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Ziel/Aufgabe In Zusammenarbeit mit öffentlicher und freier Jugendhilfe, medizinischen Einrichtungen, Ärzten Schulen und anderen Institutionen erhalten Kinder und Jugendliche, die sexuelle Übergriffe/Gewalt erlebt haben oder hiervon bedroht sind, schnell, unbürokratisch und koordinierend geeignete Hilfe. Die Fachstelle berät zu bestehenden und notwendigen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten/-angeboten, vermittelt und koordiniert diese und begleitet die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern. Zielgruppen 1. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren die Opfer eines sexuellen Mißbrauchs oder Übergriffs sind oder waren, die konkret von einem sexuellen Mißbrauch oder Übergriff bedroht sind die als Beteiligte oder Täter in Zusammenhang mit einem sexuellen Mißbrauch oder Übergriff beratende Unterstützung benötigen 2. Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte die beratende und begleitende Unterstützung benötigen 3. Fachkräfte innerhalb der Jugendhilfe die mit konkreten Fällen von sex. Mißbrauch konfrontiert sind, die konkret mit möglichen Fällen von sex. Mißbrauch konfrontiert sind, die einen Bedarf an Fortbildung/Wissenstransfer zum Thema Sexueller Mißbrauch haben 4. Fachkräfte außerhalb der Jugendhilfe (insb. in Bereichen Schule, Medizin, Justiz) die mit konkreten Fällen von sex. Mißbrauch konfrontiert sind, die konkret mit möglichen Fällen von sex. Mißbrauch konfrontiert sind, die einen Bedarf an Fortbildung/Wissenstransfer zum Thema Sexueller Mißbrauch haben 5. Öffentlichkeit und Multiplikatoren Presse Ehrenamtliche Mitarbeiter innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe Angebote und Leistungen Das fachliche Angebot beinhaltet Krisenintervention Einzelfallberatung und –hilfe, Begleitung Soziale Gruppenarbeit innerhalb der Zielgruppe; anlaßbezogene Präventionsarbeit Beratung und Fortbildung von Fachleuten und Multiplikatoren Die Fachstelle ist als Teil der Jugendhilfe nicht Jugendamt insb. nicht im Sinne der §§ 8a, 42 und § 50 SGB VIII, insb. keine Meldestelle für Kindeswohlgefährdungen. Orientiert am situativen Bedarf bietet die Fachstelle folgende Leistungen unter den Gesichtspunkten freiwillige Beratung, Unterstützung, Begleitung , Netzwerkarbeit an: Mithilfe bei der Krisenintervention Erfassung der persönlichen Problemlage Erarbeitung eines Lösungsweges und Unterstützung des ausgewählten Handlungsansatzes Anbahnung/Intensivierung von und Motivation zu Kontakten zu Institutionen und Fachstellen, Abbau bestehender Hemmnisse, Vorurteile, Unkenntnisse Begleitung zu und Unterstützung bei Institutionen und Fachstellen mit notwendigen Leistungen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt –Sozialer Beratungsdienst- bei nicht abwendbarer -insb. akuter- Kindeswohlgefährdung im Rahmen des § 8a SGB VIII Zusammenarbeit /Koordination mit dem Jugendamt und der Städtischen Erziehungsberatungsstelle im Kontext Beratung, Therapie und Hilfe zur Erziehung Vernetzung mit Kooperationspartnern Öffentlichkeitsarbeit/Information und Herstellung der Zugänglichkeit Grundsätzlich ist eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern ist erforderlich und wird erreicht durch beratende Einzel- und Familiengespräche. Das Angebot steht Kindern und Jugendlichen gem. § 8 Abs. 2 und 3 SGB VIII auch ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten zu, solange dies aufgrund der Not- und Konfliktlage erforderlich ist und eine Einbindung der Personenberechtigten den Beratungs- und Schutzzweck vereiteln würde.
Satzungen der Stadt Memmingen und übergeordnete Rechsvorschriften Hier finden Sie die vom Stadtrat der Stadt Memmingen erlassenen Satzungen sowie Regelungen des Bundes- und Landesgesetzgebers. In den Memminger Satzungen ist festgelegt, wie die einzelnen Abfallarten zu entsorgen sind und welche Gebühren dafür anfallen. Satzungen der Stadt Memmingen zur Abfallwirtschaft gültig ab 01.01.2024 3400_AWS_gueltig_ab_01.01.2024.pdf 3401_AGS_gueltig_ab_01.01.2024.pdf Übergeordnete Rechtsvorschriften im Bereich Abfallwirtschaft Link zur Sammlung von Rechtsvorschriften im Bereich Abfallwirtschaft Rechtsvorschriften zur Mindestlast der Waagen Informationen_ueber_den_Waegebereich_von_Waagen_im_Bereich_Entsorgung_am_Beispiel_Muellumladestation.pdf 15 KB Informationen_ueber_den_Waegebereich_von_Waagen_im_Bereich_Entsorgung_am_Beispiel_Sperrmuellannahmestelle.pdf 16 KB Mess-_und_Eichverordnung.pdf 394 KB MessEG.pdf 146 KB
20.02.2022: Liebe Frauen! Hiermit laden wir Sie/Euch ganz herzlich zu den Treffen und Veranstaltungen des Frauennetzwerks Memmingen e.V. ein. Alle sind herzlich willkommen - Mitgliedschaft nicht erforderlich.
30.10.2018: https://www.gleichstellung-bayern.de/ Die LAG ist ein bayernweites Bündnis von Kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten aus Städten, Gemeinden und sonstigen kommunalen Gebietskörperschaften. Ziel ist, für die Verwirklichung des folgenden Verfassungsauftrags einzutreten: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichstellung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Akkordeon Ein Zauberkasten, in dem ein ganzes Orchester steckt, das Melodie und Begleitung gleichzeitig spielen kann und in diversen Musikarten zu Hause ist - das ist das Akkordeon. Die durchschlagenden Zungen, die im Akkordeon die Töne erzeugen, wurden erstmals 1200 v. Chr. in China entwickelt. Erst Anfang des 19. Jahrhunderts entstand unser heutiges Akkordeon. Vielfältige Erfindungen und Experimente trugen dazu bei, dass es heute eine kaum überschaubare Anzahl und Varianten in allen Teilen der Welt gibt, was sich auch in oft sehr eigenwilligen Bezeichnungen, wie z.B. Quetschn oder Ziach, widerspiegelt. Einer der größten Vorteile des Akkordeons ist seine Transportfähigkeit. Das war auch der Grund, warum dieses Instrument in der Nachkriegszeit mit einer Tastatur statt mit Knöpfen ausgestattet wurde und bei den Pianisten für Ihre abendliche Barmusik sehr beliebt war. Es spielt eine wichtige Rolle in der Volksmusik in vielen Gegenden Europas. In Argentinien gibt es keinen Tango ohne Bandoneon- ein sehr entfernt verwandtes Harmonika-Instrument, das aber einen akkordeonähnlichen Klang hat. fotografiert von Alwin Zwibel Das Instrument hat durch zeitgenössische Komponisten und entsprechende Werke seinen volkstümlichen Ruf weitgehend wandeln können und damit Eingang in die klassische Literatur gefunden; daneben entstehen immer wieder Gruppen und Bands im Bereich der Folk- oder Weltmusik-Szene, bei denen der Akkordeon-Sound zum individuellen Klangreichtum beiträgt. Berühmter Vertreter ist z.B. Richard Galliano, der sowohl in der Klassik, als auch im Tango und Jazz zu Hause ist. Das Akkordeon lässt sich (so wie das Klavier) von 6-106 Jahren lernen. Es ist genauso ein Solo-Instrument wie für das Zusammenspiel, auch im Akkordeon-Orchester, geeignet. Klavier Akkordeon Lehrerin Annette Weber
20.02.2022: Liebe Frauen! Hiermit laden wir Sie/Euch ganz herzlich zu den Treffen und Veranstaltungen des Frauennetzwerks Memmingen e.V. ein. Alle sind herzlich willkommen - Mitgliedschaft nicht erforderlich.
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein macht gesellschaftliche Benachteiligungen sichtbar wirkt auf Veränderungen hin berät und unterstützt Kollegen und Kolleginnen in der Verwaltung berät, klärt Sachverhalte und unterstützt Bürgerinnen und Bürger der Stadt Memmingen entwickelt Informationsblätter, Broschüren, Publikationen zu gleichstellungsrelevanten Themen initiiert Projekte und Maßnahmen bietet eine Anlaufstelle für Fragen, Anregungen und Beschwerden macht Öffentlichkeitsarbeit arbeitet mit Ämtern, Beratungsstellen und Weiterbildungsträgern zusammen vernetzt Frauengruppen und Organisationen unterstützt den Runden Tisch zum Thema Häusliche Gewalt Aktuelles Gleichberechtigung Gleichstellung stärkt Frauen - aber auch Männer Gleichberechtigung stellt Frauen auf festen Boden in unserer Gesellschaft Die europäische Union setzt auf 3 Konzepte zur Herstellung von Chancengleichheit: Gleichbehandlung - Frauenförderung - Gender Mainstreaming Gleiche Chancen für beide Geschlechter fördern gerechte Strukturen und erweitern Entwicklungspotenziale in allen Menschen Gleichberechtigung ist das Fundament für gleiche Chancen in unserer Gesellschaft Arbeitsgrundlagen "Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin": (Art. 3 Absatz 2 GG) Die Gleichstellungsbeauftragten wirken im Rahmen der Zuständigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bezirks, Landkreises und der Gemeinde auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft hin (Art. 20 Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern -Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG. "Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen Gemeinschaft (...) die Gleichstellung von Männern und Frauen (...) zu fördern" (Art. 2 Amsterdamer Vertrag). "Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern" (Art. 3 Amsterdamer Vertrag). Gleichstellungskonzept der Stadt Memmingen : zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Memmingen in der Fassung von 1998. Geschlechtersensible Sprache - Arbeitshilfe
Impressum / Herausgeber Stadt Memmingen Hausanschrift: Marktplatz 1 87700 Memmingen Postanschrift: Postfach 1853 87688 Memmingen Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts Vertretungsberechtigter: Oberbürgermeister Jan Rothenbacher Marktplatz 1 87700 Memmingen Telefon +49 8331 850-0 Telefax +49 8331 850-1299 poststelle (at) memmingen.de www.memmingen.de Aufsichtsbehörde: Regierung von Schwaben Fronhof 10 86152 Augsburg Umsatzsteueridentifikation: UST-ID-Nr. DE129098416 Redaktion Claudia Fuchs Dipl. Sozialpädagogin (FH) Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Rathaus, Marktplatz 1 87700 Memmingen Telefon: 08331/850-2463 Fax: 08331/5433 eMail: frauenbeauftragte (at) memmingen.de
Arbeitskreis Jugendliche Im Arbeitskreis „Jugendliche“ bündeln Fachkräfte aus unterschiedlichen Organisationen, Einrichtungen und Beratungsstellen ihre Expertise, um jugendbezogene Fragestellungen ganzheitlich zu bearbeiten. Das Networking kommt sowohl den Fachkräften als auch der jugendlichen Zielgruppe zugute, da Kompetenzaustausch, Kooperationen und praxisnahe Lösungsansätze gefördert werden. Das Ziel des Arbeitskreises ist die Förderung von Chancengleichheit, Gleichberechtigung und Teilhabe junger Menschen in allen Lebensbereichen.