Begleitet leben - begleitet sterben Die Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie deren Angehörigen ist eine menschliche und religiöse Aufgabe und versetzt uns häufig an die Grenze der Sprache. Es fordert loszulassen, Abschied nehmen und Trauern zu lernen. Ziel der Einrichtung ist es, schwerstkranke und sterbende Bewohner auf ihrem Weg zu begleiten und Leiden zu lindern. Uns liegt es fern, die Sterbephase zu normieren oder zu standardisieren. Vielmehr liegt es uns am Herzen, einen verbindlichen Rahmen für ein menschenwürdiges, individuelles Sterben abzustecken. Humanität im Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden bedeutet für uns, diesen Menschen den größtmöglichen Beistand, die notwendige Pflege, insbesondere aber ausreichende Schmerzfreiheit zu ermöglichen. Um dies zu ermöglichen bedarf es der Zusammenarbeit vieler Menschen im Bürgerstift, wobei vor allem unsere speziell auf die Bedürfnisse schwerstkranker und sterbender Menschen qualifizierten Palliativfachkräfte eine zentrale Rolle einnehmen. Darüber hinaus wirken alle, sowohl hauptberufliche, als auch ehrenamtliche Mitarbeiter, Ärzte, Therapeuten, Seelsorger an der Betreuung der Menschen in ihrer letzten Lebensphase mit. Professionelle Pflege allein ist jedoch nicht ausreichend um schwerstkranke und sterbende Menschen optimal zu begleiten. Hierzu bedarf es wesentlich mehr. Gerade in dieser Situation geht es um gelebte Solidarität zwischen Lebenden und Sterbenden. Wir möchten den gesamten Prozess – vor und nach dem Sterben – für alle Beteiligten verbessern und über den Tod hinaus Beistand und Hoffnung geben. Dadurch sollen Mitarbeiter und Angehörige gleichermaßen Trost und Verständnis erfahren. „Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben zu geben." -Cicely Sauders, Begründerin der Hospizbewegung-
Harfe Die Wiege der Harfe liegt 3000 v.Chr. In Mesopotamien und Ägypten. Seitdem wird die Harfe landestypisch weiterentwickelt. Südamerikaner spielen eine kleine Harfe im Stehen und zupfen mit den Fingernägeln. In Irland spielt man die irische Hakenharfe, die europaweit als Einsteigermodell benutzt wird. Hier bei uns wird vor allem die "Tiroler Volksharfe" gespielt. Der Tonraum umfasst 5-7 Oktaven. Für diesen Harfentyp hat Mozart das berühmte Konzert für Flöte, Harfe und Orchester komponiert. Die Königin der Harfen, die Konzertharfe, wurde in der Romantik entwickelt und war damals ein richtiges Modeinstrument. Sie wurde durch zusätzliche Pedale für Halbtonschritte und Saiten erweitert und darf heute in keinem Orchester mehr fehlen. Auf der Harfe kann man alle Musikstile spielen, sowohl begleitend als auch solistisch. Die Harfe zeichnet sich durch ihre warmen aber sehr klaren Ton aus. An unserer Musikschule wird ab 5-6 Jahren Harfe unterrichtet. Gitarre, E-Gitarre Bassgitarre Harfe Lehrerin Franziska Widmer
Sie wollen eine Steuerbefreiung bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges beantragen auf Grund einer Schwerbehinderung, einer Landwirtschaft, eines Anhängerzuschlages oder ähnlichem. Falls die Steuerbefreiung vom Zollamt abgelehnt wird, ist der Halter verpflichtet unverzüglich eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und schwarze Kennzeichen auf eigene Kosten zu beantragen. Nachfolgend finden Sie die notwendigen Formulare. Die beigefügten Merkblätter sind nur für den Halter zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Beachtung.
Im Erdgeschoss des Welfenhauses, Zi.-Nr. 002 erhalten Sie Zehnerkarten für das Memminger Hallenbad. Erwachsene: 23,00 € Jugendliche: 12,00 €
Durch das neue Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 ergibt sich eine Änderung für alle Personen, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind: Es ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Das Führungszeugnis müssen Sie bei der Einwohnermeldebehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Eine Beantragung beim Stadtjugendamt ist nicht möglich. Das Stadtjugendamt Memmingen bietet auf folgender Seite alle nötigen Informationen und Anträge hierzu, um Vereine und ehrenamtlich Tätige dabei zu unterstützen, diese neue Regelung umzusetzen: www.memmingen.de/fz-ehrenamt.html
Weitere Veröffentlichungen 111 Jahre Schulkinderbetreuung in Memmingen (2013) Steinheim (2014) Dickenreishausen (2026) Feuer, Wasser, Krieg und andere Katastrophen (Informationstafeln 2012) 111 Jahre Schulkinderbetreuung in Memmingen (2013) Kaum eine andere Stadt kann wohl auf eine so lange Tradition in der Kinderbetreuung zurückblicken wie Memmingen. Neben dem bereits bekannten Kindergarten (gegründet 1848) entwickelte sich seit dem Jahr 1902 ein besonders qualifiziertes Angebot mit 2013 rund 250 Plätzen in 15 Hortgruppen. 1902 wurde in der katholischen Hildegardanstalt (Mallersdorfer Schwestern) ein Hort für 40 Schulkinder eingerichtet. 1913 folgte ein evangelischer Hort in den Räumen der Pfründeanstalt (Neuendettelsauer Diakonissen) - jeweils unterstützt von Frauenvereinen. Später wandelte sich das zunächst also konfessionell getragene Hortwesen zu einem kommunalen Aufgabenfeld, in dem neben die fürsorgliche Unterstützung alleinerziehender Mütter zunehmend der moderne Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Vordergrund trat. Flyer 111 Jahre Hort Steinheim (2014) Die erste urkundliche Erwähnung Steinheims fand im Zuge der Gründung des Klosters Ottobeuren wohl im Jahre 764 n. Chr. statt. Das 1250jährige Jubiläum 2014 war Anlass, einen Flyer zur Geschichte des Dorfes Steinheim bis zur Eingemeindung in die Stadt Memmingen 1976 herauszugeben. Faltblatt Steinheim Historie (2014) Dickenreishausen (2026) Die erste urkundliche Erwähnung Dickenreishausens fand im Zuge der Gründung des Klosters Rot an der Rot im Jahre 1126 n. Chr. statt. Das 900jährige Jubiläum 2026 ist Anlass, in Zusammenarbeit mit dem Heimat- und Gedächtnisverein sowie dem Bürgerausschuss Dickenreishausen einen Flyer zur Geschichte des Dorfes Dickenreishausen bis zur Eingemeindung in die Stadt Memmingen 1976 herauszugeben. Faltblatt Dickenreishausen (2026) Feuer, Wasser, Krieg und andere Katastrophen (Informationstafeln 2012) Feuer, Wasser, Krieg und andere Katastrophen (Downloads) TafelMartinLutherPlatz_01.pdf 279 KB TafelMarktplatz_01.pdf 423 KB TafelHallhof_02.pdf 387 KB TafelKramerstrasse_01.pdf 779 KB TafelReichshain_01.pdf 503 KB
JaS - Jugendsozialarbeit an Schulen ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden. JaS bringt nicht nur sozialpädagogische Kompetenz ein, sondern agiert mit dem gesamten System der Jugendhilfe. JaS arbeitet einzelfallorientiert. Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist ein freiwilliges Angebot. Beratung und Unterstützung durch die JaS-Fachkraft ist kostenlos. Gesprächsinhalte unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (auch gegenüber der Schule und allen anderen Institutionen). Dies geschieht durch: Beratung und sozialpädagogische Hilfen: In Einzel- oder auch Gruppengesprächen mit den jungen Menschen werden deren Probleme im Alltag, in der Familie, in der Schule oder auch im Übergang in die Ausbildung und in den Beruf besprochen und gemeinsam Lösungswege entwickelt. Soziale Gruppenarbeit zur Stärkung sozialer Kompetenzen, insbesondere der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit. Elternarbeit: Innerfamiliäre, erzieherische und/oder schulische Probleme erfordern eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Beratung, um gemeinsam Wege zur Verbesserung zu finden. Hierbei können auch weitere Leistungen der Jugendhilfe ein-bezogen oder angeregt werden. Zusammenarbeit mit dem Jugendamt (Allgemeiner Sozialdienst, Jugendgerichtshilfe etc.) und mit den Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe (z. B. Erziehungsberatungsstellen, Horten, Jugendzentren) und anderen sozialen Einrichtungen insbesondere mit Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung (offene und gebundene Ganztagsschule), dem Gesundheitswesen (z. B. Drogenberatungsstellen) sowie mit Polizei und Justiz. Im Zusammenhang mit dem Übergang von der Schule in den Beruf ist die Kooperation mit der Agentur für Arbeit unverzichtbar. JaS wird durch die Stadt Memmingen in eigener Trägerschaft an folgenden Schulen geleistet: Edith-Stein-Schule (Grundschule) Elsbethenschule (Grundschule) Theodor-Heuß-Schule (Grundschule) Jakob-Küner-Schule (Berufsschule) Johann-Bierwirth-Schule (Berufsschule) Reichshainschule (Förderschule) Darüber hinaus erfolgt JaS durch von der Stadt Memmingen beauftragte freie Träger der Jugendhilfe: Bismarck-Schule (Mittelschule) Lindenschule (Mittelschule) Volksschule Amendingen (Mittelschule) Die weit überwiegende Finanzierung wird durch die Stadt Memmingen geleistet. Der Freistaat Bayern unterstützt Teile der Maßnahmen durch sein JaS-Förderprogramm mit festen Zuschüssen. SGB VIII
Für den Bereich der Stadt Memmingen können Sie verschiedene Parkausweise beantragen. Handwerkerparkausweise und Parkausweise für Sozialen Dienst: für Handwerksbetriebe, die im Stadtgebiet Memmingen regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie handwerkliche Dienstleistungen ausführen. für Soziale Dienste: Als Anbieter von ambulanten Pflegediensten in der Altenpflege und Krankenpflege können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken Ihrer Fahrzeuge während des Einsatzes beantragen. Bewohnerparkausweise: Sofern Sie ein Bewohner der Bewohnerparkzonen A, B oder C sind, können Sie für Ihr Fahr-zeug einen Bewohnerparkausweis für jeweils ein Jahr beantragen. Bewohner sind nur diejenigen Personen, die in dem ausgewiesenen Gebiet tatsächlich wohnen. Der Bewohnerparkausweis kann auch für ein nicht auf den Bewohner zugelassenes KFZ erteilt werden, wenn es von ihm ständig von seinem Wohnsitz aus benutzt wird. Pro Haushalt kann lediglich ein Parkausweis ausgestellt werden. Ausnahmegenehmigung – Haltverbotszone Memmingen-Ost Sofern Sie ein Anwohner der Haltverbotszone Memmingen-Ost sind, können Sie für Ihr Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung mit Parkausweis beantragen. Anwohner sind nur diejenigen Personen, die in dem ausgewiesenen Gebiet tatsächlich wohnen. Die Ausnahmegenehmigung mit Parkausweis kann auch für ein nicht auf den Anwohner zugelassenes KFZ erteilt werden, wenn es von ihm ständig von seinem Wohnsitz aus benutzt wird. Online-Terminvereinbarung für Straßenverkehrsangelegenheiten