Zum 1. Januar 2021 wird eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) eingeführt. Mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Die eID-Karte kann nur für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausgestellt werden. Namensänderung Ändert sich der Name während der Gültigkeit der eID-Karte, müssen Sie diese neu beantragen. Verlust Den Verlust/Diebstahl eine eID-Karte müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden. Bearbeitungszeit Die durchschnittliche Bearbeitungszeit einer eID-Karte bei der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 4 Wochen (siehe Pass / Personalausweis - Statusabfrage) Gültigkeitsdauer Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich. Direktversand des Dokuments nach Hause Auf Wunsch kann Ihnen das Dokument an die Adresse der Hauptwohnung zugestellt werden. Beachten Sie bitte die Informationen unseres Merkblatts. Aushändigung Bei der Beantragung erhalten Sie eine Abholinformation mit vorgedruckter Vollmacht. Auf dieser erfahren Sie, wie der Bearbeitungsstand des Dokuments abzufragen ist. Online-Terminvereinbarung mit dem Bürgeramt Die Gebühren sind bereits bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu begleichen: 37,00 Euro Zuschlag Direktversand an die Adresse der Hauptwohnung 15,00 Euro Für die Antragstellung benötigen Sie: die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Ihren aktuellen und gültigen Reisepass bzw. Ihr aktuelles und gültiges Identitätsdokument ein Mindestalter von 16 Jahren Persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich
26.01.2021: Liebe Familien des Hortes Wartburgweg, Mitte Januar wurde ein bestätigter Corona-Fall in der Einrichtung bekannt. Deshalb waren die Kindergarten- und die I+-Gruppe geschlossen worden. Es wurden bei den Testungen nun keine weiteren Corona-Infektionen bekannt. Deshalb konnten diese Gruppen heute wieder geöffnet werden. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
Protokolle der "German Youth Activities" Der Gründung eines "Youth Commitees" bzw. Kreisjugendringes am 20. Mai 1946 steht im Zusammenhang mit der Jugendpolitik der US-Militärregierung in Bayern, die im Rahmen der Re-education eine "Reinigung" der deutschen Bevölkerung vom Nationalsozialismus und eine Demokratisierung insbesondere der Jugend bezweckte. Seit Oktober 1945 hatten US-amerikanische Offiziere die Bildung lokaler Jugendgruppen initiiert. Am 20. Oktober 1948 lud das Memminger Detachments die Jugenderzieher und Offiziellen von Stadt und Landkreis Memmingen zu einem letztlich vierstündigen Gedankenaustausch ein; bestens dokumentiert ist auch eine weitere Sitzung der "German Youth Activities" (GYA) am 26. März 1949. Digitalisate der Besprechungsprotokolle 1948/49 GYAProtokoll1948Okt20.pdf GYAProtokoll1949Maerz26.pdf Schriftwechsel mit der US-Militärregierung ab April 1945 Reports der US-Militärregierung Memmingen 1945/46 Rede von Georg Dannecker zur Wahl des Bürgermeisters 1946 Berichte der Stadtverwaltung an den CIC 1946-1948 German Youth Activities 1948/49 Flüchtlingssiedlung am Hühnerberg 1949 Errichtung einer Baltensiedlung 1952/53 Kinderfestheftchen 1949-1979 Fischersprüche 1948-1978 Jahresschlussberichte Entwürfe/Akten 1948-1953 Jahresberichte der Stadtverwaltung 1954 ff.
Berichte der US Militärregierung (Detachment G 295 Memmingen) Im Folgenden werden einige wenige Berichte des US-Detachments Memmingen veröffentlicht, die Auskunft über die Situation im Landkreis Memmingen inkl. der Stadt Memmingen in den Jahren 1945 und 1946 geben. Die Kopien wurden von einer Delegation deutscher Archivare im Nationalarchiv Washington erstellt und befinden sich auf Mikrofiches im Bundesarchiv bzw. im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (hiervon auszugsweise Kopien zum Memminger Detachment im Stadtarchiv Memmingen). Zur Organisation der US-Militärregierung und zur archivalischen Überlieferung siehe Reinhard Heydenreuter: OMGUS-Handbuch Office of Military Government for Bavaria, München 1996 Digitalisate ausgewählter Berichte 1945/46 US-MG-Report1945Nov10.pdf US-MG-Report1945Nov24.pdf US-MG-Report1945Dez01.pdf US-MG-Report1946April11.pdf US-MG-Report1946May14.pdf US-MG-Report1946June07.pdf US-MG-Report1946July01.pdf Schriftwechsel mit der US-Militärregierung ab April 1945 Reports der US-Militärregierung Memmingen 1945/46 Rede von Georg Dannecker zur Wahl des Bürgermeisters 1946 Berichte der Stadtverwaltung an den CIC 1946-1948 German Youth Activities 1948/49 Flüchtlingssiedlung am Hühnerberg 1949 Errichtung einer Baltensiedlung 1952/53 Kinderfestheftchen 1949-1979 Fischersprüche 1948-1978 Jahresschlussberichte Entwürfe/Akten 1948-1953 Jahresberichte der Stadtverwaltung 1954 ff.
Kontakt Bürgerstift Memmingen Spitalgasse 8 87700 Memmingen Tel.: +49(0)8331-92755-0 Fax: +49(0)8331-92755-199 buergerstift@memmingen.de Wichtige Links Stadt Memmingen Tourismus Stadt der Freiheitsrechte Stadtmarketing Stadtwerke Kontakt Datenschutz | Impressum Bürgerstift Memmingen Spitalgasse 8 87700 Memmingen +49 (0) 8331 - 92755-0 +49 (0) 8331 - 92755-199 buergerstift (at) memmingen.de Datenschutz Impressum
Früherziehung Der " Zwitschergarten " Eltern können hier gemeinsam mit ihren Kindern die Welt der Musik spielerisch entdecken und erleben. NEU!!! ab September 2025 wird der Zwitschergarten auch in Wolfertschwenden angeboten. Näheres finden Sie hier Die " Musikalische Früherziehung " (MFE) I und II In der MFE I (Altersempfehlung ca. 4 Jahre) werden Kinder auf möglichst spielerischem Weg mit den Anfängen instrumentalen und vokalen Musizierens vertraut gemacht. In der MFE II (Altersempfehlung 5 – 6 Jahre) werden die Musikalischen Grundlagen aus dem ersten Früherziehungsjahr erweitert und vertieft. In den 2 Jahren MFE lernen die Kinder spielend den Umgang mit Musik und Tanz sowie die Grundbegriffe der Musik kennen. Hier erfahren Sie mehr Die " Musikalische Grundlehre " Die Musikalische Grundlehre ist als Basisunterricht mit dem Ziel einer zukunftsweisenden und grundlegenden musischen Orientierung der Kinder aufzufassen. (Altersempfehlung 6 - 7 Jahre) Zwitschergarten Musikalische Früherziehung Musikalische Grundlehre
16.12.2020: Liebe Eltern und liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den KiTas, der Freistaat Bayern hat zur Eindämmung der Corona-Pandemie angeordnet, dass die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 16. Dezember 2020 bis vorläufig 10. Januar 2021 grundsätzlich geschlossen sind (s.a. Newsletter in der Anlage). Die KiTas und Tagespflegestellen bieten jedoch außerhalb der jeweiligen Weihnachtsferien eine Notbetreuung an. Anspruch auf Notbetreuung haben: Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist, Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben, Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind. Anders als im Frühjahr wird vom Freistaat Bayern diesmal darauf verzichtet, spezielle Berufsgruppen festzulegen, die zur Notbetreuung berechtigen. Vielmehr wird auf den konkreten Bedarf der Eltern abgestellt. Die Eltern werden deshalb aufgefordert, Kinderbetreuung wirklich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden vom Freistaat Bayern weiter gebeten, keine Nachweise von den Eltern einzufordern, dass beispielsweise der Urlaub bereits aufgebraucht ist. Eine formlose Bestätigung der Eltern (s. Anlage) kann von den KiTas im Zweifel gefordert werden. Grundsätzlich vertrauen wir aber auf die Angaben der Eltern und darauf, dass sie sehr verantwortungsvoll von ihrem Anspruch auf Notbetreuung Gebrauch machen. Wichtig ist, dass auch weiterhin keine Kinder mit reduziertem Allgemeinzustand oder Kinder, die in Quarantäne sind oder die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Personen hatten, die Notbetreuung besuchen dürfen. Beachten Sie auch die allgemeinen Einschränkungen, die ab 16.12.2020 für ganz Bayern gelten (s. Link). Wir bitten alle besonders darauf zu achten, dass Kontakte vermieden werden, wo immer es möglich ist! Achten wir in diesen Tagen besonders aufeinander und helfen wir zusammen, gemeinsam unsere Familien, unsere Kolleginnen und Kollegen und unsere KiTas zu schützen. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisierung 15.12.2020: Link zu den allgemeinen Einschränkungen für Bayern Aktualisierung 16.12.2020: Bekanntmachung des Sozialministeriums zur Notbetreuung
01.01.2021: Liebe Eltern, anbei finden Sie die Infos zur KiTa-Platzanmeldung für das KiTa-Jahr 2021/2022. Leider wird es uns im Januar nicht möglich sein, in den KiTas einen Tag der offenen Tür anzubieten. Dies können wir aufgrund der derzeitigen Kontaktbeschränkungen nicht verantworten. Wir bitten Sie um entsprechende telefonische oder Online-Anmeldung (s. Infos). Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
Baugenehmigungen und Vorbescheide sind grundsätzlich vier Jahre nach Erteilung gültig. Sie möchten Ihre Genehmigung bei uns verlängern lassen? Dann haben Sie die Möglichkeit, das beiliegende Formular zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Antrags erneut geprüft werden muss, ob das Vorhaben der aktuellen Rechtslage entspricht. I. d. R. 35 % der erstmaligen Genehmigungsgebühr
In unserem Hausaktenarchiv befinden sich die Hausakten nahezu aller bestehenden Gebäude von Memmingen und den Stadtteilen. Eine Einsichtnahme in unsere Aktenbestände kann aus rechtlichen Gründen nur gewährt werden, wenn man: Eigentümer/in des Anwesens/Grundstückes ist, oder eine einschlägige Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin vorweisen kann. Um sicherzustellen, dass die benötigten Unterlagen in der Bauregistratur vorliegen, ist eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon erforderlich. Umfang: Es handelt sich um eine selbstständige Durchsicht der Unterlagen vor Ort; dabei erfolgt von unserer Seite keine baurechtliche Beratung. Nachweise: Die Eigenschaft als Eigentümer/in oder Erbbauberechtigte/r muss durch einen geeigneten Nachweis (bspw. aktueller Grundbuchauszug), ein Ausweisdokument und ggf. Vollmacht belegt werden. Reproduktion: Es ist gestattet, die vorgelegten Bauakten selbst abzufotografieren. Auf Wunsch können Fotokopien und Scandateien von genehmigten Bauplänen und Bescheiden kostenpflichtig angefertigt werden. Bezahlung vor Ort, in Ausnahmen per Rechnung Akteneinsicht: pro Hausakt 15,00€ Fotokopien/Scans: Größe Kopie S/W Kopie Farbe Scan A4 1,25 €/Stk 1,50 €/Stk 1,00 €/Stk A3 2,50 €/Stk 3,00 €/Stk 2,00 €/Stk <A3 10,00 €/Stk 12,00 €/Stk 7,00 €/Stk