Eine Gewerbeummeldung ist gesetzlich erforderlich, wenn Sie den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen; den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln; Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. Für die Verlegung in eine andere Gemeinde müssen Sie das Gewerbe bei der Stadt Memmingen abmelden und bei der neuen Betriebssitzgemeinde anmelden. Andere Änderungen wie beispielsweise der Wechsel einer Wohnanschrift können bei der Gemeinde freiwillig angezeigt werden. Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt. Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Ummeldung Einzelperson 35,00 € Ummeldung Firma 35,00 € Ummeldung einer GbR pro Gesellschafter 35,00 € Formular zur Gewerbeummeldung Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufethaltstitel) § 14 Gewerbeordnung (GewO) Anzeigepflicht § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung § 38 Gewerbeordnung (GewO) Überwachungsbedürftige Gewerbe § 55c Gewerbeordnung (GewO) Anzeigepflicht Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Die Stadt Memmingen ist verpflichtet, ortsansässige Personen unterzubringen, die aus bestimmten Gründen ihre bisherige Wohnung verlieren und aus eigenen Anstrengungen keine Anschlussunterkunft finden. Die Gründe für den Verlust der Wohnung können vielfältig sein. Der häufigste Grund für die Obdachlosigkeit ist die Zwangsräumung durch den Vermieter, weil die monatliche Miete nicht oder nicht regelmäßig bezahlt wurde. Obdachlosigkeit kann aber beispielsweise auch durch einen Brandschaden an der eigenen Wohnung eintreten oder aber durch polizeilichen oder gerichtlichen Verweis aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung. Die Stadt hält eine Gemeinschaftsunterkunft im Erlenweg 10 mit derzeit 51 Wohnungen vor. Die Unterkünfte sind sehr einfach ausgestattet. Eine Möblierung wird nicht vorgehalten. Zwei Unterkünfte teilen sich jeweils eine Toilette. Waschmöglichkeiten gibt es in einem Gemeinschaftsbad. Das Warmwasser zum Duschen kann über einen Münzgasautomaten bezogen werden. Die Münzen sind bei den Stadtwerken in der Gaswerkstraße zu beziehen. Die Gemeinschaftsunterkunft wird derzeit nur mit männlichen Personen belegt. Für die Belegung wird eine Benutzungsgebühr von 2,90 €/qm monatlich erhoben. Weiter hält die Stadt Wohnungen in der Mozartstraße 7/9/11 für Zwecke der Obdachlosenunterbringung vor. Dort werden hauptsächlich Familien und weibliche Personen untergebracht. Die Benutzungsgebühr beträgt 3,50 €/qm (ohne Bad) und 4,50 €/qm (mit Bad).
Restaurants und Cafés für Gruppen im Überblick Memmingen beherbergt eine Vielzahl von Restaurants und Cafés, die kulinarische Genüsse für jeden Geschmack bieten. Von traditioneller bayerischer Küche in gemütlichen Gasthäusern bis hin zu internationalen Spezialitäten ist für jeden Gaumen etwas dabei. Café/Bar/Bistro Karte Café Martin mehr erfahren Restaurant/Gaststätte Karte DaVito Pizza & Pasta mehr erfahren Hotel Engelkeller ADRESSEN Gastronomie Karte Engelkeller mehr erfahren Restaurant/Gaststätte Karte Gasthof zum Schwanen mehr erfahren Restaurant/Gaststätte Karte Illerhof mehr erfahren JoeSepps Kulinarik Barrierefrei Karte Joesepp's Brauhaus mehr erfahren Kreuzherrncafé Café/Bar/Bistro Karte Kreuzherrn by Fähndrich mehr erfahren Lorenzo Café/Bar/Bistro Karte Lorenzo mehr erfahren Café/Bar/Bistro Karte Moritz mehr erfahren Café/Bar/Bistro Karte Princess Café mehr erfahren Hotel Weisses Ross Restaurant/Gaststätte Karte Restaurant Weisses Ross mehr erfahren Hotel Rohrbeck Restaurant/Gaststätte Karte Rohrbecks Restaurant mehr erfahren Café/Bar/Bistro Karte Roof - Über den Dächern mehr erfahren Restaurant/Gaststätte Karte Schwarze Katz mehr erfahren Restaurant/Gaststätte Karte Strike mehr erfahren Taverne Korfu Restaurant/Gaststätte Karte Taverne Korfu mehr erfahren Restaurant/Gaststätte Karte Terminal 23 Erlebnisrestaurant mehr erfahren Restaurant/Gaststätte Karte Wirtshaus zum Hoigata mehr erfahren Zur blauen Traube Restaurant/Gaststätte Karte Zur Blauen Traube mehr erfahren
Musikalische Früherziehung Die Musikalische Früherziehung (MFE) I und II ist ein attraktives und bewehrtes Lernangebot, bei dem die Kinder zusammen mit Gleichaltrigen den Zugang zur Welt der Musik finden können. Frühzeitige Anregungen und Lernimpulse fördern die Entwicklung des musikalischen Gehörs in besonderem Maße. Wir singen, tanzen und musizieren mit verschiedenen Instrumenten. Dadurch wird die Feinmotorik, Sensorik und Koordination gefördert. Unterricht an der Musikschule im Raum der Musikalischen Früherziehung OG 1. Montag Nachmittag bei Frau Karina Polyfka Donnerstag Nachmittag bei Frau Urlsula Aurbacher Unterricht in einigen Kindergärten in Memmingen (siehe Auflistung rechts) Musikalische Früherziehung in Wolfertschwenden bei Frau Miriam Ehrmann Mittwoch Nachmittag in der Grundschule Wolfertschwenden Die Lehrkräfte der Musikschule empfehlen den Eltern der Kinder, vor dem Erlernen eines Instruments, an der zweijährigen Musikalischen Früherziehung teilzunehmen. Die MFE ist von den Lehrkräften der Musikschule erwünscht und erleichtert den Einstieg in den Instrumentalunterricht. Zwitschergarten Musikalische Früherziehung Musikalische Grundlehre Lehrerinnen Ursula Aurbacher Miriam Ehrmann (Wolfertschwenden) Konstanze Kraus Irmgard Mack Ina Mayer Karina Polyfka In diesen Kindergärten wird unsere Musikalische Früherziehung angeboten Fröbel Hand in Hand Im Mitteresch Mau-Riesen Schatzkiste Sonnenschein Steinheim St. Nikolaus Volkratshofen Westermann Kindergarten
13.03.2020: Auf Anordnung des Freistaates Bayern besteht vom 16. März 2020 bis 19. April 2020 ein Betretungsverbot für Kinder in Krippen, Kindergärten, Horten, Häusern für Kinder, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten. Ausgenommen vom Betreuungsverbot sind Kinder von denen beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, und die aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit daran gehindert sind, ihre Kinder zu betreuen. Wir werden die Familien dieser Personengruppen unterstützen, damit diese vor allem die medizinische Versorgung und die öffentliche Sicherheit garantieren können. Voraussetzung für den Anspruch auf einen Notplatz ist weiter, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen. In Fällen, in denen nur einer der beiden Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist, besteht keine Ausnahme, da dann der andere Elternteil die Betreuung übernehmen muss. Bei Alleinerziehenden genügt es, wenn der alleinerziehende Elternteil zur genannten Gruppe gehört. Die Einrichtungen können sich in Zweifelsfällen eine Bescheinigung der Arbeitgeber o.ä. vorlegen lassen. Klären Sie bitte vorher telefonisch mit der KiTa ab, ob Sie einen Anspruch auf einen Notplatz haben. Die KiTas sind angewiesen worden, vor Betreten der KiTa die Voraussetzungen zu prüfen und von Ihnen schriftlich zu erklären. Beachten Sie auch die Hinweise des Sozialministeriums in den Anlagen und unsere weiteren Inhalte auf Aktuelles. Diese Kinder dürfen weiter keine Krankheitssymptome aufweisen, nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen (bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen müssen 14 Tage vergangen sein und keine Krankheitssymptome auftreten), sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen. Zu kritischen Infrastrukturen zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, der stationären Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Für Kindertageseinrichtungen bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der KiTa betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen. In jeder KiTa der Stadt und der Unterhospitalstiftung Memmingen wird ab 16.03.2020 ein Notdienst eingerichtet. Bei geringer Belegung behalten wir uns vor, im Laufe der Woche die Notgruppen von KiTas zusammen zu legen. Dies gilt auch für die KiTas der freien Träger. Zusammenlegungen von KiTa-Notgruppen werden hier veröffentlicht. Wir prüfen derzeit, wie mit den KiTa-Elternbeiträgen verfahren wird. Dies hängt aber auch von noch nicht vorliegenden Vorgaben des Freistaates Bayern ab. Die Stadt Memmingen veranlasst vorerst deshalb derzeit keine weitere Abbuchung von Beiträgen. Bitte beachten Sie die Informationen in den Anlagen. Achten Sie auch auf Ihre Gesundheit und halten Sie die Hygienehinweise konsequent ein. Allen erkrankten Kindern, Eltern und KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern wünschen wir Gute Besserung! Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Letzte Aktualisierung 16.03. 17.00 Uhr: Erklärungspflicht der Eltern für Notplätze
10.06.2025: Ziel unserer Bildung und Erziehung in unseren KiTas ist das kompetente Kind. Deshalb gilt es, die Kompetenzen der Kinder zu zu entdecken, sichtbar zu machen und zu fördern. Die KiTas gehen dazu ganz verschiedene Wege - ganz nach den jeweiligen Möglichkeiten. Ein Beispiel dazu möchten wir Euch aus der KiTa Amendingen zeigen: Dort hat das KiTa-Team einen Kompetenzenbaum im gestaltet. Dies soll die Eltern bildhafter etwas über den Bildungsauftrag erzählen. Die Idee dahinter ist, dass sich die Eltern bestimmt zu unterschiedlichen Abläufen oder Handlung im Kitaalltag fragen; „Was bringt das meinem Kind?“ Oder „Was lernt mein Kind da eigentlich, wenn es spielt, ..." Diese Frage können die Eltern dann auf ein Baum-Blatt schreiben und das KiTa-Team beantwortet die Frage, indem Punkte mit der Farbe zur passenden Kompetenz auf das Blatt geklebt und dieses dann an den Baum gehängt werden. Der Kompetenzen-Baum wächst Dan mit den Stärken und Entwicklungsschritten der Kinder - festgehalten auf den bunten Blättern von allem gemeinsam! Gleichzeitig entdecken wir alle zusammen welche Kompetenzen bei den Kindern in einem KiTa-Tag angesprochen werden. Dies stärkt den Austausch und die Wertschätzung aller Kita-Beteiligten untereinander. Weitere Infos zur KiTa-Amendingen findet Ihr unter https://kita.memmingen.de/amendingen.html und den Elternbrief dazu in der Anlage.
01.12.2021: Liebe Eltern und liebe Kolleginnen und Kollegen in der Kinderbetreuung, das Sozialministerium hat heute einen aktualisierten Rahmenhygieneplan veröffentlicht. Die Inhalte sind im Wesentlichen bereits von uns hier veröffentlicht worden. Den Gesamtplan finden Sie in der Anlage. Kurz zusammengefasst gilt: Alle Besucher der KiTa tragen eine FFP2-Maske, Mitarbeitende tragen eine Medizinische Maske. Es gilt die 3G-Regel: Zutritt gibt es nur für geimpfte, genese oder getestete Personen. Nur beim kurzen Bringen und Abholen der Kinder gilt für die Eltern 3G ausnahmsweise nicht. Alle Beschäftigten in der KiTa testen sich mindestens 3x wöchentlich selbst, nicht geimpfte Kolleginnen und Kollegen testen täglich. Die Eltern erhalten Berechtigungsscheine für bis zu 3 Selbsttests pro Woche für Ihre Kinder. Im übrigen gelten die bekannten Regeln weiter: Kranke Kinder werden am besten zu Hause gesund, regelmäßige Händehygiene, Niesetikette, Abstand halten und Kontakte reduzieren, feste bzw. getrennte Gruppen. Wir können zusätzlich gemeinsam etwas gegen die Corona-Pandemie tun und uns alle und unsere KiTas schützen: Durch die Corona-Schutzimpfung! Machen Sie mit und krempeln auch Sie die Ärmel hoch: Gehen Sie einfach zur Impfung ins Impfzentrum Memmingen oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich beraten ( weitere Infos ). Viele Grüße Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
23.11.2021: Liebe Eltern und liebe Kolleginnen und Kollegen in den KiTas, die Corona-Krankenhausampel steht derzeit auf rot. Zusätzlich werden die Regeln zum 24.11.2021 nochmals verschärft: Alle Besucher der KiTa tragen eine FFP2-Maske. Es gilt die 3G-Regel: Zutritt gibt es nur für geimpfte, genese oder getestete Personen. Nur beim kurzen Bringen und Abholen der Kinder gilt für die Eltern 3G ausnahmsweise nicht. Alle Beschäftigten in der KiTa testen sich mindestens 3x wöchentlich selbst, nicht geimpfte Kolleginnen und Kollegen testen täglich. Die Eltern erhalten Berechtigungsscheine für bis zu 3 Selbsttests pro Woche für Ihre Kinder. Im übrigen gelten die bekannten Regeln weiter: Kranke Kinder werden am besten zu Hause gesund, regelmäßige Händehygiene, Niesetikette, Abstand halten und Kontakte reduzieren, getrennte Gruppen. Wir können zusätzlich gemeinsam etwas gegen die Corona-Pandemie tun und uns alle und unsere KiTas schützen: Durch die Corona-Schutzimpfung! Machen Sie mit und krempeln auch Sie die Ärmel hoch: Gehen Sie einfach zur Impfung ins Impfzentrum Memmingen oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich beraten ( weitere Infos ). Viele Grüße Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisierung nach PM FS Bayern vom 23.11.2021
Stephanie Knauer Instrument: Klavier Ausbildungsabschluss: Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg Berufliche Tätigkeit außerhalb der Musikschule: Privatunterricht Klavierlehrerin am musischen Gymnasium Maria Stern, Augsburg und an der Schule für Musik in Friedberg Klavier und praxisorientiertes Klavierspiel am Leopold-Mozart-Zentrum der Universität Augsburg rege Konzerttätigkeit freie Texterin und Journalistin für diverse Agenturen, Zeitungen und Zeitschriften Ihr Studium an der Musikhochschule Augsburg/ Nürnberg schloss die Augsburger Pianistin 2001 „mit Auszeichnung“, die Meisterklasse 2003 mit dem Meisterklassendiplom ab. Im selben Jahr bekam sie dort ihren ersten Lehrauftrag. Sie besuchte Meisterkurse für Hammerklavier (Alexej Lubimov, Wolfgang Brunner) im Rahmen der Austria Barockakademie, wo sie auch als Korrepetitorin beschäftigt war, dazu Meisterkurse für Cembalo (Jos van Immerseel u.a.), für Liedbegleitung, Jazz und Kammermusik. Außerdem beschäftigt sich die Pianistin mit zeitgenössischen Werken, davon sie mehrere uraufführte. Sie ist zudem eine der wenigen Pianisten, die auf dem originalen Stein-Hammerflügel von 1785 im Augsburger Mozarthaus spielen dürfen. Zudem wird Stephanie Knauer seit 2013 von Hapag Lloyd als Ozeanpianistin engagiert. Das Engagement umfasst auch Solokonzerte, so in der Alten Börse in Porto und in der Guildhall in Portsmouth. Ebenfalls seit 2003 arbeitet Stephanie Knauer als freie Texterin und Journalistin für diverse Agenturen, Zeitungen und Zeitschriften. www.die-ganze-klaviatur.de Kontakt: stephanie.knauer (at) stadt-memmingen.de
15.07.2021: Mitglieder des Behindertenbeirates, sowie des Arbeitskreises für die Belange alter und behinderter Menschen in Memmingen besuchten kürzlich die Ausstellung imPERFEKT. Dabei erklärte Leiter Axel Lapp den Teilnehmern auch, welche Aspekte der Barrierefreiheit bei der Zusammenstellung der Exponate, aber auch der Gestaltung der Ausstellung selbst, berücksichtigt wurden. Die Ausstellung ›imPERFEKT‹ versucht, auf verschiedenen Ebenen Wirkung zu entfalten. Zum einen ist ›imPERFEKT‹ eine Ausstellung über Schönheitsideale. Beginnend mit dem antiken Torso vom Belvedere, der seit der Renaissance zum weithin kopierten Inbegriff von Schönheit wurde, untersucht ›imPERFEKT‹ die Wahrnehmung von Vollkommenheit sowie das Streben nach Perfektion: Wie gehen wir mit den durch die Medien vorgeführten Idealen um? Wie bringen wir diese mit unserer eigenen Realität in Einklang? Wie beeinflusst das unsere Sicht auf Behinderungen? Auf der anderen Seite nähert sich die Ausstellung dem Thema Barrierefreiheit und erkundet, wie ein Museum für alle in Zukunft gestaltet werden kann. Orientierungspläne und Bodenleitsysteme erleichtern das Navigieren im Ausstellungsraum. Einzelne Ausstellungsstücke lassen sich ersehen, ertasten und erhören. Gleichzeitig sind zugehörige Informationen leichter zugänglich, da sie gedruckt und über Audio Guides, in Braille, in Gebärdensprache und in Leichter Sprache zur Verfügung stehen. Nähere Informationen zur Ausstellung und zur Kunsthalle finden Sie auf der Homepage im untenstehenden Link.