Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Kontakt: Stadtjugendpflege: jugend@memmingen.de ; Tel.: 08331 / 850-419
Die Stadt Memmingen übernimmt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Gebühren für die Kindertagesstätten teilweise oder ganz. Leistungsinhalt: Besuch von Kindertageseinrichtungen durch Kinder
für natürliche Personen ist das Bürgeramt zuständig, sofern Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Memmingen gemeldet sind. (Anträge für Auszüge aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen werden
Mittagsruhe Eine Verordnung, die z.B. Haus- und Gartenarbeiten in der Mittagszeit untersagt, gibt es in Memmingen nicht. Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung dürfen in bestimmten Gebieten Freischneider, Gra
und Reparaturen von therapeutischen Geräten Was ist bei der Antragstellung zu beachten: Die Stadt Memmingen ist für die Hilfeleistung nur dann zuständig, wenn die/der Betroffene im Stadtbereich wohnt. Da
einer Befreiung können fallbezogen unterschiedlich sein. Bitte setzen Sie sich daher mit der Stadt Memmingen in Verbindung.