Kontakt Stadt Memmingen Büro des Oberbürgermeisters Marktplatz 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-1050 Fax 08331/850-1099 buero-ob (at) memmingen.de Der Memminger Stadtrat Mitglieder Sitzungsmanage. Über den Stadtrat Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger Memmingens. Er ist zugleich das Hauptorgan der Stadt. Dies ergibt sich aus der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO). Danach ist der Stadtrat für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit nicht der Oberbürgermeister selbstständig entscheiden darf (Art. 29 GO). Dem Oberbürgermeister sind entsprechende Grenzen seiner Zuständigkeit gesetzt. Zum Beispiel laufende Angelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters (Art. 37 GO). Diese sind näher in der Geschäftsordnung für den Stadtrat definiert, die sich der Stadtrat am Anfang einer jeden Amtsperiode gibt. Der Stadtrat entscheidet über Satzungen und Verordnungen, trifft Grundsatzentscheidungen und beschließt große Anschaffungen und Investitionen. Die Grenze zieht jeweils die Geschäftsordnung für den Stadtrat. Der Stadtrat wird alle sechs Jahre gewählt (Art. 31 GO). Näheres hierzu ist im Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) geregelt. Die letzten Stadtratswahlen fanden im Rahmen der Kommunalwahlen bayernweit einheitlich am 8. März 2026 statt. Die Stadträte sind ehrenamtlich tätig, erhalten jedoch eine Aufwandsentschädigung. Zusammensetzung des Stadtrates Der Stadtrat besteht aus dem Oberbürgermeister und den Stadtratsmitgliedern. Die Zahl der Stadtratsmitglieder ist abhängig von der Einwohnerzahl. Bei einer Größenordnung von 30.000 bis 50.000 Einwohnern, wie in Memmingen, besteht der Stadtrat aus 40 Mitgliedern. Der Oberbürgermeister muss nicht für den Stadtrat gewählt werden, da er ihm kraft Amtes angehört. Damit setzt sich der Stadtrat eigentlich aus 41 Mitgliedern zusammen (Art. 31 GO). Die weiteren Bürgermeister werden aus der Mitte des Stadtrates gewählt (Art. 35 GO). Die Amtsperiode der Bürgermeister beträgt daher, genau wie beim Stadtrat, sechs Jahre. Somit wird nach der konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrates der zweite und dritte Bürgermeister neu gewählt. Der Oberbürgermeister hat kraft Amtes den Vorsitz des Stadtrates und einige Aufgaben mit Bezug zum Stadtrat (Art 36 GO). Er ist zum Beispiel für die Terminierung der Stadtratssitzungen, die ordnungsgemäße Ladung, aber auch für den Vollzug der Beschlüsse aus dem Stadtrat zuständig. Bei einer Verhinderung vertreten ihn die Bürgermeister in ihrer Reihenfolge. Da die Aufgaben des Stadtrates sehr umfangreich sind und die Entscheidungen in Vollbesetzungen einen großen zeitlichen Aufwand mit sich ziehen, kann der Stadtrat zu seiner Entlastung verschiedene Ausschüsse bilden, zumal diese Ausschüsse oftmals kompaktes Fachwissen besitzen. Sie können eine beschließende und auch eine vorberatende Funktion in bestimmten Bereichen haben. Bei vorberatenden Ausschüssen muss der gesamte Stadtrat entscheiden. Bestimmte Aufgaben können jedoch den Ausschüssen nicht übertragen werden. Über den Erlass der Haushaltsatzung und weitere Satzungen und Verordnungen (mit Ausnahme bestimmter im Baubereich) hat dagegen immer der gesamte Stadtrat zu entscheiden. Diese „Vollversammlung“ wird in der Stadt Memmingen als „Plenum“ bezeichnet. Das Plenum tagt mit einer Sommerpause einmal im Monat im großen Sitzungssaal in der Rathaushalle. Sitzungen des Stadtrates Im Sitzungssaal in der Rathaushalle tagen das Plenum und die Ausschüsse. Der Oberbürgermeister, die Bürgermeister sowie die Vertreter der Stadtverwaltung sitzen an der Stirnseite des Saales, während die Stadträtinnen und Stadträte, nach Fraktionen und Gruppen geordnet, ihre Plätze im Saal haben. Die Sitzungen des Stadtrates sind grundsätzlich öffentlich, d.h. die interessierte Öffentlichkeit kann bei den Sitzungen zuhören. Bestimmte Tagesordnungspunkte sind dagegen nichtöffentlich. Das Gesetz nennt hier die Fälle, wo dies aus Rücksicht auf das Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist oder wo berechtigte Ansprüche Dritter entgegenstehen (Art. 52 GO). Die Tagesordnung für öffentliche Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse an der Amtstafel vor dem Welfenhaus und auf der städtischen Homepage bekannt gemacht. Ort und Zeit sind hier angegeben, sodass für jeden die Möglichkeit besteht, den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerschaft bei der Arbeit für die Allgemeinheit „über die Schultern zu schauen“. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, empfiehlt sich aber bei Schulklassen oder größeren Gruppen. Sitz- und Stimmenverteilung der Fraktionen Sitze Anteil % Anzahl Stimmen CSU 9 23,1 133.238 FW 4 10,3 59.109 AfD 6 15,8 91.168 GRÜNE 4 10,4 60.066 SPD 6 13,9 80.229 CRB 5 12,2 70.006 ÖDP 3 6,9 39.842 FDP 1 2,3 13.279 Die Linke 2 5,0 28.962 Antrag-Nr. 8-2026_von CSU/FDP_CRB_Antragseingang_16.07.2026 Antragsinhalt: Antrag auf Verkehrsführung und Entwicklung Innenstadt Anmerkung: Antrag in Bearbeitung Antrag Nr. 8-2026_Antrag auf Verkehrsführung und Entwicklung Innenstadt Antrag_Innenstadt_Verkehrsfuehrung_Marketing_CSU_FDP_CRB.pdf Kontakt Stadt Memmingen Büro des Oberbürgermeisters Marktplatz 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-1050 Fax 08331/850-1099 buero-ob (at) memmingen.de Downloads Referatsverteilung_Juni_2026.pdf Geschaeftsordnung-Stadtrat_2026.pdf Satzung_Gemeindeverfassungsrecht.pdf Gremienverzeichnis_Juli_2026.pdf OEffentliche_Stadtratsadressliste_Juli_2026.pdf Weitere Informationen Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Gemeinde und Landkreiswahlgesetz
Memmingen hat in der Altstadt bereits in den 70er Jahren mit den ersten Sanierungsmaßnahmen begonnen. Anfangs lag der Schwerpunkt im Wesentlichen im Grunderwerb und in Ordnungsmaßnahmen, das heißt in der Verlagerung störender Betriebe und in der Verbesserung der Infrastruktur. Heute stehen die gestalterische Aufwertung von Straßen und Plätzen, die Wohnumfeldverbesserung, die Schaffung von Wohnraum und die Unterstützung bei Modernisierungen und Instandsetzungen privater Gebäude im Mittelpunkt der geförderten Sanierungsmaßnahmen. Das neue, seit 28.05.2021 rechtsgültige Sanierungsgebiet Altstadt umfasst im Wesentlichen die Altstadt mit den vorgelagerten Wallanlagen. Die Maßnahmen im Sanierungsgebiet Altstadt werden aus den Mitteln des Bund-Länder-Programms „Lebendige Zentren“ gefördert. Zur Vereinheitlichung der Genehmigungspflichten nach § 144 BauGB in den Sanierungsgebieten in Memmingen trat die Änderungssatzung für das Sanierungsgebiet Altstadt am 08.12.2023 mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Stadt Memmingen hat mit Mitteln der Städtebauförderung für die Altstadt ein kommunales Förderprogramm aufgelegt, mit dem vor allem kleinere Baumaßnahmen gefördert werden können, wie z.B. Fassadensanierungen oder die Erneuerung von Fenstern und Eingangstüren. Weitere Informationen zu den Zielen und Maßnahmen für das Sanierungsgebiet Altstadt
13.05.2026: Der Memminger Stadtrat ist in die Amtsperiode 2026-2032 gestartet. 15 neue Stadträtinnen und Stadträte wurden von Oberbürgermeister Jan Rothenbacher vereidigt. Zudem wählte der Stadtrat die Stellvertreter des Oberbürgermeisters: Michael Ruppert wurde zum Zweiten Bürgermeister gewählt, Petra Beer zur Dritten Bürgermeisterin. Mit einer ökumenischen Andacht in St. Johann wurde die neue Wahlperiode eingeläutet. Dekan Christoph Schieder und Stadtpfarrer Pater Joshy Palakunnel stellten das Wirken des Stadtrats unter Gottes Segen. Gemeinsam wurde auch dem getöteten 14-jährigen Jugendlichen gedacht, der vor wenigen Tagen in Memmingen gewaltsam zu Tode gekommen ist. Oberbürgermeister Jan Rothenbacher dankte den Stadträtinnen und Stadträten, die das Amt neu oder zum wiederholten Mal übernehmen. „Es ist ein besonderes Ehrenamt. Es geht um Verantwortung, Engagement, um ein Zusammenbringen aller Interessen, Anliegen, Sorgen, Nöte, Erfahrungen, Wünsche und Perspektiven der Stadtgesellschaft. Es ist eine anspruchsvolle und große Aufgabe“, betonte der Oberbürgermeister. Für den Stadtrat, ein Aufsichts- und Strategiegremium, gelte es, die Arbeit des Oberbürgermeisters und der Verwaltung kritisch und konstruktiv zu begleiten. Für das Amt des Zweiten Bürgermeisters wurde nur ein Kandidat vorgeschlagen. Der Stadtrat wählte Michael Ruppert (CSU) im ersten Wahlgang. Seit 2020 ist der 58-Jährige Mitglied des Memminger Stadtrats. In der vergangenen Wahlperiode hatte er das Referat für Finanzen, Grundstücke und Einzelhandel inne. Für das Amt der Dritten Bürgermeisterin wurden Petra Beer (SPD), Dr. Monika Schunk (Grüne) und Kathrin Fleschhut (CRB) vorgeschlagen. Im ersten Wahlgang erhielt Dr. Monika Schunk 15 Stimmen, Petra Beer 13 Stimmen und Katrin Fleschhut 10 Stimmen. In einer anschließenden Stichwahl fielen 21 Stimmen auf Petra Beer und Dr. Monika Schunk erhielt 12 Stimmen. Petra Beer (64 Jahre) ist seit 2002 Mitglied des Memminger Stadtrats. Seit 2014 ist sie stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende. Von 2002-2007 war sie Referentin für Verkehr, seit 2007 Referentin für weiterführende Schulen. Petra Beer wurde 2008 in den Bezirkstag gewählt, sie ist stellvertretende Bezirkstagspräsidentin. Mit einstimmigen Beschlüssen bildete der Stadtrat Ausschüsse und entschied über deren Besetzung sowie die Besetzung von Beiräten, Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstigen Gremien. Auch eine Geschäftsordnung wurde einstimmig verabschiedet. Zur Berechnung der Sitzverteilung in den Ausschüssen wurde, wie bereits vor 2020 verwendet, wieder das Hare-Niemeyer-Verfahren eingeführt.
Die Stadt Memmingen hat seit 2024 einen ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater eingestellt. Roland Gromer übernimmt ab sofort die Aufgabe, Bürger:innen bei Fragen rund um Wespen und Hornissen zu beraten und bei Problemen zu helfen. Wenn Bürger:innen Probleme mit Wespen oder Hornissen haben - zum Beispiel, weil ein Nest in der Nähe des Hauses oder in einem Baum im Garten steht, kann der Berater weiterhelfen. Er berät, welche Maßnahmen möglich sind und trägt zur Lösungsfindung bei. Bürger:innen mit Fragen oder Problemen mit Wespen oder Hornissen können das Amt für Umwelt und Klima per Mail unter umweltamt@memmingen.de kontaktieren unter Angabe Ihrer Adresse und Telefonnummer. Der Wespen- und Hornissenberater wird Sie dann zeitnah kontaktieren. Wespen und Hornissen sind wichtige Nützlinge in unserem Ökosystem. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Schädlingen, wie zum Beispiel Läusen und Mücken. In den letzten Jahren häufen sich Anfragen von Bürger:innen, die Probleme mit Wespen und Hornissen haben. Die Stadt Memmingen möchte daher mit dem neuen ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater dazu beitragen, dass die Menschen diese geschützten Tiere besser verstehen und lernen, mit ihnen zu leben.
Digitalberatung durch Auszubildende der Stadt Memmingen
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