Sandra Miller Stellvertretende Musikschulleiterin Instrument: Blockflöte BFOMM - Blockflötenensemble Memmingen Förderklasse Ausbildungsabschlüsse: Berufsfachschule für Musik, Altötting Bachelor of Arts, IGP Blockflöte und Chorleitung in Würzburg und an der Universität Mozarteum, Salzburg Berufliche Tätigkeiten außerhalb der Musikschule: Chorleiterin rege Konzerttätigkeit Kontakt: sandra.miller (at) memmingen.de
01.06.2020: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier: Der Kindertag ist gerade in diesen Zeiten besonders wichtig, weil Ihr auf so vieles habt verzichten müssen. Ihr konntet Freunde und Verwandte nicht besuchen, nicht zum Spielen, nicht raus ins Grüne, Kitas und Schulen waren geschlossen. Dass Ihr Euch trotz alledem so gut an die Regeln gehalten habt, finde ich klasse und dafür sage ich herzlich Dank! Und auch Euren Eltern, für die es nicht einfach ist. Sie müssen diese besondere Situation verstehen und Vieles erklären, Euch Ängste nehmen und trösten. Aber das ist ja nicht alles, Eure Eltern haben neben ihrer ganz normalen Arbeit, ob im Betrieb oder im Homeoffice, noch rechtzeitig das Essen auf den Tisch gebracht und Hausarbeiten betreut. Davor habe ich viel Respekt und deshalb sage ich: ganz herzlichen Dank allen Eltern! Quelle: www.bundespraesident.de
15.06.2020: Liebe Eltern, ab Montag 15.06.2020 ist die Betreuung durch unsere KiTas nochmals erweitert. Wir freuen uns nun zusätzlich Kinder, die für das Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig sind Kinder, die am Übergang zum Kindergarten stehen, d.h. Krippenkinder ab dem 2. Geburtstag bzw. mit sogenanntem BayKiBiG-2,0-Faktor wieder in den KiTas willkommen heißen dürfen. Ab Juli sollen dann die KiTas allen Kindern offen stehen, wenn dies das Infektionsgeschehen zulässt. Bisher haben folgende Kinder Anspruch auf Notbetreuung: Vorschulkinder Geschwisterkinder in der gleichen KiTa Großtagespflege (max. 10 gleichzeitig anwesende Kinder) Waldkindergarten Berufstätige Alleinerziehende Berufstätige Erziehungsberechtigte in kritischer Infrastruktur, wenn kein anderer erwachsener Haushaltsangehöriger die Betreuung übernehmen kann Kinder mit (drohender) Behinderung, für die ein Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Bescheid festgestellt ist Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII, durch Bestätigung vom Jugendamt oder vergleichbarer Stelle) haben. Kinder, deren Betreuung Kindes zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt nach den Regelungen des SGB VIII angeordnet wurde. Kinder von studierenden Alleinerziehenden Hortkinder, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen Kinder in Tagespflege (max. 5 gleichzeitig betreute Kinder). Beide Erziehungsberechtigte berufstätig und einer dieser Erziehungsberechtigten kann aufgrund beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten regelmäßig den überwiegenden Teil der Woche nicht im gemeinsamen Haushalt übernachten Bitte beachten Sie die Dokumente in den Anlagen. Die Erklärungen sind nur auf Verlangen der KiTa auszufüllen, die Selbstauskunft ist jedoch von allen verbindlich abzugeben. Weiter sollten Sie wissen: Wir organisieren die KiTas in „Stammgruppen“: Das bedeutet, dass die Kinder möglichst bei ihren gewohnten Bezugserzieherinnen und -Erziehern, zusammen mit ihren Freunden und in der gewohnten Umgebung betreut werden sollen. Es ist uns sehr wichtig, Ihren Kindern Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln. In den festen Stammgruppen kann den Kindern auch der Wiedereinstieg in die KiTa leichter gelingen. Nur gesunde Kinder dürfen die KiTa besuchen: Hier müssen die KiTas absolut konsequent sein und bei Zweifeln am Gesundheitszustand umgehend den Besuch untersagen. Kranke KiTa-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreten die KiTa ebenfalls nicht. Erziehungs- und Abholberechtigte müssen eine Selbstauskunft zu COVID19 abgeben. Kinder, Eltern und KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die sogenannten Risikogruppen angehören, informieren bitte die KiTa-Leitung, damit bei Bedarf die entsprechenden Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Wir bitten die Betroffenen, sich insoweit ärztlich beraten zu lassen. Wir wissen, dass die Corona-Situation für Kinder und Erwachsene unter Umständen entsprechend psychisch belastend sein kann: Sprechen Sie hierzu gerne jederzeit die KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter an. Auch das KiTa-Amt steht allen Beteiligten zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Je nach KiTa-Größe und Personal kann derzeit nicht immer jegliche Form der Betreuung angeboten werden, da uns der Infektionsschutz Ihrer Kinder und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig ist und wir Früh-/Spätdienste grundsätzlich nur bei Belegung durch mehrere Familien und bei gleichzeitigem Abstandsgebot anbieten können. Derzeit versuchen wir, die Gruppen in der KiTa möglichst klar zu trennen. Andererseits ist eine vollständige Isolierung von Kindern im KiTa-Alter in den Gruppen nicht immer realistisch durchzuhalten: In manchen KiTas ist räumlich eine Trennung teilweise nur nach Trakten/Stockwerken möglich. Grundsätzlich ist es uns derzeit vom KiTa-Amt aus auch möglich, zeitweise und im Einzelfall eine Rückbuchung von Betreuungsstunden anzuordnen, wenn der Infektionsschutz massiv gefährdet wird. Unsere KiTas suchen fortwährend nach kreativen Lösungen und passen laufend die Betreuung an die aktuelle Lage an. Wir bitten deshalb alle Beteiligten um eine gute Zusammenarbeit und entsprechende Flexibilität. Kommen Sie auch gerne mit Ihren Fragen und Anliegen jederzeit auf die KiTa oder uns zu. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
17.12.2025: Liebe Familien, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere kommunal verwalteten KiTas haben wie die Schulen vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 6. Januar 2026 Weihnachtsferien. Wir wünschen allen Familien und KiTa-Kolleginnen und Kollegen erholsame, frohe und besinnliche Feiertage und ein Gutes Neues Jahr! Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
29.05.2020: Die Homepage der Frauengeschichtswerkstatt Memmingen e.V. (FGW) wurde komplett überarbeitet und neu gestaltet. Zu finden unter: www.frauengeschichtswerkstatt.de Die aktuelle Arbeit der FGW und auch die ursprünglich geplanten Veranstaltungen befinden sich im "Corona-Modus", trotzdem lohnt sich ein Blick auf 25 Jahre aktive Frauengeschichtsarbeit.
29.05.2020: Die Homepage der Frauengeschichtswerkstatt Memmingen e.V. (FGW) wurde komplett überarbeitet und neu gestaltet. Zu finden unter: www.frauengeschichtswerkstatt.de Die aktuelle Arbeit der FGW und auch die ursprünglich geplanten Veranstaltungen befinden sich im "Corona-Modus", trotzdem lohnt sich ein Blick auf 25 Jahre aktive Frauengeschichtsarbeit.
29.05.2020: ... eine neue Zeitung des Kindergarten in der Stadtweiherstraße ist fertig. Viele Grüße aus dem Kindergarten
01.02.2021: Am 02.02.2021 behandelt der Jugendhilfeausschuss in öffentlicher Sitzung für den Bereich der Kindertageseinrichtungen folgende Themen: Jahresbericht des Amtes für Kindertageseinrichtungen Haushaltsentwurf des Amtes für Kindertageseinrichtungen Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
15.06.2020: Heute behandelte der Finanz- und Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung für den Bereich der kommunal verwalteten KiTas das Thema: Anpassung der Essenspreise zum September 2020 Der Ausschuss für Kultur/Bildung/Soziales hat der Neuberechnung bereits zugestimmt und eine Beschlussfassung empfohlen. Dieser Empfehlung ist der Finanz- und Hauptausschuss gefolgt. Anbei finden Sie auch die Sitzungsunterlagen. Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
25.05.2020: Liebe Eltern, wir freuen uns, Ihnen ab 25.05.2020 deutlich mehr Notbetreuung anbieten zu dürfen für: Vorschulkinder Geschwisterkinder in der gleichen KiTa Großtagespflege (max. 10 gleichzeitig anwesende Kinder) Waldkindergarten Berufstätige Alleinerziehende Berufstätige Erziehungsberechtigte in kritischer Infrastruktur, wenn kein anderer erwachsener Haushaltsangehöriger die Betreuung übernehmen kann Kinder mit (drohender) Behinderung, für die ein Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Bescheid festgestellt ist Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII, durch Bestätigung vom Jugendamt oder vergleichbarer Stelle) haben. Kinder, deren Betreuung Kindes zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt nach den Regelungen des SGB VIII angeordnet wurde. Kinder von studierenden Alleinerziehenden Hortkinder, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen Kinder in Tagespflege (max. 5 gleichzeitig betreute Kinder). Beide Erziehungsberechtigte berufstätig und einer dieser Erziehungsberechtigten kann aufgrund beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten regelmäßig den überwiegenden Teil der Woche nicht im gemeinsamen Haushalt übernachten Nach den Pfingstferien (ab 15. Juni) dürfen wir auch Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig sind, und Krippenkinder, die am Übergang in den Kindergarten stehen, wieder aufnehmen. Ab Juli sollen voraussichtlich alle Kinder wieder die KiTas besuchen, wenn die Rahmenbedingungen das ermöglichen. Bitte beachten Sie die Formulare in den Anlagen. Wichtig ist: Nur gesunde Kinder dürfen die KiTa besuchen. Erziehungs- und Abholberechtigte müssen eine Selbstauskunft zu COVID19 abgeben. Je nach KiTa-Größe und Personal kann derzeit nicht jegliche Form der Betreuung angeboten werden, da uns der Infektionsschutz Ihrer Kinder und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig ist und wir Früh-/Spätdienste grundsätzlich nur bei Belegung durch mehrere Familien und bei gleichzeitiger Gruppentrennung anbieten können. Grundsätzlich ist es derzeit vom KiTa-Amt aus auch möglich, zeitweise und im Einzelfall eine Rückbuchung von Betreuungsstunden anzuordnen, wenn der Infektionsschutz massiv gefährdet wird. Hier bitten wir weiter um eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten. Unsere KiTas suchen fortwährend nach flexiblen und kreativen Lösungen. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisierung 26.05.2020 11 Uhr: Möglicher Vollbetrieb ab Juli 2020