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Geschäftsordnung I. Aufgaben des Behindertenbeirates: Der Behindertenbeirat arbeitet zur Förderung der Belange von behinderten Menschen mit den freien und öffentlichen Trägern der Behindertenhilfe sowie mit allen anderen Einrichtungen eng zusammen, die sich mit Planungen und Maßnahmen für Menschen mit Behinderung befassen. Der Behindertenbeirat kann in allen die behinderten Bürger betreffenden Angelegenheiten, soweit sie in die Zuständigkeit der Stadt Memmingen fallen, Anträge stellen sowie Empfehlungen und Anregungen geben. Der Stadtrat, seine Ausschüsse oder die zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung behandeln die Anträge, Anregungen oder Empfehlungen des Behindertenbeirates innerhalb angemessener Zeit. Der Stadtrat, seine Ausschüsse oder die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung unterrichten den Behindertenbeirat möglichst frühzeitig über alle in seinen Aufgabenbereich fallenden Angelegenheiten, soweit datenschutzrechtliche Belange nicht entgegenstehen. Als sachverständiges Gremium steht der Behindertenbeirat dem Stadtrat und der Verwaltung der Stadt Memmingen zur Seite. Die Tätigkeit im Behindertenbeirat ist ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gewährt. Ansprechpartner ist die/der kommunale Behindertenbeauftragte und Fachstelle für Inklusion der Stadt Memmingen. II. Zusammensetzung des Behindertenbeirates: Der bestehende Arbeitskreis für die Belange behinderter und alter Menschen in Memmingen benennt 5 Vertreter, die den Behindertenbeirat bilden. Für jedes Mitglied des Behindertenbeirates ist ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen. Die Mitglieder und die Stellvertreter(innen) im Behindertenbeirat müssen Bürger der Stadt Memmingen sein. Die Fraktionen des Stadtrates können jeweils mit einem Vertreter beratend an den Sitzungen des Behindertenbeirates teilnehmen. Der Oberbürgermeister bzw. ein von ihm benannter Vertreter kann beratend an den Sitzungen teilnehmen. Eine Änderung der Zusammensetzung des Behindertenbeirates bedarf der Zustimmung des Stadtrates. Die stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates wählen aus ihrer Mitte eine(n) Sprecher(in) sowie eine(n) Stellvertreter(in). Diese(r) vertritt den Behindertenbeirat nach außen. Die Wahl der Sprecherin/des Sprechers findet in der 1. Sitzung des Behindertenbeirates statt. Die 1. Sitzung des Behindertenbeirates wird vom Oberbürgermeister bzw. einem von ihm benannten Vertreter einberufen. Zur Regelung des Geschäftsganges (Sitzungen, Anträge, Abstimmungen, Niederschriften) gibt sich der Behindertenbeirat im Einvernehmen mit der Stadt eine Geschäftsordnung. Die Mitglieder des Beirates werden für 3 Jahre benannt, beginnend mit dem 01.01.1991. III. Geschäftsgang des Behindertenbeirates Der Behindertenbeirat wird bei Bedarf von dem/der Vorsitzenden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung einberufen. Er ist mit den erschienenen Mitgliedern beratungs- und beschlussfähig. Die Einladung soll den Mitgliedern und deren Stellvertretern spätestens eine Woche vor der Sitzung zugehen. Der Versand der Einladungen und Protokolle erfolgt durch die Stadt Memmingen (Amt 02, Inklusionsfachstelle). Die Beratungen des Behindertenbeirates sind grundsätzlich öffentlich. Nichtöffentlich ist zu beraten, wenn das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden. Am Ende der Beratungen können mit Stimmenmehrheit Anträge, Empfehlungen und Anregungen an den Stadtrat, seine Ausschüsse oder über den Oberbürgermeister an die zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung gerichtet werden. Über die Sitzungen wird ein Stichwortprotokoll geführt, das vom/von der Schriftführer/in, der/die nicht Mitglied des Beirats sein muss, sowie vom/von der Vorsitzenden unterzeichnet wird. Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter erhalten jeweils einen Abdruck des Protokolls. IV. Schlussbestimmungen Soweit die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung nicht ausreichen, gilt die Geschäftsordnung des Stadtrates sinngemäß. Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.
26.06.2026: Mit rund 120 Besucher:innen wurde mit einer Vernissage am Donnerstagabend, 25.06.2026, die Ausstellung „Das Große Format – Zeitgenössische Kunst im Kreuzherrnsaal Memmingen“ eröffnet. Das Ausstellungsprojekt ist eine gemeinsame Initiative des Kulturamts der Stadt Memmingen und des Berufsverbandes Bildender Künstler Schwaben Süd e. V. und wird seit 2015 im zweijährigen Turnus realisiert. Im Mittelpunkt des Abends stand die Verleihung der beiden Kunstpreise, mit denen herausragende künstlerische Positionen der Ausstellung ausgezeichnet wurden. Den Kunstpreis der Sparkasse Schwaben-Bodensee, dotiert mit 1.500 Euro, erhielt Monica Gayer (Landsberg am Lech) für ihre Arbeit „Parallel“. Der erstmals vergebene Kunstpreis der Alois Goldhofer Stiftung, dotiert mit 1.000 Euro, ging an Lucie Sommer-Leix (Waltenhofen) für ihre Arbeit „Lieber wollte ich eine Hagebutte im Zaun sein, als eine Rose in euer Gnaden (Shakespeare)“.Dritte Bürgermeisterin Petra Beer würdigte in ihrer Begrüßung die Bedeutung der Ausstellung für den Kulturstandort Memmingen und dankte den beiden Preisstiftern. Kulturamtsleiter Sebastian Huber stellte das Ausstellungsprojekt und das Juryverfahren vor und hob die langjährige Kooperation zwischen dem Kulturamt und dem Berufsverband Bildender Künstler Schwaben Süd hervor. Im Anschluss verkündete die Vorsitzende des Berufsverbandes, Peggy Uhlich, die beiden Preisträgerinnen und erläuterte in ihren Laudationes die Entscheidungen der Jury. „Hier sehen wir Menschen, teils sichtbar, teils verdeckt. Wer ist verborgen? Wer darf sichtbar sein? Durch die parallel ausgeführte Spachteltechnik lässt das Werk viele Fragen offen, die jeder für sich beantworten kann“, fasst Uhlich ihre Eindrücke zur ausgezeichneten Arbeit Parallel von Monica Gayer zusammen. Zur Arbeit Lieber die Hagebutte am Zaun, als eine Rose in Euer Gnaden der Preisträgerin Lucie Sommer-Leix, resümiert Uhlich: „Die Mischtechnik mit dem rätselhaften Titel führt uns hinein in die Welt der Symbole. Kerze, Tauben und Fische, sowie die Farben rot und weiß. All das spricht für Bescheidenheit, Reinheit, Liebe und Zufriedenheit.“ Musikalisch umrahmt wurde die Vernissage von Sandra Miller (Blockflöte) und Kathrin Ebenhoch (Klavier), die mit Werken von Gordon Jacob, Chiel Meijering und Agnes Dorwarth den Abend gestalteten. Die Ausstellung präsentiert neun großformatige Arbeiten zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler des Berufsverbandes Bildender Künstler Schwaben Süd e. V., die in einem Juryverfahren ausgewählt wurden. Vertreten sind Marijanca Ambos, Winfried Becker, Brigitte Dorn, Monica Gayer, Monica Javani-Wiedemann, Angela Lohr, Franz Mair, Lucie Sommer-Leix und Cornelia Zembrod. Gezeigt werden Malerei, Fotografie und Skulptur, die im historischen Kreuzherrnsaal in einen spannenden Dialog mit der barocken Architektur treten. Die Ausstellung ist noch bis einschließlich 5. Juli 2026 im Kreuzherrnsaal Memmingen zu sehen. Öffnungszeiten sind Dienstag bis Sonntag von 11 bis 17 Uhr. Der Eintritt ist frei.
Kontakt Stadtverwaltung Stadtverwaltung Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-0 Fax 08331/850-1299 stadt (at) memmingen.de Stadtverwaltung Memmingen - Organisationsstruktur Verwaltungsorganisation Oberbürgermeister Jan Rothenbacher 01 Rechnungsprüfungsamt 02 Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, Europaangelegenheiten 03 Büro Oberbürgermeister Gleichstellungsbeauftragte Inklusionsbeauftragte Integration Datenschutzbeauftragte/r Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) Personalvertretung Referat 1: Verwaltung und Kultur 1.1 Veranstaltungsstätten 10 Organisation und Digitalisierung 10 Kanzlei 11 Personal 11 Arbeitsmedizin 11 Arbeitssicherheit 11 Besoldungsstelle 12 Recht und Vergabe 13 Kultur 13.1 Stadtbibliothek 13.2 Museen 13.3 Stadtarchiv 14 Information und Kommunikation 16 Tourismus Referat 2: Finanzen 2.2 Volkshochschule 2.3 Musikschule 2.4 Bürgerstift 2.5 Beteiligungen 20 Kämmerei 21 Stadtkasse 23 Liegenschaften Referat 3: Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Schulen und Mobilität 3.1 Sebastian-Lotzer-Realschule 3.2 ÖPNV 30 Schulen und Sport 30.1 Schulen 30.2 Eissporthalle 30.3 Stadion 30.4 Bäder 31 Forst 32 Ordnungs- und Gewerbeamt 32 Fundamt 32 Lebensmittelüberwachung 33 Standesamt 34 Brand- und Katastrophenschutz 35 Bürgeramt (Einwohnermelde- und Passamt) 35 Einbürgerung, Staatsangehörigkeit 35 Wahlamt 36 Ausländeramt 37 Straßenverkehrsamt und KVÜ 37 Führerscheinstelle 37 KFZ-Zulassungsstelle 37 Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) 37 Straßenverkehrsangelegenheiten 38 Gesundheitsamt 38.1 Gesundheitsregion Plus 39 Veterinäramt Referat 4: Familie, Jugend und Soziales 40 Soziale Leistungen 40 Versicherungsamt 41 Jugend und Familie (Jugendamt) 41.1 Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien (Erziehungsberatungsstelle) 41.2 Jugendeinrichtungen 42 Kindertageseinrichtungen 42.1 Kindergärten, Horte, Krippe Jobcenter Memmingen Referat 5: Bauen und Umwelt 50 Bauverwaltung Amt 50 Bauordnung Amt 50 Beitragswesen 51 Stadtplanung 52 Hochbau 53 Tiefbau 53.1 Bauhof (einschl. Kanalnetz) 54 Abfallwirtschaft und Abwasser 54.1 Abfallwirtschaft 54.2 Gruppenklärwerk 55 Stadtgrün und Friedhöfe 55.1 Grünanlagen 55.2 Bestattungswesen 56 Umwelt und Klima Stadtwerke Kontakt Stadtverwaltung Stadtverwaltung Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-0 Fax 08331/850-1299 stadt (at) memmingen.de Organigramm Stadt Memmingen (Juni 2026) Stadtplan