https://www.memmingen.de/kolbehaus Das Haus verfügt über einen Saal mit Bühne und zwei kleine Tagungsräume. Alle Räume haben Tageslicht und können verdunkelt werden. Der Eingangsbereich ist mit einem Foyer mit großzügiger Verglasung gestaltet. Im Haus ist eine Küche eingerichtet, aufgeteilt in Kochbereich und Schankbereich. Für alle die Räume stehen Stühle und Tische und zeitgemäße Technik wie Beamer, Leinwand, Ton- und Lichttechnik, WLAN etc. zur Verfügung. Memmingen
19.09.2021: Was bedeutet Klimaschutz für unsere KiTas? Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten: Denn zum einen ist Ressourcenschonung und unsere Umwelt natürlich Bestandteil unserer Pädagogik. Zum anderen sind wir immer neu auf dem Weg der Veränderung in eine nachhaltigere Zukunft. Am wichtigsten scheint uns dabei die richtige Haltung, die wir den Kindern in unseren mm-KiTas vermitteln möchten. Wir würden uns freuen, wenn Sie hier mit Ihrer Familie mit dabei sind. Dazu möchte auch unser kleiner Film einen kurzen Impuls geben. Stellen Sie sich und unseren Kolleg:innen in unseren mm-KiTas gerne doch die Frage: Was können wir gemeinsam für ein gutes Klima tun?
10.11.2021: Liebe Erwachsene! Helfen Sie mit - Impfen schützt! Mit diesem Aufruf will der Corona-KiTa-Rat uns alle dran erinnern, dass es an uns liegt, dass auch die Kinder, die sich nicht impfen lassen können, möglichst gut vor Infektionen geschützt werden. Der Corona-KiTa-Rat berät die Bundesregierung dabei, dass nicht wieder Familien und Kinder vor allem die Last der Pandemie tragen müssen. Der Rat ist ein Zusammenschluss von wichtigen Trägern und Akteuren in der Kinderbetreuung. Gemeinsam können wir uns helfen, gut durch die nächsten Wochen und Monate zu kommen. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
Was verbrannt werden darf, ist gesetzlich geregelt. Erlaubt sind beispielsweise Kohle, naturbelassenes, trockenes, stückiges Holz und Holzpresslinge. Nicht verwendet werden dürfen zum Beispiel gestrichenes, lackiertes, beschichtetes oder verleimtes Holz sowie Span-, Sperrholz- oder Faserplatten. Außerdem nicht erlaubt sind Verpackungsmaterial, Papier, Zeitungen, Kunststoffe, Altpapierbriketts sowie jegliche Abfälle. Informationen und Tipps zum Heizen mit Holz finden Sie in der Broschüre des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz.
Für Belange der Bürger im Bereich Mobilfunk ist die Bundesnetzagentur zuständig. Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur gehören die Bereitstellung von Funkfrequenzen zur Ermöglichung eines störungsfreien Funkverkehrs, sowie die Prüfung ob Funkanlagen die Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern einhalten. Die Standortinformationen der Funkanlagen, sowie Messergebnisse werden von der Bundesnetzagentur auf einer EMF-Karte veröffentlicht. Die EMF-Karte der Bundesnetzagentur ist über den folgenden Link abrufbar: www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html Bei weiterführenden Fragen zu Funkanlagen ist die Bundesnetzagentur der zuständige Ansprechpartner.
In Memmingen gibt es aktuell keine Messstation zur Messung der Luftqualität. Zur Bewertung der Luftqualität werden Feinstaub (PM10), Ozon (O3), Kohlenmonoxid (CO), Schwefeldioxid (SO2) und Stickstoffdioxid (NO2) herangezogen. Die Daten der umliegenden Messstationen und der Messstationen deutschlandweit, sowie aktuel-le Prognosen können auf der Webseite des Umweltbundesamtes unter: https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten Die Daten der Wettermessstation Memmingen finden Sie frei zugänglich auf der Webseite des Deutschen Wetterdienstes (DWD), Stationsnummer 3244: https://cdc.dwd.de/portal/ Gerüche Gerüche alleine sind grundsätzlich nicht gesundheitsschädlich und können ihre Ursache in verschiedensten Quellen finden. Häufige Quellen sind Verhaltensweisen wie Grillen, Kochen und Rauchen oder bestimmte Grundstücksnutzungen wie die Aufbewahrung von Mülltonen, Komposthaufen oder Tierhaltungen. Geruchsbeschwerden im privaten bzw. im nachbarschaftlichen Bereich sind in der Regel nicht im öffentlichen Recht, sondern im Privatrecht angesiedelt. Die Stadt Memmingen kann bei mietrechtlichen Angelegenheiten oder Nachbarschaftskonflikten grundsätzlich nicht eingreifen. Das Privatrecht hat hier gegenüber dem öffentlichen Recht Vorrang. Im Streitfall entscheidet ein Zivilgericht, ob die Geruchsbeeinträchtigung ortsüblich und somit hinzunehmen ist oder ob es sich um eine erhebliche bzw. unzumutbare Geruchsbelästigung handelt. In Bayern wurde bisher keine spezielle Richtlinie zur Bewertung von Geruchsimmissionen. Die Gerichsimmissions-Richtline (GIRL) des Landes Nordrhein-Westfalen wird als Erkenntnisquelle in der Regel herangezogen. Allgemeine Informationen zu Gerüchen, Rechtliche Regelungen und Wissenswertes finden Sie in der Broschüre „Gerüche und Geruchsbelästigungen“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt: https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_23_geruchsbelaestigungen.pdf
Straßenverkehr/Schiene Lärm kann die Lebensqualität beeinträchtigen und sogar gesundheitliche Folgen verursachen. Der Straßenverkehr stellt in Deutschland eine der Hauptlärmquellen dar. Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) gibt Grenzwerte vor, die für den Neubau oder bei wesentlichen Veränderungen von Straßen verbindlich sind: an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen tags: 57 dB(A) nachts: 47 dB(A) in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags: 59 dB(A) nachts: 49 dB(A) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags: 64 dB(A) nachts: 54 dB(A) in Gewerbegebieten tags: 69 dB(A) nachts: 59 dB(A) Einen Anspruch auf Lärmsanierung an bestehenden Straßen gibt es in Deutschland nicht. Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes kann als freiwillige Leistung gewährt werden, wenn folgende Auslösewerte überschritten werden: an Krankenhäuser, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten tags: 64 dB(A) nachts: 54 dB(A) in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten tags: 66 dB(A) nachts: 56 dB(A) in Gewerbegebieten tags: 72 dB(A) nachts: 62 dB(A) Im Lärmbelastungskataster des Bayerischen Landesamts für Umwelt können Sie prüfen, wie die Immissionswerte, die von Bundesfernstraßen verursacht werden, in Ihrer Gegend sind: https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_laerm_ftz/index.html?lang=de Mittagsruhe Eine Verordnung, die z.B. Haus- und Gartenarbeiten in der Mittagszeit untersagt, gibt es in Memmingen nicht. Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung dürfen in bestimmten Gebieten Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler in der Zeit von 07 – 09 Uhr, 13 – 15 Uhr und 17 – 20 Uhr nur betrieben werden, wenn das Gerät ein entsprechendes Umweltzeichen hat. https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/32._BImSchV.pdf Lärm von Kinder- und Jugendspieleeinrichtungen Für Kindertageseinrichtungen, Großtagespflegestellen und Kinderspieleinrichtungen sowie für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen im Sinn von Art. 2 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung im Freien, die überwiegend Jugendlichen zur Freizeitgestaltung, insbesondere auch der körperlichen Ertüchtigung, dienen, gelten keine Grenz- oder Richtwerte für Geräuschimmissionen. Die Lärmimmissionen aus diesen Einrichtungen ist als sozialadäquat hinzunehmen. Geregelt ist dies in Bayern im Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtugen (KJG). 16. BImSchV 32. BImSchV BayKJG https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/ https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/ https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKJG
16.09.2021: Liebe Kolleginnen und Kollegen in den KiTas, das staatliche Institut für Frühpädagogik hat eine neue Handreichung mit dem Titel „Stress las nach!“ veröffentlicht. Die aktuelle Situation in der Kinderbetreuung und insgesamt ist für Mitarbeitende und Familien sehr herausfordernd. Deshalb will diese Handreichung Empfehlungen und Tipps geben, wie man gemeinsam stressige Situationen in den KiTas versuchen kann, gut zu meistern. Wenden Sie sich dazu auch mit Ihren Fragen und Themen gerne an unsere Fachberatung im KiTa-Amt. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
22.10.2021: Liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen in den KiTas, alle KiTa-Mitarbeitende testen sich nun 3x wöchentlich in den KiTas. In der Bring- und Abhol-Situation gilt das übliche 3G für Eltern derzeit nicht, jedoch bei KiTa-Veranstaltungen dürfen nur noch getestete, geimpfte oder genese Personen teilnehmen. Vergessen Sie bitte nicht, immer mindestens eine MNS in Innnenräumen zu tragen. Bitte denken Sie als Eltern auch daran, Ihre Kinder und sich selbst regelmäßig zu testen. Für die Kinder erhalten Sie in Ihrer KiTa Berechtigungsscheine für Selbsttests. Für Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an uns. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
24.11.2021: Liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, derzeit sind immer wieder einzelne Familien und KiTa-Gruppen in Memmingen von Einschränkungen aufgrund Corona-Verdachtsfällen - vor allem von Erwachsenen - und Infektionen, Quarantäne und vorsorglicher Isolation betroffen. Hinzu kommt, dass viele unserer Mitarbeitenden - genauso wie viele Kinder - von Erkältungskrankheiten betroffen sind: Auch deshalb tun sich die KiTas derzeit schwer, den gewohnten Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Hier gibt es deshalb täglich immer wieder kurzfristig Einschränkungen und Änderungen. Gleichzeitig werden viele Isolationen oder Quarantäne-Anordnungen relativ schnell durch „Frei-Testen“ wieder aufgehoben. Deshalb konzentrieren sich unsere KiTas und wir uns derzeit darauf, die Betroffenen immer sehr zeitnah und vor allem persönlich zu informieren. Das halten wir für den besten Weg, um uns gerade auch um konkrete Fragen und Sorgen der betroffenen Familien und Mitarbeitenden gut zu kümmern. Wenn nur einzelne, wenige Familien betroffen sind, werden wir dies also nicht mehr über das Internet veröffentlichen, sondern nur noch, wenn die ganze oder ein Großteil der KiTa geschlossen ist. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen