17.07.2024: Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung war die Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auf Bundesebene ein fester Bestandteil der Vereinbarungen. Inzwischen ist die Zeit recht knapp und es ist zu befürchten, dass die Bundesregierung die Überarbeitung nicht mehr in dieser Legislaturperiode angehen wird. Das verzögert leider auch die Überarbeitung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG), die dringend erforderlich wäre. Holger Kiesel dazu: „Das BayBGG muss dringend zukunftsfähig überarbeitet werden! Wir brauchen mehr barrierefreie Kommunikation in allen benötigten Formen, damit alle Menschen mit Behinderung die Möglichkeit haben, mit Ämtern und Behörden angemessen und möglichst unkompliziert zu kommunizieren. Wir brauchen zudem sowohl eine Schlichtungsstelle als auch eine Fachstelle für Barrierefreiheit, damit Menschen mit Behinderung ihre Rechte und Bedürfnisse besser durchsetzen können. Besonders wichtig ist mir, dass die Selbsthilfe so gestärkt wird, dass sie sich voll und ganz darauf konzentrieren kann, ihre Expertise in eigener Sache einzubringen. Wir als Beauftragte haben unsere Wünsche schon einmal formuliert.“
30.04.2026: Unter dem Motto „Faktencheck: Barrierefreiheit, Behinderung, Beratung“ möchten wir ins Gespräch kommen, Themen diskutieren, Vorurteile abbauen und aufzeigen, wo Barrieren im Alltag noch bestehen – und wie sie gemeinsam überwunden werden können. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, vorbeizuschauen, ihre Fragen mitzubringen und sich zu informieren. Bei einem kleinen Quiz kann zudem das eigene Wissen über Parkausweise, Kündigungsschutz, psychische Erkrankungen, oder auch schulische/berufliche Teilhabe getestet werden. Der Behindertenbeirat, in Kooperation mit Einrichtungen und Verbänden, lädt Sie herzlich an den Aktionsstand am Dienstag, 5. Mai 2026 von 09:00 bis 12:00 Uhr an den Weinmarkt (Freiheitsbrunnen) ein. Wir freuen uns auf Ihr Kommen Behindertenbeirat der Stadt Memmingen mit seinen Kooperationspartnern Diakonie: Sozialpsychiatrisches Zentrum „An der Kappel“ Katholische Arbeitnehmerbewegung Lebenshilfe MM/UA: Heilpädagogische Tagesstätte, Werkstattrat Unterallgäuer Werkstätten Regens Wagner: Offene Hilfen MM/UA Stadt Memmingen: Inklusionsfachstelle
27.08.2025: Die kommunale Ebene ist für verschiedenste Aspekte in den Bereichen Teilhabe, Barrierefreiheit und Inklusion zuständig. Angesichts der angespannten Kassenlage vieler Kommunen geraten auch diese Themenfelder leider unter immer größeren Spardruck. Holger Kiesel dazu: „Barrierefreiheit und Teilhabe sind keine Schönwetterprojekte und deshalb auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten keine Verhandlungsmasse! Wir brauchen beides, um Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und die Gesellschaft – gerade in Zeiten des demografischen Wandels – zukunftsfit zu machen! Mit konsequent barrierefreiem Bauen schlagen wir dabei zwei Fliegen mit einer Klappe: die Menschen werden oder bleiben selbstständig und gleichzeitig heben wir Potenziale von Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen. Es ist zu kurz gedacht, an der Barrierefreiheit zu sparen. Die Folgekosten sind aus meiner Sicht immens – gerade für die Kommunen. Deshalb dürfen die Kommunen – im Schulterschluss mit allen politischen Ebenen – auch in herausfordernden Zeiten auf keinen Fall nachlassen, sich aktiv für Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit einzusetzen! Wir als Beauftragte haben unsere Wünsche in unserer gemeinsamen Erklärung schon einmal formuliert.“ Das Treffen der Kommunalen Behindertenbeauftragten findet einmal im Jahr statt. Bayern hat 103 Kommunale Behindertenbeauftragte, die laut Bayerischem Behindertengleichstellungsgesetz weisungsfrei und erste Ansprechpartner auf Kommunaler Ebene zu Inklusion und Barrierefreiheit sind.
12.08.2020: Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und Sprecher der Konferenz der Beauftragten aus Bund und Ländern für Menschen mit Behinderung, mahnt: „Für viele Menschen mit Behinderung ist der Gang zum Arzt so schwierig, dass sie erst gehen, wenn es wirklich nicht mehr anders geht. Das hat extreme Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebenserwartung von Menschen mit Behinderung.“ Mehr dazu in der Pressemitteilung von Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung zur gemeinsamen Erklärung der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderung zur Ausgestaltung von barrierefreien Arztpraxen.
15.07.2021: Mitglieder des Behindertenbeirates, sowie des Arbeitskreises für die Belange alter und behinderter Menschen in Memmingen besuchten kürzlich die Ausstellung imPERFEKT. Dabei erklärte Leiter Axel Lapp den Teilnehmern auch, welche Aspekte der Barrierefreiheit bei der Zusammenstellung der Exponate, aber auch der Gestaltung der Ausstellung selbst, berücksichtigt wurden. Die Ausstellung ›imPERFEKT‹ versucht, auf verschiedenen Ebenen Wirkung zu entfalten. Zum einen ist ›imPERFEKT‹ eine Ausstellung über Schönheitsideale. Beginnend mit dem antiken Torso vom Belvedere, der seit der Renaissance zum weithin kopierten Inbegriff von Schönheit wurde, untersucht ›imPERFEKT‹ die Wahrnehmung von Vollkommenheit sowie das Streben nach Perfektion: Wie gehen wir mit den durch die Medien vorgeführten Idealen um? Wie bringen wir diese mit unserer eigenen Realität in Einklang? Wie beeinflusst das unsere Sicht auf Behinderungen? Auf der anderen Seite nähert sich die Ausstellung dem Thema Barrierefreiheit und erkundet, wie ein Museum für alle in Zukunft gestaltet werden kann. Orientierungspläne und Bodenleitsysteme erleichtern das Navigieren im Ausstellungsraum. Einzelne Ausstellungsstücke lassen sich ersehen, ertasten und erhören. Gleichzeitig sind zugehörige Informationen leichter zugänglich, da sie gedruckt und über Audio Guides, in Braille, in Gebärdensprache und in Leichter Sprache zur Verfügung stehen. Nähere Informationen zur Ausstellung und zur Kunsthalle finden Sie auf der Homepage im untenstehenden Link.
Zusammensetzung - Mitglieder Verena Gotzes Behindertenkontaktgruppe Vorsitzende Telefon-Nr. 08331/4986295 Regina Sproll Regens Wagner Offene Hilfen Telefon-Nr. 08331/97476230 Erika Winterwerb Sozialverband VDK Telefon-Nr. 08331/12408 Ingrid Willner-Sambs Mehrgenerationenhaus Memmingen Simone Magel-Dipre Körperbehinderte Allgäu e.V. StellvertreterInnen: Brunhilde Engstle Rheumaliga Inge Oberst Lebenshilfe Yvonne Burkhardt Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund Edmund Güttler AWO Thomas Ulmer SHG Schlaganfall Vertreter der Fraktionen im Behindertenbeirat CSU / FDP Tröger, Fritz Stellvertreter: Ferraz Mendes, Pedro SPD Nieder, Fabian Stellvertreter: Spitz Rolf Grüne / Linke Dr. Schunk, Monika Stellvertreter: Reisinger, Rupert CRB Rohrbeck, Uwe Stellvertreter: Barth, Helmuth FW Weinert, Heidi Stellvertreter: Voigt Gottfried ödp Keckeis, Nina Stellvertreter: Hartge, Michael Arbeitskreis für die Belange behinderter und alter Menschen in Memmingen Mitglieder: Arbeiterwohlfahrt Bayer Blindenbund Bayer. Rotes Kreuz Behindertenkontaktgruppe Memmingen e.V. Behinderten- und Versehrtensportverein Bund der Gehörlosen Caritasverband Memmingen-Unterallgäu e.V. Diakonisches Werk Die Johanniter Die Malteser Förderverein Offene Behindertenarbeit Lebenshilfe Mehrgenerationenhaus Memmingen Multiple Sklerose Gesellschaft Regens Wagner Lautrach Rheumaliga ArGe Memmingen Seniorengruppe / Seniorenbeirat Stadt Memmingen VdK
Danke Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir werden Ihr Anliegen nun hausintern an die zuständige Stelle weiterleiten. Für konkrete Rückfragen zu Ihrer Barriere können Sie sich gerne an die Seniorenfachstelle der Stadt Memmingen wenden. Sie erreichen uns zu den Öffnungszeiten telefonisch unter 08331/850-489 oder per Mail unter seniorenfachstelle (at) memmingen.de . Sie können auch gerne persönlich in die Ulmer Straße 2 in Büro 117 kommen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Seniorenfachstelle
Geschäftsordnung I. Aufgaben des Behindertenbeirates: Der Behindertenbeirat arbeitet zur Förderung der Belange von behinderten Menschen mit den freien und öffentlichen Trägern der Behindertenhilfe sowie mit allen anderen Einrichtungen eng zusammen, die sich mit Planungen und Maßnahmen für Menschen mit Behinderung befassen. Der Behindertenbeirat kann in allen die behinderten Bürger betreffenden Angelegenheiten, soweit sie in die Zuständigkeit der Stadt Memmingen fallen, Anträge stellen sowie Empfehlungen und Anregungen geben. Der Stadtrat, seine Ausschüsse oder die zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung behandeln die Anträge, Anregungen oder Empfehlungen des Behindertenbeirates innerhalb angemessener Zeit. Der Stadtrat, seine Ausschüsse oder die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung unterrichten den Behindertenbeirat möglichst frühzeitig über alle in seinen Aufgabenbereich fallenden Angelegenheiten, soweit datenschutzrechtliche Belange nicht entgegenstehen. Als sachverständiges Gremium steht der Behindertenbeirat dem Stadtrat und der Verwaltung der Stadt Memmingen zur Seite. Die Tätigkeit im Behindertenbeirat ist ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gewährt. Ansprechpartner ist die/der kommunale Behindertenbeauftragte und Fachstelle für Inklusion der Stadt Memmingen. II. Zusammensetzung des Behindertenbeirates: Der bestehende Arbeitskreis für die Belange behinderter und alter Menschen in Memmingen benennt 5 Vertreter, die den Behindertenbeirat bilden. Für jedes Mitglied des Behindertenbeirates ist ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen. Die Mitglieder und die Stellvertreter(innen) im Behindertenbeirat müssen Bürger der Stadt Memmingen sein. Die Fraktionen des Stadtrates können jeweils mit einem Vertreter beratend an den Sitzungen des Behindertenbeirates teilnehmen. Der Oberbürgermeister bzw. ein von ihm benannter Vertreter kann beratend an den Sitzungen teilnehmen. Eine Änderung der Zusammensetzung des Behindertenbeirates bedarf der Zustimmung des Stadtrates. Die stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates wählen aus ihrer Mitte eine(n) Sprecher(in) sowie eine(n) Stellvertreter(in). Diese(r) vertritt den Behindertenbeirat nach außen. Die Wahl der Sprecherin/des Sprechers findet in der 1. Sitzung des Behindertenbeirates statt. Die 1. Sitzung des Behindertenbeirates wird vom Oberbürgermeister bzw. einem von ihm benannten Vertreter einberufen. Zur Regelung des Geschäftsganges (Sitzungen, Anträge, Abstimmungen, Niederschriften) gibt sich der Behindertenbeirat im Einvernehmen mit der Stadt eine Geschäftsordnung. Die Mitglieder des Beirates werden für 3 Jahre benannt, beginnend mit dem 01.01.1991. III. Geschäftsgang des Behindertenbeirates Der Behindertenbeirat wird bei Bedarf von dem/der Vorsitzenden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung einberufen. Er ist mit den erschienenen Mitgliedern beratungs- und beschlussfähig. Die Einladung soll den Mitgliedern und deren Stellvertretern spätestens eine Woche vor der Sitzung zugehen. Der Versand der Einladungen und Protokolle erfolgt durch die Stadt Memmingen (Amt 02, Inklusionsfachstelle). Die Beratungen des Behindertenbeirates sind grundsätzlich öffentlich. Nichtöffentlich ist zu beraten, wenn das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden. Am Ende der Beratungen können mit Stimmenmehrheit Anträge, Empfehlungen und Anregungen an den Stadtrat, seine Ausschüsse oder über den Oberbürgermeister an die zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung gerichtet werden. Über die Sitzungen wird ein Stichwortprotokoll geführt, das vom/von der Schriftführer/in, der/die nicht Mitglied des Beirats sein muss, sowie vom/von der Vorsitzenden unterzeichnet wird. Die stimmberechtigten Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter erhalten jeweils einen Abdruck des Protokolls. IV. Schlussbestimmungen Soweit die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung nicht ausreichen, gilt die Geschäftsordnung des Stadtrates sinngemäß. Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.
Impressum / Herausgeber Stadt Memmingen Hausanschrift: Marktplatz 1 87700 Memmingen Postanschrift: Postfach 1853 87688 Memmingen Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts Vertretungsberechtigter: Oberbürgermeister Jan Rothenbacher Marktplatz 1 87700 Memmingen Telefon +49 8331 850-0 Telefax +49 8331 850-1299 poststelle (at) memmingen.de www.memmingen.de Aufsichtsbehörde: Regierung von Schwaben Fronhof 10 86152 Augsburg Umsatzsteueridentifikation: UST-ID-Nr. DE129098416 Redaktion Anna Birk Fachstelle für Inklusion Schwesterstraße 15 a 87700 Memmingen Tel: 08331/850-740 inklusionsfachstelle (at) memmingen.de