30.12.2021: Die Allgäuer Zeitung hat mit uns einen Podcast zum Thema Kinderbetreuung in Memmingen gemacht. Da versuchen wir, die aktuelle Situation der Kinderbetreuung etwas breiter darzustellen und unseren Beitrag zur Diskussion zu leisten. Der Bereich Kinderbetreuung ist herausfordernd, vielfältig und spannend: Wir würden uns freuen, wenn auch Sie hier immer wieder mitdiskutieren. Den Podcast finden Sie unter https://www.all-in.de/5142674 . Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
25.04.2020: Liebe Eltern, wir sind froh, Ihnen ab 27. April deutlich mehr Notbetreuung anbieten zu dürfen, auch wenn unsere personellen Kapazitäten teilweise noch eingeschränkt sind. Anspruch auf Notbetreuung in den KiTas und Tagespflegestellenhaben zukünftig: Berufstätige Alleinerziehende für die Zeit, in der dies beruflich notwendig ist. Erziehungsberechtigte, bei denen mindestens einer im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist in dessen beruflich notwendigen Zeit. Keine andere volljährige Person im Haushalt kann die Betreuung übernehmen. Abschlussschüler für die Zeit der Teilnahme am Unterricht. Erziehungsberechtigte, bei denen das Stadtjugendamt eine besondere erzieherische Notwendigkeit feststellt. Sie müssen zu den Voraussetzungen entsprechende Erklärungen unterschreiben (s. Anlagen) und ggf. Nachweise vorlegen. Bitte halten Sie sich aber auch immer an die Hygienehinweise Ihrer KiTa/Tagespflege: Nur dann dürfen Sie die KiTa tatsächlich betreten. Kinder müssen in der KiTa/Tagespflege keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, außer dies ist ärztlich angeordnet. Wichtig bleibt weiter: Abstand halten, Händehygienie und Gruppen-/Teamtrennung. Die Kinder werden in kleinen Gruppen betreut, um das Risiko einer Ansteckung für eine größere Zahl von Kindern und KiTa-Mitarbeiter*innen/Tagespflegepersonen zu minimieren. Auch für die Elternbeiträge soll es bald eine einheitliche Lösung geben. Bisher hatte die Stadt Memmingen von sich aus auf den Lastschrifteinzug ab April verzichtet. Sollten Sie für April versehentlich doch noch eine Abbuchung erhalten haben, geben Sie uns Bescheid, damit wir das korrigieren können. Hier müssen wir aber noch für eine endgültige Entscheidung auf weitere Vorgaben des Freistaates Bayern warten. Wir werden Sie dann umgehend informieren, sobald diese vorliegen. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisierung 26.04.2020: Allgemeinverfügung vom 24.04. und vom STMAS korrigierte Elternerklärungen. Die Allgemeinverfügung ist derzeit befristet bis 10.05.2020.
23.03.2020: "Wer bekommt einen KiTa-Notplatz?" , fragen sich viele Erziehungsberechtigte. Anbei die wichtigsten Infos in den Anlagen und ein vereinfachtes Prüfungsschema. Es müssen alle 4 Punkte zutreffen : Tätigkeit in kritische Infrastruktur u.a.: Dazu zählen vor allem Gesundheit/Pflege/Behindertenhilfe/JuHi, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Öffentliche Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), Lebensmittelversorgung, zentrale Stelle Staat, Justiz, Verwaltung oder Zuweisung durch Jugendamt Erziehungsberechtigter in Gesundheitsversorgung/Pflege oder Alleinerziehend/beide Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur: Ist der Erziehungsberechtigte in der Gesundheitsvorsorge oder Pflege tätig, besteht ein bedarfsgerechter Anspruch. Für andere Erziehungsberechtigten besteht dieser Anspruch, wenn sie alleinerziehend oder beide in diesen Bereichen tätig sind. Alleinerziehend bedeutet, dass der Erziehungsberechtigte das Kind allein im Haushalt betreut. Dienstliche/berufliche Notwendigkeit: Diese Bedarfsnotwendigkeit ist ein wichtiges Kriterium: Es ist zu erklären, für welche Zeiträume ein konkreter Betreuungsbedarf besteht. Gegebenenfalls ist nur ein zeitweiser Rechtsanspruch gegeben. Kein Risikofall: u.a. Kind gesund/kein aktueller Risikogebietbesuch oder COVID-19-Kontakt Hinweise: Die Erziehungsberechtigten müssen eine entsprechende schriftliche Erklärung unterschreiben und ggf. Nachweise vorlegen. Die Notplätze haben das Ziel, den Infektionsschutz sicher zu stellen (Verbreitung des Virus verlangsamen) und gleichzeitig wichtige Infrastruktur für die Bevölkerung zu sichern. Die betreffenden Familien von diesen Beschäftigten (z.B. Alleinerziehende im Gesundheitsdienst) stehen jetzt bereits vor großen Herausforderungen. Für diese wollen wir verlässlich während der üblichen Öffnungszeiten und für die Zeiten, die sie für ihre Arbeit konkret benötigen, da sein. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an kita@memmingen.de . Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Letzte Aktualisierung 16.04. 16 Uhr: Bitte beachten Sie, dass ab 27.04. neue Regelungen zur Anspruchsberechtigung gelten.
12.05.2025: Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, der Stadtrat (Finanz- und Hauptausschuss) hat in seiner heutigen Sitzung über die neuen Elternbeiträge ab September 2025 für die städtischen KiTas beraten und diese dann auch beschlossen. Die entsprechende Elterninfo, die Unterlagen und eine Stellungnahme dazu finden Sie alle in den Anlagen. Die genaue Beitragstabelle ab 01.09.2025 finden Sie hier: Beitragstabelle 01.09.2025 . Dort finden Sie auch Infos zu Zuschüssen und Leistungen für Familien. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
Kontakt SVE Private schulvorbereitende Einrichtung (SVE) der Schwabenhilfe für Kinder e.V. Lindenbadstr. 29 87700 Memmingen Tel. 08331/965299 Fax 08331/9842551 Leitung: Romana Heinz Größe: 2 SVE-Gruppen jeweils 10 Plätze Träger: Schwabenhilfe für Kinder e.V. www.schwabenhilfe.com Öffnungszeiten: 7.45 bis 11.45 Uhr SVE St. Hildegard Konzept und pädagogische Arbeit in der SVE In den schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Alter von drei bis sechs Jahren in kleinen Gruppen intensiv betreut und gefördert. Die Gruppen werden von einer Heilpädagogin (m/w/d) geleitet, welche in Diagnose und Förderung von einer Studienrätin (m/w/d) im Förderschuldienst unterstützt werden. Zusätzlich werden zur Betreuung der Kinder Kinderpflegerinnen (m/w/d) und Praktikanten (m/w/d) im Rahmen ihrer Ausbildung zumn Erzieher bzw. Heilerziehungspfleger eingesetzt. Für jedes Kind wird ein Förderplan aufgestellt, als Grundlage für die Förderung, die einzeln, in kleinen Gruppen und beim gemeinsamen Spielen und Lernen erfolgt. Zum klar strukturierten Tagesablauf gehört: der gemeinsame Morgenkreis gezielte Angebote in den Entwicklungsbereichen Sprache, Motorik, Kognition, Wahrnehmung, Sozialverhalten und emotionale Entwicklung die Freispielzeit die gemeinsame Brotzeit ganzheitliche Angebote für die Gesamtgruppe (zu verschiedenen Themenbereichen) Feste Rituale und Regeln schaffen Sicherheit und erleichtern den Kindern die Orientierung. So können sie ein Arbeits- und Lernverhalten aufbauen, werden emotional gestärkt und ein positives Sozialverhalten kann sich entwickeln. Förderung Anliegen und Ziel der Arbeit mit den Kindern ist das Erreichen der Schulfähigkeit. Die wertvolle Lernzeit vor der Schule wird auf diese Weise intensiv genutzt, um bestehende Schwächen in einem sicheren Rahmen auszugleichen und die Kinder so auf die Schule vorzubereiten. In den schulvorbereitenden Einrichtungen ist eine besonders intensive Förderung möglich. Deshalb sind sie bei einem hohen Förderbedarf gegenüber den mobilen sonderpädagogischen Hilfen im Vorteil. Bei der Auswahl der passenden Förderart werden Eltern von Sonderschullehrkräften und HeilpädagogInnen beraten. Grundlage ist das von Sonderpädagogen erstellte Gutachten. Im Gutachten wird der individuelle Förderbedarf festgestellt. Wenn die SVE als geeigneter Förderort festgestellt wird und die Schwabenhilfe für Kinder einen Platz anbieten kann, entscheiden letztendlich die Eltern ob mit der Förderung in der SVE begonnen wird. Dies ist im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEuG) so vorgesehen. Welche Kinder können zu uns kommen? Kinder im Vorschulalter brauchen besondere Förderung, wenn sie Verzögerungen und Auffälligkeiten in den verschiedenen Entwicklungsbereichen aufzeigen. Nie mehr lernen sie so schnell und können Defizite so schnell ausgleichen. Gezielte Förderung im Vorschulalter ist die beste Voraussetzung, um rechtzeitig die Schulreife zu erwerben und damit gute Startbedingungen für die Schullaufbahn zu haben. Beispiele: Michi, vier Jahre alt, ist ein aufgeweckter Junge, aber er spricht nicht wie andere Kinder in seinem Alter. Er vertauscht die Laute, verdreht die Wörter im Satz, ist schwer zu verstehen. Maria, ein schüchtern wirkendes Mädchen, gerade vier, spricht wenig und scheint oft nicht zuzuhören. Kleine Verse oder Lieder kann sie sich nicht merken. Kemal hingegen lernt die deutsche Sprache sehr schnell, ist viereinhalb und bewegt sich aber für sein Alter noch sehr unsicher. Er stolpert oft, verschüttet viel, und will vom Umgang mit Stift und Schere noch nichts wissen. Monika, knapp fünf, hat große Scheu vor allem Neuen, sie traut sich wenig zu und zieht sich in einer größeren Kindergruppe sofort zurück. Maxi, der “Wirbelwind” in der Gruppe, fünf Jahre, fällt durch seine Unruhe auf. Er kann kaum stillsitzen und nur kurz bei einer Sache bleiben. Regeln einzuhalten fällt ihm sehr schwer. All diese Kinder im Vorschulalter können je nach Förderbedarf in unseren schulvorbereitenden Einrichtungen oder durch unsere mobilen sonderpädagogischen Hilfen die notwendige Förderung erhalten. Albert-Schweitzer Amendingen Am Kempter Tor Bürgerstift-KiGa Dickenreishausen Haus für Kinder Benninger Straße Eisenburg Freie Spielstube Fröbel-KiTa Heinrich-Galm Karoline-Goldhofer Hand in Hand Im Mitteresch Mauriesen Schatzkiste Sonnenschein Stadtweiherstraße Steinheim St. Aloysius St. Hildegard St. Nikolaus SVE Gerbergasse SVE Lindenbad Volkratshofen Waldkindergarten Wartburgweg (KiTA) Wartburgweg (Hort & KiGa) Westermannstraße Wiesenkindergarten Zollergarten (Hort & KiGa) Zollergraben Kontakt SVE Private schulvorbereitende Einrichtung (SVE) der Schwabenhilfe für Kinder e.V. Lindenbadstr. 29 87700 Memmingen Tel. 08331/965299 Fax 08331/9842551 Leitung: Romana Heinz Größe: 2 SVE-Gruppen jeweils 10 Plätze Träger: Schwabenhilfe für Kinder e.V. www.schwabenhilfe.com Öffnungszeiten: 7.45 bis 11.45 Uhr
Kontakt SVE Private schulvorbereitende Einrichtung (SVE) der Schwabenhilfe für Kinder e.V. Hintere Gerbergasse 11 a 87700 Memmingen Tel. 08331/86427 Fax 08331/9852835 sve-memmingen (at) schwabenhilfe.de Leitung: Romana Heinz Größe: 2 SVE-Gruppen jeweils 10 Plätze Träger: Schwabenhilfe für Kinder e.V. www.schwabenhilfe.com Öffnungszeiten: 7.45 bis 11.45 Uhr SVE Gerbergasse Konzept und pädagogische Arbeit in der SVE In den schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Alter von drei bis sechs Jahren in kleinen Gruppen intensiv betreut und gefördert. Die Gruppen werden von einer Heilpädagogin (m/w/d) geleitet, welche in Diagnose und Förderung von einer Studienrätin (m/w/d) im Förderschuldienst unterstützt werden. Zusätzlich werden zur Betreuung der Kinder Kinderpflegerinnen (m/w/d) und Praktikanten (m/w/d) im Rahmen ihrer Ausbildung zumn Erzieher bzw. Heilerziehungspfleger eingesetzt. Für jedes Kind wird ein Förderplan aufgestellt, als Grundlage für die Förderung, die einzeln, in kleinen Gruppen und beim gemeinsamen Spielen und Lernen erfolgt. Zum klar strukturierten Tagesablauf gehört: der gemeinsame Morgenkreis gezielte Angebote in den Entwicklungsbereichen Sprache, Motorik, Kognition, Wahrnehmung, Sozialverhalten und emotionale Entwicklung die Freispielzeit die gemeinsame Brotzeit ganzheitliche Angebote für die Gesamtgruppe (zu verschiedenen Themenbereichen) Feste Rituale und Regeln schaffen Sicherheit und erleichtern den Kindern die Orientierung. So können sie ein Arbeits- und Lernverhalten aufbauen, werden emotional gestärkt und ein positives Sozialverhalten kann sich entwickeln. Förderung Anliegen und Ziel der Arbeit mit den Kindern ist das Erreichen der Schulfähigkeit. Die wertvolle Lernzeit vor der Schule wird auf diese Weise intensiv genutzt, um bestehende Schwächen in einem sicheren Rahmen auszugleichen und die Kinder so auf die Schule vorzubereiten. In den schulvorbereitenden Einrichtungen ist eine besonders intensive Förderung möglich. Deshalb sind sie bei einem hohen Förderbedarf gegenüber den mobilen sonderpädagogischen Hilfen im Vorteil. Bei der Auswahl der passenden Förderart werden Eltern von Sonderschullehrkräften und HeilpädagogInnen beraten. Grundlage ist das von Sonderpädagogen erstellte Gutachten. Im Gutachten wird der individuelle Förderbedarf festgestellt. Wenn die SVE als geeigneter Förderort festgestellt wird und die Schwabenhilfe für Kinder einen Platz anbieten kann, entscheiden letztendlich die Eltern ob mit der Förderung in der SVE begonnen wird. Dies ist im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEuG) so vorgesehen. Welche Kinder können zu uns kommen? Kinder im Vorschulalter brauchen besondere Förderung, wenn sie Verzögerungen und Auffälligkeiten in den verschiedenen Entwicklungsbereichen aufzeigen. Nie mehr lernen sie so schnell und können Defizite so schnell ausgleichen. Gezielte Förderung im Vorschulalter ist die beste Voraussetzung, um rechtzeitig die Schulreife zu erwerben und damit gute Startbedingungen für die Schullaufbahn zu haben. Beispiele: Michi, vier Jahre alt, ist ein aufgeweckter Junge, aber er spricht nicht wie andere Kinder in seinem Alter. Er vertauscht die Laute, verdreht die Wörter im Satz, ist schwer zu verstehen. Maria, ein schüchtern wirkendes Mädchen, gerade vier, spricht wenig und scheint oft nicht zuzuhören. Kleine Verse oder Lieder kann sie sich nicht merken. Kemal hingegen lernt die deutsche Sprache sehr schnell, ist viereinhalb und bewegt sich aber für sein Alter noch sehr unsicher. Er stolpert oft, verschüttet viel, und will vom Umgang mit Stift und Schere noch nichts wissen. Monika, knapp fünf, hat große Scheu vor allem Neuen, sie traut sich wenig zu und zieht sich in einer größeren Kindergruppe sofort zurück. Maxi, der “Wirbelwind” in der Gruppe, fünf Jahre, fällt durch seine Unruhe auf. Er kann kaum stillsitzen und nur kurz bei einer Sache bleiben. Regeln einzuhalten fällt ihm sehr schwer. All diese Kinder im Vorschulalter können je nach Förderbedarf in unseren schulvorbereitenden Einrichtungen oder durch unsere mobilen sonderpädagogischen Hilfen die notwendige Förderung erhalten. Albert-Schweitzer Amendingen Am Kempter Tor Bürgerstift-KiGa Dickenreishausen Haus für Kinder Benninger Straße Eisenburg Freie Spielstube Fröbel-KiTa Heinrich-Galm Karoline-Goldhofer Hand in Hand Im Mitteresch Mauriesen Schatzkiste Sonnenschein Stadtweiherstraße Steinheim St. Aloysius St. Hildegard St. Nikolaus SVE Gerbergasse SVE Lindenbad Volkratshofen Waldkindergarten Wartburgweg (KiTA) Wartburgweg (Hort & KiGa) Westermannstraße Wiesenkindergarten Zollergarten (Hort & KiGa) Zollergraben Kontakt SVE Private schulvorbereitende Einrichtung (SVE) der Schwabenhilfe für Kinder e.V. Hintere Gerbergasse 11 a 87700 Memmingen Tel. 08331/86427 Fax 08331/9852835 sve-memmingen (at) schwabenhilfe.de Leitung: Romana Heinz Größe: 2 SVE-Gruppen jeweils 10 Plätze Träger: Schwabenhilfe für Kinder e.V. www.schwabenhilfe.com Öffnungszeiten: 7.45 bis 11.45 Uhr
28.08.2023: Liebe Eltern und Erziehungsberechtige, zum 1. September sind die Elternbeiträge erhöht worden (Beschluss des Stadtratausschusses vom 19.07.2023). Die Beiträge werden damit an die aktuelle Tarifentwicklung und die allgemeinen Kostensteigerungen angepasst. Bitte beachten Sie die Elterninfo in der Anlage und unsere Tabellen . Kontrollieren Sie dazu auch bitte die Abbuchung der Beiträge auf Ihrem Giro-Konto. Sollten bei der Umstellung und Umbuchung ggf. Fehler auftreten, so geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. Vielen Dank! Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
09.11.2020: Liebe Eltern unseres Kindergartens! Für Sankt Martin haben wir Euch eine eigene St. Martins-Post erstellt. Da wir nicht wie gewohnt gemeinsam sondern nur im Kindergarten intern feiern, möchten wir mit unseren Ideen ein kleines Stück St. Martin auch Euch nach Hause mitgeben. Weiter möchten wir noch von Herzen Danke sagen: Der Elternbeirat hat unseren Kaufladen mit neuen Produkten bestückt. Unsere Kinder haben nun noch mehr Freude beim Ein- und Verkauf! Viele Grüße Euer Kindergarten in der Stadtweiherstraße
08.10.2020: Liebe Eltern, die Corona-Pandemie hält die Welt immer noch in Atem und führt in vielen Familien zu Angst und Verunsicherung. Dies war für den Kinderschutzbund der Anlass, das Thema Angst näher zu beleuchten. In der zweiten Ausgabe der ElternPost "Keine Angst vor Ängsten" wurden Tipps zusammengestellt, die Groß und Klein in der Familie helfen sollen, mit dem mächtigen Gefühl Angst besser umzugehen. Die Elternpost des Kinderschutzbundes finden Sie in den Anlagen. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
06.05.2020: Liebe Eltern, seit heute ist privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen von maximal drei Familien wieder erlaubt. Diese muss unentgeltlich erfolgen. Das ist für viele Familien eine wichtige Hilfestellung bzw. Erleichterung bei der Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen bei der Kinderbetreuung, um die dringendsten Bedarfe insbesondere der Familien, deren Kinder nicht/noch nicht in die Kita oder Schule gehen können, abzufedern. Weitere Infos in der Anlage und unter stmas.bayern.de Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen