Am 12.12.2022 wurde das vom Freistaat Bayern im Rahmen der Richtlinien zum Umwelt-Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Klimaschutzprogramm Bayern 2050 (Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR) unter dem Förderkennzeichen RvS- SG55.1-8704.6-3/16/14 geförderte Klimaschutzkonzept in der finalen Version dem Stadtrat vorgestellt und die Verwaltung zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konzept beauftragt. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum aktuellen Umsetzungsstand und das Konzept zum Herunterladen. Im März 2023 fand als Projektstart eine verwaltungsinterne Besprechung statt, in der die Zuständigkeit der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen auf jeweils ein Amt verteilt wurde. Zur Bearbeitung, Organisation und Erfolgskontrolle der Maßnahmen wird das Projekttool Planio verwendet. Für jede Maßnahme wurde ein Zieldatum gesetzt, an dem die Maßnahme abgeschlossen sein soll. Der Stand der Umsetzung des Konzeptes wird regelmäßig im Plenum vorgestellt (spätestens alle drei Monate). Fragen und Anregungen zu einzelnen Maßnahmen oder zum Konzept allgemein stellen Sie gerne an umweltamt@memmingen.de. Bereits umgesetzte Maßnahmen (Stand 10.2024) Anzahl umgesetzer Maßnahmen: 16 Den aktuellen Umsetzungsstand des Klimaschutzkonzeptes 2040 finden Sie hier: Stadt Memmingen: Klimaschutzkonzept 2040 Die Gesamtübersicht der Maßnahmen finden Sie zum Download auf dieser Seite unter Dokumenten.
Sie sind mit einem Visum eingereist, das für einen geplanten Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Gebiet der Schengen-Staaten, zum Beispiel zu Besuchszwecken oder für Geschäftsbesprechungen, ausgestellt wurde (Schengenvisum). Ein solches Visum berechtigt in der Regel zur Einreise, Durchreise und zum Aufenthalt in allen Schengener Staaten. Die Verlängerung eines solchen Visums ist daher nur in Ausnahmefällen möglich und richtet sich nicht nach nationalem Recht, sondern nach Artikel 33 des Visakodex. Die Gültigkeitsdauer und/oder die Aufenthaltsdauer eines erteilten Visums kann verlängert werden, wenn der Inhaber oder die Inhaberin des Visums nachweislich wegen höherer Gewalt (z.B. Eingestellter Flugverkehr wegen Naturkatastrophen, Streik oder Grenzschließung) humanitären Gründen (z.B. eilbedürftige ärztliche Behandlung oder Reiseunfähigkeit des Antragstellers, plötzliche Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen) gehindert ist, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums bzw. vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer zu verlassen oder wenn schwerwiegende persönliche Gründe (z. B. dringende geschäftliche oder berufliche Gründe, die vor der Einreise nicht abschätzbar waren) eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder der Aufenthaltsdauer rechtfertigen. Eine Verlängerung kann nur für den unbedingt erforderlichen Zeitraum vorgenommen werden. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist mit einem solchen Visum nicht erlaubt. Weitere Beschränkungen im Visum werden in der Regel übernommen. Voraussetzung für eine mögliche Verlängerung eines Schengenvisums ist, dass Sie sich in Memmingen aufhalten und Ihr Lebensunterhalt einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes während des gesamten Zeitraums gesichert ist. Bitte entnehmen Sie die Höhe der Gebühr der Gebührenfestsetzung im Antrag auf Verlängerung eines Visums. ausgefüllter Antrag "Antrag auf Verlängerung eines Visums" gültiger Nationalpass im Original Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (gegebenenfalls durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung) Nachweis über den besonderen Grund, weshalb die Visaverlängerung beantragt wird ein aktuelles biometrisches Passfoto
EU bzw. EWR-Staaten: Die Umschreibung der Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes ist nicht zwingend erforderlich, es sei denn die Gültigkeit läuft ab. Besondere Regelungen gelten hier für die Klasse C und D. Außerhalb der EU bzw. keine EWR-Staaten: Für Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Land außerhalb der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftraums gelten für die Umschreibung besondere Vorschriften. Bei machen Ländern ist eine prüfungsfreie Umschreibung möglich, andere dagegen müssen eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Welches Land davon betroffen ist können Sie bei der Führerscheinstelle erfragen. Wenn eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden muss, bitte den Antrag auf Umschreibung bei einer Fahrschule stellen. Die Fahrberechtigung des ausländischen Führerscheins gilt für längstens 6 Monate nach Einreise in die BRD, d. h. Sie dürfen max. 6 Monate mit Ihrem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren. Umschreibung EU/EWR-Führerscheine mit Probezeit : 38,30 Euro Umschreibung EU/EWR-Führerscheine ohne Probezeit: 37,50 Euro Umschreibung Drittstaaten mit Probezeit: 45,90 Euro Umschreibung Drittstaaten ohne Probezeit: 45,10 Euro 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) Personalausweis oder Reisepass und ggfl. Aufenthaltstitel ggf. Bescheinigung über 1. Hilfe ggf. Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (vom Optiker) für die Klassen A, A1, B, BE, L, AM, T oder ein augenärztliches Gutachten für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E ggf. ein ärztliches Gutachten nur für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E ggf. Nachweis über Weiterbildung (Module bzw. ausl. Modulkarte) oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde eine Übersetzung und ggf. Klassifizierung des ausländischen Führerscheins durch amtlich anerkannte Übersetzer oder des ADAC ein Führungszeugnis (nur für die Klassen D, DE, D1, D1E)
Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges kann bei jeder Zulassungsbehörde erfolgen. Sie können das Kennzeichen auch reservieren, hierzu haben Sie zwei Möglichkeiten: Verbleibskennzeichen = gleiches Fahrzeug und gleicher Halter (12 Monate) Wunschkennzeichen = für ein neues Fahrzeug (3 Monate) Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug ONLINE außerbetriebzusetzen. (Siehe weiter unten: Formulare) Mit diesem Portal haben Sie die Möglichkeit, Anträge zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen. Voraussetzungen hierfür sind, dass die betreffenden Fahrzeuge über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode genutzt werden, der erst durch Freilegen unumkehrbar sichtbar gemacht werden kann. Diese werden seit dem 01.01.2015 verwendet. eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt nach dem 01.01.2015, d.h. dieses Dokument besitzt ebenfalls einen Sicherheitscode, der durch Freilegen unumkehrbar sichtbar gemacht werden kann der neue Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) eingesetzt wird. Bei einer Verschrottung werden zusätzlich benötigt: Verwertungsnachweis Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) Bei der Verschrottung werden die Zulassungsbescheinigung Teil I+II durch die Zulassungsbehörde eingezogen und vernichtet. Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) Amtliche Kennzeichen Personalausweis Bei einer Verschrottung werden zusätzlich benötigt Verwertungsnachweis
Die Pressestelle ist umfassender Dienstleister für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Memmingen. Die Mitarbeiterinnen der Pressestelle begleiten zahlreiche städtische Veranstaltungen und berichten in Wort und Bild. Sie beantworten in Zusammenarbeit mit den Fachämtern zahlreiche Medienanfragen, organisieren Pressekonferenzen und Pressegespräche zu aktuellen Themen und pflegen den Social-Media-Auftritt der Stadt Memmingen auf Instagram. Die städtische Öffentlichkeitsarbeit informiert Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Themen und Veranstaltungen der Stadtverwaltung. Pressemitteilungen werden auf der Internetseite der Stadt Memmingen sowie über die städtischen Social-Media-Kanäle veröffentlicht und werden außerdem an die Medien zur Veröffentlichung weitergegeben.
Falls Sie zur Vorlage bei einer Einrichtung/Behörde/sonstige Stelle eine (erweiterte) Meldebescheinigung benötigen, erhalten Sie diese ebenfalls im Einwohnermelde-/Passamt. Sie können aber auch die Bescheinigungen rund um die Uhr mittels Online-Antrag bei uns beantragen. Online-Terminvereinbarung mit dem Bürgeramt Pro Meldebescheinigung 5,00 Euro Bescheinigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei (Nachweis erforderlich!) Persönlich: unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses Schriftlich: unter Vorlage einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses durch einen Bevollmächtigten: unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht sowie des Personalausweises oder Reisepasses der Person, für die die Meldebescheinigung ausgestellt werden soll
Für betroffene Privathaushalte hat das Bay. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat folgende Soforthilfen zur Verfügung gestellt: Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 € je Haushalt (bei Versicherbarkeit verringert um einen Abschlag von 50%) Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 € je Wohngebäude (bei Versicherbarkeit verringert um einen Abschlag von 50%) Einen entsprechenden Antrag stellen Sie über die folgenden Formulare bei der Stadt Memmingen bis spätestens zum 30.09.2024 . Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sowie gegebenenfalls weitere Anlagen können Sie dann über diesen Link direkt hochladen: https://datentransfer.memmingen.de/submit/finanzen
Notwendige Unterlagen Die Geburt wird beim Standesamt Memmingen beurkundet, wenn Ihr Kind im Klinikum Memmingen oder in einer Wohnung in Memmingen geboren ist. Beachten Sie bitte, dass bei der Geburt im Klinikum Memmingen die Urkundenausstellung erst erfolgen kann, wenn die schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses beim Standesamt bereits vorliegt. Bei Hausgeburten ist die Anzeige innerhalb einer Woche von einem Elternteil unter Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung beim Standesamt vorzunehmen. Sehr geehrte Eltern, wir verstehen, dass Sie nach der Geburt Ihres Kindes dringend die Geburtsurkunden benötigen. Dennoch bitten wir Sie von reinen Sachstands-Fragen abzusehen, da diese die Bearbeitungszeit in der Regel verlängern und nicht verkürzen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! -> Allgemeine Unterlagen Personalausweis oder Reisepass oder Identitätskarte bei Ausländern und wenn vorhanden der blaue Reiseausweis bei Flüchtlingen (Aufenthaltstitel ist nicht ausreichend!) Erklärung zur Namensgebung -> Sie haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit und sind verheiratet? Eheurkunde und Geburtsurkunden, wenn die Eheschließung vor 2009 und/oder nicht in Bayern stattgefunden hat Eheschließungen nach 2009 und in Bayern sind bei uns im System -> Sie sind nicht verheiratet und/oder die Mutter ist geschieden? Geburtsurkunden Vaterschaftsanerkennung: diese kann bei Ihrem Wohnsitzstandesamt oder beim Jugendamt bereits vor der Geburt gemacht werden Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk -> Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit? Heiratsurkunde oder bei nicht Verheirateten die Geburtsurkunden in internationaler Form oder nationaler Form mit Übersetzung von einem in Deutschland allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer Allgemeine Hinweise: Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden! Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher) benötigt. in besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Zusätzliche Information für Eltern, die nicht verheiratet sind: Die Vaterschaft wird durch die Anerkennungserklärung des Vaters festgestellt. Dies geschieht jedoch nur, wenn Sie der Erklärung als Mutter zustimmen. Die Anerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmungserklärung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden bei einem Jugendamt (gebührenfrei), bei einem Standesamt (gebührenfrei) oder bei einem Notar (gebührenpflichtig) Wie können Sie das Sorgerecht regeln? Als volljährige Mutter haben Sie das alleinige Sorgerecht, sofern Sie und der Vater kein gemeinsames Sorgerecht durch entsprechende Sorgeerklärungen begründen. Gemeinsam mit dem Vater sind Sie sorgeberechtigt, wenn Sie ihn heiraten, oder Sie und der Vater übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben. Sorgeerklärungen können Sie bei einem Jugendamt (gebührenfrei) oder bei einem Notar (gebührenpflichtig) beurkunden lassen. Sie erhalten von uns gebührenfreie Bescheinigungen für: Mutterschaftshilfe (Krankenkasse) Erziehungsgeld Kindergeld Die Ausstellung von Urkunden ist gebührenpflichtig. Derzeit kostet: eine Geburtsurkunde 12,00 € eine internationale Geburtsurkunde 12,00 € eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch 12,00 € Eintrag im internationalen Stammbuch 12,00 €
Seit dem 01.01.2019 ist die Insolvenzberatung nach Insolvenzordnung (InsO) kommunale Aufgabe. Mit dieser Leistung hat die Stadt den Träger Caritasverband Memmingen- Unterallgäu e.V. beauftragt; sie wird durch die gemeinsame Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Stadt Memmingen und des Landkreises Unterallgäu wahrgenommen. Seit 01.09.2020 geht die Aufgabe der städtischen Schuldnerberatung ebenfalls auf den Träger über. Die Leistungen sind kostenfrei, die Berater unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle in Memmingen, Marktplatz 15 (Eingang neben Ausländeramt/Steuerhaus); Telefon: 08331 / 995 739 68/63. https://www.caritas-unterallgaeu.de/
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie. Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig: Zuverlässigkeit gesundheitliche Berufseignung Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (150 bis 500 Euro). Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Gebührenordnung der Gesundheitsgebührenverordnung (bis zu 500 Euro) Lebenslauf Führungszeugnis Geburtsurkunde Zeugnis der zuletzt besuchten allgemein bildenden Schule Gesundheitszeugnis, dass dem Antragsteller nicht infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt Diplom (nur bei Diplom-Psychologen) Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)