Zukunft Altstadt In der Sitzung des Stadtrates am 17. Mai 2021 wurden die Zukunft der Altstadt Memmingen und die damit verbundene Städtebauförderung auf eine neue Grundlage gestellt: Das neue Sanierungsgebiet „Altstadt“ wurde als Satzung beschlossen. Die Sanierungssatzung erlangte am 28.05.2021 Rechtskraft. Die Vorbereitenden Untersuchungen für die Altstadt zeigen die Zielrichtung und die Maßnahmen für das Zentrum der Stadt Memmingen für die nächsten 15 Jahre auf. Die Erhaltungssatzung und die Gestaltungssatzung zielen mit ihren gestalterischen Inhalten auf den Schutz und die nachhaltige Weiterentwicklung der Altstadt als qualitätsvollen Lebensraum ab. Die städtebauliche Entwicklung des Rosenviertels ist ein wichtiger Baustein für die Belebung der Altstadt. Weitere bauliche Projekte, wie z.B. die Neugestaltung des Weinmarktes, tragen zum Erhalt des charakteristischen Stadtbildes bei und fördern die Aufenthaltsqualität in den öffentlichen Räumen. Die Stadt Memmingen verfolgt in der Altstadt insgesamt das Ziel, bestehende Nutzungen zu stärken, Stadträume für alle zu schaffen sowie neue Entwicklungsimpulse zu setzen. Ansprechpartner Altstadt Stadtplanung Petra Grupp Tel. 08331/850-588 Schlossergasse 1 87700 Memmingen stadtplanung (at) memmingen.de
Stadtklimakonzept Memmingen Modellvorhaben Klimagerechter Städtebau Zur Bewältigung des Klimawandels werden zwei Ansätze unterschieden: Klimaschutz und Klimaanpassung. Im Klimaschutz wird durch die Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen versucht die Auswirkungen des Klimawandels abzuschwächen. Maßnahmen sind beispielsweise der Ausbau von erneuerbaren Energien oder die energetische Sanierung von Gebäuden. In der Klimaanpassung wird davon ausgegangen, dass nicht alle Auswirkungen des Klimawandels verhindert werden können. Es werden Strategien und Maßnahmen entwickelt, um mit den erwartbaren Veränderungen umzugehen. Im November 2020 wurde die Stadt Memmingen als eine von acht Kommunen in das Modellvorhaben Klimagerechter Städtebau des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgenommen. Damit kommt die Stadt ihrem Ziel, Memmingen auf die Anforderungen des Klimawandels auszurichten, einen großen Schritt weiter. Im Rahmen dieses Modellvorhabens wird sie nun bei der Erstellung eines Stadtklimakonzeptes unterstützt. Darin werden Maßnahmen und Ansätze zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels aufgezeigt, welche der Politik und Verwaltung in Zukunft als Handlungsanweisungen und Grundlagen für Planungsentscheidungen dienen werden und auch der Öffentlichkeit zeigen, wie Klimaanpassung im Städtebau aussehen kann. Mit der Erarbeitung des Stadtklimakonzeptes wurde ein Planerteam beauftragt: berchtoldkrass space & options, bgmr Landschaftsarchitekten GmbH und GEO-NET Umweltconsulting GmbH. Ansprechpartner Stadtklimakonzept Stadtplanung Petra Grupp Tel. 08331/850-588 Schlossergasse 1 87700 Memmingen stadtplanung (at) memmingen.de Bürgerbeteiligung Um für das Thema Klimaanpassung zu sensibilisieren, Wissen zu vermitteln und zum Mitmachen anzuregen, plant die Stadt Memmingen im Rahmen des Modellvorhabens Klimagerechter Städtebau zwei Veranstaltungen für die Öffentlichkeit: 24. Juni 2022 Impulsvortrag und anschließender Stadtspaziergang 24. November 2022 Bürgerinformation zum Ergebnis des Stadtklimakonzeptes
Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Der Erhalt des Stadtbildes der Altstadt von Memmingen ist ein städtebaulich, kulturell und gesellschaftlich wichtiges Anliegen und steht im Interesse der Allgemeinheit. Der historische Stadtraum ist in seiner Gesamtheit als Ensemble in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege geführt. Die Stadt Memmingen widmet sich seit vielen Jahren der Erhaltung, Erneuerung und Gestaltung dieses historischen Potenzials. Deshalb hat sich die Stadt dazu entschlossen, eine Erhaltungssatzung und eine Gestaltungssatzung für den historischen Altstadtbereich zu erlassen. Ziel der Satzung ist der Schutz und die nachhaltige Weiterentwicklung der Altstadt als qualitätvollen Lebensraum. Die Erhaltungssatzung und die Gestaltungssatzung sind mit der Veröffentlichung im Satzungs- und Verordnungsblatt am 20.11.2021 rechtskräftig geworden. Erhaltungssatzung Die Erhaltungssatzung beabsichtigt den Erhalt der städtebaulichen Gestaltung der Stadt Memmingen. Zum Gesamterscheinungsbild der Altstadt tragen wesentlich die Proportionen der Gebäude sowie die Bewahrung und das Einfügen neuer Bauformen in die historische Parzellenstruktur der Altstadt bei. Ziel der Satzung ist der Schutz und die nachhaltige Weiterentwicklung der Altstadt als qualitätvoller Lebensraum. Gestaltungsfibel Die neue Gestaltungsfibel dient als Lesehilfe für die in der Erhaltungs- und in der Gestaltungssatzung getroffenen Vorschriften. Sie soll helfen, alte und neue Architektur wahrzunehmen und zu begreifen. Die interessierte Memminger Bevölkerung und Besuchende, aber auch künftige Bauleute sollen so ein Gefühl für das Erscheinungsbild der Memminger Innenstadt bekommen. Gestaltungssatzung Die Gestaltungssatzung trifft gestalterische Festsetzungen im Hinblick auf den Neu- und Umbau sowie die Modernisierung von Gebäuden. Bauliche Veränderungen und Neubauten sollen sich nach bestimmten baulichen und strukturellen Grundprinzipien wie beispielsweise die Vorgaben zur Dach- und Fassadengestaltung und der Anordnung und Ausgestaltung von Fenstern und Türen, richten. Die zum Teil sehr detaillierten Regelungen sind notwendig, um so das Einfügen in das historische Stadtbild sicherstellen können. Anprechpartner Altstadt Stadtplanung Patrizia Britvec Tel. 08331 / 850-514 Schlossergasse 1 87700 Memmingen
Aktuell Ansprechpartner Altstadt Stadtplanung Petra Grupp Tel. 08331/850-588 Schlossergasse 1 87700 Memmingen stadtplanung (at) memmingen.de
Abschlussbericht Im Mai 2021 wurd das Büro LARS consult aus Memmingen beauftragt, die Vorbereitenden Untersuchung für den Bereich entlang der Memminger Ach durchzuführen. In der Zwischenzeit hat das Planungsbüro in insgesamt drei Stufen (Analysephase, Rahmenplanung und Maßnahmenplanung) die VU Grünzug entlang der Memminger Ach erarbeitet. im Rahmen der Barbeitung haben sich letztlich fünf Schwerpunktbereiche mit Defiziten, Konflikten aber auch Chancen und Potentialen herauskristallisiert. Diese sind in untenstehendem Abschlussbericht (Entwurf) dargestellt. Die Ergebnisse sind mit der Regierung von Schwaben sowie der Lenkungsgruppe rückgekoppelt und wurden am 19.06.2023 vom Stadtrat beschlossen. Abschlussbericht_VU_Gruenzug_final.pdf Abschlussbericht
Vorbereitende Untersuchung Bericht VU Stufe 3 Stufe_3_Massnahmenbericht.pdf Stufe_3_Massnahmenplan.pdf Bericht VU Stufe 2 Rahmenplan.pdf Rahmenplan_Kapitel_1.pdf Rahmenplan_Kapitel_2.pdf Rahmenplan_Kapitel_3.1.pdf Rahmenplan_Kapitel_3.2.pdf Rahmenplan_Kapitel_3.3.pdf Rahmenplan_Kapitel_3.4.pdf Rahmenplan_Kapitel_3.5.pdf Rahmenplan_Kapitel_3.6.pdf Rahmenplan_Kapitel_3.7.pdf Rahmenplan_Kapitel_4.pdf Bericht Stufe 1 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Kapitel 2 Kapitel 3 Kapitel 4_Teil1 Kapitel 4_Teil2 Kapitel 4_Teil 3 Kapitel 5 Kapitel 6_Teil1 Kapitel 6_Teil2 Kapitel 7 Kapitel 8 Kapitel 9 Ansprechpartner Quartiersbüro Quartiersmanagerin Soziale Stadt Ost Frau Magali Bassolet Ellenbogstraße 13 87700 Memmingen Tel.: 08331/850 2590 E-Mail: magali.bassolet (at) memmingen.de Öffnungszeiten: Mittwoch 9 Uhr - 12 Uhr Freitag 9 Uhr - 12 Uhr sowie nach Vereinbarung Ansprechpartner Bauliche Maßnahmen - Stadtplanung Uwe Weißfloch (Projektleiter) oder Silvia Sichler Schlossergasse 1 87700 Memmingen Tel. 08331/850-2555 sozialestadtost (at) memmingen.de
Sanierungsmanagement In den vergangenen Jahren sind in Steinheim zahlreiche landwirtschaftliche Hofstellen aufgegeben oder in einen Nebenerwerb überführt worden. Damit verbunden ist ein enormer Leerstand der ehemaligen landwirtschaftlichen Hofgebäude, Stallungen, Maschinenhallen, Silo- und Lagerflächen, denen ein großer Siedlungsdruck gegenübersteht. Sowohl für das Ortsbild als auch für die innere Wahrnehmung der Bevölkerung ist es deshalb von großer Bedeutung, diesen prägenden Gebäudebestand zu erhalten und möglichst sinnvoll und nachhaltig umzunutzen und so das Erscheinungsbild Steinheims langfristig zu sichern. Mit Erhalt und Weiterentwicklung der ehemaligen Hofstellen und ortsbildprägenden Gebäude kann darüber hinaus die Identität des Ortes gestärkt und das gesellschaftliche Miteinander gefördert werden. Ziel der Umbau- und Umnutzungsmaßnahmen soll deshalb ein vielfältiger Mix aus unterschiedlichsten Nutzungen sein, die sowohl die Wohnsituation als auch das soziale Miteinander stärken. Um die Eigentümer mit diesen großen Herausforderungen nicht allein zu lassen, hat die Stadt Memmingen das Planungsbüro raumsequenz aus Memmingen mit dem Sanierungsmanagement Steinheim beauftragt. Der Sanierungsmanager besucht die Eigentümer vor Ort, bespricht mit ihnen die Wünsche und Vorstellungen für eine künftige Nutzung und erarbeitet erste Ideen für eine bauliche Entwicklung des Gäudes oder der Hofstelle. Er berät bezüglich kommunaler Fördermittel und entscheidet, ob die Erstellung einer (finanziell geförderten) Machbarkeitsstudie sinnvoll ist. Sind Sie Eigentümer oder Besitzer einer Immobilie (Grundstück, Gebäude, Hofstelle, etc.) im Sanierungsgebiet und denken über bauliche Veränderungen nach, nehmen Sie gern Kontakt zum Stadtplanungsamt auf und wir stellen den Kontakt zum Sanierungsmanager her. Gern können Sie das Büro auch direkt kontaktieren. Sie wollen Ihre Hofstelle Sanieren? Ihre Hofstelle liegt innerhalb des Sanierungsgebietes "Steimheim" und Sie haben Interesse an einer Erstberatung was bzw. wie die Hofstelle zukünftig genutzt werden und welche Fördermittel hierzu in Frage kommen können Sie sich gerne für einen ersten Beratungstermin melden. Das Sanierungsmanagemet wird in Steinheim durch das Büro raumsequenz verteten. memmingen - raumsequenz.de Das seit 2022 in Steinheim eingesetzte Saneirungsmanagement hat bereits im ersten Einsatzjahr einige Beratungen durchgeführt und vielversprechende Projekte initiiert, deren Umsetzung in den kommenden Jahren starten wird. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Stadt Memmingen: Daniela Streitenberger Stadtplaungsamt Memmingen 08331/850-2551 daniela.streitenberger @memmingen.de
Kommunales Förderprogramm "Steinheim mit Memminger Ach" 20240410_KommunalesFoerderprogramm_Steinheim_final.pdf Kommunales Förderprogramm Steinheim Mit Beschluss vom 19.06.2023 hat der Stadtrat Memmingen sich zur Auflage eines Kommunalen Förderprogramms für das Sanierungsgebiet "Steinheim mit Memminger Ach" entschieden. Über das Programm sollen künftig Eigentümer und Besitzer von Gebäuden und Grundstücken innerhalb des Sanierungsgebietes finanziell unterstützt werden, wenn sie Maßnahmen zum Erhalt der ortsbildprägenden Bausubstanz, zur Weiterentwicklung der dörflichen Freiraumstruktur oder zur Wiedernutzbarmachung leerstehender Räume zu Wohnzwecken planen. Förderfähig sind alle Maßnahmen innerhalb der Grenzen des Sanierungsgebietes, sofern nachweislich städtebauliche Missstände und Mängel vorliegen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn sich die Situation nach Umsetzung der Maßnahme wesentlich verbessert. Eine detaillierte Prüfung der Förderfähigkeit nimmt das Stadtplanungsamt nach Kontaktaufnahme durch die Eigentümer vor. Je nach Umfang der geplanten Maßnahme kann eine Erstberatung durch den in Steinheim tätigen Sanierungsmanager (Büro raumsequenz aus Memmingen) sinnvoll sein. Dieser besucht die Eigentümer vor Ort, bespricht die aktuelle Situation sowie die Vorstellungen für eine bauliche Entwicklung des Grundstücks und erarbeitet erste Vorschläge zur Umnutzung bzw. zum Umbau. Im Ergebnis dieser Erstberatung kann beurteilt werden, ob die geplanten Maßnahmen förderfähig sind und ob eine weitergehende Untersuchung in Form einer Machbarkeitsstudie empfohlen werden. Entscheiden sich die Eigentümer für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie, so ist diese über das Kommunale Förderprogramm mit bis zu 50 % förderfähig, wobei die maximale Fördersumme hier 5.000 € beträgt. Nach Durchführung der Machbarkeitsstudie schließen Eigentümer und Stadt eine Modernisierungsvereinbarung, in der beide Seiten sich zur gemeinsamen Verwirklichung des Projekts verpflichten. Seitens der Stadt Memmingen stehen den Eigentümern dann neben der Nutzung steuerlicher Vorteile im Sinne des § 7h EStG auch finanzielle Fördermittel in folgendem Umfang zur Verfügung: Fassadensanierung Gestalterische Verbesserung der Fassaden und Hauseingangsbereiche, einschließlich Fassaden- und Dachbegrünung. Ausgenommen von einer Förderung ist der Einbau von Kunststofftüren und -fenstern. Förderumfang: 20 % (max. 15.000 €) in Ausnahmefällen 30 % (max. 22.500 €) Maßnahmen zum Erhalt der dörflichen Freiraumstruktur Gefördert werden Maßnahmen, die dem Erhalt typischer dörflicher Freiraumstrukturen dienen, sowie Einzelmaßnahmen zum Erhalt der Eigenheit und Historie des Ortes (z.B. ansprechende Zäune, Hofbäume, Spalierobst und Bauerngärten). Unterstützt wird darüber hinaus der Rückbau großflächiger Versiegelungen in den ehemaligen Wirtschaftshöfen zugunsten grüner Höfe. Außerdem kann die Pflanzung straßenraumwirksamer Bäume in Privatgärten, sowie die Neuanlage und Pflege von Sreuobstwiesen förderfähig sein. Förderumfang: 20 % (max. 15.000 €) in Ausnahmefällen 30 % (max. 22.500 €) Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung leerstehender Bausubsanz Gefördert werden Maßnahmen, die der Umnutzung aktuell leerstehender Bausubstanz zu Wohnzwecken dienen. Dies betrifft in erster Linie ungenutzte Dachgeschosse oder leerstehende landwirtschaftliche Gebäude. Förderumfang: 20 % (max. 15.000 €) Das Stadtplanungsamt berät Sie gern bei Fragen zum Kommunalen Förderprogramm, zur richtigen Vorgehensweise bei geplanten Maßnahmen im Sanierungsgebiet und bei der Abrechnung Ihrer Maßnahme. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Daniela Streitenberger Stadtplanungsamt Memmingen 08331/850-2551 daniela.streitenberger@ memmingen.de
Ortsumfahrung Steinheim - Finale Trasse Ortsumfahrung Steinheim - Variante VII Der Stadtrat der Stadt Memmingen hat am 18. September 2023 den finalen Trassenverlauf der Ortsumfahrung Steinheim beschlossen. Nach einem langjährigen und Planungsprozess und insgesamt sieben untersuchten Varianten, wurde nun eine finale Trasse für die dringend benötigte Ortsumfahrung Steinheim gefunden. Im Prozess zur Findung dieser Variante wurde die Öffentlichkeit intensiv beteiligt und eng mit eingebunden. Bei einer Partizipationsveranstaltung, mehreren Informationsveranstaltungen und insgesamt zwei Onlinebeteiligungen wurde die Meinung der Bürgerinnen und Bürger abgefragt und im weiteren Planungsprozess berücksichtigt. Im Ergebnis wurde eine flächensparende und funktionale Umfahrung für den Ortsteil Steinheim erarbeitet. Die zukünftige Ortsumfahrungsstraße Steinheims soll von Memmingen in Richtung Norden wie folgt verlaufen: die Trasse biegt nach dem Feuerwehrhaus in Amendingen in Richtung Westen ab und wird über den Oberen Buxheimer Weg im Bereich der Kreuzung Tschernihiwstraße an die Europastraße angeschlossen. Zwischen der Heimertinger Straße und dem Anschlusspunkt an der Tschernihiwstraße entsteht ein neuer Knotenpunkt, von hier führt zukünftig die verlegte Heimertinger Straße nach Steinheim und gegenüber in Richtung Gewerbegebiet. Somit ist die Einfahrt nach Steinheim von Süden weiterhin möglich. Die viel diskutierte Schließung der Heimertinger Straße im Norden Steinheims konnte durch Vorlage weiterer Verkehrssimulationen und Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt im Kempten umgangen werden. Die zwingend notwendige Verlegung der Widmung als Staatsstraße ist den Berechnungen zufolge auch möglich, wenn die Heimertinger Straße im Norden nicht zurückgebaut wird. Mit Verlegung der Straßenkategorie Staatsstraße auf die Umfahrung können Maßnahmen zur Beruhigung der Ortsmitte in Steinheim endlich umgesetzt werden. Um den Verkehrsfluss im Bereich der Europastraße zu gewährleisten sind die folgenden drei Knotenpunkte umzubauen bzw. zu erweitern: der Kreisverkehr Egelsee soll durch einen Bypass von Egelsee kommend in Richtung Memmingen erweitert werden. Die Kreuzung Unterer Buxheimer Weg / Europastraße ist durch die Erweiterung einer Fahrspur auszubauen und der Knotenpunkt Unterer Buxheimer Weg / Europastraße ist mit einer Lichtsignalanlage auszustatten. Trassendarstellung der Ortsumfahrung Steinheim Variantenuntersuchung zur Ortsumfahrung Steinheim - Varianten I - VI Öffentlichkeitsbeteiligung Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Daniela Streitenberger Stadtplanungsamt Memmingen 08331/850-2551 daniela.streitenberger@ memmingen.de
Planungen für das neue Rosenviertel Das Rosenviertel stellt einen zentralen Handlungsschwerpunkt innerhalb der Altstadt dar. Die erste Phase zur Entwicklung des Rosenviertels, der städtebauliche Wettbewerb, ist bereits abgeschlossen und der Rahmenplan, als Grundlage für den Bebauungsplan, wurde vom Siegerbüro f64 Architekten und Stadtplaner GmbH, Kempten mit Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten GmbH, München zusammen erstellt. Als nächster Schritt erfolgt die Investorensuche. Mit dem oder den Investoren wird dann der Bebauungsplan zum Rosenviertel, zusammen mit dem Siegerbüro LARS Consult GmbH, Memmingen und Rainer Schmidt Landschaftsarchitekten GmbH, München erstellt. Um den Wettbewerbsentwurf mit dem Investor zusammen umsetzten zu können erfolgt die Investorensuche als Konzeptvergabe. Bei einer Konzeptvergabe ist das Konzept des Investor und die Umsetzung des Rahmenplans das Hauptkriterium für die Auswahl des Investors. Konzeptvergabe Quartier Rosenviertel Rahmenplan Rosenviertel Wettbewerb Rosenviertel Vorbereitung Wettbewerb Vor dem Bürgerentscheid Ansprechpartner Rosenviertel Stadtplanungsamt Melanie Weber Tel. 08331/850-577 Schlossergasse 1 87700 Memmingen stadtplanung (at) memmingen.de