Geschäftsordnung I. Aufgaben des Behindertenbeirates: Der Behindertenbeirat arbeitet zur Förderung der Belange von behinderten Menschen mit den freien und öffentlichen Trägern der Behindertenhilfe sowie mit allen anderen Einrichtungen eng zusammen, die sich mit Planungen und Maßnahmen für Menschen mit Behinderung befassen. Der Behindertenbeirat kann in allen die behinderten Bürger betreffenden Angelegenheiten, soweit sie in die Zuständigkeit der Stadt Memmingen fallen, Anträge stellen sowie Empfehlungen und Anregungen geben. Der Stadtrat, seine Ausschüsse oder die zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung behandeln die Anträge, Anregungen oder Empfehlungen des Behindertenbeirates innerhalb angemessener Zeit. Der Stadtrat, seine Ausschüsse oder die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung unterrichten den Behindertenbeirat möglichst frühzeitig über alle in seinen Aufgabenbereich fallenden Angelegenheiten, soweit datenschutzrechtliche Belange nicht entgegenstehen. Als sachverständiges Gremium steht der Behindertenbeirat dem Stadtrat und der Verwaltung der Stadt Memmingen zur Seite. Die Tätigkeit im Behindertenbeirat ist ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gewährt. Ansprechpartner ist die/der kommunale Behindertenbeauftragte und Fachstelle für Inklusion der Stadt Memmingen. II. Zusammensetzung des Behindertenbeirates: Der bestehende Arbeitskreis für die Belange behinderter und alter Menschen in Memmingen benennt 5 Vertreter, die den Behindertenbeirat bilden. Für jedes Mitglied des Behindertenbeirates ist ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen. Die Mitglieder und die Stellvertreter(innen) im Behindertenbeirat müssen Bürger der Stadt Memmingen sein. Die Fraktionen des Stadtrates können jeweils mit einem Vertreter beratend an den Sitzungen des Behindertenbeirates teilnehmen. Der Oberbürgermeister bzw. ein von ihm benannter Vertreter kann beratend an den Sitzungen teilnehmen. Eine Änderung der Zusammensetzung des Behindertenbeirates bedarf der Zustimmung des Stadtrates. Die stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates wählen aus ihrer Mitte eine(n) Sprecher(in) sowie eine(n) Stellvertreter(in). Diese(r) vertritt den Behindertenbeirat nach außen. Die Wahl der Sprecherin/des Sprechers findet in der 1. Sitzung des Behindertenbeirates statt. Die 1. Sitzung des Behindertenbeirates wird vom Oberbürgermeister bzw. einem von ihm benannten Vertreter einberufen. Zur Regelung des Geschäftsganges (Sitzungen, Anträge, Abstimmungen, Niederschriften) gibt sich der Behindertenbeirat im Einvernehmen mit der Stadt eine Geschäftsordnung. Die Mitglieder des Beirates werden für 3 Jahre benannt, beginnend mit dem 01.01.1991. III. Geschäftsgang des Behindertenbeirates Der Behindertenbeirat wird bei Bedarf von dem/der Vorsitzenden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung einberufen. Er ist mit den erschienenen Mitgliedern beratungs- und beschlussfähig. Die Einladung soll den Mitgliedern und deren Stellvertretern spätestens eine Woche vor der Sitzung zugehen. Der Versand der Einladungen und Protokolle erfolgt durch die Stadt Memmingen (Amt 02, Inklusionsfachstelle). Die Beratungen des Behindertenbeirates sind grundsätzlich öffentlich. Nichtöffentlich ist zu beraten, wenn das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden. Am Ende der Beratungen können mit Stimmenmehrheit Anträge, Empfehlungen und Anregungen an den Stadtrat, seine Ausschüsse oder über den Oberbürgermeister an die zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung gerichtet werden. Über die Sitzungen wird ein Stichwortprotokoll geführt, das vom/von der Schriftführer/in, der/die nicht Mitglied des Beirats sein muss, sowie vom/von der Vorsitzenden unterzeichnet wird. Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter erhalten jeweils einen Abdruck des Protokolls. IV. Schlussbestimmungen Soweit die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung nicht ausreichen, gilt die Geschäftsordnung des Stadtrates sinngemäß. Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.
Barrierefreies Memmingen Hinweis auf Optimierung der Barrierefreiheit im Stadtgebiet Ihre Hinweise zu möglichen Barrieren leisten einen wichtigen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Lebensqualität in unserer Stadt. Machen Sie mit und unterstützen Sie uns dabei, Memmingen Schritt für Schritt barriereärmer zu gestalten. Die Erfassung von Barrieren im Stadtgebiet stellt eine Maßnahme des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts dar. Folgende Stelle in Memmingen ist meiner Meinung nach nicht barrierefrei und bietet aus meiner Sicht einen Handlungsbedarf: Ort / ggf. Straße und Hausnummer * Genaue Beschreibung des Problems: * Betroffene Personengruppe: Verbesserung durch folgenden Vorschlag: * Freiwillige Angaben für evtl. Rückfragen: Name: Kontakt: Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Angaben elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Durch die Anzeige der genannten möglichen Barriere entsteht für die Kommune weder eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen noch zur Beseitigung des angezeigten Zustands. Absenden Formular zum Download Hinweis auf Optimierung der Barrierefreiheit im Stadtgebiet Alternative: Formular herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und per Post versenden Stadtplan barrierefrei Behindertenbeirat_Stadtplan.pdf
Willkommen auf den Seiten des Behindertenbeirats der Stadt Memmingen (Gegründet am 29. November 1990) Wir vertreten ca. 6000 Menschen mit Behinderung in Memmingen Die UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und des Landes bilden die Grundlage unserer Arbeit. Unser Bestreben ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft und die Umsetzung der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Barrierefreiheit heißt: Nutzbarkeit und Zugänglichkeit von baulichen und sonstigen Anlagen durch Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Stadtplan barrierefrei Behindertenbeirat_Stadtplan.pdf Nicht über uns, sondern mit uns Unsere Thesen: Etwa 10 % der Bevölkerung ist behindert i. S. Des Schwerbehindertengesetzes. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz) Unsere Ziele: Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen ist das Ziel des Behindertenbeirates. Wir setzen uns ein für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen barrierefreien Wohnungsbau, damit Menschen mit Behinderungen und jeden Alters die Wohnungen benützen können barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit öffentlicher Einrichtungen und Verkehrsmittel ausreichende Aus-, Weiterbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten Gleichberechtigung im Zusammenleben behinderter und nicht behinderter Menschen die Schaffung und den Ausbau der Förderung behinderter Menschen in Regeleinrichtungen Aktuelle Informationen Gesetze über die Rechte von Menschen mit Behinderung UN Behindertenrechtskonvention Die UN Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache Informationen und Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur UN-BRK Bundesteilhabegesetz (BTHG) Das Bundesteilhabegesetz in Leichter Sprache Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum BTHG Umsetzungsbegleitung zum Bundesteilhabegesetz Bayerisches Teilhabegesetz
Zusammensetzung - Mitglieder Verena Gotzes Behindertenkontaktgruppe Vorsitzende Telefon-Nr. 08331/4986295 Regina Sproll Regens Wagner Offene Hilfen Telefon-Nr. 08331/97476230 Erika Winterwerb Sozialverband VDK Telefon-Nr. 08331/12408 Ingrid Willner-Sambs Mehrgenerationenhaus Memmingen Simone Magel-Dipre Körperbehinderte Allgäu e.V. StellvertreterInnen: Brunhilde Engstle Rheumaliga Inge Oberst Lebenshilfe Yvonne Burkhardt Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund Edmund Güttler AWO Thomas Ulmer SHG Schlaganfall Vertreter der Fraktionen im Behindertenbeirat CSU / FDP Tröger, Fritz Stellvertreter: Ferraz Mendes, Pedro SPD Nieder, Fabian Stellvertreter: Spitz Rolf Grüne / Linke Dr. Schunk, Monika Stellvertreter: Reisinger, Rupert CRB Rohrbeck, Uwe Stellvertreter: Barth, Helmuth FW Weinert, Heidi Stellvertreter: Voigt Gottfried ödp Keckeis, Nina Stellvertreter: Hartge, Michael Arbeitskreis für die Belange behinderter und alter Menschen in Memmingen Mitglieder: Arbeiterwohlfahrt Bayer Blindenbund Bayer. Rotes Kreuz Behindertenkontaktgruppe Memmingen e.V. Behinderten- und Versehrtensportverein Bund der Gehörlosen Caritasverband Memmingen-Unterallgäu e.V. Diakonisches Werk Die Johanniter Die Malteser Förderverein Offene Behindertenarbeit Lebenshilfe Mehrgenerationenhaus Memmingen Multiple Sklerose Gesellschaft Regens Wagner Lautrach Rheumaliga ArGe Memmingen Seniorengruppe / Seniorenbeirat Stadt Memmingen VdK
Mitgliedschaften und Kooperationen VKIB Vereinigung kommunaler Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern e. V. (VKIB) https://www.vkib.de/ Die VKIB ist ein Zusammenschluß der in Bayern tätigen Behindertenbeauftragten und -beiräte in Landkreisen und kreisfreien Gemeinden (Städten). Ziel ist, die Belange der Menschen mit Behinderung zu vertreten und damit die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erreichen. Als Grundlage ihres Handelns dienen die Behindertengleichstellungsgesetze auf Bundesebene und in Bayern. Netzwerk Allgäu Das Netzwerk Allgäu ist ein Zusammenschluß der Behindertenbeauftragten, Behindertenbeiräte und Arbeitskreise, das sich für die Belange behinderter Menschen im Allgäu einsetzt. Die Vernetzung dient der Information und Schulung der in der Behindertenarbeit tätigen Menschen. Hilfreiche Internetseiten Hilfe und Unterstützung Regens-Wagner-Stiftung - Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderung und Angehörige www.regens-wagner.de INTEGRA mensch Memmingen/Unterallgäu - Berufliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigung auf dem Arbeitsmarkt www.integra-mm.de Aktion Mensch www.aktion-mensch.de Tourismus Datenbank barrierefreier Tourismus im Allgäu www.allgaeu-tirol-barrierefrei.eu Reisen in die ganze Welt für Menschen mit und ohne Behinderung www.grabo-tours.de Stadt-, Regional- und Tourismusentwicklung, barrierefreies Gestalten www.neumann-consult.com Landesebene Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung www.behindertenbeauftragte.bayern.de VKIB - Vereinigung kommunaler Interessensvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern e.V. www.vkib.de Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie www.stmas.bayern.de/behinderte Bundesebene Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung www.behindertenbeauftragte.de Deutscher Behindertenrat (DBR) www.deutscher-behindertenrat.de Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. www.bsk-ev.de Sozialverband VDK Deutschland www.vdk.de Bundesverband Polio Deutschland e.V. www.polio.sh Netzwerk Artikel 3, Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. www.nw3.de