), Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe und Deutscher Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) nahmen am vergangenen Wochenende (24.-26. April) an der Übung im Bundeswehr-Übungsdorf Bonnland am Truppenübungsplatz Hammelburg teil. Bereits am Freitag errichteten die Einsatzkräfte eine Zeltstadt und starteten am Abend mit einem ersten komplexen Einsatzszenario. Simuliert wurden unter anderem eine Unfallfahrt aufgrund eines medizinischen Notfalls mit zahlreichen Schäden, ein Gebäudeschaden durch einen umgestürzten Baum sowie ein Wohnhausbrand. Nach einer ersten unübersichtlichen Phase lief die strukturierte Abarbeitung an: Die Feuerwehr übernahm Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung und Menschenrettung aus den verunfallten Fahrzeugen sowie aus dem Gebäude. Der Rettungsdienst versorgte Verletzte, führte Sichtungen durch und richtete einen Behandlungsplatz ein. Das THW unterstützte mit technischer Bergung, Ausleuchtung der Einsatzstelle, Abstützmaßnahmen und verschaffte sich mithilfe von Drohnentechnik einen Überblick über das Schadensgebiet. Die Wasserrettung konzentrierte sich auf die Rettung von Personen im und am Gewässer. Am zweiten Übungstag gab es zunächst verschiedene Ausbildungsstationen, darunter Rettungsübungen aus Höhen und Tiefen, Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie Trainingseinheiten für den Atemschutzeinsatz und die technische Hilfeleistung. Darauf folgte eine weitere anspruchsvolle Übungsphase mit mehreren gleichzeitigen Schadenslagen. Dazu zählten unter anderem ein abgestürztes Fahrzeug in einer Kiesgrube, ein Garagenbrand mit vermissten Personen sowie eine Explosion in einer Kanalbaustelle mit verschütteten Personen, was umfangreiche Ortungs- und Rettungsmaßnahmen notwendig machte. Weitere Einsatzstellen banden zusätzliche Kräfte: Eine Person musste aus einem Gewässer gerettet werden, während andernorts ein Maschinenunfall sowie ein weiterer Fahrzeugbrand schnelle technische Hilfeleistung und medizinische Versorgung erforderten. Die umfangreiche Übung war von Sandra Schneider vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz und von Stephan Zettler vom Technischen Hilfswerk vorbereitet worden. Die Szenarien stellten bewusst hohe Anforderungen an Koordination und Kommunikation, und boten eine realitätsnahe Übungslage für alle beteiligten Organisationen. Neben der fachlichen Ausbildung standen auch der Austausch und die Vernetzung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Fokus. Die Großübung zeigte einmal mehr die hohe Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit des Memminger Katastrophenschutzes.
Im Falle, dass Ihr altes Kennzeichen unbrauchbar oder defekt ist, können Ihre Kennzeichen mit neuen Plaketten bestempelt werden. Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle alte Kennzeichen (mit Plaketten) Zulassungsbescheinigung Teil 1 und evtl. Nachweis der Hauptuntersuchung
Zum 1. Januar 2021 wird eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) eingeführt. Mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Die eID-Karte kann nur für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausgestellt werden. Namensänderung Ändert sich der Name während der Gültigkeit der eID-Karte, müssen Sie diese neu beantragen. Verlust Den Verlust/Diebstahl eine eID-Karte müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden. Bearbeitungszeit Die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer eID-Karte bei der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 4 Wochen (siehe Pass / Personalausweis - Statusabfrage) Gültigkeitsdauer Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich. Direktversand des Dokuments nach Hause Auf Wunsch kann Ihnen das Dokument an die Adresse der Hauptwohnung zugestellt werden. Beachten Sie bitte die Informationen unseres Merkblatts. Aushändigung Bei der Beantragung erhalten Sie eine Abholinformation mit vorgedruckter Vollmacht. Auf dieser erfahren Sie, wie der Bearbeitungsstand des Dokuments abzufragen ist. Online-Terminvereinbarung mit dem Bürgeramt Die Gebühren sind bereits bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu begleichen: 37,00 Euro Zuschlag Direktversand an die Adresse der Hauptwohnung 15,00 Euro Für die Antragstellung benötigen Sie: die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Ihren aktuellen und gültigen Reisepass bzw. Ihr aktuelles und gültiges Identitätsdokument ein Mindestalter von 16 Jahren Persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich
18.04.2019: Vor zehn Jahren trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Kraft. Ziel war es, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. „Es ist noch Einiges zu tun, aber wir haben als Stadt auch schon viel erreicht“, formuliert die Vorsitzende des Behindertenbeirates Verena Gotzes bei ihrer Begrüßung im Rathaus und stellt im Zuge dessen Gebärdensprachdolmetscherin Jimena Sauer vor, die schon die Bürgerversammlung im vergangenen Jahr begleitete und auch die Sitzung an diesem Abend für die gehörlosen Teilnehmer übersetzt. Mit einer kurzen Präsentation blickt die stellvertretende Vorsitzende Regina Sproll auf das vergangene Jahr zurück und berichtet dabei unter anderem von Aktionen wie dem Familientag ohne Grenzen, dem Aktionsstand zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und dem Straßenfest auf dem Theaterplatz, die alle auch in diesem Jahr wieder durchgeführt werden. Erfreuliche Nachrichten brachte auch Oberbürgermeister Manfred Schilder mit zur Sitzung, der nach der Verlesung des Antrages aus dem Vorjahr zur barrierefreien Ausstattung des Freibades berichten konnte, dass ein mobiler Lifter für den Beckeneinstieg angeschafft wurde. Dass Barrierefreiheit mehr ist als eine Rampe zeigt der Behindertenbeirat in zwei Anträgen an den Rathauschef. Um Menschen mit Lernschwierigkeiten oder anderen sprachlichen Barrieren nicht auszuschließen ist es wichtig, Informationen in „Leichter Sprache“ zur Verfügung zu stellen. Dass dies auch auf der Homepage der Stadt Memmingen, beispielsweise zu Themen wie „Wie und wo beantrage ich einen Personalausweis“ umgesetzt wird, forderte der Behindertenbeirat nun bei seiner Sitzung im Rathaus. Ausgehend von den Vorbereitungen zur Ausstellung „imPERFECT“, die im Herbst in der MEWO Kunsthalle startet und für möglichst alle Besuchergruppen zugänglich sein soll, kam die Frage nach einem taktilen Orientierungsplan für das Gebäude am Bahnhof auf. Insbesondere Menschen mit Sehbehinderung sind auf diese taktil erfassbaren Übersichtspläne angewiesen.
Stellplätze im Erdgeschoß sind für Frauen bzw. Frauen mit Kinderwagen reserviert. Insgesamt stehen auf 9 Parkebenen 390 Stellplätze zur Verfügung. 1. mit 6. Stunde: je 1,00 € Tagessatz maximal: 6,00 € Ersatzticket: 9,00 € Memmingen
www.allgaeu-mail.de Unsere Briefmarken-Verkaufsstellen: ARAL Center Scaturro, Buxheimer Str. 113 Bahnhofsbuchhandlung Memmingen Wintergerst & Höhn GmbH, Bahnhofstr. 3 Kiosk im Klinikum, Bismarckstr. 23 Lotto-Toto Häring, Benninger Str. 13 Memminger Zeitung, Donaustr. 14 Kempten
Die Stadtkasse stellt bei Geldspenden für städtische Einrichtungen nach erfolgtem Zahlungseingang Spendenbescheinigungen aus. Bescheinigungen über Sachspenden an städtische Einrichtungen werden vom jeweiligen Fachamt erteilt. Quittungen für Spenden an außerstädtische Einrichtungen (z.B. Vereine) werden von diesen Institutionen selbst erstellt.
Um einen Baukran, Baugerüst oder einen Bauschuttcontainer auf öffentlichen Flächen aufstellen zu können oder ein Materiallager einzurichten, benötigen Sie vor Beginn eine Sondernutzungserlaubnis für den Gebrauch der öffentlichen Fläche (Straße, Gehweg, Parkplatz). Der Antrag ist von der durchführenden Baufirma zu stellen.
Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer oder der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 14 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung - GewO). Bei der Aufstellung von Automaten jeder Art als selbständiges Gewerbe, ist die Anzeige bei der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung zu erstatten (§ 14 Abs. 3 GewO). Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z. B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens. Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z. B. auch Gesellschafter von Personengesellschaften) oder juristische Person, die ein Gewerbe (Hauptniederlassung) beginnt sowie der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Immobilienmakler, Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige außerdem eine Erlaubnis bzw. die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (sog. überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige: An- und Verkauf von a) hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung; b) Kraftfahrzeugen und Fahrrädern; c) Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen; d) Edelsteinen, Perlen und Schmuck; oder e) Altmetallen, soweit sie nicht unter Buchstabe c fallen, durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe; Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien); Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften; Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften; Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge. Bei der Gewerbeanmeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, ein Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO) zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen. Der ausländische Antragsteller ist verpflichtet vergleichbare Zuverlässigkeitsnachweise zu erbringen (amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder eines Auszugs aus dem Strafregister seines Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde). Wenn aufgrund des bisherigen Aufenthalts des Ausländers anzunehmen ist, dass in den genannten Zeugnissen und Nachweisen gewerberechtlich bedeutsame Tatsachen nicht mehr bzw. noch nicht enthalten sind, kann auf Vorlage der ausländischen bzw. deutschen Zeugnisse verzichtet werden. Reisegewerbliche Tätigkeiten, für die eine Reisegewerbekarte benötigt wird, sind nicht anzeigepflichtig. Dagegen besteht für einige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten (z.B. Verkauf von Druckwerken an öffentlichen Orten, Verkauf von Lebensmitteln von nicht ortsfesten Verkaufsstellen aus) eine Anzeigepflicht (§ 55c GewO). Die Gewerbeanmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt. Über die Gewerbeanmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) informiert. Anmeldung Einzelperson 40,00 € Anmeldung Firma 40,00 € Anmeldung einer GbR pro Gesellschafter 40,00 € Personalausweis oder Reisepass (Kopie) Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung) Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug (ggf. Ersetzung des Zuverlässigkeitsnachweis durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen) Minderjährige: Vollmacht oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt Ausländer: Zuverlässigkeitsnachweis aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung (z.B. Amtliches Führungszeugnis, Leumundszeugnis oder Auszug aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder gleichwertige Urkunde sowie Gewerbezentralregisterauszug des Heimatstaates) § 14 Gewerbeordnung (GewO) Anzeigepflicht § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Empfangsbescheinigung § 38 Gewerbeordnung (GewO) Überwachungsbedürftige Gewerbe § 55c Gewerbeordnung (GewO) Anzeigepflicht Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Es kommt vor, dass Mehrstaater ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen oder möchten, z. B. weil Sie in die Armee oder den öffentlichen Dienst eines anderen Staates (dessen Staatsangehörigkeit sie auch besitzen) eintreten oder dort ein politisches Amt übernehmen wollen. In diesem Falle besteht die Möglichkeit auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten. Zum Nachweis des Verzichtes auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird eine Verzichtsurkunde ausgestellt. Wir empfehlen Ihnen immer, vor Antragstellung einen persönlichen Gesprächstermin mit uns zu vereinbaren, um Voraussetzungen, Auswirkungen, Vorgehensweise, zu erbringende Nachweise und alle sonstigen offenen Fragen zu klären. Online-Terminvereinbarung Nähere Informationen zu diesem Thema (auch zum Verfahren, Kosten, etc.) finden Sie im BayernPortal unter folgendem Link: Bayernportal: Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit Ebenso haben Sie dort jederzeit die Möglichkeit einen Antrag online zu stellen.