Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Dort werden eingetragen: Verwaltungsentscheidungen wegen Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit, insbesondere Ablehnung, Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zu einem Gewerbe sowie die Gewerbeuntersagung, Verzichte während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens, Rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes von dem Gewerbetreibenden selbst oder seinem Vertreter oder Beauftragten begangen worden ist, wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt. Rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen bestimmter Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder das Strafgesetzbuch, die bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung des Gewerbes begangen worden sind, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt worden ist. Auf Antrag erhält jedermann Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt des Registers. Der Antrag ist bei dem zuständigen Amt der Gemeinde zu stellen. Für juristische Personen ist dies das Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Memmingen, für natürliche Personen das Einwohnermeldeamt. Befugt zur Antragstellung ist der Betroffene selbst oder sein gesetzlicher Vertreter. Der Antrag kann nicht durch einen Bevollmächtigten gestellt werden (z.B. durch den Ehegatten oder einen Rechtsanwalt). Für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder zur Überprüfung der Zuverlässigkeit bei einem überwachungsbedürftigen Gewerbe kann die Auskunft auch zur Vorlage bei der Behörde beantragt werden. Sie wird dann der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen hat die Behörde dem Betroffenen Einsicht in die Auskunft zu gewähren. 13,00 Euro Identifikationsnachweis Bei gesetzlichem Vertreter zusätzlich Identifikationsnachweis des Betroffenen und Nachweis der Vertretungsmacht §§ 149 ff. Gewerbeordnung (GewO)
Bestandsgruppe F Zunft-, Vereins- und Privatarchive Familienarchiv Zoller Das Zollersche Familienarchiv ging nach dem Tod der letzten Angehörigen Rosa von Zoller im Jahre 1908 in das Eigentum der Stadt Memmingen über und wurde von Julius Miedel als Nachtrag im "Stadtarchiv"-Repertorium in folgender Ordnung verzeichnet: (A1) Einzelurkunden: Wappenbriefe (alte Sign. StaA 221), Kaufbriefe (StaA 222), Schuldbriefe (StaA 223), Bausachen (StaA 223), Heiratsbriefe (StaA 223), Lehenbriefe (StaA 224) (A2) Verschiedene, nichtregestierte Urkunden: Amendingen (StaA 225-227), Eisenburg: Dorf und Herrschaft (StaA 228-229), Grünenfurt, Arlesried, Frickenhausen, Schweighausen, Heimertingen, Trunkelsberg, Unterhart (StaA 230), Freibriefe (StaA 231), Heiratsabreden und Ergebbriefe (StaA 232), Vogteirechtsverhältnisse (StaA 232) (B) Zur Zollerschen Familiengeschichte (StaA 233), Glückwünsche, Sterbeerinnerungen (StaA 234), Zur Geschichte der Adeligen Gesellschaft zum Goldenen Löwen, von Kustabel Johann Ulrich von Zoller (StaA 235) (C) Pläne und Karten Verbunden mit der Neukonstituierung von Bestand A als Provenienzbestand für die Archivalien der Reichsstadt wurden alle "Privatarchivalien" (Nachlässe, Familienarchive etc.) zur Bestandsgruppe F zusammengefaßt (1989-1991). 1992 erfolgte eine Neuverzeichnung und -ordnung des Zollerschen Familienarchivs. Inhalt: A. Familie Genealogien Wappenbriefe Familienangelegenheiten (Hochzeiten, Beerdigungen, Erbsachen, Festlichkeiten) Gebäude, Garten, Grabstätte (Kaufbriefe, Bauschaubriefe, Schuldbriefe, Akten bezügl. der Häuser am Marktplatz und in der Herrenstraße, des Gartens und der Grabstätte) Gesellschaft zum Goldenen Löwen (Unterlagen von Kustabel Johann Ulrich von Zoller) B. Herrschaft (Herrmannscher Anteil der Herrschaft Eisenburg) Erwerbsurkunden Grund- und Gerichtsherrschaft (allg.) Verhältnis zur Landvogtei Schwaben (hohe Gerichtsbarkeit) Militärisches Anlagsbeschreibungen Grundherrschaft in Amendingen Grundherrschaft in Schwaighausen Sonstige Freibriefe
Kontrabass Hansjörg Gehring mit Kinderkontrabass An der Musikschule Memmingen unterrichtet Diplom Musiklehrer Hansjörg Gehring, der sich schon seit Jahren mit der Entwicklung von Kinderkontrabässen befasst. Bei ihm können Kinder ab 6 Jahren mit dem Kontrabassspiel beginnen. Für Kinder ist der Kontrabass mit seinen tiefen Frequenzen ein hervorragendes Instrument, da seine Töne eine Wohltat für ihre Ohren sind – nicht umsonst sagen viele Kinder „Der brummt so schön“. Durch eine Trendwende im Instrumentenbau brauchen Eltern jetzt keine Sorge mehr zu haben, dass ihre Sprösslinge mit dem großen Instrument überfordert sind. Geigenbauer fertigen heute kleine, auf den Körperbau von Kindern abgestimmte Kontrabässe, die genau so tief brummen, wie ihre großen „Brüder.“ Das System „Mitwachsinstrumente“ bietet die Möglichkeit, zu klein gewordene Kontrabässe gegen die nächste Größe auszutauschen. Hierdurch wird es möglich, dass Kinder im Alter von 6 Jahren mit dem Unterricht am Bass anfangen können. Die Bassgeige bietet als Soloinstrument wie in einem Ensemble ein vielfältiges musikalisches Betätigungsfeld. So liefert sie in der Klassik das Fundament, auf dem das ganze Orchester seine Musik aufbauen kann. Doch auch im Jazz, in der Volksmusik sowie im Rockabilly und in der Popmusik findet der Kontrabass seinen Einsatz. Sogar in der Blasmusik tauchen immer häufiger Kompositionen auf, in denen er eingesetzt wird. Kontrabassisten sind jedoch rar gesät und sehr gefragt. Nicht nur kindgerechte Instrumente sondern auch kindgerechter Unterricht sind zur Förderung wichtig. Neue Unterrichtswerke und Spielliteratur machen Kindern den Einstieg auf dem Kontrabass leicht. Durch seine Einfühlsame Art fällt es Hansjörg Gehring nicht schwer sich auf Kinder und Erwachsene einzustellen und sein Wissen an sie zu vermitteln. "Hey! Hey! Los gehts!" Video auf YouTube hier anschauen Violine Viola Violoncello Kontrabass Lehrer Hansjörg Gehring
25.04.2020: Liebe Eltern, wir sind froh, Ihnen ab 27. April deutlich mehr Notbetreuung anbieten zu dürfen, auch wenn unsere personellen Kapazitäten teilweise noch eingeschränkt sind. Anspruch auf Notbetreuung in den KiTas und Tagespflegestellenhaben zukünftig: Berufstätige Alleinerziehende für die Zeit, in der dies beruflich notwendig ist. Erziehungsberechtigte, bei denen mindestens einer im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist in dessen beruflich notwendigen Zeit. Keine andere volljährige Person im Haushalt kann die Betreuung übernehmen. Abschlussschüler für die Zeit der Teilnahme am Unterricht. Erziehungsberechtigte, bei denen das Stadtjugendamt eine besondere erzieherische Notwendigkeit feststellt. Sie müssen zu den Voraussetzungen entsprechende Erklärungen unterschreiben (s. Anlagen) und ggf. Nachweise vorlegen. Bitte halten Sie sich aber auch immer an die Hygienehinweise Ihrer KiTa/Tagespflege: Nur dann dürfen Sie die KiTa tatsächlich betreten. Kinder müssen in der KiTa/Tagespflege keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, außer dies ist ärztlich angeordnet. Wichtig bleibt weiter: Abstand halten, Händehygienie und Gruppen-/Teamtrennung. Die Kinder werden in kleinen Gruppen betreut, um das Risiko einer Ansteckung für eine größere Zahl von Kindern und KiTa-Mitarbeiter*innen/Tagespflegepersonen zu minimieren. Auch für die Elternbeiträge soll es bald eine einheitliche Lösung geben. Bisher hatte die Stadt Memmingen von sich aus auf den Lastschrifteinzug ab April verzichtet. Sollten Sie für April versehentlich doch noch eine Abbuchung erhalten haben, geben Sie uns Bescheid, damit wir das korrigieren können. Hier müssen wir aber noch für eine endgültige Entscheidung auf weitere Vorgaben des Freistaates Bayern warten. Wir werden Sie dann umgehend informieren, sobald diese vorliegen. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisierung 26.04.2020: Allgemeinverfügung vom 24.04. und vom STMAS korrigierte Elternerklärungen. Die Allgemeinverfügung ist derzeit befristet bis 10.05.2020.
23.03.2020: "Wer bekommt einen KiTa-Notplatz?" , fragen sich viele Erziehungsberechtigte. Anbei die wichtigsten Infos in den Anlagen und ein vereinfachtes Prüfungsschema. Es müssen alle 4 Punkte zutreffen : Tätigkeit in kritische Infrastruktur u.a.: Dazu zählen vor allem Gesundheit/Pflege/Behindertenhilfe/JuHi, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Öffentliche Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), Lebensmittelversorgung, zentrale Stelle Staat, Justiz, Verwaltung oder Zuweisung durch Jugendamt Erziehungsberechtigter in Gesundheitsversorgung/Pflege oder Alleinerziehend/beide Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur: Ist der Erziehungsberechtigte in der Gesundheitsvorsorge oder Pflege tätig, besteht ein bedarfsgerechter Anspruch. Für andere Erziehungsberechtigten besteht dieser Anspruch, wenn sie alleinerziehend oder beide in diesen Bereichen tätig sind. Alleinerziehend bedeutet, dass der Erziehungsberechtigte das Kind allein im Haushalt betreut. Dienstliche/berufliche Notwendigkeit: Diese Bedarfsnotwendigkeit ist ein wichtiges Kriterium: Es ist zu erklären, für welche Zeiträume ein konkreter Betreuungsbedarf besteht. Gegebenenfalls ist nur ein zeitweiser Rechtsanspruch gegeben. Kein Risikofall: u.a. Kind gesund/kein aktueller Risikogebietbesuch oder COVID-19-Kontakt Hinweise: Die Erziehungsberechtigten müssen eine entsprechende schriftliche Erklärung unterschreiben und ggf. Nachweise vorlegen. Die Notplätze haben das Ziel, den Infektionsschutz sicher zu stellen (Verbreitung des Virus verlangsamen) und gleichzeitig wichtige Infrastruktur für die Bevölkerung zu sichern. Die betreffenden Familien von diesen Beschäftigten (z.B. Alleinerziehende im Gesundheitsdienst) stehen jetzt bereits vor großen Herausforderungen. Für diese wollen wir verlässlich während der üblichen Öffnungszeiten und für die Zeiten, die sie für ihre Arbeit konkret benötigen, da sein. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an kita@memmingen.de . Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Letzte Aktualisierung 16.04. 16 Uhr: Bitte beachten Sie, dass ab 27.04. neue Regelungen zur Anspruchsberechtigung gelten.
Kontakt SVE Private schulvorbereitende Einrichtung (SVE) der Schwabenhilfe für Kinder e.V. Lindenbadstr. 29 87700 Memmingen Tel. 08331/965299 Fax 08331/9842551 Leitung: Romana Heinz Größe: 2 SVE-Gruppen jeweils 10 Plätze Träger: Schwabenhilfe für Kinder e.V. www.schwabenhilfe.com Öffnungszeiten: 7.45 bis 11.45 Uhr SVE St. Hildegard Konzept und pädagogische Arbeit in der SVE In den schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Alter von drei bis sechs Jahren in kleinen Gruppen intensiv betreut und gefördert. Die Gruppen werden von einer Heilpädagogin (m/w/d) geleitet, welche in Diagnose und Förderung von einer Studienrätin (m/w/d) im Förderschuldienst unterstützt werden. Zusätzlich werden zur Betreuung der Kinder Kinderpflegerinnen (m/w/d) und Praktikanten (m/w/d) im Rahmen ihrer Ausbildung zumn Erzieher bzw. Heilerziehungspfleger eingesetzt. Für jedes Kind wird ein Förderplan aufgestellt, als Grundlage für die Förderung, die einzeln, in kleinen Gruppen und beim gemeinsamen Spielen und Lernen erfolgt. Zum klar strukturierten Tagesablauf gehört: der gemeinsame Morgenkreis gezielte Angebote in den Entwicklungsbereichen Sprache, Motorik, Kognition, Wahrnehmung, Sozialverhalten und emotionale Entwicklung die Freispielzeit die gemeinsame Brotzeit ganzheitliche Angebote für die Gesamtgruppe (zu verschiedenen Themenbereichen) Feste Rituale und Regeln schaffen Sicherheit und erleichtern den Kindern die Orientierung. So können sie ein Arbeits- und Lernverhalten aufbauen, werden emotional gestärkt und ein positives Sozialverhalten kann sich entwickeln. Förderung Anliegen und Ziel der Arbeit mit den Kindern ist das Erreichen der Schulfähigkeit. Die wertvolle Lernzeit vor der Schule wird auf diese Weise intensiv genutzt, um bestehende Schwächen in einem sicheren Rahmen auszugleichen und die Kinder so auf die Schule vorzubereiten. In den schulvorbereitenden Einrichtungen ist eine besonders intensive Förderung möglich. Deshalb sind sie bei einem hohen Förderbedarf gegenüber den mobilen sonderpädagogischen Hilfen im Vorteil. Bei der Auswahl der passenden Förderart werden Eltern von Sonderschullehrkräften und HeilpädagogInnen beraten. Grundlage ist das von Sonderpädagogen erstellte Gutachten. Im Gutachten wird der individuelle Förderbedarf festgestellt. Wenn die SVE als geeigneter Förderort festgestellt wird und die Schwabenhilfe für Kinder einen Platz anbieten kann, entscheiden letztendlich die Eltern ob mit der Förderung in der SVE begonnen wird. Dies ist im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEuG) so vorgesehen. Welche Kinder können zu uns kommen? Kinder im Vorschulalter brauchen besondere Förderung, wenn sie Verzögerungen und Auffälligkeiten in den verschiedenen Entwicklungsbereichen aufzeigen. Nie mehr lernen sie so schnell und können Defizite so schnell ausgleichen. Gezielte Förderung im Vorschulalter ist die beste Voraussetzung, um rechtzeitig die Schulreife zu erwerben und damit gute Startbedingungen für die Schullaufbahn zu haben. Beispiele: Michi, vier Jahre alt, ist ein aufgeweckter Junge, aber er spricht nicht wie andere Kinder in seinem Alter. Er vertauscht die Laute, verdreht die Wörter im Satz, ist schwer zu verstehen. Maria, ein schüchtern wirkendes Mädchen, gerade vier, spricht wenig und scheint oft nicht zuzuhören. Kleine Verse oder Lieder kann sie sich nicht merken. Kemal hingegen lernt die deutsche Sprache sehr schnell, ist viereinhalb und bewegt sich aber für sein Alter noch sehr unsicher. Er stolpert oft, verschüttet viel, und will vom Umgang mit Stift und Schere noch nichts wissen. Monika, knapp fünf, hat große Scheu vor allem Neuen, sie traut sich wenig zu und zieht sich in einer größeren Kindergruppe sofort zurück. Maxi, der “Wirbelwind” in der Gruppe, fünf Jahre, fällt durch seine Unruhe auf. Er kann kaum stillsitzen und nur kurz bei einer Sache bleiben. Regeln einzuhalten fällt ihm sehr schwer. All diese Kinder im Vorschulalter können je nach Förderbedarf in unseren schulvorbereitenden Einrichtungen oder durch unsere mobilen sonderpädagogischen Hilfen die notwendige Förderung erhalten. Albert-Schweitzer Amendingen Am Kempter Tor Bürgerstift-KiGa Dickenreishausen Haus für Kinder Benninger Straße Eisenburg Freie Spielstube Fröbel-KiTa Heinrich-Galm Karoline-Goldhofer Hand in Hand Im Mitteresch Mauriesen Schatzkiste Sonnenschein Stadtweiherstraße Steinheim St. Aloysius St. Hildegard St. Nikolaus SVE Gerbergasse SVE Lindenbad Volkratshofen Waldkindergarten Wartburgweg (KiTA) Wartburgweg (Hort & KiGa) Westermannstraße Wiesenkindergarten Zollergarten (Hort & KiGa) Zollergraben Kontakt SVE Private schulvorbereitende Einrichtung (SVE) der Schwabenhilfe für Kinder e.V. Lindenbadstr. 29 87700 Memmingen Tel. 08331/965299 Fax 08331/9842551 Leitung: Romana Heinz Größe: 2 SVE-Gruppen jeweils 10 Plätze Träger: Schwabenhilfe für Kinder e.V. www.schwabenhilfe.com Öffnungszeiten: 7.45 bis 11.45 Uhr
Vorbereitende Untersuchungen (VU) Altstadt Seit 2008 erfolgt die Stadterneuerung in der Altstadt in dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Leben findet Innenstadt – Aktive Zentren“. Aktuell bestehen im Bereich der Altstadt insgesamt 6 förmlich festgelegte Sanierungsgebiete. Gleichwohl befinden sich weite Teile des denkmalgeschützten Ensembles „Altstadt Memmingen“ nicht im Umgriff von Erneuerungsgebieten. Ziel ist es, die Innenstadterneuerung im Sinne eines Gesamtkonzepts für das Ensemble Altstadt fortzusetzen. Entsprechend der Programmvorgaben des Städtebauförderungsprogramms „Leben findet Innenstadt – Aktive Zentren“ kommt einem integrierten Entwicklungsansatz und der Kooperation mit den Bürgern, den Immobilieneigentümern innerhalb der Altstadt sowie der lokalen Wirtschaft, insbesondere des Einzelhandels eine besondere Bedeutung zu. Auf der Basis des 2018 fertig gestellten „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“, kurz ISEK sollen die bereits formulierten Ziele und Handlungsansätze für die Altstadt weiter vertieft werden. Es sollen Beurteilungsunterlagen gewonnen werden über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden Sanierungsziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Im Ergebnis soll ein Ziel- und Maßnahmenkonzept erarbeitet werden, das als neues Instrumentarium für die zukünftige Innenstadtsanierung dienen kann. Zum Abschluss der VU wird ein neues Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden. Die Bearbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen erfolgt in 3 Stufen: Stufe 1 - Analyse Stufe 2 - Rahmenplanung Stufe 3 - Maßnahmenkonzept Voruntersuchungen Die städtebauliche Bestandsaufnahme dient der vertieften, problemorientierten Erhebung der erforderlichen Informationen gemäß § 136 und § 141 BauGB und umfasst u.a. folgende Themen Stadtbild und öffentlicher Raum, Gebäudebestand, Gebäudenutzung, Eigentumsverhältnisse, Grün- und Freiflächen, Ökologie, Bevölkerung, Freizeit, Kultur und Tourismus und Verkehr In der Stärken-Schwächen-Analyse werden die einzelnen Ergebnisse der Bestandsaufnahme thematisch gebündelt und auf Qualitäten, Probleme sowie auf Potenziale und Restriktionen hin untersucht und bewertet. Die Bewertung beinhaltet insbesondere die Identifikation städtebaulicher Missstände im Gebiet sowie Aussagen zur Notwendigkeit der städtebaulichen Sanierung. Die Leitbildphase dient vor allem dazu, die grundlegenden Ziele zu bestimmen. Aufbauend auf den Analyseergebnissen wird ein programmatischer städtebaulicher Zielrahmen erarbeitet, der die wesentlichen räumlichen und funktionalen Ziele sowie Schwerpunkte der zukünftigen Altstadtsanierung aufzeigt. Neben der klassischen Bestandserhebung vor Ort und der Analyse haben sich aus der breiten Bürgerbeteiligung in dieser Stufe ergänzende Informationen für die Untersuchung ergeben. Dazu zählen die Befragung der Eigentümer in der Altstadt 02.07.- 23.08.2019, die Bürgerwerkstatt am 09.10.2019, die Onlinebeteiligung mit dem Modul ePIN 10.10.2019 – 22.12.2019 und die Stadtratsklausur am 23.11.2019. Ergänzend sei hier angemerkt, dass es für den Bereich des Bahnhofsareals – das nach der Onlineabstimmung Rosenviertel heißt – weitere Beteiligungsformate geben wird, um die Inhalte für die Auslobung des geplanten Wettbewerbes gemeinsam zu entwickeln. 2020-05_25_VU_Altstadt_Stufe_1_Bestandsanalyse.pdf 2020-05_25_VU_Altstadt_Stufe_1_SWOT_und_Ziele.pdf Rahmenplanung Auf der Ebene des Rahmenplans werden die Sanierungsziele in ein funktionales und räumlich-gestalterisches Rahmenkonzept überführt und es werden konkrete, umsetzbare Projekte abgeleitet. Im Rahmen einer zweiten Bürgerwerkstatt, die coronabedingt mit dem Beteiligungstool ePin online durchgeführt wurde, wurden die Bürger und örtlichen Akteure aktiv in die Planung eingebunden. Im Einzelnen werden folgende Inhalte erarbeitet: Ausarbeitung von städtebaulichen Entwurfs- und Entwicklungsvorschlägen, basierend auf der in Stufe 1 erarbeiteten Zielpläne Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplans mit der städtebaulichen Gesamtkonzeption und den Maßnahmenschwerpunkten zur baulichen, gestalterischen, verkehrlichen, nutzungsmäßigen sowie grün- und freiflächengestalterischen Neuordnung unter Berücksichtigung der sozialen Bedarfe unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Bürgerschaft. 2020-12-14_VUA_01_Rahmenplan_Textteil.pdf 2020-12-14_VUA_02_Rahmenplan_Plan.pdf Maßnahmenkonzept Die Ergebnisse der vorangegangenen Analysen - Voruntersuchungen und Rahmenplanung - werden in einem Maßnahmenkonzept mit Maßnahmenplan dokumentiert und als integriertes Sanierungs- und Entwicklungskonzept in einem Bericht zusammengefasst. Ziel ist ein fortschreibungsfähiges städtebauliches Handlungskonzept, das eine tragfähige Grundlage für die Altstadtsanierung der nächsten ca. 15 Jahre bildet. Das Maßnahmenkonzept enthält eine Kosten- und Finanzierungsübersicht und stellt inhaltliche und zeitliche Prioritäten dar. Auf dieser Basis wurde das künftige Sanierungsgebiet abgegrenzt und definiert . Die Umsetzung erster Impulsprojekte soll zeitnah erfolgen! 2021-05-10_VUA_Stufe_3_Massnahmen_Bericht.pdf 2021-05-10_VUA_Stufe_3_Massnahmen_Plan.pdf Bürgerbeteiligung Informationen zu den einzelnen Bürgerbeteiligungsveranstaltungen 19-04-03-Aufbau_VU_Altstadt.pdf 94 KB Bürgerbeteiligung Anprechpartner VU Altstadt Stadtplanung Petra Grupp Tel. 08331 / 850-588 Schlossergasse 1 87700 Memmingen
Unser Bürgerstift Das Einrichtungsleitbild im Bürgerstift Unser Leitbild basiert auf dem Stiftungszweck der Unterhospitalstiftung. Es beschreibt umfangreiche und übergreifende soziale Dienstleistungen, die das Bürgerstift für ältere Memminger Bürgerinnen und Bürger leistet. Qualität bedeutet für uns die Zufriedenheit der Bewohner. Der betagte Mensch steht im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns. Durch ein seniorenorientiertes und strukturiertes (prozessorientiertes) Qualitätsmanagement sichern wir die Qualität unserer Arbeit. Jeder einzelne Mitarbeiter ist verantwortlich für die Qualität mit dem Bestreben der ständigen Verbesserung. Im Vordergrund steht dabei die Idee des individuell und persönlich bestimmten Wohnens älterer Menschen. Der Erhalt der Selbständigkeit bzw. die Vermeidung von Femdbestimmtheit wird angestrebt. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese älteren Menschen infolge familiärer, sozialer, gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Ursachen teilweise oder gänzlich auf Unterstützung, Betreuung und Pflege durch Dritte angewiesen sind. Der Bewohner soll sich im Bürgerstift "zu Hause" fühlen. Das Seniorenzentrum Bürgerstift bietet dafür entsprechend unterschiedliche Wohnformen mit den dazugehörigen Betreuungs- und Pflegeangeboten, auch für Demenzerkrankte, an. Durch die damit verbundene Entlastung der Angehörigen wird die Verankerung und Integration der älteren Menschen in Familie und gewohntem gesellschaftlichen Umfeld innerhalb der Stadt - auch im Sinne des Stiftungszwecks - unterstützt. Konzept Um das Konzept des Seniorenzentrums zu vermitteln, ist es erst einmal wichtig, die unterschiedlichen Bereiche des Hauses darzustellen: Küche Hauswirtschaft | mit Wäscherei Pflege | vollstationäre, teilstationäre und ambulante Pflege Verwaltung | mit Case Management Jeder Bereich erfüllt eine wichtige Funktion und verfolgt eine Konzeption. Die Gesamtheit der Konzepte bildet das Konzept des Seniorenzentrums. Im Folgenden werden die vier wichtigsten Bereiche kurz mit ihren Konzepten dargestellt: das Pflege- und Betreuungskonzept, das den umfassendsten Aufgabenbereich bestreitet, das hauswirtschaftliche Konzept, das Küchen- und das Verwaltungskonzept.
Sie müssen eine Versammlung (Demonstration) im Sinne des Art. 8 Grundgesetz dann bei der Stadt Memmingen anzeigen, wenn sie öffentlich ist, d.h., wenn jedermann die Möglichkeit hat sich daran zu beteiligen, sie außerhalb geschlossener Räume stattfinden soll (unerheblich ist, ob an einem festen Ort oder in Form einer sich von Ort A nach Ort B fortbewegenden Versammlung), und zwei oder mehr Personen zu einer gemeinschaftlichen Erörterung oder Kundgebung zusammenkommen sollen, die überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet ist. Keine anzeigepflichtigen Versammlungen sind im Regelfall kulturelle, wissenschaftliche, religiöse, sportliche oder gewerbliche öffentliche Veranstaltungen wie Theateraufführungen, Konzerte, Prozessionen, Straßenfeste, Flohmärkte etc.. Für sogenannte öffentliche Vergnügungen gelten andere Bestimmungen. Auch Arbeitskampfmaßnahmen wie z. B. Streikposten vor Betrieben, sind grundsätzlich keine öffentlichen Versammlungen und damit in aller Regel nicht anzeigepflichtig. Etwas anderes gilt jedoch für Kundgebungen außerhalb von Betriebsstätten im Rahmen von (Warn-)Streiks, mit denen die Öffentlichkeit über die Inhalte bevorstehender oder laufender Arbeitskampfmaßnahmen informiert werden soll. Die Anzeige hat spätestens 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe (Veröffentlichung des Versammlungszeitpunkts an Dritte) zu erfolgen. In der Anzeige sind gesetzlich anzugeben der Ort der Versammlung, der Zeitpunkt des beabsichtigten Beginns und des beabsichtigten Endes der Versammlung, das Versammlungsthema, der Veranstalter und der Leiter mit ihren persönlichen Daten (Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen und Anschrift) sowie bei sich fortbewegenden Versammlungen der beabsichtigte Streckenverlauf. Darüber hinaus sind für einen sicheren Versammlungsablauf folgende Informationen von Bedeutung und sollten wenn möglich in der Anzeige mitgeteilt werden: Kundgebungsmittel, mitgeführte Gegenstände und Hilfsmittel, mitgeführte Fahrzeuge Die erwartete Teilnehmerzahl die erwarteten Redner Nähere Informationen können den angefügten Merkblätter entnommen werden. Art. 8 Grundgesetz
Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Stadt unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige. Die Anzeigepflicht gilt nicht für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind. Vergnügung ist eine Veranstaltung, die dazu bestimmt und geeignet ist, die Besucher zu unterhalten, zu belustigen, zu zerstreuen oder zu entspannen. Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts werden hiervon nicht erfasst. Öffentlich ist die Vergnügung, wenn der Zutritt nicht auf ganz bestimmte Personen oder auf besonders eingeladene Gäste beschränkt ist. Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn die erforderliche Anzeige nicht fristgemäß erstattet wird, es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt oder zu einer Veranstaltung, die außerhalb dafür bestimmter Anlagen stattfinden soll, mehr als 1000 Besucher zugleich zugelassen werden sollen. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft erforderlich erscheint. Das Gleiche gilt, sofern andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Zum Schutz dieser Rechtsgüter kann die Stadt Memmingen Anordnungen für den Einzelfall für die Veranstaltung öffentlicher und sonstiger Vergnügungen treffen. Reichen diese nicht aus oder stehen andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegen, kann die Veranstaltung auch untersagt werden. Art. 19 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)