Memminger Patrizierportraits Maria von Zoller (1624–1697), Anna Katharina Bilgram (1747–1794), Regina von Zoller (1657–1718), Katharina Küner (1742–1802); (v. l. n. r.) Sabrina Dorothea Schelhorn & Johann Georg Schelhorn (1745–1799), Christina Knoll (1714–1779) & Johann Leonhard Knoll (1714–1788); (v. l. n. r.) Zurück Weiter Die Sammlung „Memminger Bildnisse aus drei Jahrhunderten“ gibt Zeugnis vom bürgerlichen Selbstbewusstsein der patrizischen Führungsschicht in der ehemaligen Reichsstadt. In den Reichsstädten bildeten die Patrizier eine kleine aber feine Oberschicht. Die Patrizier betätigten sich auch unter anderem als Großhändler. Wie auch der Erbauer des heutigen Stadtmuseums Benedict von Herman, der als Kaufmann vor allem in Venedig sehr erfolgreich war. Damals galt er als der erfolgreichste Kaufmann Memmingens. Er lebte in Venedig sehr zurückgezogen, um den Hermansbau in seiner Heimatstadt für seine Familie prunkvoll und aufwändig erbauen zu lassen. In Memmingen waren die Patrizier auch stark im Salzhandel tätig und erwarben im Lauf der Zeit Grundbesitz, vor allem rings um die Stadt. In der Stadtverwaltung übernahmen die Patrizier vielfach Ämter. Darunter waren auch Bürgermeisters, Räte und Geheimräte. So lenkten sie die Geschicke der Stadt. Meist wurden die Patrizier dann mit dem erblichen Adel vom Kaiser oder Kurfürst ausgezeichnet. Entsprechend zu den anderen Bürgern, die in Zünften organisiert waren, hatten sich die Patrizier zur Großzunft zusammengeschlossen. Nach dem Übergang an Bayern wurde letztere aufgelöst und die besondere Stellung des Patriziates schwand. Museen im Antonierhaus
Kontakt Oberbürgermeister Stadt Memmingen Vorzimmer des Oberbürgermeisters Marktplatz 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-1051 Fax 08331/850-1099 ob-mm (at) memmingen.de Oberbürgermeister & Referate Grußwort von Oberbürgermeister Jan Rothenbacher Liebe Besucherin, lieber Besucher unserer Internetseiten, ich freue mich über Ihr Interesse an Memmingen. Die Stadt ist ein modernes Oberzentrum mit reicher Geschichte. Wie dem historischen Vermächtnis der „Zwölf Artikel“. In der Kramerzunft am Weinmarkt versammelte sich im Jahr 1525 die Bauernschaft und es wurden die Zwölf Artikel verfasst, die heute als erste Formulierung von Grund- und Menschenrechten auf deutschem Boden gilt. Memmingen ist daher die „Stadt der Freiheitsrechte“. Mit mehr als 46.000 Einwohner:innen ist Memmingen eine Stadt mit bunten Giebeln und Gassen in der historischen Altstadt, einem breit gefächerten gastronomischen Angebot, vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten sowie einladenden Plätzen und Parkanlagen. Attraktive Freizeit- und Erholungseinrichtungen und ein umfangreiches Kultur- und Bildungsangebot machen Memmingen zu einer Stadt, in der man gerne lebt und arbeitet. Als kulturelles Zentrum ist die Stadt Sitz des Landestheaters Schwaben, des Kaminwerks und zahlreicher Veranstaltungsorte. Ein abwechslungsreiches Kulturprogramm ist mit Ausstellungen in der MEWO-Kunsthalle, im Stadtmuseum oder im Antoniter- und Strigelmuseum, mit Konzerten, Kleinkunst und Festivals wie der Memminger Meile geboten. Als Bildungsstandort vereint Memmingen die gesamte Bandbreite der Schullandschaft, ergänzt um Weiterbildungs- und Hochschulinstitute. Die Stadt ist aber auch Zentrum des Handels, Gewerbes und der Industrie sowie Sitz zahlreicher Organisationen, öffentlicher Einrichtungen und Behörden. Mit dem Klinikum Memmingen ist die bestmögliche Gesundheitsversorgung für die Bürgerschaft aus Stadt und Region gewährleistet. In über 60 Sportvereinen sind die Memmingerinnen und Memminger engagiert und aktiv. Breitensport und namhafte Sportlerinnen und Sportler in hohen und höchsten Spielklassen machen Memmingens Ruf als Sportstadt alle Ehre. Und Memmingen liegt zentral. Man ist schnell in den Bergen oder am Bodensee und erreicht auch die Nachbarstädte in kurzer Zeit. Die Stadt verfügt über eine optimale Verkehrsanbindung durch die elektrifizierte Bahn, durch das Autobahnkreuz A 96/ A 7 und den Allgäu-Airport. Oberbürgermeister Jan Rothenbacher (© Pressestelle Stadt Memmingen) Jan Rothenbacher Oberbürgermeister Marktplatz 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-1051 Fax 08331/850-1099 ob-mm(at)memmingen.de Vita Jan Rothenbacher Memmingens Oberbürgermeister Jan Rothenbacher wurde am 15. Dezember 1992 in Illertissen geboren. Er ist in Balzheim auf der baden-württembergischen Seite der Iller aufgewachsen. Nach dem Abitur an der Robert-Bosch-Schule Ulm studierte er in Konstanz und Bremen Politik- und Verwaltungswissenschaft. Er war studienbegleitend als Pflegeassistent tätig, arbeitete im Bundestagsbüro von Martin Gerster MdB, arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bremen und ging zur Friedrich-Ebert-Foundation nach Washington DC (USA). Nachdem er 2017 sein Studium mit dem Master abgeschlossen hatte, arbeitete er bei der BwConsulting – der hausinternen Beratung der Bundeswehr im Bundesministerium der Verteidigung. 2021 wechselte er in die Privatwirtschaft zu PwC Deutschland. Jan Rothenbacher war in verschiedenen Funktionen parteipolitisch aktiv, zuletzt als Vorsitzender des SPD-Kreisverbandes Alb-Donau. 2021 kandidierte er im Wahlkreis Ulm für den Bundestag. Seit März 2023 ist Jan Rothenbacher Oberbürgermeister der Stadt Memmingen. Sehr wichtig sind ihm die Mitgliedschaften in der Europa-Union Deutschland, im N3GZ Nachwuchsnetzwerk Digitale Verwaltung des Nationalen E-Government Kompetenzzentrums e.V., im D64 Zentrum für digitalen Fortschritt, im Friedrich-Ebert-Stiftung FES-Ehemalige e.V. sowie im VfB Stuttgart 1893 e.V. Jan Rothenbacher ist leidenschaftlicher Sportfan und begeisterter Konzertgänger. Jan Rothenbacher ist verheiratet und hat mit seiner Frau Ariana drei Kinder. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Michael Ruppert Zweiter Bürgermeister Marktplatz 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-1010 Fax 08331/850-1099 michael.ruppert@memmingen.de Petra Beer Dritte Bürgermeisterin Marktplatz 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-1011 Fax 08331/850-1099 petra.beer(at)memmingen.de Referate in der Stadt Memmingen Stadtverwaltung Memmingen - Organisationsstruktur Kontakt Oberbürgermeister Stadt Memmingen Vorzimmer des Oberbürgermeisters Marktplatz 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-1051 Fax 08331/850-1099 ob-mm (at) memmingen.de
Kontakt Ansprechpartner Jugendpflege Termine für Jugendleiter/-innen Juleica-Grundkurse (Stadtjugendring, Ev. Jugendwerk, Kath. Jugendstelle, CVJM) Jugendleiterkarte (Juleica) JugendleiterInnen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Die Juleica bürgt für Qualität: Jeder Juleica-InhaberIn hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: mindestens 40 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die BetreuerInnen die Juleica besitzen. Ehrenamtliche MitarbeiterInnen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können. Weitere Informationen gibt es unter www.juleica.de oder beim Stadtjugendring . Zusätzlich kann von allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Memmingen, die Inhaber einer Juleica sind, die Bayerische Ehrenamtskarte beantragt werden. Die Bayerische Ehrenamtskarte bietet weitere Vorteile und Ermäßigungen. Juleica-Vergünstigungen in Memmingen 5 € Ermäßigung 1,50 € Ermäßigung 15 € Ermäßigung 10 € Ermäßigung Ermäßigung auf Anfrage Freier Eintritt auf alle Clubnächte Ermäßigung auf Anfrage Ermäßigung auf Anfrage Weitere Vergünstigungen (Bäder, Bergbahnen, Freizeitparks, Museen, etc.) im Umkreis von Memmingen und auch bundesweit sind auf der Juleica Internetseite aufgelistet. Juleica Geschäftsbericht Jugendamt Beistandschaft Kinderwünsche Sozialstunden Steil - Alkoholpräventionsprojekt Führungszeugnis Ehrenamt Kontakt Ansprechpartner Jugendpflege
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden im Rahmen der Sozialhilfe übernommen, wenn den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Zum Personenkreis der Verpflichteten zählen z. B. vertraglich Verpflichtete (z.B. Leibgeding) der Erbe unterhaltspflichtige Angehörige Personen, welche die Bestattung nach den ordnungsrechtlichen Bestimmungen veranlassen mussten. Zur Finanzierung der Bestattungskosten ist zunächst der Nachlass des Verstorbenen einzusetzen. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit den Verpflichteten zugemutet werden kann, die Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen zu tragen. Kosten einer Bestattung können nur übernommen werden, wenn sie unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind. Hierbei wird der Aufwand für eine ortsübliche einfache Bestattung einschließlich aller öffentlich-rechtlichen Gebühren anerkannt. Nicht berücksichtigungsfähig sind z.B. Kosten für eine Todesanzeige, Sterbebilder oder Leichenschmaus. Hinsichtlich der Zuständigkeit gilt folgendes: Wenn die/der Verstorbene bis zum Tod Sozialhilfeleistungen erhalten hat, ist dieser Sozialhilfeträger auch für die Übernahme von Bestattungskosten zuständig. In allen anderen Fällen ist der Sozialhilfeträger zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Die Stadt Memmingen ist damit nur dann zuständig, wenn sie für die/den Verstorbene(n) bis zum Tod Sozialhilfe gezahlt hat oder für Personen, die zu Lebzeiten keine Sozialhilfe erhalten haben, aber in Memmingen verstorben sind. Der Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten ist zeitnah, i.d.R. spätestens innerhalb von 2 Monaten nach dem Sterbefall zu stellen. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die oben genannten Ansprechpartner(innen). Sie werden dann ausführlich über das Antragsverfahren und die zur Bearbeitung benötigten Unterlagen informiert.
Wertvolle Informationen rund um das Thema Familie Informationen für Familien In den Nachfolgenden Unterseiten finden SIe alle wichtigen Informationen rund um das Thema Familie - von der Familienplanung über Kinderbetreuung bis hin zu Unterstützungsangeboten. Unser Ziel ist es, Sie mit hilfreichen Tipps znd relevanten Anluafstellen zu begleiten und zu unterstützen. Familienplanung und Verhütung Kinder, Jugend und Familie Familienleistungen Kinderbetreuung Angebote für Senioren Schwangerschaft und Geburt Minderjährige Flüchtlinge welcome hub Willkommen in Memmingen Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Behörden Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Notrufnummern Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Sprache Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Bildung und Arbeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Familie Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Leben Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Gesundheit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Freizeit Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland EU, EWR und Deutschland Willkommen in Memmingen Behörden Notrufnummern Sprache Bildung und Arbeit Familie Leben Gesundheit Freizeit EU, EWR und Deutschland Integrationsbeirat
Die deutschen Sprachkenntnisse von Ausländern, welche dauerhaft in Deutschland leben werden, werden inzwischen als eines der Hauptkriterien einer erfolgreichen Integration angesehen. Aus diesem Grund werden Integrationskurse angeboten. Eine Zulassung zu solch einem Sprachkurs können Ausländer, welche sich bereits längerfristig in Deutschland aufhalten, Deutsche oder Unionsbürger direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen. Ausländer, welche vor kurzem erst in das Bundesgebiet eingereist sind, erhalten einen Berechtigungsschein von dem zuständigen Ausländeramt ausgehändigt. Was ist ein Integrationskurs? Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag brauchen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen. Der Orientierungskurs informiert Sie über das Leben in Deutschland und vermittelt Ihnen Wissen über die Rechtsordnung, die Kultur und die jüngere Geschichte des Landes. Ein allgemeiner Integrationskurs dauert 700 Unterrichtsstunden. Es gibt auch spezielle Integrationskurse zum Beispiel für Frauen, Eltern, Jugendliche sowie für Personen, die nicht richtig lesen und schreiben können. Diese Kurse dauern bis zu 1.000 Unterrichtsstunden. Wenn Sie besonders schnell lernen, können Sie einen Intensivkurs besuchen. Dieser dauert nur 430 Unterrichtsstunden. Welcher Kurs für Sie der richtige ist und mit welchem Kursabschnitt Sie beginnen sollten, stellt der Kursträger in einem Test vor Kursbeginn fest. Teilnahme am Abschlusstest Der Abschlusstest besteht aus einem Sprachtest und dem Test zum Orientierungskurs. Wenn Sie im Sprachtest ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen und den Test zum Orientierungskurs bestehen, haben Sie den Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen und erhalten das „Zertifikat Integrationskurs“. Wenn Sie nicht erfolgreich waren, erhalten Sie nur eine Bescheinigung über das erreichte Ergebnis. Die Teilnahme am Abschlusstest ist kostenlos. Vorteile durch die Teilnahme am Integrationskurs Ausländerinnen und Ausländer, die aus einem Land kommen, das nicht zur Europäischen Union gehört, müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Unter anderem müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland besitzen. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses sind diese Voraussetzungen erfüllt. Außerdem können Sie dann gegebenenfalls früher eingebürgert werden. Darüber hinaus erleichtern die in den Integrationskursen erworbenen Deutschkenntnisse den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ordnungsgemäße Kursteilnahme Damit Sie das Ziel des Integrationskurses erreichen, sollten Sie ordnungsgemäß am Kurs teilnehmen. Das bedeutet, dass Sie den Unterricht regelmäßig besuchen und am Abschlusstest teilnehmen sollten. Die ordnungsgemäße Kursteilnahme ist für Sie auch wichtig, wenn Sie Fahrtkosten erhalten oder später Unterrichtsstunden des Sprachkurses wiederholen wollen. Ihr Kursträger bestätigt Ihnen die ordnungsgemäße Teilnahme schriftlich, wenn Sie dies wünschen. Sollten Sie zu einem Integrationskurs verpflichtet worden sein, müssen Sie den Integrationskurs regelmäßig und ordnungsgemäß besuchen, da andernfalls das Ausländeramt oder ggf. das Jobcenter Sanktionen verhängen kann, z.B. Bußgeld oder Zwangsgeld. Der Wechsel des Kursträgers ist grundsätzlich nur nach Abschluss eines Kursabschnitts möglich. Kosten des Integrationskurses Sie müssen einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde (Stand 04/2024) an den Kursträger bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines jeden Kursabschnittes von 100 Unterrichtsstunden und vor dem Orientierungskurs zu bezahlen. Wenn Sie im Unterricht fehlen, kann Ihnen der Kostenbeitrag für die versäumten Stunden nicht zurückgezahlt werden. Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben, muss diejenige Person den Kostenbeitrag bezahlen, die verpflichtet ist, für Ihren Unterhalt zu sorgen. Sie können vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn Sie Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder Ihnen die Zahlung wegen Ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Die Befreiung vom Kostenbeitrag müssen Sie schriftlich bei der Regionalstelle des Bundesamtes beantragen, die für Sie zuständig ist. Weitere Informationen zum Thema Integrationskurs erhalten Sie direkt bei den Sprachkursträgern (Liste bei Formulare), beim Ausländeramt oder Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Weiterführende Informationen: www.bamf.de
Haus- und Wohnungseigentümer können für die meisten Schornsteinfegertätigkeiten den Schornsteinfegerbetrieb frei auswählen, den sie mit der Vornahme der Arbeiten beauftragen möchten. Der Betrieb muss handwerksrechtlich zur Ausübung von Schornsteinfegertätigkeiten in Deutschland berechtigt sein (siehe Voraussetzung). Die Möglichkeit, einen Dienstleistungserbringer zu beauftragen, gilt allerdings nicht für die auch künftig den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehaltenen Tätigkeiten, die im Folgenden aufgeführt werden: die Führung des Kehrbuchs mit der Kontrolle, ob die den Eigentümern nach der Kehr- und Überprüfungsordnung und der 1. BImSchV obliegenden Pflichten eingehalten werden, die Durchführung der Feuerstättenschau einschließlich der Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen, Erlass des Feuerstättenbescheides, die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen, die Ausstellung von Bescheinigungen zu Bauabnahmen nach Landesrecht und die Durchführung von Ersatzvornahmen, wenn Eigentümer ihren Reinigungs-, Überprüfungs- oder Messpflichten nicht nachgekommen sind. Alle Haushalte erhalten aufgrund gesetzlicher Verpflichtung vom Bezirksschornsteinfegermeister einen so genannten Feuerstättenbescheid. Darin sind alle Schornsteinfegerarbeiten aufgeführt, die bis zur nächsten Feuerstättenschau durchzuführen sind. Die Durchführung dieser Arbeiten haben die Haus- und Wohnungseigentümer bei einem geeigneten Schornsteinfegerbetrieb selbst zu veranlassen. Sofern nicht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger beauftragt wird, muss diesem mittels Formblatt die Erledigung nachgewiesen werden. Werden die durchzuführenden Arbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet dieser dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt). Die Behörde setzt anschließend mit einem kostenpflichtigen Zweitbescheid die fehlenden Kehrungen, Überprüfungen oder Messungen unter Fristsetzung fest. Werden die Schornsteinfegerarbeiten auch in der Folge nicht vorgenommen, hat die Behörde eine Ersatzvornahme in die Wege zu leiten, durch die weitere Kosten entstehen. Die Bezirke werden jeweils befristet für sieben Jahre an so genannte bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/innen vergeben. Diese gehören als Gewerbetreibende dem Schornsteinfegerhandwerk an und dürfen neben den ihnen übertragenen Aufgaben (siehe oben) auch die übrigen Schornsteinfegerarbeiten im Wettbewerb ausführen. Voraussetzung: Bei der Beauftragung eines Betriebs ist zu beachten, dass zur Ausübung von staatlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten nur Betriebe berechtigt sind, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk oder Teiltätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks in die Handwerksrolle eingetragen sind oder in Umsetzung des EU-Rechts grenzüberschreitende Dienstleistungen im Schornsteinfegerhandwerk ausführen dürfen. Ausländische Schornsteinfeger müssen nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung die Absicht ihres Tätigwerdens in Deutschland der Handwerkskammer anzeigen und ihre Berechtigung durch Unterlagen nachweisen. Zuständig ist die Handwerkskammer am Ort des geplanten erstmaligen Tätigwerdens. Die Schornsteinfegerarbeiten dürfen erst erbracht werden, wenn die Handwerkskammer entweder mitgeteilt hat, dass keine Nachprüfung der Berufsqualifikation beabsichtigt ist, oder wenn sie eine ausreichende Berufsqualifikation festgestellt hat. Wollen Hauseigentümer einen Schornsteinfeger aus dem EU-Ausland beauftragen, können sie sich grundsätzlich anhand des Schornsteinfegerregisters informieren, ob der ausländische Schornsteinfegerbetrieb die Voraussetzungen für die Ausübung der Schornsteinfegerarbeiten erfüllt. Das Schornsteinfegerregister wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf deren Internetseite (siehe "Weiterführende Links") veröffentlicht. Es ist keine rechtliche Voraussetzung für die Ausübung der Schornsteinfegetätigkeiten, sondern eine reine Informationsquelle. Eigentümer, die keinen Internetzugang haben, sollten bei ihrer Handwerkskammer nachfragen, bevor sie einen Dienstleistungserbringer beauftragen, ob der betreffende Betrieb in dem Register gelistet ist. Die Beauftragung eines Nichtberechtigten geht zulasten der Eigentümer. Für die den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehaltenen Aufgaben – v.a. Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid – wurde eine staatliche Gebührenordnung erlassen (Anlage 3 zu § 6 KÜO). Alle übrigen Preise für Schornsteinfegerarbeiten sind frei verhandelbar. Für die behördlichen Anordnungen werden Gebühren gemäß dem Bayerischen Kostenverzeichnis erhoben. Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG) Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung - EU/EWR HwV) Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO) Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) Übersicht der Schornsteinfegerbetriebe und der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
In der Regel dürfen nur Personen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind. Tätigkeiten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotential. Ziel des Sprengstoffgesetzes ist es, Menschen und Sachen vor diesen Gefahren zu schützen. Unsachgemäßer Umgang durch Personen ohne Fachkunde sowie Missbrauch oder Unfälle durch Missachtung der Sicherheitsbestimmungen sollen verhindert werden. Das Sprengstoffrecht stellt hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Personen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen gewerblich oder privat umgehen. Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sind im Sprengstoffgesetz (SprengG) und den Verordnungen zum Sprengstoffgesetz (1.+ 2. + 3. SprengV) geregelt. Bei der Stadt Memmingen können Sie Erlaubnisse im Privatbereich für Böllerschützen, Wiederlader und Vorderlader beantragen. Gewerbliche Erlaubnisse können Sie bei der Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt - beantragen. Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind in der Regel: Zuverlässigkeit Persönliche (und körperliche) Eignung Fachkunde Mindestalter von 21 Lebensjahren (Gewerbliches oder privates) Bedürfnis Erlaubnis nach § 27 SprengG: 180,00 € Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG: 120,00 € Schriftlicher Antrag mit Identitätsnachweis Nachweis der persönlichen (und körperlichen) Eignung (z. B. durch eine ärztliche Bescheinigung) Nachweis der Fachkunde Nachweis eines gewerblichen oder privaten Bedürfnisses § 20 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) § 7 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) § 27 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) Böllerschützen, Vorder- und Wiederlader
Maximilian-Kolbe-Haus - Anreise und Parken Klicken Sie zum Öffnen des Stadtplanes auf die Grafik! Im Autobahnkreuz Memmingen kreuzen sich die Autobahnen 7 - die Nord-Süd-Achse von Hamburg nach Füssen - und die A 96 von München nach Lindau. Beide Autobahnen schaffen direkte Verbindungen nach Österreich, Italien und in die Schweiz. Unser elektronisch gesteuertes Parkleitsystem leitet Sie zu unserer mehrgeschossigen Tiefgarage mit 450 Stellenplätzen direkt unter der Stadthalle. Alternativ steht Ihnen in weiterer, unmittelbarer Nähe das Parkhaus Krautstraße zur Verfügung. Von dort gelangen Sie in ca. 5-10 Minuten Fußweg zum Maximilian-Kolbe-Haus. Parkmöglichkeiten für Besucher mit Ausweis (Rollstuhl) befinden sich in der Donaustraße gegenüber dem Haus an der Straße. Vom Allgäu Airport Memmingen gelangt man mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Taxi, Bus) in ca. 10 Minuten zum Bahnhof Memmingen. Von dort aus ist das Maximilian-Kolbe-Haus in ca. 10-15 Minuten zu Fuß durch die Altstadt erreichbar. Von den Flughäfen München, Stuttgart, Augsburg und Friedrichshafen fährt man nur etwa eine Stunde. Auch die Anbindung an das Bahnnetz ermöglicht ein bequemes Reisen nach Memmingen: Der Intercity von Dortmund nach Oberstdorf macht hier Halt, ebenso der EuroCityExpress von München nach Zürich. Tiefgarage Stadthalle / Parkhaus Krautstraße Klicken Sie zum Öffnen des Stadtplanes auf die Grafik! Die Tiefgarage der Stadthalle kann mit folgender Eingabe in die Navigationsgeräte angefahren werden: Königsgraben 22, 87700 Memmingen . Das Parkhaus in der Krautstraße finden sie in der Krautstr.1, 87700 Memmingen. Ansprechpartner Ausstattung Anreise/Parken Veranstaltungen im Maximilian-Kolbe-Haus Kontakt Stadthalle Memmingen Platz der Deutschen Einheit 1 87700 Memmingen Verwaltung : Maximilian-Kolbe-Haus Donaustraße 1 87700 Memmingen Tel.: 08331/850-1206 stadthalle (at) memmingen.de
19.06.2026: Die Aktion Stadtradeln und Schulradeln in Memmingen ist eröffnet. Der Spielmannszug Memmingen spielte auf dem Marktplatz „Ja, mir san mit‘m Radl da“ und wurde dabei von einem Fahrradkorso umkreist. Der ADFC Memmingen und das Klimabündnis Memmingen (KIMM) warben an einem Infostand fürs Radfahren und viele Interessierte kamen zur Eröffnung angeradelt. „Die Stadt mit dem Rad entdecken, sich bewegen und erfahren, wie toll manche Strecken mit dem Rad optimal machbar sind“, umschrieb Oberbürgermeister Jan Rothenbacher Vorteile des Stadtradelns - er freute sich auf intensive Radfahr-Wochen, in den alle gefahrenen Kilometer gezählt werden. Die Aktion Stadtradeln läuft bis 7. Juli. Aktuell nehmen 497 Radfahrende in 68 Teams in Memmingen beim Stadtradeln teil. Beim Schulradeln sind sieben Schulen dabei mit insgesamt 125 Radfahrenden. Eine Anmeldung ist weiterhin jederzeit möglich unter www.stadtradeln.de oder unter www.schulradeln-bayern.de . In Deutschland seien aktuell rund 50 Mio. Autos zugelassen, im Vergleich dazu gebe es nur knapp 14 Mio. Kinder und Jugendliche, informierte Andreas von Kietzell, stv. Vorsitzender des ADFC Memmingen-Unterallgäu und Lehrer am Vöhlin Gymnasium. „Wir haben tatsächlich dreieinhalb Mal mehr Autos als Menschen unter 18 Jahren und ich finde, wir müssen den jungen Menschen eine Stimme geben!“ Er warb für das Fahrradfahren als gesunde, umweltfreundliche, kostengünstige und nachhaltige Form der Mobilität. Im vergangenen Jahr radelten die Teilnehmenden gemeinsam 134.155 Kilometer, dies gilt es heuer zu toppen. Die Stadt verlost tolle Preise: für Teams mit mindestens 500 km, für Einzelpersonen mit mindestens 100 km und für die Schule mit den meisten gefahrenen Kilometern. Die Verlosung wird im Spätherbst stattfinden, wenn die Aktion bundesweit endet. Organisiert wird das Stadtradeln in Memmingen von Alexandra Hartge, Leiterin der Stabsstelle Stadtmarketing, und vom Radverkehrsbeauftragten der Stadt, Urs Keil.