15.06.2020: Heute behandelte der Finanz- und Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung für den Bereich der kommunal verwalteten KiTas das Thema: Anpassung der Essenspreise zum September 2020 Der Ausschuss für Kultur/Bildung/Soziales hat der Neuberechnung bereits zugestimmt und eine Beschlussfassung empfohlen. Dieser Empfehlung ist der Finanz- und Hauptausschuss gefolgt. Anbei finden Sie auch die Sitzungsunterlagen. Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
25.05.2020: Liebe Eltern, wir freuen uns, Ihnen ab 25.05.2020 deutlich mehr Notbetreuung anbieten zu dürfen für: Vorschulkinder Geschwisterkinder in der gleichen KiTa Großtagespflege (max. 10 gleichzeitig anwesende Kinder) Waldkindergarten Berufstätige Alleinerziehende Berufstätige Erziehungsberechtigte in kritischer Infrastruktur, wenn kein anderer erwachsener Haushaltsangehöriger die Betreuung übernehmen kann Kinder mit (drohender) Behinderung, für die ein Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Bescheid festgestellt ist Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII, durch Bestätigung vom Jugendamt oder vergleichbarer Stelle) haben. Kinder, deren Betreuung Kindes zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt nach den Regelungen des SGB VIII angeordnet wurde. Kinder von studierenden Alleinerziehenden Hortkinder, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen Kinder in Tagespflege (max. 5 gleichzeitig betreute Kinder). Beide Erziehungsberechtigte berufstätig und einer dieser Erziehungsberechtigten kann aufgrund beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten regelmäßig den überwiegenden Teil der Woche nicht im gemeinsamen Haushalt übernachten Nach den Pfingstferien (ab 15. Juni) dürfen wir auch Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig sind, und Krippenkinder, die am Übergang in den Kindergarten stehen, wieder aufnehmen. Ab Juli sollen voraussichtlich alle Kinder wieder die KiTas besuchen, wenn die Rahmenbedingungen das ermöglichen. Bitte beachten Sie die Formulare in den Anlagen. Wichtig ist: Nur gesunde Kinder dürfen die KiTa besuchen. Erziehungs- und Abholberechtigte müssen eine Selbstauskunft zu COVID19 abgeben. Je nach KiTa-Größe und Personal kann derzeit nicht jegliche Form der Betreuung angeboten werden, da uns der Infektionsschutz Ihrer Kinder und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig ist und wir Früh-/Spätdienste grundsätzlich nur bei Belegung durch mehrere Familien und bei gleichzeitiger Gruppentrennung anbieten können. Grundsätzlich ist es derzeit vom KiTa-Amt aus auch möglich, zeitweise und im Einzelfall eine Rückbuchung von Betreuungsstunden anzuordnen, wenn der Infektionsschutz massiv gefährdet wird. Hier bitten wir weiter um eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten. Unsere KiTas suchen fortwährend nach flexiblen und kreativen Lösungen. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisierung 26.05.2020 11 Uhr: Möglicher Vollbetrieb ab Juli 2020
01.06.2020: 5,6,7,8 let’s Dance. Es ist Mittwoch und das bedeutet KiTa-Zoom-Danceparty. 23 Familien haben sich auf der Online Plattform „Zoom“ in ein „Meeting“ geklickt und warten gespannt darauf was passiert. Musik geht los und meine Kollegin und ich fangen an zu tanzen und alle Kinder mit ihren Eltern machen mit, nur diesmal in ihrem Wohnzimmer. Nach 30 Minuten sind alle k.o. und glücklich. Jeder grinst nochmal in die Kamera für das letzte Foto und dann ist wieder Ruhe in dem leeren Kindergarten. Im Rahmen von dem Pilotprojekt „Medien in der Frühpädagogik“ haben wir in der KiTa Volkratshofen Tablets und WLAN erhalten. So haben wir jetzt die Möglichkeit, in Kontakt mit den Eltern und den Kindern zu treten. Via Email bekommen die Kinder immer mal wieder Videos, Arbeitsblätter, Links oder den Link für ein neues Zoom-Meeting. Im Moment machen wir dreimal die Woche ein Zoom-Meeting. Von Bilderbuch Betrachtungen, über Tanzen bis hin zu Fingerspiel ist alles möglich. Ideen und Anregungen dürfen auch jederzeit per Email an uns getragen werden und wir versuchen jedem Gerecht zu werden. „Quatsch und Tratsch“ ist auch bei uns eine Möglichkeit für die Kinder und Eltern mit uns in Kontakt zu kommen. Die Eltern machen mit uns einen Termin aus an dem wir mit den Kindern quatschen können, aber auch mit den Eltern Antworten und Informationen austauschen. Wir sehen es in dieser Situation als sehr großen Segen, die Möglichkeit zu haben mit den Kindern und Eltern online in Kontakt zu treten. Jedoch freuen wir uns auch wieder, den normalen Alltag mit dem persönlichen Kontakt zurück zubekommen. Viele Grüße aus der KiTa Volkratshofen Die KiTa Volkratshofen ist in Bayern eine von 100 teilnehmenden KiTas des Modellprojektes Medienpädagogik des Institutes für Frühpädagogik
27.05.2020: Heute behandelt der Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss in öffentlicher Sitzung für den Bereich der kommunal verwalteten KiTas folgende Themen: Anpassung der Essenspreise zum September 2020 Leitungskonzept der KiTas der Stadt und Unterhospitalstiftung Memmingen Sonstiges: KiTa-Entwicklung während der Corona-Pandemie, Fachkräfteoffensive, Veröffentlichung Unfallversicherung aktuell Anbei finden Sie auch die Sitzungsunterlagen. Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
26.05.2020: Liebe Eltern, bedingt durch die Corona Pandemie und den damit verbundenen Auflagen können wir unseren Feriendienst für die Kindergärten und Horte für die kommunal verwalteten KiTas nicht wie geplant an einem Standort durchführen. Sicher hat sich zudem so manche Ferien- und Urlaubsplanung und der damit verbundene Bedarf an Ferienbetreuung verändert. Um diesen Feriendienst jedoch personell genauer planen zu können, müssen wir Ihren Bedarf ermitteln: Bitte teilen Sie deshalb Ihrer KiTa bitte bis spätestens 12. Juni verbindlich mit, ob und an welchen Tagen Sie in dieser Zeit einen Feriendienst voraussichtlich benötigen. Außerhalb dieser Sommerschließzeit haben wir natürlich so wie immer für Sie geöffnet. Bitte beachten Sie: • Ferienbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn Ihr Kind in der Sommerferienzeit nicht von einer im gemeinsamen Haushalt lebenden, volljährigen Person betreut werden kann. • Wir können derzeit aber noch nicht genau sagen, wer alles im August die KiTas betreten darf: Das hängt von den Vorgaben des Freistaates Bayern ab. Wir können Ihnen auch nicht versprechen, dass Ihr Kind im Sommerferiendienst in der gewohnten Gruppe und durch das gewohnte Team betreut werden kann: Dies hängt von der Nachfrage der Eltern, den personellen Möglich-keiten und den dann gültigen Infektionsschutzvorgaben ab. • Nur gesunde Kinder können die KiTa besuchen. Weiter darf keine Quarantäneanordnung bestehen und kein COVID-19-Kontakt vorliegen. • Zusätzliche Kosten für den Sommerferiendienst entstehen Ihnen keine. Uns ist es bewusst, dass es für alle - für Familien und KiTa-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - derzeit sehr schwierig ist, die nächsten Wochen gut zu planen: Sie sollen dennoch wissen, dass wir für Sie da sind. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
21.05.2020: ... anbei die Vatertagspost aus dem KiGa Stadtweiherstraße Viele Grüße!
28.06.2020: Liebe Eltern, im Rahmen unseres Betreuungsvertrages erfüllen wir neben der fachlichen, pädagogischen Arbeit natürlich auch die Aufgabe, Ihr Kind sicher zu beaufsichtigen und zu betreuen. Hier gibt es bei der Stadt Memmingen klare Standards bzgl. Haftung, Aufsicht, Arbeitssicherheit usw. Denn wir wollen, dass sich Ihr Kind nicht nur wohl sondern auch sicher fühlt. In der Praxis kann dies aber nur gelingen, wenn wir mit allen Beteiligten hierzu partnerschaftlich zusammen arbeiten und das auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Anliegen ist. Zu diesem Thema hat die Zeitschrift der Kommunalen Unfallversicherung Bayern KUVB einen Beitrag über die kommunal verwalteten KiTas geschrieben: In „Unfallversicherung aktuell 2/2020“ wird beschrieben, wie wir in unseren KiTas diese Thematik umsetzen und welche Ideen wir zu Arbeitsschutz und Gesundheit haben. Den Artikel finden Sie als Auszug in der Anlage. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie als KiTa-Mitarbeiter*in, Erziehungsberechtigte oder Träger Anregungen und Fragen haben. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Unsere aktuelle Aktion: Mit-dem-Rad-zur-Arbeit-KiTa-Challenge
15.05.2020: Die Corona-Pandemie schränkt das tägliche Leben stark ein. Quarantäne und Existenzängste belasten Familien und Partnerschaften - in dieser Situation können Konflikte und häusliche Gewalt zunehmen. Gleichzeitig wird es für Betroffene schwieriger, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch Familie, Freunde und Nachbarschaft sind in dieser herausfordernden Zeit unsicher, an wen sie sich wenden können. Hier finden Sie Informationen und Hilfe: www.staerker-als-gewalt.de
15.05.2020: Die Kinder aus dem Fröbel-Kindergarten haben eine Geschichte zur Corona-Pandemie erfunden: Die Moff- Moffs existieren bei den Sonnenblumenkindern, wir Großen können sie nicht sehen. Diese sind immer für die kleinen Missgeschicke (so wie der Pumukel), die in unsrer Gruppe passieren, zuständig. In der Anlage können Sie die ganze Geschichte nachlesen. Weiter dürfen wir eine aktuelle Elternpost der KiTa Westermannstraße veröffentlichen. Viele Grüße aus unseren KiTas!
Sie sind mit einem Visum eingereist, das für einen geplanten Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Gebiet der Schengen-Staaten, zum Beispiel zu Besuchszwecken oder für Geschäftsbesprechungen, ausgestellt wurde (Schengenvisum). Ein solches Visum berechtigt in der Regel zur Einreise, Durchreise und zum Aufenthalt in allen Schengener Staaten. Die Verlängerung eines solchen Visums ist daher nur in Ausnahmefällen möglich und richtet sich nicht nach nationalem Recht, sondern nach Artikel 33 des Visakodex. Die Gültigkeitsdauer und/oder die Aufenthaltsdauer eines erteilten Visums kann verlängert werden, wenn der Inhaber oder die Inhaberin des Visums nachweislich wegen höherer Gewalt (z.B. Eingestellter Flugverkehr wegen Naturkatastrophen, Streik oder Grenzschließung) humanitären Gründen (z.B. eilbedürftige ärztliche Behandlung oder Reiseunfähigkeit des Antragstellers, plötzliche Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen) gehindert ist, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums bzw. vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer zu verlassen oder wenn schwerwiegende persönliche Gründe (z. B. dringende geschäftliche oder berufliche Gründe, die vor der Einreise nicht abschätzbar waren) eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder der Aufenthaltsdauer rechtfertigen. Eine Verlängerung kann nur für den unbedingt erforderlichen Zeitraum vorgenommen werden. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist mit einem solchen Visum nicht erlaubt. Weitere Beschränkungen im Visum werden in der Regel übernommen. Voraussetzung für eine mögliche Verlängerung eines Schengenvisums ist, dass Sie sich in Memmingen aufhalten und Ihr Lebensunterhalt einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes während des gesamten Zeitraums gesichert ist. Bitte entnehmen Sie die Höhe der Gebühr der Gebührenfestsetzung im Antrag auf Verlängerung eines Visums. ausgefüllter Antrag "Antrag auf Verlängerung eines Visums" gültiger Nationalpass im Original Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (gegebenenfalls durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung) Nachweis über den besonderen Grund, weshalb die Visaverlängerung beantragt wird ein aktuelles biometrisches Passfoto