Honacker den Fischerkönig von 1952 willkommen heißen zu dürfen“, so Dr. Holzinger mit Blick auf den amtsältesten Fischerkönig. Mit dem Fischertag habe Memmingen ein einmaliges, jahrhundertealtes Heimatfest,
stellvertretend für die Memminger Feuerwehr, Herrn Stadtbrandrat Hans Hirschmeier, sowie den Leiter des Amtes für Brand- und Kata-strophenschutz, Herrn Günther Bachfischer. In seiner Begrüßung betonte der Ob
Memminger Einwohner eingependelt– Motivation für den Oberbürgermeister genug, jeden Monatsanfang sein Amtszimmer zu einem TV-Studio zu verwandeln. Doch dazu bedarf es nicht viel: Bewusst spricht Oberbürgermeister
Bedürfnisse angepasst ist. Diese Angaben erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit! RSS-Feed des Umweltamts abonnieren (Müllabfuhr, Altpapier- und -kleidersammlungen, usw.)
dritten und vierten Klassen an den Grundschulen empfohlen. Miller machte bei der Präsentation im Amtszimmer von Bürgermeisterin Claudia Knoll deutlich, dass der Kalender „eine große Faszination auf Kinder“
Jury sitzen Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger, Einzelhandelsvorsitzende Mechthild Feldmeier, Kulturamtsleiter Dr. Hans-Wolfgang Bayer, Künstler Dieter Kunerth, Landschaftsarchitekt Ludwig Schegk, Stadtrat
en durch Zigarettenstummel und im Herbst durch das Laub eine sehr große Hilfe“, erläuterte Tiefbauamtsleiter Ingo Mnich. "Lästiges bücken und vergebliches auffischen von Zigarettenstummeln gäbe es mit
eine Neugestaltung der Spielplätze formuliert. Der Memminger Westen weist einen, gegenüber der Gesamtstadt, überdurchschnittlich hohen Kinderanteil auf. Mit der Um- und Neugestaltung sollen die bisher
gibt es schon seit mehr als zehn Jahren und unsere Erfahrungen sind sehr positiv“, erläutert Jugendamtsleiter Michael Wagner. Um allen Familien, die Unterstützung durch einen Familienpaten erbitten, helfen
soweit eine Lotterie als allgemein erlaubt gilt, fallen keine Verwaltungskosten an Bescheid des Finanzamts nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung (AO) über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satz [...] satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO (früher als Bescheinigung des Finanzamts über die Gemeinnützigkeit des Veranstalters [Freistellungsbescheid] bekannt) bei Vereinen: Satzung