Straßenmarkierungen/Rote Radwegmarkierungen sind wie die Verkehrsschilder optische Signale, nach denen sich die Verkehrsteilnehmer richten. Die Straßenmarkierung/Rote Radwegmarkierung als Leiteinrichtung
Wenn Sie eine öffentliche Fläche z. B. durch Bestuhlung, Warenständer, Hinweisschilder oder ähnliches nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Diese Erlaubnis kann nur nach Maßgabe der
Genehmigungen ist nicht beschränkt. Sie haben an der Heckscheibe Ihres Mietwagens ein blaues Ordnungsnummernschild anzubringen; die Ordnungsnummer vergibt die Genehmigungsbehörde. Rahmengebühr für die Genehmigung:
einem Dachzeichen ausgestattet sein. Sie haben an der Heckscheibe Ihres Taxis ein gelbes Ordnungsnummernschild anzubringen; die Ordnungsnummer vergibt die Genehmigungsbehörde. Die Farbgebung für Taxen
erlassen werden. Auch können weitere Einzelfallanordnungen (Maulkorbpflicht, Schließvorrichtungen und Warnschilder an den Grundstücken) durch die zuständige Gemeinde erlassen werden. Art. 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung