Straßenverkehr/Schiene Lärm kann die Lebensqualität beeinträchtigen und sogar gesundheitliche Folgen verursachen. Der Straßenverkehr stellt in Deutschland eine der Hauptlärmquellen dar. Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) gibt Grenzwerte vor, die für den Neubau oder bei wesentlichen Veränderungen von Straßen verbindlich sind: an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen tags: 57 dB(A) nachts: 47 dB(A) in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags: 59 dB(A) nachts: 49 dB(A) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags: 64 dB(A) nachts: 54 dB(A) in Gewerbegebieten tags: 69 dB(A) nachts: 59 dB(A) Einen Anspruch auf Lärmsanierung an bestehenden Straßen gibt es in Deutschland nicht. Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes kann als freiwillige Leistung gewährt werden, wenn folgende Auslösewerte überschritten werden: an Krankenhäuser, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten tags: 64 dB(A) nachts: 54 dB(A) in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten tags: 66 dB(A) nachts: 56 dB(A) in Gewerbegebieten tags: 72 dB(A) nachts: 62 dB(A) Im Lärmbelastungskataster des Bayerischen Landesamts für Umwelt können Sie prüfen, wie die Immissionswerte, die von Bundesfernstraßen verursacht werden, in Ihrer Gegend sind: https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_laerm_ftz/index.html?lang=de Mittagsruhe Eine Verordnung, die z.B. Haus- und Gartenarbeiten in der Mittagszeit untersagt, gibt es in Memmingen nicht. Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung dürfen in bestimmten Gebieten Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler in der Zeit von 07 – 09 Uhr, 13 – 15 Uhr und 17 – 20 Uhr nur betrieben werden, wenn das Gerät ein entsprechendes Umweltzeichen hat. https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/32._BImSchV.pdf Lärm von Kinder- und Jugendspieleeinrichtungen Für Kindertageseinrichtungen, Großtagespflegestellen und Kinderspieleinrichtungen sowie für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen im Sinn von Art. 2 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung im Freien, die überwiegend Jugendlichen zur Freizeitgestaltung, insbesondere auch der körperlichen Ertüchtigung, dienen, gelten keine Grenz- oder Richtwerte für Geräuschimmissionen. Die Lärmimmissionen aus diesen Einrichtungen ist als sozialadäquat hinzunehmen. Geregelt ist dies in Bayern im Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtugen (KJG). 16. BImSchV 32. BImSchV BayKJG https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/ https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/ https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKJG
16.09.2021: Liebe Kolleginnen und Kollegen in den KiTas, das staatliche Institut für Frühpädagogik hat eine neue Handreichung mit dem Titel „Stress las nach!“ veröffentlicht. Die aktuelle Situation in der Kinderbetreuung und insgesamt ist für Mitarbeitende und Familien sehr herausfordernd. Deshalb will diese Handreichung Empfehlungen und Tipps geben, wie man gemeinsam stressige Situationen in den KiTas versuchen kann, gut zu meistern. Wenden Sie sich dazu auch mit Ihren Fragen und Themen gerne an unsere Fachberatung im KiTa-Amt. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
22.10.2021: Liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen in den KiTas, alle KiTa-Mitarbeitende testen sich nun 3x wöchentlich in den KiTas. In der Bring- und Abhol-Situation gilt das übliche 3G für Eltern derzeit nicht, jedoch bei KiTa-Veranstaltungen dürfen nur noch getestete, geimpfte oder genese Personen teilnehmen. Vergessen Sie bitte nicht, immer mindestens eine MNS in Innnenräumen zu tragen. Bitte denken Sie als Eltern auch daran, Ihre Kinder und sich selbst regelmäßig zu testen. Für die Kinder erhalten Sie in Ihrer KiTa Berechtigungsscheine für Selbsttests. Für Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an uns. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
24.11.2021: Liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, derzeit sind immer wieder einzelne Familien und KiTa-Gruppen in Memmingen von Einschränkungen aufgrund Corona-Verdachtsfällen - vor allem von Erwachsenen - und Infektionen, Quarantäne und vorsorglicher Isolation betroffen. Hinzu kommt, dass viele unserer Mitarbeitenden - genauso wie viele Kinder - von Erkältungskrankheiten betroffen sind: Auch deshalb tun sich die KiTas derzeit schwer, den gewohnten Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Hier gibt es deshalb täglich immer wieder kurzfristig Einschränkungen und Änderungen. Gleichzeitig werden viele Isolationen oder Quarantäne-Anordnungen relativ schnell durch „Frei-Testen“ wieder aufgehoben. Deshalb konzentrieren sich unsere KiTas und wir uns derzeit darauf, die Betroffenen immer sehr zeitnah und vor allem persönlich zu informieren. Das halten wir für den besten Weg, um uns gerade auch um konkrete Fragen und Sorgen der betroffenen Familien und Mitarbeitenden gut zu kümmern. Wenn nur einzelne, wenige Familien betroffen sind, werden wir dies also nicht mehr über das Internet veröffentlichen, sondern nur noch, wenn die ganze oder ein Großteil der KiTa geschlossen ist. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
20.03.2024: Die Stadt Memmingen bzw. Unterhospitalstiftung Memmingen betreiben KiTas an 22 Standorten in Memmingen und betreuen rund 1.500 Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren. Aktuell sind nächstmöglich mehrere Stellen zur Besetzung frei. Alle Stellenangebote finden Sie HIER . Gerne dürfen Sie sich auch initiativ mit Ihrem Einrichtungswunsch bzw. Ihrer Wunscharbeitszeit bei uns bewerben. Wir bieten: Entgeltzahlung nach dem TVöD-SuE alle Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung, Altersvorsorge) die Möglichkeit, innerhalb der vielen städtischen Kindertageseinrichtungen zu wechseln und somit Erfahrung in jeglichem Bereich zu sammeln Fort- und Weiterbildungen und Arbeit in einem fachlich qualifizierten und engagierten Team Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (insb. Lebenslauf und Zeugnisse) an die Stadt Memmingen, Personalamt, Marktplatz 1, 87700 Memmingen bzw. per E-Mail ausschließlich im pdf-Format an personalamt@memmingen.de . Bitte beachten Sie, dass neu ist, dass Heilpädagog:innen und Heilerziehungspfleger:innen jetzt erleichtert eingestellt werden können. Telefonische Auskünfte erhalten Sie im Personalamt der Stadt Memmingen ( 08331/850-113 ). Wenn Sie uns als KiTa-Träger näher kennen lernen wollen dann finden Sie Infos in unserer Mitarbeitenden-Bereich oder schauen Sie einfach auf Instagram vorbei: @kita_memmingen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Ihr Amt für Kindertagesenrichtungen
Liana Mkrtchyan Instrument: Klavier Ausbildungsabschluss: Master of Musik, Hauptfach Klavier, Leopold-Mozart-Zentrum der Universität Augsburg Berufliche Tätigkeiten außerhalb der Musikschule Privatunterricht Konzerttätigkeit Nach ihrem Studium am staatlichen Konservatorium Komitas (Bachelor und Master) für Klavier, Kammermusik, Klavierbegleitung und Klavierpädagogik begann sie 2013 ihren Masterstudiengang am Leopold-Mozart-Zentrum der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg bei Christine Olbrich und Prof. Christoph Hammer. Weitere musikalische Anregungen erhielt Liana Mkrtchyan u. a. bei Prof. Hans- Christian Wille, Prof. Gabriel Dobner (James Madison University), Prof. Wolfgang Manz, Dang Thai Son und Prof. Vladimir Viardo. Liana Mkrtchyan ist mehrfache Preisträgerin bei nationalen und internationalen Wettbewerben. Sie konzertierte in Armenien, Deutschland, Österreich, Serbien, Kroatien, Italien. facebook: @lianamkrtchyanpianist Kontakt: liana.mkrtchyan (at) stadt-memmingen.de
30.08.2021: Liebe Eltern und liebe Kolleginnen und Kollegen in den KiTas, wir können gemeinsam etwas gegen die Corona-Pandemie tun: Durch regelmäßiges Testen und die Corona-Schutzimpfung! Wir und der Freistaat Bayern empfehlen besonders die sogenannte Umfeldimpfung: Sind Eltern, Großeltern und KiTa-Mitarbeitende geschützt, vermeidet das auch Infektionen in der KiTa. Machen Sie mit und krempeln auch Sie die Ärmel hoch: Gehen Sie einfach zur Impfung beim Impfzentrum oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt. Bitte beachten Sie auch die Sonderimpfaktion am 2. September. Viele Grüße Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
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