334 Stellplätze 0,50 € pro ½ Std. von 8 - 19 Uhr, max. 5,00 € 0,50 € pro Stunde von 19 - 8 Uhr, max. 2,00 € 1,00 € pauschal an Sonn- u. Feiertagen Tagessatz (datumsgebunden) Mo - Sa max. 9,00 € Ersatzparkchip: 20,00 € Memmingen
02.09.2026: „Zu den Sternen“ heißt die neue Spielzeit im Landestheater Schwaben, doch die Redewendung ist nur vollständig mit der großen Anstrengung, die es zum Erreichen dieser Sterne braucht: „Per aspera ad astra“, „Durch das Raue zu den Sternen“. Um dieses „Raue“, diese Anstrengungen soll es in den drei Landestheater-Premieren im Oktober gehen. Manchmal heißt die Anstrengung, zwei Ehefrauen voreinander zu verstecken, wie in „Doppelt leben hält besser“ (23.10.). Manchmal geht es um unseren Umgang mit Künstlicher Intelligenz, wie in „Schwarze Schwäne“ (17.10.). Und manche stellen sich die Frage, ob sie überhaupt leben wollen, wie Titus im gleichnamigen Stück für Jugendliche und Erwachsene ab 13 Jahren (10.10.). Tickets und alle Informationen gibt es unter www.landestheater-schwaben.de . Dieser Taxifahrer will zu viel: „Doppelt leben hält besser“ am 23. Oktober Taxifahrer John (Felix Bronkalla) hat nicht eine, sondern zwei Ehefrauen, und hält sie jeweils voreinander geheim. Das geht so lange gut, bis ein Autounfall sein gut organisiertes Doppelleben durcheinanderbringt. Jetzt braucht es alle guten und schlechten Ideen um sein kleines Universum, das sich nur um ihn dreht, vor dem Kollaps zu bewahren. Die Boulevardkomödie „Doppelt leben hält besser“ stammt aus der Feder von Ray Cooney, Regie führt Alexander Flache, Ausstatterin ist Petra Linsel. Flache und Linsel feierten schon 2024 und ’25 mit „Die 39 Stufen“ in Memmingen und an den Gastspielstätten des Landestheaters einen gewaltigen Publikumserfolg. Die Premiere ist am 23. Oktober um 19:30 Uhr im Großen Haus in Memmingen. Was die KI besser macht: „Schwarze Schwäne“ am 17. Oktober Rosie kümmert sich wirklich gut um Mutter. Zu gut, findet die jüngere von zwei Schwestern, denn: Rosie ist kein Mensch, sondern eine KI. »Schwarze Schwäne« von Christina Kettering nimmt sich gleich zwei Themen unserer Zeit an: der Pflege von alternden Angehörigen zum einen und unseres Umgangs mit Künstlicher Intelligenz zum anderen. Es spielen Gabriele Fischer und Julia Schmalbrock, Regisseurin und Ausstatterin ist Carolin Wirth. Sie sind das Team von „Lehman Brothers.“ der vergangenen Spielzeit. Die Premiere ist am 17. Oktober um 19:30 Uhr auf der Studiobühne des Landestheaters. Vor jeder Vorstellung findet eine Einführung statt. Gehört der Tod zum Leben? „Titus“ am 10. Oktober Titus steht auf dem Schuldach, bereit zum Sprung. Seine Mutter ist gestorben, der Vater ignoriert ihn, der Therapeut redet Quatsch, die Lehrer nerven, die Welt geht sowieso unter und Tina will bloß Freunde sein. Am 10. Oktober ist sowohl Welttag für psychische Gesundheit als auch Welthospiztag, der uns darauf aufmerksam machen soll, wie sehr der Tod zum Leben gehört. Am selben Tag um 15 Uhr ist die Premiere von „Titus“ im Jungen Landestheater Schwaben am Schweizerberg in Memmingen. Das Stück von Jan Sobrie für Jugendliche und Erwachsene ab 13 Jahren ist Preisträger des Kinder- und Jugendtheaterfestivals „Kaas & Kappes“. Es spielt Samuel Kastell in der Regie der Leiterin des Jungen Landestheaters Claudia Hoyer. Bereits am 3. Oktober lüftet das Landestheater Schwaben den Vorhang bei zwei Führungen um 11 und 13 Uhr für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren anlässlich des WDR-Aktionstags „Türen auf mit der Maus“. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, die Anmeldung vorab an theaterpaedagogik(at)landestheater-schwaben.de möglich. Am Abend ist das Landestheater dann selbst zu Gast im „Anderen Landhaus“ in Pleß mit Live-Hörspiel und selbstgetextetem Musikkabarett im Rahmen der KulTOURtage Unterallgäu. Eintrittskarten gibt es an der Kasse des Landestheaters und unter www.landestheater-schwaben.de .
Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm, sowie mehrstämmige Bäume, wenn einer der Stämme einen Umfang von mehr als 50 cm hat. Der Stammumfang wird in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen. Ausnahmen sind der Baumschutzverordnung zu entnehmen. Baumschutzverordnung https://stadtrecht.memmingen.de/fileadmin/Stadtrecht/MStR/5000/5190.pdf
Beihilfe Hinweise zur Antragstellung der Beihilfe Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Februar 2026 wurde die Beihilfesachbearbeitung an Consal Service GmbH ausgelagert. Möchten Sie zum ersten Mal Beihilfe beantragen, beachten Sie bitte folgende Schritte: Ihr Erstantrag muss in Papierform eingereicht werden. Deshalb haben wir für Sie den Ablauf übersichtlich zusammengefasst: Antragsformulare herunterladen Für Ihren Erstantrag benötigen Sie das offizielle Formular des Dienstleisters. Sie finden dieses ganz einfach im Intranet der Stadt Memmingen unter Personalportal/Beihilfe/Beihilfeantrag. Ausfüllen und einreichen Füllen Sie den Erstantrag vollständig aus und senden diesen unterschriebenen Papierantrag zusammen mit Ihren Belegen per Post an die städtische Beihilfestelle. Sollten Unklarheiten sein, können Sie sehr gerne Ihren Antrag auch persönlich abgeben. Vereinbaren Sie hierzu bitte vorab einen Termin. Die Mitarbeiter der städtischen Beihilfestelle kontrollieren Ihre Unterlagen und leiten sie direkt zur Sachbearbeitung an Consal Service GmbH weiter. Beihilfe-/Arbeitgebernummer Ihre persönliche Beihilfe- (KE…) und die Arbeitgebernummer (KG…) ist uns aktuell noch nicht bekannt. Diese wird Ihnen aber nach der Bearbeitung Ihres ersten Beihilfeantrags automatisch mitgeteilt. Sie finden diese auf Ihrem ersten Leistungsnachweis bzw. aufgedruckt auf dem mitgeschickten neuen Papierantrag, der Ihnen jedes Mal zugesandt wird. Weitere Anträge Nach Ihrem Erstantrag können Sie jeden Folgeantrag ganz flexibel und bequem einreichen. Wählen Sie einfach den Weg, der am besten zu Ihnen passt: Digital per App Nutzen Sie die Beihilfe-App und laden diese mit dem beigefügten QR-Code herunter. Für die Registrierung der Beihilfe-Service-App benötigen Sie neben den persönlichen Angaben auch Ihre Beihilfenummer (KE…). Google Play Store Apple App Store Nach der Registrierung geht´s los, fotografieren Sie mit der App sämtliche Rechnungen, Verordnungen, im Bedarfsfall auch den Leistungsnachweis Ihrer Kranken-/Pflegeversicherung und senden diese direkt ab. Denken Sie bitte daran Ihrem ersten Beihilfeantrag sowie bei späteren Änderungen stets den Versicherungsschein bzw. einer Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung über den Umfang des Krankenversicherungsschutzes mitzusenden. Fertig ist Ihre Antragstellung. Hinweis: - Achten Sie bitte auf die Lesbarkeit der Belege und denken Sie auch an die Rückseite - verzichten Sie auf farbige Markierungen - nicht mehrere Belege auf eine Seite kopieren Klassisch per Post Senden Sie Ihren Beihilfeantrag (ausgefüllt/unterschrieben) mit den Rechnungen, sämtlichen Verordnungen im Bedarfsfall auch dem Leistungsnachweis Ihrer Kranken-/Pflegeversicherung oder Änderungen Ihrer Krankenversicherung an Consal Service GmbH, Postfach 90 02 54, 81502 München. Denken Sie bitte daran Ihrem ersten Beihilfeantrag sowie bei späteren Änderungen stets den Versicherungsschein bzw. eine Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung über den Umfang des Krankenversicherungsschutzes mitzusenden. Hinweis: - Achten Sie bitte auf die Lesbarkeit der Belege und denken Sie auch an die Rückseite - verzichten Sie auf farbige Markierungen - nicht mehrere Belege auf eine Seite kopieren - Belege bitte NICHT klammern oder heften Telefonisch sind die Mitarbeiter von Consal Service GmbH unter 089/2160-8484 erreichbar von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr und am Freitag zwischen 08:00 und 15:00 Uhr Halten Sie hierfür Ihre Beihilfenummer (KE…) griffbereit. Die Beihilfe-Auszahlungen werden nur einmal wöchentlich über die Beihilfestelle der Stadt Memmingen ausgeführt. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der städtischen Beihilfestelle Manuela Zängerle, 08331/850-1252, bzw. Birgit Weiß, 08331/850-1256 oder per Mail beihilfestelle (at) memmingen.de gerne zur Verfügung. Formulare Bayer._Beihilferecht_Grundlagen_Fakten_Leistungen.pdf MERKBLATT_-_Aufwendungen_ausserhalb_der_Bundesrepublik_Deutschland_und_Ruecktransport_aus_dem_Ausland.pdf Tarifangestellte_-_Information_zur_Gewaehrung_von_Beihilfen.pdf Vollmacht_fuer_Beihilfeangelegenheiten_-_Consal_Service_GmbH.pdf Beihilfeantrag_ab_01.02.2026_-befuellbar-_-_Consal_Service_GmbH.pdf
Kontakt Ansprechpartner Jugendamt JUBB -Jugendhilfeberichterstattung Bayern Ziel des bayernweiten Projekts ist es, die Jugendhilfeplanung vor Ort mit Zahlenmaterial für eine fundierte, vorausschauende Planung zu versorgen und Entscheidungsträgern geeignete Grundlagendaten zur Verfügung zu stellen. Der JUBB-Bericht Memmingens wurde erstmals für das Jahr 2009 erstellt. Neben demographischen Darstellungen und einem vielfältigen Überblick über Sozialstrukturdaten enthält er detaillierte Beschreibungen der einzelnen Aufgaben des Kerngeschäfts des Jugendamts sowie Eckwerte, die in Bezug zur jeweils relevanten Bevölkerungsgruppe der Inanspruchnehmenden gestellt wurden. Der jeweils aktuelle Geschäftsbericht basiert auf Daten aus der einheitlichen Jugendhilfeberichterstattung Bayern (JUBB). Die dargestellten Daten werden vom Jugendamt erfasst und anschließend durch eine Auswertungsroutine, die allen Städten und Landkreisen in Bayern durch das Bayerische Landesjugendamt zur Verfügung gestellt wird, zusammengefasst. Die Auswertung und Berichterstellung erfolgen durch die GEBIT Münster (Gesellschaft für Beratung sozialer Innovation und Informationstechnologie mbH & Co. KG). Im Anschluss wird der Rohdatenbericht überarbeitet und an die speziellen Bedürfnisse und Bedingungen des Stadtjugendamtes angepasst. Der Jugendhilfeausschuss wird jährlich zu relevanten Änderungen informiert und der Bericht im Internet veröffentlicht. Geschäftsbericht für das Jugendamt Memmingen - JUBB JUBB_Geschaeftsbericht_2023_Allg_Teil.pdf 8 MB Frühere Geschäftsberichte JUBB_Geschaeftsbericht_2022_Allg_Teil.pdf 8 MB JUBB_Geschaeftsbericht_2021_Allg_Teil.pdf 7 MB JUBB_Geschaeftsbericht_2020_Allg_Teil.pdf 8 MB JUBB_Geschaeftsbericht_2019_Allg_Teil.pdf 8 MB JUBB_Geschaeftsbericht_2018_Allg_Teil.pdf 8 MB Juleica Geschäftsbericht Jugendamt Beistandschaft Kinderwünsche Sozialstunden Steil - Alkoholpräventionsprojekt Führungszeugnis Ehrenamt Kontakt Ansprechpartner Jugendamt
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden im Rahmen der Sozialhilfe übernommen, wenn den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Zum Personenkreis der Verpflichteten zählen z. B. vertraglich Verpflichtete (z.B. Leibgeding) der Erbe unterhaltspflichtige Angehörige Personen, welche die Bestattung nach den ordnungsrechtlichen Bestimmungen veranlassen mussten. Zur Finanzierung der Bestattungskosten ist zunächst der Nachlass des Verstorbenen einzusetzen. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit den Verpflichteten zugemutet werden kann, die Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen zu tragen. Kosten einer Bestattung können nur übernommen werden, wenn sie unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind. Hierbei wird der Aufwand für eine ortsübliche einfache Bestattung einschließlich aller öffentlich-rechtlichen Gebühren anerkannt. Nicht berücksichtigungsfähig sind z.B. Kosten für eine Todesanzeige, Sterbebilder oder Leichenschmaus. Hinsichtlich der Zuständigkeit gilt folgendes: Wenn die/der Verstorbene bis zum Tod Sozialhilfeleistungen erhalten hat, ist dieser Sozialhilfeträger auch für die Übernahme von Bestattungskosten zuständig. In allen anderen Fällen ist der Sozialhilfeträger zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Die Stadt Memmingen ist damit nur dann zuständig, wenn sie für die/den Verstorbene(n) bis zum Tod Sozialhilfe gezahlt hat oder für Personen, die zu Lebzeiten keine Sozialhilfe erhalten haben, aber in Memmingen verstorben sind. Der Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten ist zeitnah, i.d.R. spätestens innerhalb von 2 Monaten nach dem Sterbefall zu stellen. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die oben genannten Ansprechpartner(innen). Sie werden dann ausführlich über das Antragsverfahren und die zur Bearbeitung benötigten Unterlagen informiert.
Pflegebedürftige Personen, die über keine Pflegeversicherung verfügen oder von dieser keine ausreichenden Leistungen zur Finanzierung der Pflege erhalten, können im Falle von Bedürftigkeit entsprechende Ansprüche geltend machen. Die Stadt Memmingen ist sei nur für die Hilfe in anderen Lebenslagen für Personen mit Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad außerhalb von Heimen zuständig. Hier kommen z.B. in Betracht: Übernahme der Kosten von professionellen Pflegediensten Übernahme der notwendigen Kosten für eine private Haushaltshilfe Wichtiger Hinweis zur Hilfe zur Pflege: Für alle Betroffenen mit Pflegegrad 2-5 ist der überörtliche Sozialhilfeträger, der Bezirk Schwaben , Sozialverwaltung, in Augsburg zuständig . Wer ist anspruchsberechtigt? Hilfe zur Pflege bzw. Hilfe in anderen Lebenslagen im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII erhalten pflegebedürftige Personen, die nicht pflegeversichert sind oder bei denen die gesetzliche Pflegeversicherung keine bzw. nicht ausreichende Leistungen erbringt und wenn sie die anfallenden pflegebedingten Aufwendungen nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen finanzieren können. Vermögenswerte bis zur Höhe von 10.000 € bei Alleinstehenden und 20.000 € bei Verheirateten/Lebenspartnern sind geschützt und brauchen nicht eingesetzt zu werden. Auch ein angemessenes, selbst bewohntes Hausgrundstück ist von der Verwertung ausgenommen. Was versteht man unter Pflegebedürftigkeit? Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung) der Hilfe bedarf. Welche Leistungen können gewährt werden? Art und Umfang der Hilfe richten sich nach der individuellen Situation und Versorgungsform. Maßgeblich ist der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellte Umfang der Pflegebedürftigkeit. Eine Hilfeleistung ist in bestimmten Fällen auch möglich, wenn der MDK (noch) keinen Pflegegrad feststellt. Weitergehende Informationen und Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Bezirks Schwaben. Nähere Auskünfte können Sie auch anlässlich der Außensprechtage des Bezirks Schwaben in Memmingen (einmal monatlich zwischen 9 und 11 Uhr in der Ulmer Straße 2, Zimmer 308) erhalten. Eine diesbezügliche Terminvereinbarung ist möglich unter Tel. Nr. 0821/3101-216. Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Die Stadt Memmingen ist für die Hilfeleistung nur dann zuständig, wenn die/der Betroffene im Stadtbereich wohnt. Eine Kostenübernahme ist erst ab Bekanntwerden des Bedarfs beim Sozialhilfeträger möglich. Die Hilfe wird nicht rückwirkend gewährt. Insbesondere ist zu beachten, dass z.B. ein Pflegedienst seine Leistungen nur dann mit dem Sozialhilfeträger abrechnen kann, wenn ein entsprechender Kostenvoranschlag seitens des Sozialamtes genehmigt worden ist. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die nachfolgend genannte Ansprechpartnerin. Sie werden dann ausführlich über das Antragsverfahren und die zur Bearbeitung benötigten Unterlagen informiert. Internetseite des Bezirks Schwaben
Der Antrag ist bei der Führerscheinstelle zustellen, dort ist auch die für den neuen Führerschein erforderliche Unterschrift von Ihnen persönlich zuleisten. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist, damit eine ausreichende Bearbeitungsfrist gewährleistet ist. Fahrerlaubnis auf Probe Wurde die Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit entzogen, gelten die Vorschriften für die Probezeit. Sofern Sie nicht bereits früher an einem Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger teilgenommen haben, ist die Teilnahme unabhängig von einer etwaigen Fahrerlaubnisbegutachtung zwingende Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Lag der Entziehung der Fahrerlaubnis ein Alkoholverstoß zugrunde, so ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar erforderlich. Besondere Anforderungen Die Stadt Memmingen muss prüfen, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Die Prüfung erstreckt sich auf die geistige und vor allem auch die charakterliche Eignung. Ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle (MPU) ist in folgenden Fällen notwendig: wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis wiederholte Straftaten (nicht nur im Straßenverkehr, insbesondere bei Rohheitsvergehen) wiederholten allgemeinen Verkehrsauffälligkeiten erstmalige Trunkenheitsfahrt ab 1,60 Promille schwerer körperlichen oder geistigen Gebrechen Vorliegen eines früheren negativen Fahreignungsgutachtens Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz Nächstgelegenen Begutachtungsstellen: Kempten : TÜV Süd Life Service GmbH Bodmannstraße 4 87435 Kempten 0831/5215410 Memmingen : TÜV Süd Life Service GmbH Haußmannstraße 4 87700 Memmingen 0831/5215411 Ulm : TÜV Süd Life Service GmbH Hirschstraße 22 89073 Ulm 0731/3793480 Augsburg : TÜV Süd Life Service GmbH Halderstraße 23 86150 Augsburg 0821/3432911 weitere amtlich anerkannte Begutachtungsstellen finden Sie unter: www.tuev-sued.de www.avus.de Nutzen Sie bereits die Sperrfrist? Erfahrungsgemäß ist es im Einzelfall notwendig, sich auf die Untersuchung entsprechend vorzubereiten. Insbesondere sollt man sich mit den zurückliegenden Verkehrsdelikten bzw. sonstigen Vergehen nochmals eingehend auseinandersetzen und sich die Hintergründe ihres Zustandekommens bewusst machen. Die Begutachtungsstellen bieten dazu Beratungsgespräche an. Verkehrspsychologen zeigen Ihnen Wege und geben Empfehlungen zur Vorbereitung für die Begutachtung. Ist Ihre Fahrerlaubnis wegen Alkohol- oder Drogenkonsum entzogen worden, empfiehlt sich eine tiefergehende Auseinandersetzung mit Ihrer Alkohol- oder Drogenproblematik. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle. 1 aktuelles Passbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) Personalausweis oder Reisepass Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (vom Optiker) oder in besonderen Fällen ein augenärztliches Gutachten für die Klassen A, A1, A2, B, BE, L, AM und T ein augenärztliches Gutachten vom Augenarzt für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E ggfl. ein ärztliches Gutachten ein Führungszeugnis (bei der Bestätigung der persönlichen Daten im Einwohnermeldeamt beantragen)
Unter dem Leitsatz „Stadt im Dialog“ findet einmal im Jahr die Bürgerversammlung der Stadt Memmingen mit ihren Stadtteilen statt. Die Bürgerschaft hat hier die Möglichkeit an unterschiedlichen Infopoints mit der Stadtverwaltung ins Gespräch zu kommen. Nach einer Information des Oberbürgermeisters zu den aktuellen Themen besteht die Möglichkeit zum Austausch, für Wünsche und Fragen mit der Bürgerschaft. Stadt im Dialog
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