Das Ausländeramt der Stadt Memmingen ist für Asylbewerber und Flüchtlinge zuständig, welche durch die Regierung von Schwaben der Stadt Memmingen zugewiesen wurden. Derzeit (Stand 12/2023) betreibt und verwaltet die Regierung von Schwaben zwei Gemeinschaftsunterkünfte in Memmingen. In Memmingen lebten zum 31.12.2023 511 Personen in dezentralen Unterkünften. Mit eingeschlossen sind in dieser Zahl auch Menschen deren Asylantrag genehmigt wurde, die jedoch noch keine andere Unterkunft gefunden haben. Unterbringung Die Stadt Memmingen stellte im Dezember 2023 25 dezentrale Unterkünfte zu Verfügung, in welchen Flüchtlinge untergebracht wurden. In dezentralen Unterkünften ist die Stadt Memmingen für die Einrichtung und den Gebäudeunterhalt zuständig. Hier hat die Stadt Memmingen Hausmeister angestellt, welche sich um den ordnungsgemäßen Zustand der Unterkunft kümmern. Auch werden Möbel zur Verfügung gestellt. Eigene Möbel sind in den dezentralen Unterkünften nicht gestattet. Möbel, die durch das Ausländeramt gestellt wurden, entsprechen den notwendigen Brandschutzbestimmungen. Andere Möbel können daher in den Unterkünften nicht akzeptiert werden, dies dient dem Schutz aller Bewohner/innen der dezentralen Unterkünfte. Asylbewerber müssen bis zur positiven Entscheidung über den Asylantrag in der zugewiesenen Unterkunft wohnen. Anschließend ist das Ausländeramt oder die Regierung von Schwaben berechtigt, die Unterbringung zu beenden. Bei Ablehnung des Antrages besteht weiterhin die Pflicht zur Wohnsitznahme in der zugewiesenen Unterkunft. Während der ersten drei Monate des Asylverfahrens ist der Aufenthalt auf den Bezirk des Ausländeramtes (Stadt Memmingen und Landkreis Unterallgäu) beschränkt. Zur Vorsprache bei Behörden oder Gerichten außerhalb dieses Bereichs ist keine Genehmigung erforderlich. Sobald ein Ausländer sich länger als drei Monate erlaubt, geduldet oder gestattet im Bundesgebiet aufhält, kann er sich ohne Erlaubnis innerhalb von Deutschland bewegen. Er ist jedoch weiterhin verpflichtet, seinen Wohnsitz in der zugewiesenen Unterkunft in Memmingen zu nehmen. Eine Befreiung von der Wohnsitznahmepflicht kann unter anderem erfolgen, wenn der Lebensunterhalt durch eigene Mittel gesichert wird und über das Asylverfahren noch nicht entschieden wurde. Möchte ein Asylbewerber in einen anderen Landkreis oder in ein anderes Bundesland umziehen, muss ein Umverteilungsantrag beim Ausländeramt gestellt werden. Dieses leitet den Antrag anschließend an die Regierung von Schwaben zur weiteren Bearbeitung weiter. Umzüge innerhalb der städtischen Unterkünfte werden oftmals durch das Ausländeramt organisiert. Hier ist oft der Fall, dass der soziale Frieden in der Unterkunft gewahrt werden muss, oder durch Familiennachzug größere Räume benötigt werden. Auch kann durch Schließung einzelner Unterkünfte ein Umzug notwendig werden. Finanzielle Leistungen Finanzielle Leistungen erhalten Asylbewerber durch das Sozialamt der Stadt Memmingen. Dies wird in Form von Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erbracht. Asylverfahren Über die Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Eine Beschleunigung der Verfahren ist durch das Ausländeramt nicht möglich. Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag ablehnt und eine Ausreiseaufforderung erlässt, hat das Ausländeramt die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu prüfen und durchzuführen. Bei einer Anerkennung als Flüchtling werden ein Reiseausweis und ein Aufenthaltstitel erteilt. Diese sind beim Ausländeramt direkt zu beantragen. Arbeit und Ausbildung Solange ein Asylbewerber in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen muss, darf er nicht arbeiten. Das gilt auch für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und Personen, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, gleichgültig wie lange sie schon im Besitz einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung sind. Nach drei Monaten können Asylbewerber, sofern sie nicht aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, eine Arbeitsgenehmigung beantragen. Hierzu müssen diese die ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und Unterlagen über Ihre Identität vorlegen. Ohne Nachweis über die tatsächliche Identität ist in der Regel keine Arbeitsgenehmigung möglich. Das Ausländeramt beteiligt anschließend die Agentur für Arbeit und entscheidet über die Arbeitsgenehmigung. Auch für Praktika, außer diese finden in einem schulischen Rahmen statt, ist eine Genehmigung erforderlich. Hier ist auch die ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vorzulegen. Die Genehmigung einer Ausbildung ist ebenfalls beim Ausländeramt unter Vorlage der entsprechenden Ausbildungsunterlagen (Ausbildungsvertrag oder Absichtserklärung eines Unternehmens sowie Identitätsnachweise) zu beantragen. Betreuung Soziale Betreuung erhalten die Asylbewerber und Flüchtlinge in Memmingen durch die Flüchtlings- und Integrationsberatung der Stadt Memmingen, den Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. und die Freiwilligenagentur „Schaffenslust“ sowie viele weitere Personen, welche sich ehrenamtlich betätigen. Die Mitarbeiter/innen des Ausländeramtes sind zusätzlich regelmäßig im Rahmen der Außendienste in den dezentralen Unterkünften und dienen ebenfalls als Ansprechpartner bei vielen Fragen.
25.06.2026: Es gibt Grund zu feiern! Die MEWO-Kunsthalle wurde mit dem 2. ZukunftsGut-Preis 2026 der Commerzbank-Stiftung im Bereich "Ländlich-kleinstädtischer Raum" ausgezeichnet. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis wird national ausgeschrieben und an Kulturinstitutionen vergeben, die sich in ihrer Arbeit in der Vermittlung und kulturellen Bildung durch zukunftsweisende Ideen und nachhaltige Strategien auszeichnen. Sie ist damit gleichzeitig die einzige Institution in Bayern, die einen Preis bekommen hat. Das Team der Kunsthalle dankt an dieser Stelle ganz ausdrücklich der Vermittlungsabteilung, die diesen Preis mit Leidenschaft und Engagement möglich gemacht hat und trotz schwieriger Bedingungen und wachsenden Herausforderungen kontinuierlich großartige Arbeit leistet. Es dankt ebenso allen Menschen, den vielen Besucher*innen, die das Angebot schätzen, nutzen und mit Leben füllen.
Sind Arbeiten auf öffentlichem Grund nötig, ist ein Antrag auf Straßenaufbruch bei der Stadt Memmingen zu stellen. Vor Zustimmung ist ein Rahmenvertrag oder eine Gewährleistungsbürgschaft zu leisten. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist ein Antrag in 2-facher Ausfertigung und mit Lageplan (2-fach) mindestens 10 Werktage vor Beginn der Arbeiten per Post, oder per E-Mail an tiefbauamt@memmingen.de und strassenverkehr@memmingen.de alle Unterlagen 1-fach , beim Tiefbauamt einzureichen. Die Aufgrabung ist in roter Farbe zu kennzeichnen. Der Antrag wird nach Zustimmung an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt eine gebührenpflichtige Anordnung, wie der Verkehr zu regeln und die Baustelle zu sichern ist. Sämtliche Aufbrüche werden bis zur Wiederherstellung bzw. Bis zur Gewährleistungsabnahme überwacht.
08.05.2026: Gesundheit ganzheitlich denken - das war schon die Maxime des Wasserdoktors Sebastian Kneipp, an die auch die Gesundheitsregionplus Unterallgäu-Memmingen anknüpft. Jetzt soll eine langfristige und abgestimmte Präventionsstrategie für die Region entwickelt werden. Dazu fand im Landratsamt Unterallgäu die Veranstaltung „Regionale Strategieentwicklung im Bereich Prävention“ statt, mit rund 60 Vertreterinnen und Vertretern aus Gesundheitsförderung, Pflege, Bildung, aus Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit, aus Beratung, Verwaltung, Medizin und Politik. Eingeladen hatten Landrat Alex Eder und Oberbürgermeister Jan Rothenbacher als Vorsitzende des Steuerungsgremiums der Gesundheitsregionplus. Eder verwies in seiner Begrüßung auf die lange Tradition des Unterallgäus als „Kneippland“, in dem Gesundheitsförderung und Vorsorge seit jeher eine wichtige Rolle spielen. Kern der Veranstaltung war ein moderierter, interaktiver Austausch an fünf Thementischen. Unter den Überschriften „Gut ins Leben starten“, „Gesund aufwachsen“, „Lebensmitte gesund gestalten“, „Gesund alt werden“ sowie „Vulnerable, schwer erreichbare Zielgruppen“ trugen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Wissen, Erfahrungen und Ideen zusammen und tauschten sich aus. Sie entwickelten erste Visionen und konkrete Ansätze für eine vernetzte Präventionsstrategie und benannten relevante Akteurinnen und Akteure für die weitere Ausgestaltung dieser Strategie. Im Laufe des Jahres 2026 wollen sie die Arbeit in kleineren Arbeitsgruppen fortführen, um die Ergebnisse zu vertiefen und konkrete Ziele zu formulieren. So soll eine gemeinsame und nachhaltige Präventionsstrategie für den Landkreis Unterallgäu und die Stadt Memmingen entstehen - als Grundlage für mehr Gesundheit und Lebensqualität in der Region. Als übergreifendes Konzept dient der „Masterplan Prävention“ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention. Zudem gab Nicola Galm von der Gesundheitsregionplus einen kurzen Überblick über die bisherige Arbeit im Bereich Gesundheitsförderung. Dabei hob sie hervor, welche neuen Möglichkeiten sich durch die gesetzliche Verankerung der Gesundheitsregionenplus in Bayern für die zukünftige Arbeit ergeben. Diese Entwicklung ermögliche eine langfristige, strategische Planung. Einen fachlichen Impuls lieferte Andrea Wolff von der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.V. (LZG). Sie erläuterte, wie fruchtbar die aktive Einbindung aller relevanten Akteurinnen und Akteure sei. Zugleich betonte sie, dass gute und passende Lösungen für die Region auch gemeinsam mit den verschiedenen Zielgruppen in der Bürgerschaft entwickelt werden sollten. Anna Westbrock von der Gesundheitsregionplus Unterallgäu-Memmingen präsentierte zudem zentrale Ergebnisse einer regionalen Bedarfs- und Bestandsanalyse im Bereich Prävention. Sie hob wichtige Ansatzpunkte wie die Stärkung der Verhältnisprävention und gesunder Lebensbedingungen, die zielgruppenspezifische Ausrichtung von Maßnahmen sowie die Förderung von Sichtbarkeit, Entstigmatisierung und Gesundheitskompetenz hervor. Der Masterplan Prävention des Bayerischen Staatsministeriums kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/
02.07.2026: Memmingen ist um eine optische Attraktion reicher. Auf dem Schrannenplatz wurde der neue, großformatige Schriftzug „Memmingen“ feierlich enthüllt. Initiiert wurde das Projekt vom Stadtmarketing und gesponsort wurde der Schriftzug von der Firma Goldhofer, deren Auszubildende in Zusammenarbeit mit erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diesen in vielen Arbeitsstunden fertigten. Das symbolische erste Selfie erstellte Oberbürgermeister Jan Rothenbacher gemeinsam mit allen Beteiligten. Das Stadtoberhaupt dankte in seiner Begrüßungsrede Firma Goldhofer für die großzügige Spende und das Erstellen des Schriftzugs: „Danke für dieses ganz besondere Highlight, um unsere Stadt noch fotogener zu gestalten. Es ist toll, dass dieses sensationelle Projekt mit einem so starken Partner der Stadt umgesetzt werden konnte.“ Auch Florian Werner, Vorstand der Goldhofer AG, freute sich über die gelungene Umsetzung: „Der Schriftzug fällt nicht nur ins Auge, sondern ist auch das Ergebnis unserer Ausbildung, von sehr viel Engagement und Eigeninitiative. Dieses Projekt ist zudem ein sichtbares Zeichen der Verbundenheit mit der Stadt Memmingen.“ „Mit dem neuen Memmingen-Schriftzug schaffen wir einen Ort, an dem sich Stadtidentität, Aufenthaltsqualität und touristische Sichtbarkeit verbinden. Er lädt dazu ein, Memmingen noch bewusster wahrzunehmen, Erinnerungen festzuhalten und die Begeisterung für unsere Stadt nach außen zu tragen.“, erklärt Alexandra Hartge, Leiterin Stadtmarketing, wie es zu der Idee für den Selfie-Point kam und welches Ziel damit verfolgt wird. Wer zukünftig ein schönes Erinnerungs-Selfie machen möchte, kann dies nun besonders gut am Schrannenplatz tun. Der dreidimensionale Schriftzug ist 6 Meter lang und 2 Tonnen schwer. Er bietet die perfekte Kulisse für Erinnerungsfotos – sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Touristen. Musikalisch umrahmt wurde die Enthüllung von der Musikkapelle Lautrach.
19.06.2026: Auch in diesem Sommer wird im Rahmen des Straßenunterhalts auf einer Gesamtfläche von rund 45.000m² der Straßen- und Wegebelag mit einer Splitteinstreudecke überzogen. Dies wird dann gemacht, wenn die Straße noch in einem guten Zustand ist, aber die Asphaltdeckschicht Schäden aufweist oder abgenutzt ist. Die Lebensdauer einer Straße kann so mit einem verhältnismäßig geringen Kostenaufwand verlängert werden. Die Arbeiten werden im Sommer ausgeführt, da hier die optimalen Witterungsbedingungen für die Schadensbeseitigung vorliegen. Nach Aufbringen der Splitteinstreudecke ist die Straße in der Regel sofort wieder befahrbar. Allerdings gilt anschließend aufgrund des noch nicht vollständig eingefahrenen Splitts eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Diese Beschränkung wird aufgehoben, sobald der überzählige Splitt abgekehrt ist. Sanierungsmaßnahmen finden unter anderem in der Vöhlinstraße, der Teramostraße, Auf dem Neubruch, in der Unteren Straße und dem Ziegeltörle statt. Für die Durchführung der Arbeiten ist ein Haltverbot ausgeschildert.
Die Jugendgerichtshilfe wird immer dann tätig, wenn gegen einen Jugendlichen (14 – 17 Jahre) oder einen Heranwachsenden (18 – 20 Jahre) ein Strafverfahren wegen einer Straftat eingeleitet wurde. Die Jugendgerichtshilfe informiert und begleitet Jugendliche und Heranwachsende sowie deren Erziehungsberechtige während des gesamten gerichtlichen Verfahrens. Die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist in erster Linie: junge Menschen im Verfahren zu unterstützen und zu informieren abzuklären, ob Fragen oder Problemlagen da sind und Hilfe anzubieten. Die Jugendgerichtshilfe kann dann auch entsprechende Hilfemaßnahmen vermitteln. gegenüber dem Jugendgericht/der Staatsanwaltschaft eine sozialpädagogische Stellungnahme und Empfehlung abzugeben. Die Jugendgerichtshilfe hat im Strafverfahren eine neutrale Rolle. Sie versucht durch ihren Bericht, pädagogische Gesichtspunkte und ein möglichst objektives Bild der bisherigen Entwicklung und der augenblicklichen Lebenssituation des jungen Menschen in das Verfahren einzubringen, um möglichst passgenaue, individuelle Maßnahmen zu ermöglichen. Die Mitwirkung hierbei ist freiwillig. Da die Maßnahmen des Jugendgerichts vorrangig erzieherisch auf den weiteren Lebensweg des jungen Menschen einwirken sollen, unterbreitet die Jugendgerichtshilfe dem Gericht entsprechende Maßnahmenvorschläge. Die Vorschläge der Jugendgerichtshilfe sind Empfehlungen. Die letztendliche Entscheidung liegt beim Jugendgericht. Als Maßnahmen sieht das Jugendgerichtsgesetz vor: Erziehungsmaßregeln (Weisungen, Hilfen zur Erziehung) Zuchtmittel (Verwarnung, Erteilung von Auflagen, Jugendarrest) Jugendstrafe = Freiheitsstrafe (mit oder ohne Bewährung) Mögliche Weisungen und Auflagen sind beispielsweise Arbeitsauflagen, verpflichtende Beratungsgespräche, Teilnahme am Trainingskurs für erstauffällige Drogenkonsumenten (T.e.D.-Kurs ), Teilnahme am sozialen Trainingskurs, Geldstrafen, Betreuungsweisungen und die Teilnahme an einer Entziehungskur. Möglichkeit des Täter-Opfer Ausgleichs Bei Straftaten mit Geschädigten wird ein Täter-Opfer-Ausgleich angeregt. Dieser soll auf freiwilliger Basis eine Aussprache und Wiedergutmachung zwischen Täter und Opfer ermöglichen. § 52 SGB VIII i.V.m. §§ 38 und 50 JGG Informationen zur Ableistung von Sozialstunden/sozialen Diensten/Arbeitsleistungen
Über uns Beratungsstelle Als Bürger/in unserer Stadt haben Sie, sofern Sie Mutter oder Vater eines minderjährigen Kindes sind, einen Rechtsanspruch auf eine von uns angebotene Beratung. Wir freuen uns, wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir bieten Beratung und therapeutische Begleitung an bei Fragen und Problemen, die während der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und im Zusammenleben in Familien auftauchen können. Sie steht Ratsuchenden aus der Stadt Memmingen offen. Wenn Sie im Landkreis Unterallgäu wohnen, wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle des Landkreises ( Erziehungs- Jugend- und Familienberatung Memmingen, Augsburger Str. 68, 87766 Memmingerberg, Telefon: 08331 498950 ) Sie können sich persönlich, telefonisch, per Kontaktformular oder per E-Mail anmelden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter " Kontakt ". Für wen ist unsere Beratungsstelle da? Unser Team berät alle Personen, die am Entwicklungsprozess eines Kindes beteiligt sind: Eltern, Alleinerziehende, Großeltern zusammengesetzte Familien, Pflege- und Adoptivfamilien Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre ? Fachleute aus der psychosozialen und pädagogischen Umgebung, die mit der Erziehung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen befasst sind Ratsuchende können sich an uns wenden– unabhängig von ihrer Nationalität oder Religion. Unsere Beratungsstelle wird von der Stadt Memmingen und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) finanziert. Rahmenbedingungen Sie können sich persönlich (alleine oder gemeinsam), telefonisch, per Kontaktformular oder per E-Mail direkt an unsere Beratungsstelle wenden. Sie benötigen keine Empfehlung oder Überweisung. Gesetzliche Grundlagen: Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Nach diesem haben Kinder, Jugendliche und Eltern einen Anspruch auf Beratung, pädagogisch-therapeutische Hilfe in Erziehungsfragen, bei individuellen Problemen und bei Trennung oder Scheidung. Wir sind eine eigenständige Beratungsstelle, wobei sämtliche Mitarbeiter/innen einer strengen Schweigepflicht unterliegen, z. B. insbesondere auch gegenüber Schulen, Kindergärten, Jugendamt und allen anderen Ämtern und Behörden. Die Gespräche sind grundsätzlich kostenfrei. Freiwilligkeit: Die Beratungsstelle steht allen Ratsuchenden unbürokratisch offen. Die Inanspruchnahme ist freiwillig und unabhängig von anderen Behörden und Einrichtungen. Wichtige Voraussetzung ist die Bereitschaft aller Beteiligten, mit unserer Hilfe an der Lösung bestehender Schwierigkeiten zu arbeiten. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit einer anonymen Beratung. Über uns
Hausanschrift: Wartburgweg 2 87700 Memmingen eMail: splash@stadt-memmingen.de Mehr Infos unter www.memmingen.de/jugend Öffnungszeiten: Montag 14:30 Uhr - 22:00 Uhr Dienstag 14:30 Uhr - 21:30 Uhr Mittwoch 14:30 Uhr - 20:00 Uhr Donnerstag 14:30 Uhr - 21:30 Uhr Freitag 15:00 Uhr - 22:30 Uhr Unsere Freizeit- und Förderangebote: Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Jugendarbeit in Spiel und Geselligkeit. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit. (aus: § 11 SGB VIII) Unser Beratungsspektrum: Stellensuche und Bewerbungen Schulprobleme, Hausaufgaben, Prüfungen, Referate Sexualität, Partnerschaft, Aufklärung, Schwangerschaft, Krankheit Suchtproblematiken mit Konsum von Drogen, Alkohol und Nikotin Konflikte mit dem Gesetz (Polizei, Gericht, Ableisten von Sozialstunden, Gefängnisstrafen) Probleme mit Eltern, Familie, psychische und physische Gewalt in der Familie Tod/Suizid von Familienangehörigen oder Freunden Konflikte mit Lehrern bzw. mit der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle Freundschaften, Liebe, Eifersucht, Partnerschaft, Trennung Umgang mit Gewalt, Missbrauch Konsumverhalten, Umgang mit Markenartikeln
Hausanschrift: Kempter Straße 42 87700 Memmingen eMail: jugendhaus@stadt-memmingen.de Mehr Infos unter www.memmingen.de/jugend Öffnungszeiten: Dienstag 15:00 Uhr - 21:30 Uhr Mittwoch 13:30 Uhr - 21:30 Uhr Donnerstag 13:30 Uhr - 21:30 Uhr Freitag: 14:00 Uhr - 22:30 Uhr Samstag 15:00 Uhr - 20:00 Uhr Unsere Freizeit- und Förderangebote: Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Jugendarbeit in Spiel und Geselligkeit. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit. (aus: § 11 SGB VIII) Unser Beratungsspektrum: Stellensuche und Bewerbungen Schulprobleme, Hausaufgaben, Prüfungen, Referate Sexualität, Partnerschaft, Aufklärung, Schwangerschaft, Krankheit Suchtproblematiken mit Konsum von Drogen, Alkohol und Nikotin Konflikte mit dem Gesetz (Polizei, Gericht, Ableisten von Sozialstunden, Gefängnisstrafen) Probleme mit Eltern, Familie, psychische und physische Gewalt in der Familie Tod/Suizid von Familienangehörigen oder Freunden Konflikte mit Lehrern bzw. mit der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle Freundschaften, Liebe, Eifersucht, Partnerschaft, Trennung Umgang mit Gewalt, Missbrauch Konsumverhalten, Umgang mit Markenartikeln