Hausanschrift: Wartburgweg 2 87700 Memmingen eMail: splash@stadt-memmingen.de Mehr Infos unter www.memmingen.de/jugend Öffnungszeiten: Montag 14:30 Uhr - 22:00 Uhr Dienstag 14:30 Uhr - 21:30 Uhr Mittwoch 14:30 Uhr - 20:00 Uhr Donnerstag 14:30 Uhr - 21:30 Uhr Freitag 15:00 Uhr - 22:30 Uhr Unsere Freizeit- und Förderangebote: Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Jugendarbeit in Spiel und Geselligkeit. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit. (aus: § 11 SGB VIII) Unser Beratungsspektrum: Stellensuche und Bewerbungen Schulprobleme, Hausaufgaben, Prüfungen, Referate Sexualität, Partnerschaft, Aufklärung, Schwangerschaft, Krankheit Suchtproblematiken mit Konsum von Drogen, Alkohol und Nikotin Konflikte mit dem Gesetz (Polizei, Gericht, Ableisten von Sozialstunden, Gefängnisstrafen) Probleme mit Eltern, Familie, psychische und physische Gewalt in der Familie Tod/Suizid von Familienangehörigen oder Freunden Konflikte mit Lehrern bzw. mit der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle Freundschaften, Liebe, Eifersucht, Partnerschaft, Trennung Umgang mit Gewalt, Missbrauch Konsumverhalten, Umgang mit Markenartikeln
Hausanschrift: Kempter Straße 42 87700 Memmingen eMail: jugendhaus@stadt-memmingen.de Mehr Infos unter www.memmingen.de/jugend Öffnungszeiten: Dienstag 15:00 Uhr - 21:30 Uhr Mittwoch 13:30 Uhr - 21:30 Uhr Donnerstag 13:30 Uhr - 21:30 Uhr Freitag: 14:00 Uhr - 22:30 Uhr Samstag 15:00 Uhr - 20:00 Uhr Unsere Freizeit- und Förderangebote: Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Jugendarbeit in Spiel und Geselligkeit. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit. (aus: § 11 SGB VIII) Unser Beratungsspektrum: Stellensuche und Bewerbungen Schulprobleme, Hausaufgaben, Prüfungen, Referate Sexualität, Partnerschaft, Aufklärung, Schwangerschaft, Krankheit Suchtproblematiken mit Konsum von Drogen, Alkohol und Nikotin Konflikte mit dem Gesetz (Polizei, Gericht, Ableisten von Sozialstunden, Gefängnisstrafen) Probleme mit Eltern, Familie, psychische und physische Gewalt in der Familie Tod/Suizid von Familienangehörigen oder Freunden Konflikte mit Lehrern bzw. mit der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle Freundschaften, Liebe, Eifersucht, Partnerschaft, Trennung Umgang mit Gewalt, Missbrauch Konsumverhalten, Umgang mit Markenartikeln
Stadtgeschichte zwischen 1914 und 1945 Erster Weltkrieg und Weimarer Republik Sonderausgaben der Memminger Zeitung (StadtA MM, E Presse) Notgeldscheine (StadtA MM, E Varia) Ehrung für Ritter Max von Mulzer (StadtA MM, B EAPl 023) Ehrenhain auf dem Waldfriedhof (StadtA MM, E Planslg.) Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg Sitzungsprotokolle des Stadtrates 1933 (StadtA MM, B RP) Allgäuer Beobachter (StadtA MM, E Presse) Einwohnerbuch 1937 Mitgliederverzeichnis der NSDAP-Ortsgruppe (StadtA MM, E Varia) Nachlass von Bürgermeister Schweyer (StadtA MM, F Schweyer) Nachlass von August Schöllhorn (StadtA MM, F Schöllhorn) Akten zur "Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben" und Judenpogrom 1938 (StadtA MM, B EAPl 333) Errichtung des Fliegerhorst 1935 ff. (StadtA MM, B EAPl) Berichte der Schutzpolizeiberichte bis April 1945 (StadtAMM, B EAPl 026) Photos und Schadens-Anzeigen der Bombardierungen 1944/45 Entnazifizierungslisten (StadtA MM, E EAPl 150) Memmingen im Mittelalter Mediatisierung 1802/03 Memmingen im 19. Jahrhundert Zwischen 1914 und 1945 Dorf- und Stadtteilgeschichte
Ehefähigkeitszeugnis für Eheschließungen im Ausland Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen hierfür in der Regel ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Ob dieses benötigt wird, sollten Sie beim ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung des Eheschließungslandes in der Bundesrepublik Deutschland oder bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsland erfragen. Wenn Sie in Memmingen wohnen, oder vor Ihrem Wegzug ins Ausland Ihren letzten Wohnsitz in Memmingen gehabt haben, ist für die Ausstellung das Standesamt Memmingen zuständig. Sind beide Verlobte Deutsche, wird im Rahmen der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnissses, wie bei einer Eheschließung in Deutschland, geprüft, ob nach deutschem Recht die beabsichtigte Eheschließung möglich ist. Ist dagegen ein Verlobter ausländischer Staatsangehöriger, wird lediglich die Ehefähigkeit des deutschen Verlobten geprüft. Dennoch sind auch vom ausländischen Verlobten Unterlagen und Urkunden zu dessen Person vorzulegen. Welche Unterlagen zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses vorgelegt werden müssen und wie es beantragt wird, können wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern. Aufgrund der Vielzahl der Fallgestaltungen, gerade mit Auslandsbezug, ist eine telefonische Auskunft hierüber nicht möglich.
Die Heimatpflege ist als Aufgabenbereich wichtiger Bestandteil der städtischen Selbstverwaltung. Sie beruht auf einer über 100jährigen Tradition, die auf eine enge Verflechtung mit der Bürgerschaft hinweist. In allen Bereichen stadt- und heimatgeschichtlicher Fragen stehen der Bürgerschaft damit Hilfestellungen zur Verfügung. Die Memminger Heimatpflege lebt durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, wie sie z. B. durch die zahlreichen Stadtführungen geschieht, durchgeführt durch die Crew der Stadtführerinnen in Zusammenarbeit mit der Tourist Information: Hinzukommen Vorträge, die sich über Memmingen hinaus auch mit dem schwäbischen Umland beschäftigten. Die städtische Heimatpflege umfasst weitere Aufgaben: Werbebeirat mit Sitzungen und Ortsterminen, Sprechstunden des Landesamtes für Denkmalpflege mit Ortsterminen, Mitwirkung beim Baugenehmigungsverfahren und an Straßenbenennungen. Die Heimatpflege ist zusammen mit dem Verein Historischer Verein Memmingen e.V. für die Anbringung von Gedenktafeln verantwortlich, die an vielen Gebäuden der Stadt von deren Geschichte erzählen. Ansprechpartnerin: Heimatpflegerin Sabine Streck Kolpingstraße 23, 87740 Buxheim, Tel. 08331/69566 Allgemeine Heimatpflege Stadtarchäologie und Bauforschung Baudenkmalpflege und Stadtbildgestaltung Brauchtumspflege und Vertiefung des heimatkundlichen Wissens
Tagebucheinträge und Komödie zu Belagerung und Kriegsende Übertragungen aus: Aus dem Tagebuch des Söldners Peter Hagendorf zur Belagerung und Besetzung Memmingens durch bayerische Regimenter 1647/48 (zitiert nach: Jan Peters (Hrsg.): Ein Söldnerleben im Dreißigjährigen Krieg. Eine Quelle zur Sozialgeschichte, Berlin 1993) Comedio von der Fridensfreude der Christlichen Jugend in der latheinischen Schul zu Memmingen 1648 (Original in der Wiss. Stadtbibliothek Memmingen, buchstabengetreue Übertragung durch Christoph Engelhard, Mai 2004) Apothekertaxe 1626 Schwegelin-Bericht 1575 Wallenstein 1630 Dochtermann Chronik Dochtermann Chronik Laminit-Chronik Anonyme Chronik Einträge im Ratsprotokoll 1630 Laminit-Chronik Dochtermann Chronik Laminit-Chronik Anonyme Chronik Einträge im Ratsprotokoll 1630 Anonyme Chronik Dochtermann Chronik Laminit-Chronik Anonyme Chronik Einträge im Ratsprotokoll 1630 Einträge im Ratsprotokoll 1630 Dochtermann Chronik Laminit-Chronik Anonyme Chronik Einträge im Ratsprotokoll 1630 Kriegsende 1647/48 Tagebuch eines Söldners Tagebuch eines Söldners Comedio von der Fridensfreude Comedio von der Fridensfreude Tagebuch eines Söldners Comedio von der Fridensfreude Getaufte, Kopulierte und Verstorbene 1738 ff.
Grüner Weg Der grüne Weg führt dich entlang der Stadtmauer durch verschiedene Parks und Grünanlagen. Er zeigt dir die grüne Seite Memmingens. Bestens ausgeschildert erfährst du viele interessante Infos über die gut erhaltenen Tore und Türme der Stadt. Und weil dieser Weg fernab der Fußgängerzone durch wunderschöne Anlagen führt, ist er auch hervorragend für Familien mit Kindern und Bollerwagen geeignet. Start/Ende: Marktplatz Memmingen Dauer: ca. 1 – 1 ½ Stunden.
Kontakt Stadt Memmingen Büro des Oberbürgermeisters Marktplatz 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-1050 Fax 08331/850-1099 buero-ob (at) memmingen.de Der Memminger Stadtrat Mitglieder Sitzungsmanage. Über den Stadtrat Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger Memmingens. Er ist zugleich das Hauptorgan der Stadt. Dies ergibt sich aus der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO). Danach ist der Stadtrat für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit nicht der Oberbürgermeister selbstständig entscheiden darf (Art. 29 GO). Dem Oberbürgermeister sind entsprechende Grenzen seiner Zuständigkeit gesetzt. Zum Beispiel laufende Angelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters (Art. 37 GO). Diese sind näher in der Geschäftsordnung für den Stadtrat definiert, die sich der Stadtrat am Anfang einer jeden Amtsperiode gibt. Der Stadtrat entscheidet über Satzungen und Verordnungen, trifft Grundsatzentscheidungen und beschließt große Anschaffungen und Investitionen. Die Grenze zieht jeweils die Geschäftsordnung für den Stadtrat. Der Stadtrat wird alle sechs Jahre gewählt (Art. 31 GO). Näheres hierzu ist im Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) geregelt. Die letzten Stadtratswahlen fanden im Rahmen der Kommunalwahlen bayernweit einheitlich am 8. März 2026 statt. Die Stadträte sind ehrenamtlich tätig, erhalten jedoch eine Aufwandsentschädigung. Zusammensetzung des Stadtrates Der Stadtrat besteht aus dem Oberbürgermeister und den Stadtratsmitgliedern. Die Zahl der Stadtratsmitglieder ist abhängig von der Einwohnerzahl. Bei einer Größenordnung von 30.000 bis 50.000 Einwohnern, wie in Memmingen, besteht der Stadtrat aus 40 Mitgliedern. Der Oberbürgermeister muss nicht für den Stadtrat gewählt werden, da er ihm kraft Amtes angehört. Damit setzt sich der Stadtrat eigentlich aus 41 Mitgliedern zusammen (Art. 31 GO). Die weiteren Bürgermeister werden aus der Mitte des Stadtrates gewählt (Art. 35 GO). Die Amtsperiode der Bürgermeister beträgt daher, genau wie beim Stadtrat, sechs Jahre. Somit wird nach der konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrates der zweite und dritte Bürgermeister neu gewählt. Der Oberbürgermeister hat kraft Amtes den Vorsitz des Stadtrates und einige Aufgaben mit Bezug zum Stadtrat (Art 36 GO). Er ist zum Beispiel für die Terminierung der Stadtratssitzungen, die ordnungsgemäße Ladung, aber auch für den Vollzug der Beschlüsse aus dem Stadtrat zuständig. Bei einer Verhinderung vertreten ihn die Bürgermeister in ihrer Reihenfolge. Da die Aufgaben des Stadtrates sehr umfangreich sind und die Entscheidungen in Vollbesetzungen einen großen zeitlichen Aufwand mit sich ziehen, kann der Stadtrat zu seiner Entlastung verschiedene Ausschüsse bilden, zumal diese Ausschüsse oftmals kompaktes Fachwissen besitzen. Sie können eine beschließende und auch eine vorberatende Funktion in bestimmten Bereichen haben. Bei vorberatenden Ausschüssen muss der gesamte Stadtrat entscheiden. Bestimmte Aufgaben können jedoch den Ausschüssen nicht übertragen werden. Über den Erlass der Haushaltsatzung und weitere Satzungen und Verordnungen (mit Ausnahme bestimmter im Baubereich) hat dagegen immer der gesamte Stadtrat zu entscheiden. Diese „Vollversammlung“ wird in der Stadt Memmingen als „Plenum“ bezeichnet. Das Plenum tagt mit einer Sommerpause einmal im Monat im großen Sitzungssaal in der Rathaushalle. Sitzungen des Stadtrates Im Sitzungssaal in der Rathaushalle tagen das Plenum und die Ausschüsse. Der Oberbürgermeister, die Bürgermeister sowie die Vertreter der Stadtverwaltung sitzen an der Stirnseite des Saales, während die Stadträtinnen und Stadträte, nach Fraktionen und Gruppen geordnet, ihre Plätze im Saal haben. Die Sitzungen des Stadtrates sind grundsätzlich öffentlich, d.h. die interessierte Öffentlichkeit kann bei den Sitzungen zuhören. Bestimmte Tagesordnungspunkte sind dagegen nichtöffentlich. Das Gesetz nennt hier die Fälle, wo dies aus Rücksicht auf das Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist oder wo berechtigte Ansprüche Dritter entgegenstehen (Art. 52 GO). Die Tagesordnung für öffentliche Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse an der Amtstafel vor dem Welfenhaus und auf der städtischen Homepage bekannt gemacht. Ort und Zeit sind hier angegeben, sodass für jeden die Möglichkeit besteht, den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerschaft bei der Arbeit für die Allgemeinheit „über die Schultern zu schauen“. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, empfiehlt sich aber bei Schulklassen oder größeren Gruppen. Sitz- und Stimmenverteilung der Fraktionen Sitze Anteil % Anzahl Stimmen CSU 9 23,1 133.238 FW 4 10,3 59.109 AfD 6 15,8 91.168 GRÜNE 4 10,4 60.066 SPD 6 13,9 80.229 CRB 5 12,2 70.006 ÖDP 3 6,9 39.842 FDP 1 2,3 13.279 Die Linke 2 5,0 28.962 Antrag-Nr. 8-2026_von CSU/FDP_CRB_Antragseingang_16.07.2026 Antragsinhalt: Antrag auf Verkehrsführung und Entwicklung Innenstadt Anmerkung: Antrag in Bearbeitung Antrag Nr. 8-2026_Antrag auf Verkehrsführung und Entwicklung Innenstadt Antrag_Innenstadt_Verkehrsfuehrung_Marketing_CSU_FDP_CRB.pdf Kontakt Stadt Memmingen Büro des Oberbürgermeisters Marktplatz 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-1050 Fax 08331/850-1099 buero-ob (at) memmingen.de Downloads Referatsverteilung_Juni_2026.pdf Geschaeftsordnung-Stadtrat_2026.pdf Satzung_Gemeindeverfassungsrecht.pdf Gremienverzeichnis_Juli_2026.pdf OEffentliche_Stadtratsadressliste_Juli_2026.pdf Weitere Informationen Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Gemeinde und Landkreiswahlgesetz
Memmingen hat in der Altstadt bereits in den 70er Jahren mit den ersten Sanierungsmaßnahmen begonnen. Anfangs lag der Schwerpunkt im Wesentlichen im Grunderwerb und in Ordnungsmaßnahmen, das heißt in der Verlagerung störender Betriebe und in der Verbesserung der Infrastruktur. Heute stehen die gestalterische Aufwertung von Straßen und Plätzen, die Wohnumfeldverbesserung, die Schaffung von Wohnraum und die Unterstützung bei Modernisierungen und Instandsetzungen privater Gebäude im Mittelpunkt der geförderten Sanierungsmaßnahmen. Das neue, seit 28.05.2021 rechtsgültige Sanierungsgebiet Altstadt umfasst im Wesentlichen die Altstadt mit den vorgelagerten Wallanlagen. Die Maßnahmen im Sanierungsgebiet Altstadt werden aus den Mitteln des Bund-Länder-Programms „Lebendige Zentren“ gefördert. Zur Vereinheitlichung der Genehmigungspflichten nach § 144 BauGB in den Sanierungsgebieten in Memmingen trat die Änderungssatzung für das Sanierungsgebiet Altstadt am 08.12.2023 mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Stadt Memmingen hat mit Mitteln der Städtebauförderung für die Altstadt ein kommunales Förderprogramm aufgelegt, mit dem vor allem kleinere Baumaßnahmen gefördert werden können, wie z.B. Fassadensanierungen oder die Erneuerung von Fenstern und Eingangstüren. Weitere Informationen zu den Zielen und Maßnahmen für das Sanierungsgebiet Altstadt
Danke Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir werden Ihr Anliegen nun hausintern an die zuständige Stelle weiterleiten. Für konkrete Rückfragen zu Ihrer Barriere können Sie sich gerne an die Seniorenfachstelle der Stadt Memmingen wenden. Sie erreichen uns zu den Öffnungszeiten telefonisch unter 08331/850-489 oder per Mail unter seniorenfachstelle (at) memmingen.de . Sie können auch gerne persönlich in die Ulmer Straße 2 in Büro 117 kommen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Seniorenfachstelle