Selbsthilfegruppen/Initiativen sind ein sehr wichtiger Baustein im sozialen Gefüge unserer Stadt. Die Angebote der Selbsthilfe basieren auf dem freiwilligen Zusammenschluss von Menschen, die selbst oder als Angehörige von einer schwierigen Lebenslage betroffen sind. Geprägt wird das Selbsthilfeprinzip durch selbstbestimmten und regelmäßigen Austausch. Ziel ist es die persönliche Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und sich gegenseitig zu stärken und zu stützen. Selbsthilfe ist ein Bündnis Gleichbetroffener; es lebt von Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Mitglieder. Auf Leitung durch externe, nichtbetroffene Fachkräfte wird verzichtet, weil dies dem Selbsthilfeprinzip widerspricht. Die Stadt Memmingen ist Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe unterstützenden Landkreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Schwaben - ASLS Schwaben“. Im Rahmen einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Augsburg steht deren Selbsthilfe Kontaktstelle Kempten/Allgäu Memminger Bürgern und Selbsthilfegruppen zu allen selbsthilferelevanten Frage zur Seite – bei Neugründung, in der Aufbauphase, bei der Planung von Gruppentreffen oder bei der Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu werden hier vorort gerne Außensprechstunden angeboten. Gleichzeitig unterstützt die Kontaktstelle im Rahmen des § 20 h SGB V Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe und deren finanzielle Förderung über den Runden Tisch Schwaben. Die Geschäftsstellen beraten, helfen beim Ausfüllen der Formulare, nehmen die Anträge entgegen und stehen im Kontakt zu den gesetzlichen Krankenkassen. Ihre Ansprechperson: Selbsthilfe-Kontaktstelle Kempten/Allgäu Frau Beyrer St.-Mang-Platz 11 87435 Kempten Tel. 0831-9606091 Fax 0831-9606092 shg.kempten@mnet-online.de Di-Do: 09.00 - 13.00 und 14.00 - 16.00 Uhr Telefonisch zusätzlich: Mo: 09.00 – 13.00 Uhr Nützliche Links und Verweise zu Rechtsgrundlagen, Fördermöglichkeiten und Beratung: Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen in Schwaben - Kontaktstelle Kempten/Allgäu Kontaktadressen, Informationen und Formulare der zuständigen Beratungsstelle Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Nützliche Informationen zu Selbsthilfe mit Verweisen auf verschiedene Internetangebote. Zentrum Bayern Familie und Soziales Information und Formulare zur Förderung von Eigeninitiative der Betroffenen bei der Durchführung von Selbsthilfemaßnahmen Runder Tisch Schwaben Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen und Ansprechpartner für alle Selbsthilfegruppen in Schwaben, die einen Antrag auf Selbsthilfegruppenförderung stellen möchten. Über die Höhe der Förderung entscheiden nach wie vor die gesetzlichen Krankenkassen. Informationen und Formulare http://www.seko-bayern.de/ SeKo Bayern (Selbsthilfekoordination Bayern) ist eine Einrichtung zur landesweiten Vernetzung und Unterstützung der Selbsthilfe im Gesundheits- und Sozialbereich. Sie hat zum Ziel, die Selbsthilfebewegung in Bayern zu stärken. http://www.lag-selbsthilfe-bayern.de/ Dachorganisation von derzeit 110 Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihren Angehörigen in Bayern, vertreten unsere Interessen in der Gesundheits- und Sozialpolitik sowie in der Politik für Menschen mit Behinderung. Eines der wichtigsten Ziele in unserer Arbeit ist somit die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. https://netzwerkfrauen-bayern.de/ Das „Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung in Bayern“ist ein offener Zusammenschluss. Jedes Mädchen und jede Frau mit Behinderung kann Teil des Netzwerks sein! Austauschforum zu allen Lebensbereichen; Wir beraten einander nach dem Peer-Prinzip: Betroffene helfen Betroffenen. https://www.nakos.de/adressen/betroffene/ Die NAKOS unterstützt Menschen mit seltenen Erkrankungen und Problemen dabei, ein Austauschnetz, eine überregionale Selbsthilfegruppe oder ein Forum im Internet aufzubauen. Zu diesem Zweck bieten wir verschiedene Möglichkeiten, bundesweit nach Gleichbetroffenen zu suchen. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen Information und Formulare zur Förderung Download: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfeförderung den "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" entwickelt. In diesem Leitfaden sind die Inhalte, Voraussetzungen und Verfahren zur Förderung von Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen verbindlich geregelt. Förderrichtlinien Selbsthilfegruppenförderung Bayern Merkblatt für Förderung von Selbsthilfegruppen des GKV Bayern Gesetzliche Grundlage für Krankenkassenförderung § 20 h SGB VIII
Die Stadt Memmingen verstärkt ihre Bemühungen, Dienstleistungen und städtische Angebote sowohl im verwaltungsinternen Gebrauch als auch für Bürgerinnen und Bürger zu digitalisieren durch eine eigene Stelle der/des Beauftragten für Digitalisierung und eGovernment. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Maßnahmen, zum Digitalen Zwilling und weiteren Projekten finden Sie unter Smart & Digital .
Die Bauleiter des Tiefbauamtes Memmingen überwachen die ordnungsgemäße Ausführung der Straßenbaumaßnahmen und auch die Einhaltung des Sicherheit- und Gesundheitsschutzes. Die Bauvorbereitung, wie z. B. die Erstellung des Leistungsverzeichnisses, die Erstellung von Vergabevorschlägen für Bauleitungen und die Abrechnung der Baumaßnahmen gehören ebenfalls zu diesem Sachgebiet. Hier erhalten Sie Informationen über aktuelle Baumaßnahmen im Straßenbau.
Die Bauleiter des Tiefbauamtes Memmingen überwachen die ordnungsgemäße Ausführung der Kanalbaumaßnahmen und auch die Einhaltung des Sicherheit- und Gesundheitsschutzes. Die Bauvorbereitung, wie z. B. die Erstellung des Leistungsverzeichnisses, die Erstellung von Vergabevorschlägen für Bauleitungen und die Abrechnung der Baumaßnahmen gehören ebenfalls zu diesem Sachgebiet. Hier erhalten Sie Informationen über aktuelle Baumaßnahmen im Kanalbau.
Sie müssen eine Versammlung (Demonstration) im Sinne des Art. 8 Grundgesetz dann bei der Stadt Memmingen anzeigen, wenn sie öffentlich ist, d.h., wenn jedermann die Möglichkeit hat sich daran zu beteiligen, sie außerhalb geschlossener Räume stattfinden soll (unerheblich ist, ob an einem festen Ort oder in Form einer sich von Ort A nach Ort B fortbewegenden Versammlung), und zwei oder mehr Personen zu einer gemeinschaftlichen Erörterung oder Kundgebung zusammenkommen sollen, die überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet ist. Keine anzeigepflichtigen Versammlungen sind im Regelfall kulturelle, wissenschaftliche, religiöse, sportliche oder gewerbliche öffentliche Veranstaltungen wie Theateraufführungen, Konzerte, Prozessionen, Straßenfeste, Flohmärkte etc.. Für sogenannte öffentliche Vergnügungen gelten andere Bestimmungen. Auch Arbeitskampfmaßnahmen wie z. B. Streikposten vor Betrieben, sind grundsätzlich keine öffentlichen Versammlungen und damit in aller Regel nicht anzeigepflichtig. Etwas anderes gilt jedoch für Kundgebungen außerhalb von Betriebsstätten im Rahmen von (Warn-)Streiks, mit denen die Öffentlichkeit über die Inhalte bevorstehender oder laufender Arbeitskampfmaßnahmen informiert werden soll. Die Anzeige hat spätestens 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe (Veröffentlichung des Versammlungszeitpunkts an Dritte) zu erfolgen. In der Anzeige sind gesetzlich anzugeben der Ort der Versammlung, der Zeitpunkt des beabsichtigten Beginns und des beabsichtigten Endes der Versammlung, das Versammlungsthema, der Veranstalter und der Leiter mit ihren persönlichen Daten (Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen und Anschrift) sowie bei sich fortbewegenden Versammlungen der beabsichtigte Streckenverlauf. Darüber hinaus sind für einen sicheren Versammlungsablauf folgende Informationen von Bedeutung und sollten wenn möglich in der Anzeige mitgeteilt werden: Kundgebungsmittel, mitgeführte Gegenstände und Hilfsmittel, mitgeführte Fahrzeuge Die erwartete Teilnehmerzahl die erwarteten Redner Nähere Informationen können den angefügten Merkblätter entnommen werden. Art. 8 Grundgesetz
Der Allgemeine Sozialdienst der Stadt Memmingen bietet Beratung und Unterstützung für alle erwachsenen Personen an, die persönliche Probleme haben oder sich in sozialen Notlagen befinden. Beratung und Unterstützung bei allgemeinen sozialen Fragen Gemeinsame Hilfebedarfsklärung Information zu bestehenden Angeboten von Fachstellen und ehrenamtlichen Diensten Vermittlung zu Beratungsstellen und weiteren Hilfen Begleitung zu Ämtern und anderen Terminen Die Leistungen sind kostenfrei, die Berater unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Hausanschrift: Wartburgweg 2 87700 Memmingen eMail: splash@stadt-memmingen.de Mehr Infos unter www.memmingen.de/jugend Öffnungszeiten: Montag 14:30 Uhr - 22:00 Uhr Dienstag 14:30 Uhr - 21:30 Uhr Mittwoch 14:30 Uhr - 20:00 Uhr Donnerstag 14:30 Uhr - 21:30 Uhr Freitag 15:00 Uhr - 22:30 Uhr Unsere Freizeit- und Förderangebote: Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Jugendarbeit in Spiel und Geselligkeit. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit. (aus: § 11 SGB VIII) Unser Beratungsspektrum: Stellensuche und Bewerbungen Schulprobleme, Hausaufgaben, Prüfungen, Referate Sexualität, Partnerschaft, Aufklärung, Schwangerschaft, Krankheit Suchtproblematiken mit Konsum von Drogen, Alkohol und Nikotin Konflikte mit dem Gesetz (Polizei, Gericht, Ableisten von Sozialstunden, Gefängnisstrafen) Probleme mit Eltern, Familie, psychische und physische Gewalt in der Familie Tod/Suizid von Familienangehörigen oder Freunden Konflikte mit Lehrern bzw. mit der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle Freundschaften, Liebe, Eifersucht, Partnerschaft, Trennung Umgang mit Gewalt, Missbrauch Konsumverhalten, Umgang mit Markenartikeln
Hausanschrift: Kempter Straße 42 87700 Memmingen eMail: jugendhaus@stadt-memmingen.de Mehr Infos unter www.memmingen.de/jugend Öffnungszeiten: Dienstag 15:00 Uhr - 21:30 Uhr Mittwoch 13:30 Uhr - 21:30 Uhr Donnerstag 13:30 Uhr - 21:30 Uhr Freitag: 14:00 Uhr - 22:30 Uhr Samstag 15:00 Uhr - 20:00 Uhr Unsere Freizeit- und Förderangebote: Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Jugendarbeit in Spiel und Geselligkeit. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit. (aus: § 11 SGB VIII) Unser Beratungsspektrum: Stellensuche und Bewerbungen Schulprobleme, Hausaufgaben, Prüfungen, Referate Sexualität, Partnerschaft, Aufklärung, Schwangerschaft, Krankheit Suchtproblematiken mit Konsum von Drogen, Alkohol und Nikotin Konflikte mit dem Gesetz (Polizei, Gericht, Ableisten von Sozialstunden, Gefängnisstrafen) Probleme mit Eltern, Familie, psychische und physische Gewalt in der Familie Tod/Suizid von Familienangehörigen oder Freunden Konflikte mit Lehrern bzw. mit der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle Freundschaften, Liebe, Eifersucht, Partnerschaft, Trennung Umgang mit Gewalt, Missbrauch Konsumverhalten, Umgang mit Markenartikeln
Die Pressestelle ist umfassender Dienstleister für die Medien. Pressearbeit umfasst die Bearbeitung von Anfragen der Redaktionen, die Erteilung von Auskünften und Kontaktherstellung zu den jeweils Verantwortlichen in der Stadtverwaltung. Auch Pressemitteilungen werden hier erstellt beziehungsweise bearbeitet. Zudem werden Pressetermine, -führungen und -konferenzen organisiert, um Memmingen, die Stadtpolitik und die Stadtverwaltung in das mediale Blickfeld zu rücken. Hierzu dienen auch Pressetexte, für die Zeitungen und Magazinen erstellt werden. Die Rathausinformationen, die auch auf der städtischen Internetseite zu finden sind, ermöglichen den Redaktionen aktuell über städtische Termine zu berichten. Aktuelles Bildmaterial wird zu diesen Zwecken angefertigt und vorgehalten. Neben der Zusammenarbeit mit Lokal- und Wochenzeitung, Stadtmagazin, Lokalradio und Regionalfernsehen ist die Pressestelle auch bestrebt, überörtliche Medien bzw. die Redaktionen aus dem Memminger Einzugsbereich einzubinden. Auch dort soll dem Oberzentrum Memmingen und seinem lokalen Geschehen eine angemessene Geltung zu verschafft werden.
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und ein ausgesprochener Dank für Menschen, die sich in besonderem Maße für die Gemeinschaft und den Zusammenhalt der Gesellschaft engagieren. eine Wertschätzung für die freie Zeit, die soziale und oft fachliche Kompetenz und den freiwilligen Einsatz, den die Ehrenamtlichen zum Gemeinwohl beitragen. ein gemeinsames Projekt des Freistaates Bayern und der Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns. eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, die Anerkennung und Wertschätzung mit bayernweiten Vergünstigungen bei allen Partnern des Projekts verbindet. für Ehrenamtliche kostenlos und kann jederzeit bei der Stadt Memmingen beantragt werden. Weitere Informationen