Über uns
Beratungsstelle
Als Bürger/in unserer Stadt haben Sie, sofern Sie Mutter oder Vater eines minderjährigen Kindes sind, einen Rechtsanspruch auf eine von uns angebotene Beratung. Wir freuen uns, wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.
Wir bieten Beratung und therapeutische Begleitung an bei Fragen und Problemen, die während der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und im Zusammenleben in Familien auftauchen können. Sie steht Ratsuchenden aus der Stadt Memmingen offen.
Wenn Sie im Landkreis Unterallgäu wohnen, wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle des Landkreises (Erziehungs- Jugend- und Familienberatung Memmingen, Augsburger Str. 68, 87766 Memmingerberg, Telefon: 08331 498950)
Sie können sich persönlich, telefonisch, per Kontaktformular oder per E-Mail anmelden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Kontakt".
Für wen ist unsere Beratungsstelle da?
Unser Team berät alle Personen, die am Entwicklungsprozess eines Kindes beteiligt sind:
- Eltern, Alleinerziehende, Großeltern
- zusammengesetzte Familien, Pflege- und Adoptivfamilien
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre ?
- Fachleute aus der psychosozialen und pädagogischen Umgebung, die mit der Erziehung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen befasst sind
Ratsuchende können sich an uns wenden– unabhängig von ihrer Nationalität oder Religion.
Unsere Beratungsstelle wird von der Stadt Memmingen und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) finanziert.
Rahmenbedingungen
Sie können sich persönlich (alleine oder gemeinsam), telefonisch, per Kontaktformular oder per E-Mail direkt an unsere Beratungsstelle wenden. Sie benötigen keine Empfehlung oder Überweisung.
Gesetzliche Grundlagen: Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Nach diesem haben Kinder, Jugendliche und Eltern einen Anspruch auf Beratung, pädagogisch-therapeutische Hilfe in Erziehungsfragen, bei individuellen Problemen und bei Trennung oder Scheidung.
Wir sind eine eigenständige Beratungsstelle, wobei sämtliche Mitarbeiter/innen einer strengen Schweigepflicht unterliegen, z. B. insbesondere auch gegenüber Schulen, Kindergärten, Jugendamt und allen anderen Ämtern und Behörden.
Die Gespräche sind grundsätzlich kostenfrei.
Freiwilligkeit: Die Beratungsstelle steht allen Ratsuchenden unbürokratisch offen. Die Inanspruchnahme ist freiwillig und unabhängig von anderen Behörden und Einrichtungen. Wichtige Voraussetzung ist die Bereitschaft aller Beteiligten, mit unserer Hilfe an der Lösung bestehender Schwierigkeiten zu arbeiten.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit einer anonymen Beratung.