Die Fahrerlaubnis (Ersterteilung ) wird auf Antrag erteilt. Den hierfür erforderlichen Vordruck erhalten Sie bei der Fahrschule. Der Antrag muss ausgefüllt, unterschrieben (ggf. Erziehungsberechtigten nicht vergessen) beim Einwohnermeldeamt zur Bestätigung der persönlichen Daten vorgelegt werden. Der Antrag muss dann mit den notwendigen Unterlagen bei der Fahrschule abgegeben werden. Die Fahrschule bringt die Anträge dann zur Führerscheinstelle. für die Klassen A, A1, A2, B, BE, L, AM und T 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (vom Optiker) oder in besonderen Fällen ein augenärztliches Gutachten ggf. Zusatzblatt bei Beantragung von Doppelklassen (z. B. Klasse B und Klasse A) für die Klassen C, C1, CE, C1E 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) augenärztliches Gutachten ärztliches Gutachten Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe ggf. Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU-Gutachten) ggf. Zusatzblatt bei Beantragung von Doppelklassen (z. B. Klasse B und C) ggf. Nachweis über Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG für die Klassen D, DE, D1, D1E 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) Führungszeugnis (bei der Bestätigung der persönlichen Daten im Einwohnermeldeamt beantragen) Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU-Gutachten) augenärztliches Gutachten (kann auch bei der MPU gemacht werden) ärztliches Gutachten (kann auch bei der MPU gemacht werden) Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe ggf. Nachweis Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG Fahrerlaubnisklassen: Anlage 3 (zu § 6 Absatz 6) der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) Schlüsselzahlen: Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) der FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
EU bzw. EWR-Staaten: Die Umschreibung der Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes ist nicht zwingend erforderlich, es sei denn die Gültigkeit läuft ab. Besondere Regelungen gelten hier für die Klasse C und D. Außerhalb der EU bzw. keine EWR-Staaten: Für Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Land außerhalb der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftraums gelten für die Umschreibung besondere Vorschriften. Bei machen Ländern ist eine prüfungsfreie Umschreibung möglich, andere dagegen müssen eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Welches Land davon betroffen ist können Sie bei der Führerscheinstelle erfragen. Wenn eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden muss, bitte den Antrag auf Umschreibung bei einer Fahrschule stellen. Die Fahrberechtigung des ausländischen Führerscheins gilt für längstens 6 Monate nach Einreise in die BRD, d. h. Sie dürfen max. 6 Monate mit Ihrem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren. Umschreibung EU/EWR-Führerscheine mit Probezeit : 38,30 Euro Umschreibung EU/EWR-Führerscheine ohne Probezeit: 37,50 Euro Umschreibung Drittstaaten mit Probezeit: 45,90 Euro Umschreibung Drittstaaten ohne Probezeit: 45,10 Euro 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) Personalausweis oder Reisepass und ggfl. Aufenthaltstitel ggf. Bescheinigung über 1. Hilfe ggf. Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (vom Optiker) für die Klassen A, A1, B, BE, L, AM, T oder ein augenärztliches Gutachten für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E ggf. ein ärztliches Gutachten nur für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E ggf. Nachweis über Weiterbildung (Module bzw. ausl. Modulkarte) oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde eine Übersetzung und ggf. Klassifizierung des ausländischen Führerscheins durch amtlich anerkannte Übersetzer oder des ADAC ein Führungszeugnis (nur für die Klassen D, DE, D1, D1E)
Die Innenstadt erstrahlt während der langen Einkaufsnacht im Lichterglanz. Bei Stille, Kerzenschein und Musik lädt die besondere Atmosphäre der Kirche St. Johann am Marktplatz ein, dem inneren Leuchten nachzugehen. Segen zur Nacht um 21.45 Uhr Wir bringen Herzen zum Leuchten!
http://selbsthilfe-schlaganfall.info/ Reha-Sport: jeden Donnerstag (außer August) 15:45 Uhr bis 17:00 Uhr in der Festhalle Benningen Treffen: Jeden letzten Donnerstag im Monat (außer im August), von 17:15 Uhr bis 19:30 Uhr, in der Gaststätte Maierhof in Benningen Thomas Ulmer Memmingen
Titel Kurzbeschreibung Eintrittsinfo Ausführliche Beschreibung Beginn Stunde 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Minute 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 Ende Stunde 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Minute 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Link Ort - Name Ort - Straße Ort - PLZ Ort - Ort Ort - Telefon Veranstalter - Name Veranstalter - eMail Veranstalter - Homepage Bild Bild - Urheber Datei Kategorien Ausstellungen Führungen Kinder Senioren Spamschutz * Absenden
Sie haben Ihren Führerschein verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Der Antrag auf einen Ersatzführerschein muss bei der Führerscheinstelle persönlich gestellt werden. Online-Terminvereinbarung mit der Führerscheinstelle Der Ersatzführerschein kostet 32,81 Euro (zzgl. 30,70 Euro für Eidesstattliche Versicherung) In dringenden Fällen kann der Ersatzführerschein, bei Antragsabgabe bis 12 Uhr, per Express angefordert werden. Dann ist der Führerschein innerhalb von 2 Tagen da (Zusatzkosten für die Expressanforderung 9,52 Euro). 1 aktuelles Passbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) Personalausweis oder Reisepass evtl. Verlustanzeige von Polizei evtl. Eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Führerscheins (kann beim Notar oder in der Führerscheinstelle abgegeben werden)
Seit dem 01.01.1999 gilt in der BRD eines neues Fahrerlaubnisrecht. Basierend auf die EU-Führerscheinrichtlinie wurde europaweit eine zeitliche Befristung der Gültigkeit der Fahrerlaubnisse für LKW und Lastzüge eingeführt. Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis wird auf Antrag um fünf Jahre verlängert, wenn ein Gesundheitscheck und ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen werden kann.Inhaber einer Fahrerlaubnis der früheren Klasse 2 für LKW und Lastzüge dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der neuen Klasse C oder CE mehr führen, sofern diese die Fahrberechtigung aus der früheren Klasse 3 übersteigt. Auch Inhaber einer Fahrerlaubnis der früheren Klasse 3, müssen Ihre Fahrerlaubnis mit dem 50. Geburtstag verlängern lassen, wenn sie Fahrzeugkombinationen führen, die aus einem Zugfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und einem Anhänger mit einer Achse bestehen, soweit die zulässige Gesamtsmasse des Zuges mehr als 12.000 kg beträgt, ein Anhänger mitgeführt wird, dessen zulässiges Gesamtgewicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigt. Inhaber der Klasse C/CE, die Ihren Führerschein nach dem 01.01.1999 erworben haben, müssen alle 5 Jahre (unabhängig vom Alter) ihre Fahrerlaubnis verlängern lassen. Das genaue Ablaufdatum ist in der Spalte 12 auf der Rückseite des Führerscheins vermerkt. Für alle Verlängerungsanträge gilt, dass sie rechtzeitig ca. 4 Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer bzw. dem 50. Geburtstag bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Somit ist ausreichend Zeit gegeben, um einen ununterbrochenen Fortbestand der Fahrerlaubnis zu gewährleisten. Sie dürfen aber ab dem 50. Lebensjahr bzw. ab Ablauf der Geltungsdauer keine Fahrzeuge dieser Klasse fahren. Ist der Gesundheitscheck in Ordnung und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen, wird die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis um 5 Jahre verlängert. Online-Terminvereinbarung mit der Führerscheinstelle Verlängerung des Lkw-/Bus-Führerscheins ohne Fahrerqualifizierungsnachweis (SZ 95) 45,10 Euro Verlängerung des Lkw-/Bus-Führerscheins mit Fahrerqualifizierungsnachweis (SZ 95) 80,10 Euro nur Fahrerqualifizierungsnachweis (SZ 95) 36,00 Euro 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) Personalausweis oder Reisepass der bisherige Führerschein ein augenärztliches Gutachten vom Augenarzt ein ärztliches Gutachten ggf. Nachweis über Weiterbildung (Module) bzw. Grundqualifikation nach dem BKrFQG ggf. ein Führungszeugnis (nur für die Klassen D, DE, D1, D1E) ggf. betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten ab Vollendung 50. Lebensjahres (nur für die Klassen D, DE, D1, D1E)
Der internationale Führerschein stellt eine amtliche und weltweit anerkannte Übersetzung des nationalen Führerscheins dar und gilt nur in Verbindung mit dem normalen Führerschein. Für Fahrten außerhalb Europa ist ein Internationaler Führerschein empfehlenswert. Wichtig: Ein internationaler Führerschein kann nur aufgrund eines bereits vorhandenen EU-Kartenführerscheins ausgestellt werden. Wer noch im Besitz eines alten Führerscheins (grau oder rosa) ist, muss diesen vorher erst umtauschen (siehe unter Umtausch). Da der Umtausch ca. 2-3 Wochen dauert, sollte er somit rechtzeitig vor Reiseantritt beantragt werden. Der Internationale Führerschein wird direkt bei uns gedruckt, d. h. Sie können Ihn bei Beantragung gleich mitnehmen. Der Internationale Führerschein ist 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit des EU-Kartenführerscheins, kann auch der Internationale Führerschein nicht mehr verwendet werden (z. B. wenn die Klasse C abgelaufen ist). Der Internationale Führerschein kostet 13,00 €. 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) nationaler Führerschein (EU-Kartenführerschein) Ihren Personalausweis oder Reisepass
Kontakt Sportamt Städtisches Sportamt Ratzengraben 4 b 87700 Memmingen Tel. 08331/850-1920 und -1921 Fax 08331/850-1949 sportamt (at) memmingen.de Bei Anfragen/Reservierungen zu den einzelnen Sportstätten wenden Sie sich bitte an das Sportamt. Sportstätten Die Stadt Memmingen vermietet die städtischen Freisportanlagen und Schulturnhallen nur an die Memminger Sportvereine und Memminger Organisationen. Weitere Informationen zu den einzelnen Sportanlagen entnehmen Sie bitte der folgenden Auflistung. Für Buchungen oder weitere Informationen können Sie sich jederzeit gern an das Sportamt wenden. Die aktuellen Belegungspläne der städtischen Turnhallen und Rasensportplätze können Sie hier einsehen. Sportstätten, Turn- und Mehrzweckhallen Kategorie-Filter: Alle Bäder Schießanlagen Sportanlagen Tennis Turnhallen 1 2 3 4 nächste Turnhalle Lindenschule Maserstraße 2 87700 Memmingen (Turnhallen) zwei 1-fach-Turnhallen neu ca. 27 x 15 m alt ca. 24 x 12 m Hallenbad 87700 Memmingen (Bäder) Das Hallenbad der Stadt Memmingen ist seit 15.06.26 für immer geschlossen Neu: https://www.schwimmwerk-memmingen.de/ Mehrzweckhalle Volkratshofen Illerfelder Weg 34 87700 Memmingen (Turnhallen) 1-fach-Turnhalle ca. 24 x 12 m JBS-Turnhalle Bodenseestraße 45 87700 Memmingen (Turnhallen) 3-fach-Turnhalle ca. 45 x 27 m Turnhalle Bismarck-/Elsbethenschule St.-Josefs-Kirchplatz 3 87700 Memmingen (Turnhallen) 2-fach-Turnhalle ca. 33 x 27 m Tribüne mit 180 Plätzen Turnhalle Vöhlin-Gymnasium Kaisergraben 21 87700 Memmingen (Turnhallen) 2-fach-Turnhalle ca. 30 x 27 m Turnhalle Theodor-Heuss-Schule Machnigstraße 8 87700 Memmingen (Turnhallen) 2-fach-Turnhalle ca. 36 x 18 m Tribüne mit 280 Plätzen Turnhalle Amendingen Adam-Riese-Weg 1 87700 Memmingen (Turnhallen) 2-fach-Turnhalle ca. 36 x 18 m 1-fach-Turnhalle ca. 27 x 15 m Turnhalle Bernhard-Strigel-Gymnasium Wielandstraße 8 87700 Memmingen (Turnhallen) zwei 1-fach-Turnhallen ca. 26 x 13 m Schießanlage Königlich Priv. Schützengesellschaft Haienbachstraße 2 87700 Memmingen (Schießanlagen) Turnhalle Bismarckschule St.-Josefs-Kirchplatz 1 87700 Memmingen (Turnhallen) 1-fach-Turnhalle ca. 27 x 13 m Parkettholzboden Turnhalle Edith-Stein-Schule Kneippstraße 22 87700 Memmingen (Turnhallen) 1-fach-Turnhalle ca. 24 x 12 m Parkettholzboden Turnhallen der Realschulen Schlachthofstraße 32 87700 Memmingen (Turnhallen) 3-fach-Turnhalle ca. 46 x 27 m 1-fach-Turnhalle ca. 27 x 15 m Turnhalle Ratzengraben Ratzengraben 4 87700 Memmingen (Turnhallen) 1-fach-Turnhalle ca. 27 x 12 m Parkettholzboden Turnhalle Steinheim Schulweg 2 87700 Memmingen (Turnhallen) 1-fach-Turnhalle ca. 27 x 15 m BBZ-Stadion Bodenseestraße 41 87700 Memmingen (Sportanlagen) 1 Rasengroßspielfeld 1 Rasenkleinspielfeld 400-Meter-Laufbahn mit 6 Bahnen 1 Hartplatz mit Basketballfeld Leichtathletik-Anlagen (z. B. Hochsprung, Stabhochsprung, Weitsprung, Hammerwurf, etc.) Sitzplatztribüne Sportanlage der Realschulen Schlachthofstraße 32 87700 Memmingen (Sportanlagen) 1 Rasengroßspielfelder 1 Hartplatz mit Basketballfeld 1 Beachvolleyballplatz Leichtathletikanlagen (100 mLaufbahn, Weitsprung, Kugelstoßen, Hochsprung) Sportanlage Elsbethenschule St.-Josefs-Kirchplatz 3 87700 Memmingen (Sportanlagen) 1 Hartplatz mit Basketballfeld Leichtathletikanlagen (50 m Laufbahn, Weitsprung, Kugelstoßen) Tennisplätze/Tennishalle TC Memmingen Am Stadion 87700 Memmingen Tel.: 08331/61395 (Tennis) Tennisplatz Sportanlage Johann-Bierwirth-Schule Bodenseestraße 45 87700 Memmingen (Sportanlagen) 1 Rasengroßspielfeld mit Flutlicht 1 Rasenkleinspielfeld Sportanlage Bernhard-Strigel-Gymnasium Wielandstraße 6 87700 Memmingen (Sportanlagen) 1 Rasengroßspielfeld 2 Hartplätze mit Basketballfeld Leichtathletikanlagen (100 m Laufbahn, Weitsprung, Kugelstoßen) Sportanlage Theodor-Heuss-Schule Machnigstraße 8 87700 Memmingen (Sportanlagen) 1 Hartplatz mit Basketballfeld Leichtathletikanlage (50 m Laufbahn, Weitsprung) Sportanlage Ostplatz Haienbachstraße 16 87700 Memmingen (Sportanlagen) 2 Rasengroßspielfelder (davon 1 mit Flutlichtanlage) 1 Rasenkleinspielfeld Leichtathletikanlagen (100 m Laufbahn, Weitsprung, Kugelstoßen) Sportanlage Amendingen Am Sportplatz 11 87700 Memmingen (Sportanlagen) 3 Rasengroßspielfelder (davon 2 mit Flutlichtanlage) 1 Kleinspielfeld 1 Hartplatz mit Basketballfeld Leichtathletikanlagen (100 m Laufbahn, Weitsprung, Kugelstoßen) Sportanlage Dickenreishausen Unterdorfstraße 6 87700 Memmingen (Sportanlagen) 2 Rasengroßspielfelder mit Flutlicht Sportanlage Steinheim Oberer Buxheimer Weg 26 87700 Memmingen (Sportanlagen) 2 Rasengroßspielfelder (davon 1 mit Flutlichtanlage) 1 Rasenkleinspielfeld mit Flutlicht Sportanlage Volkratshofen Siedlungsweg 87700 Memmingen (Sportanlagen) 1 Rasengroßspielfeld 1 Beachvolleyballplatz Leichtathletikanlagen (50 m Laufbahn, Weitsprung) Stadion/Stadionhalle/Fußballarena Bodenseestraße 46 87700 Memmingen Tel.: 08331/73830 (Sportanlagen) 1 Fußballarena mit Flutlicht, Tribüne mit über 1.000 Sitzplätzen und Stehtribünen für 4.000 Zuschauer 3 Rasengroßspielfelder (davon 2 mit Flutlichtanlage) 1 Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage 1 Rasenkleinspielfeld 1 Beachvolleyballanlage Leichtathletikanlagen (100 m Laufbahn, Weitsprung, Kugelstoßen, Hochsprung) Stadionhalle mit Betonboden und fester Bühne Tennisplätze/Tennishalle TV Memmingen Bodenseestraße 49 87700 Memmingen Tel.: 08331/6668 (Tennis) Tennisplatz Tennisplätze SV Amendingen Im Paradies 87700 Memmingen Tel.: 08331/4116 (Tennis) Tennisplatz Tennisplätze TC Dickenreishausen Unterdorfstraße 6 87700 Memmingen Tel.: 08331/86714 (Tennis) Tennisplatz Tennisplätze DJK SV MM Ost Haienbachstraße 30 87700 Memmingen Tel.: 08331/87189 (Tennis) Tennisplatz Tennisplätze TC Eisenburg Im Schloßpark 87700 Memmingen Tel.: 08331/81226 (Tennis) Tennisplatz Tennisplätze SV Steinheim Schützenstraße 87700 Memmingen (Tennis) Tennisplatz Indoor Padelhalle Padel Circle GmbH Wasserwerkweg 59 87700 Memmingen Internetseite eMail (Tennis) 6 Indoor Padelplätze, 5 Double und 1 Single. Buchbar über App: Playtomic Training, Kurse, Turniere Öffnungszeiten: täglich 06:00-24:00 Uhr Bogenschießanlage Memminger Bogenschützen Flughafenstrasse (nähe Hauptwache) 87766 Memmingerberg (Schießanlagen) 1 2 3 4 nächste Kontakt Sportamt Städtisches Sportamt Ratzengraben 4 b 87700 Memmingen Tel. 08331/850-1920 und -1921 Fax 08331/850-1949 sportamt (at) memmingen.de Bei Anfragen/Reservierungen zu den einzelnen Sportstätten wenden Sie sich bitte an das Sportamt.
Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich wie folgt ergibt: I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss Vor 1953 19.01.2033 1953 – 1958 19.01.2022 1959 – 1964 19.01.2023 1965 – 1970 19.01.2024 1971 oder später 19.01.2025 II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss 1999 – 2001 19.01.2026 2002 – 2004 19.01.2027 2005 – 2007 19.01.2028 2008 19.01.2029 2009 19.01.2030 2010 19.01.2031 2011 19.01.2032 2012 - 18.01.2013 19.01.2033 Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf der vorgenannten Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Ordnungswidrig handelt, wer bei Fahrten keinen oder einen ungültigen Führerschein mitführt (§ 24 Straßenverkehrsgesetz). Online-Terminvereinbarung mit der Führerscheinstelle 32,81 Euro 1 aktuelles Passbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) aktueller Führerschein Personalausweis oder Reisepass Fahrerlaubnisklassen: Anlage 3 (zu § 6 Absatz 6) der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) Schlüsselzahlen: Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) der FeV (Fahrerlaubnisverordnung)