Gesetzliche Feiertage in ganz Bayern sind: Neujahr Heilige Drei Könige (Epiphanias) Karfreitag Ostermontag der 1. Mai Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit Allerheiligen Erster Weihnachtstag Zweiter Weihnachtstag Nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ist Mariä Himmelfahrt gesetzlicher Feiertag. An den Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes (in der Regel zwischen 7.00 Uhr und 11.00 Uhr) sind außerdem folgende Aktivitäten verboten: alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen, öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen (Sportveranstaltungen sind erlaubt), Treibjagden. Die Verbote gelten nicht für den Betrieb der Post, der Bahn und sonstiger Unternehmen, die der Personenbeförderung dienen, für Instandsetzungsarbeiten an Verkehrsmitteln, soweit sie zur Weiterfahrt erforderlich sind, für unaufschiebbare Arbeiten, die zur Befriedigung häuslicher und landwirtschaftlicher Bedürfnisse, zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit und Eigentum, im Interesse öffentlicher Einrichtungen oder zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstands erforderlich sind, für leichtere Arbeiten in Gärten, die von den Besitzern oder ihrer Angehörigen vorgenommen werden. Neben den Feiertagen sind stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt: Aschermittwoch Gründonnerstag Karfreitag (Hinweis: Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietungen in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten. Ferner sind Sportveranstaltungen verboten.) Karsamstag Allerheiligen Volkstrauertag Totensonntag Buß- und Bettag (Hinweis: Am Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen verboten.) Heiliger Abend Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2.00 Uhr, am Karfreitag und am Karsamstag um 0.00 Uhr und am Heiligen Abend um 14.00 Uhr; er endet jeweils um 24.00 Uhr. Der Schutz des Festes Mariä Himmelfahrt in den Gemeinden, in denen es nicht gesetzlicher Feiertag ist, und des Buß- und Bettags ist wie folgt geregelt: Während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr sind alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen verboten, soweit diese Handlungen geeignet sind, den Gottesdienst zu stören. Den bekenntniszugehörigen Arbeitnehmern sämtlicher öffentlichen und privaten Betriebe und Verwaltungen steht das Recht zu, von der Arbeit fernzubleiben. Dies gilt nicht für Arbeiten, welche nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung auch an gesetzlichen Feiertagen vorgenommen werden dürfen, und für solche Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs oder zur Erledigung unaufschiebbarer Geschäfte bei den Behörden notwendig sind. Weitere Nachteile als ein etwaiger Lohnausfall für versäumte Arbeitszeit dürfen den betreffenden Arbeitnehmern aus ihrem Fernbleiben nicht erwachsen. An den Schulen aller Gattungen entfällt der Unterricht. Die israelitischen Feiertage Osterfest (Passahfest) (die ersten zwei und die letzten zwei Tage), Wochenfest (zwei Tage), Laubhüttenfest (die ersten zwei und die letzten zwei Tage), Neujahrsfest (zwei Tage), Versöhnungstag (ein Tag) sind wie folgt geschützt: Während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes sind in der Nähe von Synagogen und sonstigen, der israelitischen Kultusgemeinde zu gottesdienstlichen Zwecken dienenden Räumen verboten: alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Auf- und Umzüge. Die bekenntniszugehörigen Schüler an Schulen aller Gattungen haben unterrichtsfrei! Den bekenntniszugehörigen Arbeitnehmern sämtlicher öffentlichen und privaten Betriebe und Verwaltungen steht das Recht zu, von der Arbeit fernzubleiben. Dies gilt nicht für Arbeiten, welche nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung auch an gesetzlichen Feiertagen vorgenommen werden dürfen, und für solche Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs oder zur Erledigung unaufschiebbarer Geschäfte bei den Behörden notwendig sind. Weitere Nachteile als ein etwaiger Lohnausfall für versäumte Arbeitszeit dürfen den betreffenden Arbeitnehmern aus ihrem Fernbleiben nicht erwachsen. Die Gemeinden können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von einzelnen Verboten Befreiung erteilen. Die erforderlichen Unterlagen bei Beantragung einer Befreiung können fallbezogen unterschiedlich sein. Bitte setzen Sie sich daher mit der Stadt Memmingen in Verbindung.
Schwanger – und viele Fragen!? Die Sozialpädagoginnen der Staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Gesundheitsamt bieten eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten für werdende Mütter und Väter. Ziel der Beratungsstelle ist es, umfassende Informationen und Hilfestellungen zu bieten, sodass gute individuelle Entscheidungen getroffen werden können. Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht Wir beraten kostenlos und auf Wunsch anonym Wir bieten kurzfristige Beratungstermine an Wir unterstützen Sie ganzheitlich in ihrer Lebenssituation Zu allen Gesprächen können Sie selbstverständlich mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin oder einer Person Ihres Vertrauens kommen. Allgemeine Schwangerenberatung: In vertraulichen Gesprächen können Schwangere und werdende Eltern ihre Fragen und Sorgen besprechen. Das Angebot umfasst unter anderem Beratung in folgenden Bereichen: Finanzielle Hilfen wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld Vermittlung von individuellen sozialen und wirtschaftlichen Hilfen wie Kinderzuschlag, Wohngeld Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Schwangerschaft, Elternzeit, Unterhalt, Sorgerecht Individuelle Familienplanung, Sexualität und Empfängnisverhütung Pränataldiagnostik und mögliche Behinderung des Kindes bei Verlust des Kindes Beratungsangebot für Familien bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes https://www.familienplanung.de/ Kindergeld und Kinderzuschlag: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kiz-lotse Elterngeld: https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/index.php https://familienportal.de/familienportal/meta/egr
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Betreuungsstelle beantworten gerne Fragen zur Vorsorgevollmacht, entweder telefonisch oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Wir bieten außerdem Vorträge zum Thema an, etwa für Gruppen, wie z.B. Selbsthilfegruppen, Angehörigengruppen, Multiplikatoren oder bei öffentlichen Veranstaltungen. Ihre Vorsorgevollmacht können Sie bei der Betreuungsstelle öffentlich beglaubigen lassen. Mit dieser Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift von der Behörde bestätigt. weitere Informationen
Am 24.10.22 wurde vom Stadtrat im Plenum das Stadtklimakonzept beschlossen. Die Erstellung des Konzeptes hat die Stadtplanung betreut, für die Organisation und Umsetzung des Konzeptes ist das Amt Umwelt und Klima zuständig. Die Arbeitsgruppe Stadtklimakonzept trat bisher zweimal zusammen, um die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konzept abzustimmen und Zuständigkeiten zu klären. Alle sechs Monate trifft sich die Arbeitsgruppe. Nach jedem Treffen wird ein Kurzbericht über den aktuellen Umsetzungsstand veröffentlicht, erstmals im November 2023. Die Berichte finden Sie hier zum Abruf. https://bauwesen.memmingen.de/stadtklimakonzept/stadtklimakonzept-memmingen.html
Das Ausländeramt der Stadt Memmingen ist für Asylbewerber und Flüchtlinge zuständig, welche durch die Regierung von Schwaben der Stadt Memmingen zugewiesen wurden. Derzeit (Stand 12/2023) betreibt und verwaltet die Regierung von Schwaben zwei Gemeinschaftsunterkünfte in Memmingen. In Memmingen lebten zum 31.12.2023 511 Personen in dezentralen Unterkünften. Mit eingeschlossen sind in dieser Zahl auch Menschen deren Asylantrag genehmigt wurde, die jedoch noch keine andere Unterkunft gefunden haben. Unterbringung Die Stadt Memmingen stellte im Dezember 2023 25 dezentrale Unterkünfte zu Verfügung, in welchen Flüchtlinge untergebracht wurden. In dezentralen Unterkünften ist die Stadt Memmingen für die Einrichtung und den Gebäudeunterhalt zuständig. Hier hat die Stadt Memmingen Hausmeister angestellt, welche sich um den ordnungsgemäßen Zustand der Unterkunft kümmern. Auch werden Möbel zur Verfügung gestellt. Eigene Möbel sind in den dezentralen Unterkünften nicht gestattet. Möbel, die durch das Ausländeramt gestellt wurden, entsprechen den notwendigen Brandschutzbestimmungen. Andere Möbel können daher in den Unterkünften nicht akzeptiert werden, dies dient dem Schutz aller Bewohner/innen der dezentralen Unterkünfte. Asylbewerber müssen bis zur positiven Entscheidung über den Asylantrag in der zugewiesenen Unterkunft wohnen. Anschließend ist das Ausländeramt oder die Regierung von Schwaben berechtigt, die Unterbringung zu beenden. Bei Ablehnung des Antrages besteht weiterhin die Pflicht zur Wohnsitznahme in der zugewiesenen Unterkunft. Während der ersten drei Monate des Asylverfahrens ist der Aufenthalt auf den Bezirk des Ausländeramtes (Stadt Memmingen und Landkreis Unterallgäu) beschränkt. Zur Vorsprache bei Behörden oder Gerichten außerhalb dieses Bereichs ist keine Genehmigung erforderlich. Sobald ein Ausländer sich länger als drei Monate erlaubt, geduldet oder gestattet im Bundesgebiet aufhält, kann er sich ohne Erlaubnis innerhalb von Deutschland bewegen. Er ist jedoch weiterhin verpflichtet, seinen Wohnsitz in der zugewiesenen Unterkunft in Memmingen zu nehmen. Eine Befreiung von der Wohnsitznahmepflicht kann unter anderem erfolgen, wenn der Lebensunterhalt durch eigene Mittel gesichert wird und über das Asylverfahren noch nicht entschieden wurde. Möchte ein Asylbewerber in einen anderen Landkreis oder in ein anderes Bundesland umziehen, muss ein Umverteilungsantrag beim Ausländeramt gestellt werden. Dieses leitet den Antrag anschließend an die Regierung von Schwaben zur weiteren Bearbeitung weiter. Umzüge innerhalb der städtischen Unterkünfte werden oftmals durch das Ausländeramt organisiert. Hier ist oft der Fall, dass der soziale Frieden in der Unterkunft gewahrt werden muss, oder durch Familiennachzug größere Räume benötigt werden. Auch kann durch Schließung einzelner Unterkünfte ein Umzug notwendig werden. Finanzielle Leistungen Finanzielle Leistungen erhalten Asylbewerber durch das Sozialamt der Stadt Memmingen. Dies wird in Form von Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erbracht. Asylverfahren Über die Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Eine Beschleunigung der Verfahren ist durch das Ausländeramt nicht möglich. Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag ablehnt und eine Ausreiseaufforderung erlässt, hat das Ausländeramt die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu prüfen und durchzuführen. Bei einer Anerkennung als Flüchtling werden ein Reiseausweis und ein Aufenthaltstitel erteilt. Diese sind beim Ausländeramt direkt zu beantragen. Arbeit und Ausbildung Solange ein Asylbewerber in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen muss, darf er nicht arbeiten. Das gilt auch für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und Personen, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, gleichgültig wie lange sie schon im Besitz einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung sind. Nach drei Monaten können Asylbewerber, sofern sie nicht aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, eine Arbeitsgenehmigung beantragen. Hierzu müssen diese die ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und Unterlagen über Ihre Identität vorlegen. Ohne Nachweis über die tatsächliche Identität ist in der Regel keine Arbeitsgenehmigung möglich. Das Ausländeramt beteiligt anschließend die Agentur für Arbeit und entscheidet über die Arbeitsgenehmigung. Auch für Praktika, außer diese finden in einem schulischen Rahmen statt, ist eine Genehmigung erforderlich. Hier ist auch die ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vorzulegen. Die Genehmigung einer Ausbildung ist ebenfalls beim Ausländeramt unter Vorlage der entsprechenden Ausbildungsunterlagen (Ausbildungsvertrag oder Absichtserklärung eines Unternehmens sowie Identitätsnachweise) zu beantragen. Betreuung Soziale Betreuung erhalten die Asylbewerber und Flüchtlinge in Memmingen durch die Flüchtlings- und Integrationsberatung der Stadt Memmingen, den Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. und die Freiwilligenagentur „Schaffenslust“ sowie viele weitere Personen, welche sich ehrenamtlich betätigen. Die Mitarbeiter/innen des Ausländeramtes sind zusätzlich regelmäßig im Rahmen der Außendienste in den dezentralen Unterkünften und dienen ebenfalls als Ansprechpartner bei vielen Fragen.
Sind Arbeiten auf öffentlichem Grund nötig, ist ein Antrag auf Straßenaufbruch bei der Stadt Memmingen zu stellen. Vor Zustimmung ist ein Rahmenvertrag oder eine Gewährleistungsbürgschaft zu leisten. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist ein Antrag in 2-facher Ausfertigung und mit Lageplan (2-fach) mindestens 10 Werktage vor Beginn der Arbeiten per Post, oder per E-Mail an tiefbauamt@memmingen.de und strassenverkehr@memmingen.de alle Unterlagen 1-fach , beim Tiefbauamt einzureichen. Die Aufgrabung ist in roter Farbe zu kennzeichnen. Der Antrag wird nach Zustimmung an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt eine gebührenpflichtige Anordnung, wie der Verkehr zu regeln und die Baustelle zu sichern ist. Sämtliche Aufbrüche werden bis zur Wiederherstellung bzw. Bis zur Gewährleistungsabnahme überwacht.
Die Jugendgerichtshilfe wird immer dann tätig, wenn gegen einen Jugendlichen (14 – 17 Jahre) oder einen Heranwachsenden (18 – 20 Jahre) ein Strafverfahren wegen einer Straftat eingeleitet wurde. Die Jugendgerichtshilfe informiert und begleitet Jugendliche und Heranwachsende sowie deren Erziehungsberechtige während des gesamten gerichtlichen Verfahrens. Die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist in erster Linie: junge Menschen im Verfahren zu unterstützen und zu informieren abzuklären, ob Fragen oder Problemlagen da sind und Hilfe anzubieten. Die Jugendgerichtshilfe kann dann auch entsprechende Hilfemaßnahmen vermitteln. gegenüber dem Jugendgericht/der Staatsanwaltschaft eine sozialpädagogische Stellungnahme und Empfehlung abzugeben. Die Jugendgerichtshilfe hat im Strafverfahren eine neutrale Rolle. Sie versucht durch ihren Bericht, pädagogische Gesichtspunkte und ein möglichst objektives Bild der bisherigen Entwicklung und der augenblicklichen Lebenssituation des jungen Menschen in das Verfahren einzubringen, um möglichst passgenaue, individuelle Maßnahmen zu ermöglichen. Die Mitwirkung hierbei ist freiwillig. Da die Maßnahmen des Jugendgerichts vorrangig erzieherisch auf den weiteren Lebensweg des jungen Menschen einwirken sollen, unterbreitet die Jugendgerichtshilfe dem Gericht entsprechende Maßnahmenvorschläge. Die Vorschläge der Jugendgerichtshilfe sind Empfehlungen. Die letztendliche Entscheidung liegt beim Jugendgericht. Als Maßnahmen sieht das Jugendgerichtsgesetz vor: Erziehungsmaßregeln (Weisungen, Hilfen zur Erziehung) Zuchtmittel (Verwarnung, Erteilung von Auflagen, Jugendarrest) Jugendstrafe = Freiheitsstrafe (mit oder ohne Bewährung) Mögliche Weisungen und Auflagen sind beispielsweise Arbeitsauflagen, verpflichtende Beratungsgespräche, Teilnahme am Trainingskurs für erstauffällige Drogenkonsumenten (T.e.D.-Kurs ), Teilnahme am sozialen Trainingskurs, Geldstrafen, Betreuungsweisungen und die Teilnahme an einer Entziehungskur. Möglichkeit des Täter-Opfer Ausgleichs Bei Straftaten mit Geschädigten wird ein Täter-Opfer-Ausgleich angeregt. Dieser soll auf freiwilliger Basis eine Aussprache und Wiedergutmachung zwischen Täter und Opfer ermöglichen. § 52 SGB VIII i.V.m. §§ 38 und 50 JGG Informationen zur Ableistung von Sozialstunden/sozialen Diensten/Arbeitsleistungen
Hausanschrift: Wartburgweg 2 87700 Memmingen eMail: splash@stadt-memmingen.de Mehr Infos unter www.memmingen.de/jugend Öffnungszeiten: Montag 14:30 Uhr - 22:00 Uhr Dienstag 14:30 Uhr - 21:30 Uhr Mittwoch 14:30 Uhr - 20:00 Uhr Donnerstag 14:30 Uhr - 21:30 Uhr Freitag 15:00 Uhr - 22:30 Uhr Unsere Freizeit- und Förderangebote: Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Jugendarbeit in Spiel und Geselligkeit. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit. (aus: § 11 SGB VIII) Unser Beratungsspektrum: Stellensuche und Bewerbungen Schulprobleme, Hausaufgaben, Prüfungen, Referate Sexualität, Partnerschaft, Aufklärung, Schwangerschaft, Krankheit Suchtproblematiken mit Konsum von Drogen, Alkohol und Nikotin Konflikte mit dem Gesetz (Polizei, Gericht, Ableisten von Sozialstunden, Gefängnisstrafen) Probleme mit Eltern, Familie, psychische und physische Gewalt in der Familie Tod/Suizid von Familienangehörigen oder Freunden Konflikte mit Lehrern bzw. mit der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle Freundschaften, Liebe, Eifersucht, Partnerschaft, Trennung Umgang mit Gewalt, Missbrauch Konsumverhalten, Umgang mit Markenartikeln
Hausanschrift: Kempter Straße 42 87700 Memmingen eMail: jugendhaus@stadt-memmingen.de Mehr Infos unter www.memmingen.de/jugend Öffnungszeiten: Dienstag 15:00 Uhr - 21:30 Uhr Mittwoch 13:30 Uhr - 21:30 Uhr Donnerstag 13:30 Uhr - 21:30 Uhr Freitag: 14:00 Uhr - 22:30 Uhr Samstag 15:00 Uhr - 20:00 Uhr Unsere Freizeit- und Förderangebote: Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Jugendarbeit in Spiel und Geselligkeit. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit. (aus: § 11 SGB VIII) Unser Beratungsspektrum: Stellensuche und Bewerbungen Schulprobleme, Hausaufgaben, Prüfungen, Referate Sexualität, Partnerschaft, Aufklärung, Schwangerschaft, Krankheit Suchtproblematiken mit Konsum von Drogen, Alkohol und Nikotin Konflikte mit dem Gesetz (Polizei, Gericht, Ableisten von Sozialstunden, Gefängnisstrafen) Probleme mit Eltern, Familie, psychische und physische Gewalt in der Familie Tod/Suizid von Familienangehörigen oder Freunden Konflikte mit Lehrern bzw. mit der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle Freundschaften, Liebe, Eifersucht, Partnerschaft, Trennung Umgang mit Gewalt, Missbrauch Konsumverhalten, Umgang mit Markenartikeln
Neben den Kanälen gehören auch Pumpwerke, Regenüberlaufbecken, Regenüberläufe und Regenrückhaltebecken usw. zu den städtischen Entwässerungsanlagen. Den Unterhalt dieser technischen Bauwerke, Anlagen und Mess- und Regeleinrichtungen übernehmen die Mitarbeiter des Tiefbauamts und des Bauhofs.