21.09.2020: Eine große neue Wippe, auf der viele Kinder gemeinsam Spaß haben können und dabei auch noch besonders gut gesichert sind, bereichert nun den Garten des Fröbel-Kindergartens. Das inklusive Spielgerät, das im Rahmen der Aktion „Stück zum Glück“ gespendet worden war, wurde von Oberbürgermeister Manfred Schilder und Verena Gotzes, Vorsitzende des Behindertenbeirats, offiziell an die Kindertageseinrichtung übergeben. „Wir freuen uns sehr über die Wippe, sie wird von den Kindern sehr gut angenommen“, erklärte Karin Lyra, Leiterin des Fröbel-Kindergartens. Oberbürgermeister Schilder erhielt von der fünfjährigen Zeynep-Hafsa feierlich eine Schere auf einem goldenen Kissen überreicht, damit er ein um die Wippe gewickeltes Band offiziell durchschneiden konnte. „Mit dieser Wippe können Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam spielen. So ein selbstverständliches Miteinander, wie Kinder es unter sich haben, würde ich mir für unsere ganze Gesellschaft wünschen“, betonte der Oberbürgermeister. Seinen Dank richtete der OB an Inklusionsbeauftragte Anna Birk und an Verena Gotzes, die die Teilnahme an der Aktion „Stück zum Glück“ der Firmen Procter&Gamble und Rewe initiiert hat. Koordiniert wurde die Spendenaktion „Stück zum Glück“ über die Aktion Mensch. Die inklusive Wippe wurde an die Behindertenkontaktgruppe gespendet, die es wiederum der Stadt zur Verfügung gestellt hat. „Bei Erwachsenen fehlt oft das Bewusstsein für den Lebensalltag von Menschen mit Behinderung. So eine Spendenaktion schafft Bewusstsein für die besonderen Bedürfnisse“, betonte Verena Gotzes die Bedeutung der Aktion „Stück zum Glück“. Quelle: Pressestelle der Stadt Memmingen
20.04.2020: Liebe Eltern, Das Betretungsverbot für KiTas und Tagespflegestellen wurde weiter verlängert. Wir bieten Ihnen aber natürlich weiter unsere Notbetreuung an. Diese wird darüber hinaus ab 27.04.2020 erweitert. Anspruch auf Notbetreuung haben dann: Berufstätige Alleinerziehende für die Zeit, in der dies beruflich notwendig ist. Erziehungsberechtigte, bei denen mindestens einer im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist in dessen beruflich notwendigen Zeit. Erziehungsberechtigte, bei denen das Stadtjugendamt eine besondere erzieherische Notwendigkeit feststellt. Genauere Details der weiteren rechtlichen Regelungen liegen uns jedoch noch nicht vor. Melden Sie sich aber gerne bereits jetzt bei den KiTas, damit diesen Ihren Bedarf vormerken können. Tätigkeit in kritische Infrastruktur: Dazu zählen vor allem Gesundheit/Pflege/Behindertenhilfe/JuHi, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Öffentliche Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), Lebensmittelversorgung, zentrale Stelle Staat, Justiz, Verwaltung oder Zuweisung durch Jugendamt Auch für die Elternbeiträge soll es bald eine einheitliche Lösung geben. Bisher hatte die Stadt Memmingen von sich aus auf den Lastschrifteinzug ab April verzichtet. Hier müssen wir für eine endgültige Klärung noch auf weitere Vorgaben des Freistaates Bayern warten. Wir werden Sie dann umgehend informieren, sobald diese vorliegen. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisiert 20.04. 14 Uhr - Pressemitteilung Freistaat Bayern Aktualisiert 20.04. 18 Uhr - Newsletter des Sozialministeriums Aktualisiert 21.04. 11 Uhr - kritische Infrastruktur
23.03.2020: "Wer bekommt einen KiTa-Notplatz?" , fragen sich viele Erziehungsberechtigte. Anbei die wichtigsten Infos in den Anlagen und ein vereinfachtes Prüfungsschema. Es müssen alle 4 Punkte zutreffen : Tätigkeit in kritische Infrastruktur u.a.: Dazu zählen vor allem Gesundheit/Pflege/Behindertenhilfe/JuHi, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Öffentliche Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), Lebensmittelversorgung, zentrale Stelle Staat, Justiz, Verwaltung oder Zuweisung durch Jugendamt Erziehungsberechtigter in Gesundheitsversorgung/Pflege oder Alleinerziehend/beide Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur: Ist der Erziehungsberechtigte in der Gesundheitsvorsorge oder Pflege tätig, besteht ein bedarfsgerechter Anspruch. Für andere Erziehungsberechtigten besteht dieser Anspruch, wenn sie alleinerziehend oder beide in diesen Bereichen tätig sind. Alleinerziehend bedeutet, dass der Erziehungsberechtigte das Kind allein im Haushalt betreut. Dienstliche/berufliche Notwendigkeit: Diese Bedarfsnotwendigkeit ist ein wichtiges Kriterium: Es ist zu erklären, für welche Zeiträume ein konkreter Betreuungsbedarf besteht. Gegebenenfalls ist nur ein zeitweiser Rechtsanspruch gegeben. Kein Risikofall: u.a. Kind gesund/kein aktueller Risikogebietbesuch oder COVID-19-Kontakt Hinweise: Die Erziehungsberechtigten müssen eine entsprechende schriftliche Erklärung unterschreiben und ggf. Nachweise vorlegen. Die Notplätze haben das Ziel, den Infektionsschutz sicher zu stellen (Verbreitung des Virus verlangsamen) und gleichzeitig wichtige Infrastruktur für die Bevölkerung zu sichern. Die betreffenden Familien von diesen Beschäftigten (z.B. Alleinerziehende im Gesundheitsdienst) stehen jetzt bereits vor großen Herausforderungen. Für diese wollen wir verlässlich während der üblichen Öffnungszeiten und für die Zeiten, die sie für ihre Arbeit konkret benötigen, da sein. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an kita@memmingen.de . Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Letzte Aktualisierung 16.04. 16 Uhr: Bitte beachten Sie, dass ab 27.04. neue Regelungen zur Anspruchsberechtigung gelten.
13.03.2020: Auf Anordnung des Freistaates Bayern besteht vom 16. März 2020 bis 19. April 2020 ein Betretungsverbot für Kinder in Krippen, Kindergärten, Horten, Häusern für Kinder, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten. Ausgenommen vom Betreuungsverbot sind Kinder von denen beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, und die aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit daran gehindert sind, ihre Kinder zu betreuen. Wir werden die Familien dieser Personengruppen unterstützen, damit diese vor allem die medizinische Versorgung und die öffentliche Sicherheit garantieren können. Voraussetzung für den Anspruch auf einen Notplatz ist weiter, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen. In Fällen, in denen nur einer der beiden Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist, besteht keine Ausnahme, da dann der andere Elternteil die Betreuung übernehmen muss. Bei Alleinerziehenden genügt es, wenn der alleinerziehende Elternteil zur genannten Gruppe gehört. Die Einrichtungen können sich in Zweifelsfällen eine Bescheinigung der Arbeitgeber o.ä. vorlegen lassen. Klären Sie bitte vorher telefonisch mit der KiTa ab, ob Sie einen Anspruch auf einen Notplatz haben. Die KiTas sind angewiesen worden, vor Betreten der KiTa die Voraussetzungen zu prüfen und von Ihnen schriftlich zu erklären. Beachten Sie auch die Hinweise des Sozialministeriums in den Anlagen und unsere weiteren Inhalte auf Aktuelles. Diese Kinder dürfen weiter keine Krankheitssymptome aufweisen, nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen (bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen müssen 14 Tage vergangen sein und keine Krankheitssymptome auftreten), sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen. Zu kritischen Infrastrukturen zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, der stationären Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Für Kindertageseinrichtungen bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der KiTa betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen. In jeder KiTa der Stadt und der Unterhospitalstiftung Memmingen wird ab 16.03.2020 ein Notdienst eingerichtet. Bei geringer Belegung behalten wir uns vor, im Laufe der Woche die Notgruppen von KiTas zusammen zu legen. Dies gilt auch für die KiTas der freien Träger. Zusammenlegungen von KiTa-Notgruppen werden hier veröffentlicht. Wir prüfen derzeit, wie mit den KiTa-Elternbeiträgen verfahren wird. Dies hängt aber auch von noch nicht vorliegenden Vorgaben des Freistaates Bayern ab. Die Stadt Memmingen veranlasst vorerst deshalb derzeit keine weitere Abbuchung von Beiträgen. Bitte beachten Sie die Informationen in den Anlagen. Achten Sie auch auf Ihre Gesundheit und halten Sie die Hygienehinweise konsequent ein. Allen erkrankten Kindern, Eltern und KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern wünschen wir Gute Besserung! Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Letzte Aktualisierung 16.03. 17.00 Uhr: Erklärungspflicht der Eltern für Notplätze