08.07.2026: Neben dem Oberbürgermeister der Stadt Bamberg, Sebastian Niedermaier wurden die rund 55 Gleichstellungsbeauftragten von Ulrike Scharf, Staatsministerin und Frauenbeauftragte des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durch eine Videobotschaft begrüßt. Die zweitägige Sitzung für die bayerischen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wurde von der Bamberger Gleichstellungsstelle, vertreten durch Nina Köhler und Gabriele Kepic mitorganisiert und von den Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft durchgeführt. Es ging um Berichte zu zentralen Themen der Gleichstellung aus dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Bayerische Gleichstellungsgesetz wurde 2025 novelliert und die Umsetzung erfordert bis Ende 2026 in allen Kommunen die Erstellung von Gleichstellungskonzepten für die nächsten 5 Jahre. Ebenso ist die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ein Thema in allen Kommunen Bayerns. Angesichts der hohen Zahlen von Gewalt an Mädchen und Frauen braucht es eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetztes. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag, die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Gleichberechtigung der Geschlechter voranzubringen. Sie vernetzen sich in der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen (LAG). In der jährlichen Sitzung werden inhaltliche Schwerpunkte gesetzt, Grundsatzentscheidungen gefällt und Beschlüsse gefasst. Im Mittelpunkt der diesjährigen zweitägigen Sitzung stand der Umgang mit antifeministischen Strömungen und Angriffe auf demokratische Grundwerte. Zu diesem Thema war die Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus zu Gast. Ebenfalls wurde aus Arbeitsgruppen berichtet, in denen die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) vertreten ist – beispielsweise im Bayerischen Landesfrauenrat oder der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (BAG). Gleichstellungsbeauftragte sind oft in ihren Kommunen allein für die geschlechtsspezifischen Themen verantwortlich und deshalb ist auch der gemeinsame Austausch und das Netzwerken auf der jährlichen Sitzung sehr wichtig. Bamberg freut sich, Gastgeberin dieser wichtigen Veranstaltung gewesen zu sein, und blickt auf eine erfolgreiche Sitzung zurück. Die Stadt setzt damit ein deutliches Zeichen für die Bedeutung der Gleichstellung von Frauen und Männern und den Schutz der Menschenrechte in Bayern.
07.07.2026: Die Städtische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien (Erziehungsberatungsstelle) hat eine neue Chefin: Julia Buchmiller. Die Psychologin und Kinder-/Jugendlichenpsychotherapeutin hat die Leitung der Beratungsstelle von Dr. Ulrich Birkholz übernommen, der der Beratungsstelle noch ein Jahr in Teilzeit erhalten bleibt. „Ich freue mich auf die verantwortungsvolle Aufgabe und die Möglichkeit, die Beratungsstelle weiterentwickeln zu können“, so Buchmiller. Von der Arbeit der Beratungsstelle machte sich Oberbürgermeister Jan Rothenbacher vor Ort ein Bild. „Unsere Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien hat in der Stadt zu Recht einen sehr guten Ruf. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar für die wertvolle Arbeit, die sie tagtäglich leisten“, betont das Stadtoberhaupt. An die Beratungsstelle können sich Eltern und andere Erziehungs-/Sorgeberechtigte bei Erziehungsfragen, familiären Schwierigkeiten aller Art, Paarproblemen sowie im Falle von Trennung und Scheidung wenden. Ebenso können Kinder und Jugendliche selbst Kontakt aufnehmen, weshalb auch eine wöchentliche Jugendsprechstunde zum Angebot der Beratungsstelle gehört. Eine unterstützende Spieltherapie für Kinder und die videogestützte entwicklungspsychologische Beratung ergänzen das Angebot. „Themen wie ADHS, der Umgang mit Mobbing oder sozialen Medien nehmen in unserer Arbeit zunehmenden Raum ein“, erklärt Julia Buchmiller. Besonderen Wert legt sie auf einen niederschwelligen Zugang zur Beratungsstelle: „Klienten können uns per E-Mail und Telefon erreichen, wenn nötig können auch kurzfristig Termine vergeben werden. Jeden Mittwoch findet unser offener Sprechtag statt, zu dem Ratsuchende auch ohne Termin kommen können.“ Die Beratungen sind kostenfrei und vertraulich, alle Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Kontaktdaten Beratungsstelle eb@memmingen.de Tel. 08331/850-3061 Kempter Straße 42 b 87700 Memmingen Jugendsprechstunde: Dienstags, 12:45 bis 14:30 Uhr jugendberatung@memmingen.de
NEUER TERMIN 19.01.27. In einem moderierten Gesprächsformat sollen nun Persönlichkeiten zusammenkommen, die diese Zeit aktiv mitgeprägt oder aus nächster Nähe erlebt haben. Dabei sollen auch bislang wenig bekannte Hintergründe, kontroverse Diskussionen und persönliche Erinnerungen sichtbar werden. Referent: Christoph Engelhard, Leiter des Stadtarchivs
29.04.2026: Der Memminger Stadtrat hat den nächsten entscheidenden Schritt für die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt beschlossen: Mit lediglich zwei Gegenstimmen wurden die Stadtwerke Memmingen damit beauftragt, das Vertragswerk auf Grundlage eines erarbeiteten Letter of Intent (LOI) zu finalisieren. Ziel ist die Unterzeichnung der Verträge im vierten Quartal 2026. Bereits im Januar 2024 hatte der Stadtrat die Stadtwerke beauftragt, die Gründung einer kommunal geprägten Wärmegesellschaft zu prüfen, geeignete Partner zu identifizieren und die entsprechenden Rahmenbedingungen zu erarbeiten. In der Folge wurde ein interner Arbeitskreis eingerichtet, bestehend aus dem Oberbürgermeister, Vertreterinnen und Vertretern des Werkausschusses und der Stadtwerke sowie externen Beratern. Dieser Arbeitsprozess mündete nun in den vorliegenden LOI, der die Grundlage für die weitere Umsetzung bildet. Der LOI sieht vor, zum 1. Januar 2027 eine gemeinsame Wärmegesellschaft in Rechtsform einer GmbH & Co. KG mit Sitz in Memmingen zu gründen. Der finale Name der Wärmegesellschaft wird im weiteren Prozess gemeinsam mit allen Vertragspartnern abgestimmt und festgelegt. Die neue Gesellschaft soll aus der bestehenden Fernwärme Memmingen GmbH & Co. KG hervorgehen. Die Stadt Memmingen wird mit 51 Prozent Mehrheitsgesellschafterin, während die E-CON AG 49 Prozent der Anteile hält. Zu den zentralen Inhalten des LOI zählen neben der Mehrheitsbeteiligung der Stadt ein anteiliger Kaufpreis von 2,295 Millionen Euro zuzüglich des anteiligen handelsrechtlichen Eigenkapitals sowie die anteilige Absicherung von 51 Prozent der Verbindlichkeiten durch die Stadt beziehungsweise die Stadtwerke. Die Gesellschaft wird von einer technischen und einer kaufmännischen Geschäftsführung geleitet. Der Aufsichtsrat wird paritätisch mit sechs Personen besetzt, wobei bei Stimmengleichheit der Oberbürgermeister den Ausschlag gibt. Inhaltlich setzt die neue Wärmegesellschaft klare Schwerpunkte auf die Transformation der Energieversorgung. Vorgesehen ist ein beschleunigter Ausstieg aus der Erdgasversorgung bis spätestens 2050. Zur Kompensation zahlt die Gesellschaft über einen Zeitraum von zehn Jahren insgesamt zwei Millionen Euro an die Stadtwerke. Gleichzeitig wird das Geschäftsfeld deutlich erweitert, unter anderem um Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Ladeinfrastruktur. Das Wärmenetz Süd wird anteilig erworben. Hingegen ist das Wärmenetz Nord zunächst von der neuen Gesellschaft ausgenommen. Im LOI ist allerdings festgehalten, dass das Wärmenetz Nord langfristig in die gemeinsame Wärmegesellschaft hineinwächst. Zielszenario ist ein großes Memminger Wärmenetz, damit nicht mehr zwischen Nord und Süd unterschieden werden muss. Das Wärmenetz wird wachsen und auch strukturell perspektivisch einen Zusammenschluss finden. Weiterhin steht im LOI, dass zwei Vollzeitkräfte die Gesellschaft führen sollen. Zum einen ein Geschäftsführer mit technischem Hintergrund, für den die E-CON AG das Vorschlagsrecht hat, zum anderen ein kaufmännischer Geschäftsführer, der von der Stadt bestellt wird. Zudem wird die Stadt einen bereits eingereichten Förderantrag zur Nutzung von Tiefengeothermie zurückziehen und stattdessen die Antragstellung durch die E-CON AG unterstützen. Für den Fall eines Ausstiegs der E-CON oder einer Liquidation der Gesellschaft fällt das Erlaubnisfeld an die Stadt zurück. Die geplanten Gesamtinvestitionen bis Ende 2026 belaufen sich auf rund 26,25 Millionen Euro, wobei Fördermittel sowie Baukostenzuschüsse bereits berücksichtigt sind. Einschließlich der bisherigen Entwicklungs- und Planungsleistungen ergibt sich ein prognostizierter Gesamtwert von etwa 30,75 Millionen Euro netto. Die Finanzierung erfolgt über eine Kombination aus Eigenmitteln und Darlehen, wobei die Stadt beziehungsweise die Stadtwerke künftig 51 Prozent der Darlehen absichern. Mit dem aktuellen Beschluss stellt der Stadtrat die Weichen für eine langfristig sichere, nachhaltige und stärker kommunal geprägte Wärmeversorgung in Memmingen.
Am 14.02.2027 gastiert die Spinnen- und Insektenausstellung in der Stadthalle Memmingen.
Mo - Do: 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Beratung bei drohendem Wohnraumverlust, z.B. durch Mietschulden, Wohnungskündigung, Räumungsklage, etc. Kontakt: Mirjam Schäfer, Tel: 08331 758-59