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Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Kalchstraße 10 87700 Memmingen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen
Für die Antragsstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges für natürliche Personen ist das Bürgeramt zuständig, sofern Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Memmingen gemeldet sind.
(Anträge für Auszüge aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen werden vom Gewerbeamt angenommen.)
Das Gewerbezentralregister (GZR) erfasst nicht – wie oftmals angenommen – sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland.
Das GZR enthält Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit einem Gewerbe. Ein Auszug aus dem Register kann z. B. von Behörden verlangt werden, wenn ein neues Gewerbe angemeldet wird. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) beinhaltet dann alle Entscheidungen, die im GZR über die antragstellende Person gespeichert sind.
Die Übersendung der Auskunft ist nur an die antragstellende Person zulässig. Die Übersendung an eine von der antragstellenden Person mitgeteilte c/o Anschrift in Deutschland ist möglich
Für bestimmte Auskünfte kann die direkte Übersendung an eine Behörde beantragt werden. Diese Ausnahmeregelung erstreckt sich abschließend auf Auskünfte
- für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung (z. B. eine Erlaubnis oder Genehmigung) zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung;
- für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 GewO;
- für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sowie
- zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 38 Abs. 1 GewO.
In diesen Fällen sind die Anschrift der Behörde sowie der Verwendungszweck und das Aktenzeichen der Behörde anzugeben.
Die Übersendung der erstellten Auskunft erfolgt grundsätzlich ausschließlich auf dem Postweg.
Der Inhalt des GZR ergibt sich aus § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO).
Kosten
13,00 EUR
Notwendige Unterlagen
Folgende Antragsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
Online beim Bundesamt für Justiz (BfJ):
- ab Vollendung des 16. Lebensjahrs und
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (freischaltbar beim Bürgeramt)
- Ausweisapp und Kartenlesegerät (i.d.R. NFC-Funktion des Smartphones)
- Kreditkarte
- evtl. hochzuladende Bescheinigungen oder Dokumente
Online-Antrag beim BfJ hier: www.fuehrungszeugnis.bund.de
(URL gilt auch für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister)
Persönlich im Bürgeramt:
- ab Vollendung des 16. Lebensjahrs
- Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen
- Verwendungszweck für den Gewerbezentralregisterauszug kennen und ggf. mitbringen
- ggf. Postadresse und Aktenzeichen bzw. Sachbearbeiter/in der anfordernden Behörde kennen und mitbringen
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