04.07.2025: Du bist pädagogische Fach-, Ergänzungs- oder Assistenzkraft mit Herz und Leidenschaft? Du möchtest in einem innovativen, wertschätzenden Umfeld arbeiten und die Entwicklung von Kindern aktiv begleiten? Dann bist Du bei uns genau richtig! Wir suchen Fachkräfte für unsere modernen Einrichtungen, die mit uns gemeinsam die Zukunft der frühkindlichen Bildung gestaltet. Die aktuellste Ausschreibungen findest Du immer unter https://www.memmingen.de/rathaus/karriere.html . Dein Profil abgeschlossene Ausbildung als Erzieher:in oder pädagogischen Fachkraft, Kinderpfleger:in, Assistenzkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen oder einer vergleichbaren Qualifikation Leidenschaft für die Arbeit mit Kindern und die Motivation, ihre Entwicklung zu unterstützen Kreativität und Ideenreichtum bei der Gestaltung von Bildungsangeboten Einfühlungsvermögen und Geduld, um auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen Teamgeist und Kommunikationsstärke, um im Austausch mit Kollegen und Eltern immer das Beste für die Kinder zu erreichen Wir bieten Dir eine abwechslungsreiche und sinnstiftende Tätigkeit in einem kreativen und motivierten Team Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, um Dich stetig weiterzuentwickeln, u. a. über unsere „KiTa-Akademie“ die Möglichkeit, innerhalb unserer 16 Kindertageseinrichtungen zu wechseln und damit verbunden Erfahrung in den verschiedenen pädagogischen Bereichen zu sammeln Entgeltzahlung nach dem TVöD-SuE inkl. aller Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung, arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung) Zuschuss zum Deutschlandticket als Jobticket Fahrradleasing Umfangreiches Mitarbeiter-Benefits Programm, wie z. B. Gesundheitsmanagement und Betriebsausflug Wenn Du Deine Leidenschaft für die Arbeit mit Kindern bei uns einbringen möchtest, freuen wir uns auf Deine Bewerbung! Sende uns Deine Unterlagen (inkl. Lebenslauf, Zeugnisse, Motivationsschreiben) per E-Mail an personalamt(at)memmingen.de oder an Stadt Memmingen | SubmitBox . Informationen zu unseren Kindertageseinrichtungen erhältst Du unter: www.kita.memmingen.de . Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Die Stadt Memmingen setzt auf Chancengleichheit und fördert aktiv die berufliche Gleichstellung und Integration aller Mitarbeiter:innen.
13.02.2022: Liebe Eltern, liebe KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, der Freistaat Bayern hat heute ergänzende Regelungen zur Testpflicht beschlossen. Es gilt ab 09.02.2022: Wird ein positiver Corona-Test eines Kindes bekannt, müssen alle Kinder dieser Gruppe an den darauf folgenden 5 Betriebestagen täglich einen Test machen. Träger können dies im Rahmen ihres Hausrechtes auch aus weiteren Gründen anordnen. Für eine 5malige Testpflicht gemäß der Infektionsschutzverordnung können die KiTas zusätzliche Berechtigungsscheine an die Eltern ausstellen. Bitte beachten Sie weiter die Abstands- und Hygiene-Regeln und den beigefügten Newsletter in der Anlage. Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an die KiTa-Leitung oder an uns. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisierung: 13.2. Ergänzung um erläuternde Regelungen
Schwanger – und viele Fragen!? Die Sozialpädagoginnen der Staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Gesundheitsamt bieten eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten für werdende Mütter und Väter. Ziel der Beratungsstelle ist es, umfassende Informationen und Hilfestellungen zu bieten, sodass gute individuelle Entscheidungen getroffen werden können. Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht Wir beraten kostenlos und auf Wunsch anonym Wir bieten kurzfristige Beratungstermine an Wir unterstützen Sie ganzheitlich in ihrer Lebenssituation Zu allen Gesprächen können Sie selbstverständlich mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin oder einer Person Ihres Vertrauens kommen. Allgemeine Schwangerenberatung: In vertraulichen Gesprächen können Schwangere und werdende Eltern ihre Fragen und Sorgen besprechen. Das Angebot umfasst unter anderem Beratung in folgenden Bereichen: Finanzielle Hilfen wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld Vermittlung von individuellen sozialen und wirtschaftlichen Hilfen wie Kinderzuschlag, Wohngeld Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Schwangerschaft, Elternzeit, Unterhalt, Sorgerecht Individuelle Familienplanung, Sexualität und Empfängnisverhütung Pränataldiagnostik und mögliche Behinderung des Kindes bei Verlust des Kindes Beratungsangebot für Familien bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes https://www.familienplanung.de/ Kindergeld und Kinderzuschlag: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kiz-lotse Elterngeld: https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/index.php https://familienportal.de/familienportal/meta/egr
20.11.2020: Liebe Eltern, liebe KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, das bayerische Sozialministerium hat aktualisierte Hinweise zur Hygiene und zu den Regeln in den KiTas herausgegeben. Weiterhin gilt: Erwachsene und Hortkinder tragen grundsätzliche eine Mund-Nasen-Bedeckung in der KiTa. Die KiTas müssen feste Gruppen bilden, wenn dies organisatorisch und personell möglich ist. Die Corona-Regeln sind konsequent einzuhalten: AHA+A+L Zusätzlich gibt es neue Vorgaben, wann kranke Kinder nicht mehr in die KiTa gehen dürfen. Kindern mit leichten Symptomen (Schnupfen und gelegentlicher Husten jeweils ohne Fieber) dürfen die KiTa weiterhin besuchen. Bitte beachten Sie dazu auch die beigefügte Veröffentlichung des Sozialministeriums. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit! Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisierung 20.11.2020: Ergänzung IFP-Handreichung
19.10.2020: Liebe Eltern! für Ihre Kinder, Sie als Eltern und die KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter ist die Corona-Pandemie eine große Herausforderung. Neben den organisatorischen und technischen Schwierigkeiten, mit denen wir alle konfrontiert sind, stellen sich vor allem erzieherische Fragen. Kommen Sie deshalb auf die Betreuerinnen und Betreuer zu. Uns alle bewegen die gleichen Fragen: Wie reden wir mit den Kindern über Corona? Wie gehen die Familien damit um, welche Sorgen haben Kinder, Eltern und KiTa? Wie können wir weiter trotz Gruppentrennung und MNB gemeinsam eine gute Erziehung in den KiTas sicher stellen? Suchen Sie deshalb besonders in dieser Zeit das Gespräch mit unseren KiTa-Kolleginnen und Kollegen: Unsere KiTas sind immer für Sie da! In den angefügten Links finden Sie noch weiteres Infomaterial zu diesem Thema. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
Durch unvorhersehbare Ereignisse wie Unfall oder Krankheit kann jeder von uns in die Lage kommen, für bestimmte Zeit oder dauerhaft seine Angelegenheiten nicht mehr selbstbestimmt erledigen zu können. In diesem Vortrag stellen wir Ihnen zwei Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung vor - die rechtliche Betreuung und die Vorsorgevollmacht Referentin: Claudia Bärtle, Dipl.-Sozialpädagogin (FH) / Dipl.-Sozialarbeiterin (FH), Referat 4 - Betreuungsstelle/Sozialdienst der Stadt Memmingen
Datenschutz in unseren Kindertageseinrichtungen Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, uns ist es wichtig, dass Sie wissen, wie die uns anvertrauten, personenbezogenen Daten Ihres Kindes und Ihrer Familie in der KiTa erhoben und verarbeitet werden. Ihre persönlichen Daten sind wichtig und wir wollen damit sorgsam umgehen. Auch wenn manche Datenerhebungen in der KiTa wie z.B. das Gruppenfoto, Fotos bei einem Fest, Ausstellung von Bastelarbeiten, digitaler Bilderrahmen im Gruppenraum, usw. vielleicht selbstverständlich erscheinen, so möchten wir dennoch, dass wir uns alle bewusst machen, dass es sich hier immer um personenbezogene Daten handelt und oft auch die Urheberrechte von Ihnen und Ihren Kindern betroffen sind. Im Rahmen des Betreuungsvertrages geben Sie Ihre persönlichen Daten an, damit die KiTa und das KiTa-Amt Sie und Ihre Familie bestmöglich betreuen können. Bestimmte Datenverarbeitungen sind darüber hinaus gesetzlich vorgeschrieben: So fordert zum Beispiel der Freistaat Bayern Daten über alle Buchungszeiten in der KiTa an, um die staatliche Förderung für die KiTa zu berechnen und leisten zu können. Diese werden jedoch grundsätzlich nur anonymisiert verarbeitet. Im übrigen übermitteln wir keine Daten an Dritte ohne Ihre vorherige Zustimmung: So geben wir z.B. Daten beim Übertritt vom Kindergarten an die Schule nur dann weiter, wenn Sie uns dies vorher im Rahmen einer Einwilligungserklärung oder Schweigepflichtentbindung erlaubt haben. Wir bitten in diesem Zusammenhang aber auch darum, dass Sie mit den Daten der KiTa, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der anderen Familien sorgsam umgehen: In einer KiTa vertrauen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Familien einander und arbeiten im Elternbeirat, bei gemeinsamen Festen usw. oft über mehrere Jahre zusammen. Hier ist es ebenso wichtig, dass alle Beteiligten offen und transparent aber auch achtsam miteinander und denen in diesem Zusammenhang anvertrauten Daten und Informationen umgehen. Gerne stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung. Beachten Sie auch die entsprechende Anlage zu Ihrem Betreuungsvertrag. Ihre KiTa und Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen KiTa-Datenschutz Anlage zum Betreuungsvertrag Handreichung für die mm-KiTas
29.10.2020: Liebe Eltern, liebe KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, ab nächster Woche gelten für viele Bereiche des öffentlichen Lebens noch größere Einschränkungen. Die KiTas und Schulen sollen dabei jedoch so lange wie möglich geöffnet bleiben. Unverändert gelten aber für die KiTas Hygienevorschriften, Zugangsbeschränkungen und die Pflicht zur MNB für Erwachsene und Hortkinder. Aufgrund der möglichst weitgehenden Gruppentrennung können wir natürlich nicht das volle pädagogische und zeitliche Angebot wie bisher machen. Unsere KiTas offen zu halten, gelingt uns aber sicher nur, wenn wir alle gemeinsam einen Beitrag leisten: Die Regel AHA+A+L ist weiter und noch für lange Zeit wichtig. Das bedeutet, dass wir in den KiTas und jeder ganz persönlich im Privaten alle Möglichkeiten der Kontaktvermeidung nutzen müssen. Helfen Sie deshalb mit, unsere KiTas, unsere Kinder und unsere Kolleginnen und Kollegen zu schützen: Wir wollen ein Vorbild sein! Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
Willkommen auf den Seiten des Behindertenbeirats der Stadt Memmingen (Gegründet am 29. November 1990) Wir vertreten ca. 6000 Menschen mit Behinderung in Memmingen Die UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und des Landes bilden die Grundlage unserer Arbeit. Unser Bestreben ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft und die Umsetzung der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Barrierefreiheit heißt: Nutzbarkeit und Zugänglichkeit von baulichen und sonstigen Anlagen durch Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Stadtplan barrierefrei Behindertenbeirat_Stadtplan.pdf Nicht über uns, sondern mit uns Unsere Thesen: Etwa 10 % der Bevölkerung ist behindert i. S. Des Schwerbehindertengesetzes. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz) Unsere Ziele: Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen ist das Ziel des Behindertenbeirates. Wir setzen uns ein für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen barrierefreien Wohnungsbau, damit Menschen mit Behinderungen und jeden Alters die Wohnungen benützen können barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit öffentlicher Einrichtungen und Verkehrsmittel ausreichende Aus-, Weiterbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten Gleichberechtigung im Zusammenleben behinderter und nicht behinderter Menschen die Schaffung und den Ausbau der Förderung behinderter Menschen in Regeleinrichtungen Aktuelle Informationen Gesetze über die Rechte von Menschen mit Behinderung UN Behindertenrechtskonvention Die UN Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache Informationen und Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur UN-BRK Bundesteilhabegesetz (BTHG) Das Bundesteilhabegesetz in Leichter Sprache Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum BTHG Umsetzungsbegleitung zum Bundesteilhabegesetz Bayerisches Teilhabegesetz
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Betreuungsstelle beantworten gerne Fragen zur Vorsorgevollmacht, entweder telefonisch oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Wir bieten außerdem Vorträge zum Thema an, etwa für Gruppen, wie z.B. Selbsthilfegruppen, Angehörigengruppen, Multiplikatoren oder bei öffentlichen Veranstaltungen. Ihre Vorsorgevollmacht können Sie bei der Betreuungsstelle öffentlich beglaubigen lassen. Mit dieser Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift von der Behörde bestätigt. weitere Informationen