Obwohl die jungen Führerscheinbesitzer von 18 bis 24 Jahren lediglich einen Bevölkerungsteil von 7,9 % ausmachen, ist ihr Anteil an allen im Straßenverkehr Getöteten mit etwa 23 % fast dreimal so hoch. Die Gründe für das hohe Unfallrisiko der jungen Fahranfänger sind vielfältig, ein Kernproblem ist aber die mangelnde Erfahrung. Deshalb startet Bayern im Rahmen der Aktion "Verkehrssicherheit Bayern 2006" den Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17". Während des Modellversuches kann die mit Auflagen versehene Fahrberechtigung für Pkws (auch mit Anhänger) bereits ab 17 Jahren erworben werden. Nach bestandener Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfungsbescheinigung dürfen die Jugendlichen bis zu ihrem 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde. Die Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt. Den hierfür erforderlichen Vordruck erhalten Sie bei der Fahrschule. Der Antrag muss ausgefüllt, unterschrieben (ggf. Erziehungsberechtigten nicht vergessen) beim Einwohnermeldeamt zur Bestätigung der persönlichen Daten vorgelegt werden. Der Antrag muss dann mit den notwendigen Unterlagen bei der Fahrschule abgegeben werden. Die Fahrschule bringt die Anträge dann zur Führerscheinstelle. Für jede gewünschte Begleitperson ist ein extra Blatt auszufüllen, zusätzlich wird noch eine Einverständniserklärung benötigt.Voraussetzungen für den Fahranfänger: mindestens 16 ½ Jahre alt mindestens 1 Begleitperson muss benannt sein Voraussetzungen für die Begleitperson: mindestens 30 Jahre alt seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B (oder 3) nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister Was gibt es zu beachten? mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt Sie dürfen nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren mit der Prüfbescheinigung dürfen Sie nur innerhalb Deutschland fahren erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der Begleitpersonen. bei einer Begleitperson 64,60 Euro bei 2 Begleitpersonen 75,60 Euro bei 3 Begleitpersonen 86,60 Euro bei 4 Begleitpersonen 97,60 Euro usw. Der EU-Kartenführerschein ist in den Gebühren bereits enthalten, d. h. mit 18 kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. 1 aktuelles Passbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (vom Optiker) oder in besonderen Fällen ein augenärztliches Gutachten Datenblatt für jede Begleitperson Einverständniserklärung der Eltern und von Ihnen für den Eintrag der Begleitpersonen
Der Antrag ist bei der Führerscheinstelle zustellen, dort ist auch die für den neuen Führerschein erforderliche Unterschrift von Ihnen persönlich zuleisten. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist, damit eine ausreichende Bearbeitungsfrist gewährleistet ist. Fahrerlaubnis auf Probe Wurde die Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit entzogen, gelten die Vorschriften für die Probezeit. Sofern Sie nicht bereits früher an einem Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger teilgenommen haben, ist die Teilnahme unabhängig von einer etwaigen Fahrerlaubnisbegutachtung zwingende Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Lag der Entziehung der Fahrerlaubnis ein Alkoholverstoß zugrunde, so ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar erforderlich. Besondere Anforderungen Die Stadt Memmingen muss prüfen, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Die Prüfung erstreckt sich auf die geistige und vor allem auch die charakterliche Eignung. Ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle (MPU) ist in folgenden Fällen notwendig: wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis wiederholte Straftaten (nicht nur im Straßenverkehr, insbesondere bei Rohheitsvergehen) wiederholten allgemeinen Verkehrsauffälligkeiten erstmalige Trunkenheitsfahrt ab 1,60 Promille schwerer körperlichen oder geistigen Gebrechen Vorliegen eines früheren negativen Fahreignungsgutachtens Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz Nächstgelegenen Begutachtungsstellen: Kempten : TÜV Süd Life Service GmbH Bodmannstraße 4 87435 Kempten 0831/5215410 Memmingen : TÜV Süd Life Service GmbH Haußmannstraße 4 87700 Memmingen 0831/5215411 Ulm : TÜV Süd Life Service GmbH Hirschstraße 22 89073 Ulm 0731/3793480 Augsburg : TÜV Süd Life Service GmbH Halderstraße 23 86150 Augsburg 0821/3432911 weitere amtlich anerkannte Begutachtungsstellen finden Sie unter: www.tuev-sued.de www.avus.de Nutzen Sie bereits die Sperrfrist? Erfahrungsgemäß ist es im Einzelfall notwendig, sich auf die Untersuchung entsprechend vorzubereiten. Insbesondere sollt man sich mit den zurückliegenden Verkehrsdelikten bzw. sonstigen Vergehen nochmals eingehend auseinandersetzen und sich die Hintergründe ihres Zustandekommens bewusst machen. Die Begutachtungsstellen bieten dazu Beratungsgespräche an. Verkehrspsychologen zeigen Ihnen Wege und geben Empfehlungen zur Vorbereitung für die Begutachtung. Ist Ihre Fahrerlaubnis wegen Alkohol- oder Drogenkonsum entzogen worden, empfiehlt sich eine tiefergehende Auseinandersetzung mit Ihrer Alkohol- oder Drogenproblematik. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle. 1 aktuelles Passbild entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm) Personalausweis oder Reisepass Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (vom Optiker) oder in besonderen Fällen ein augenärztliches Gutachten für die Klassen A, A1, A2, B, BE, L, AM und T ein augenärztliches Gutachten vom Augenarzt für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E ggfl. ein ärztliches Gutachten ein Führungszeugnis (bei der Bestätigung der persönlichen Daten im Einwohnermeldeamt beantragen)
Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen erhält, kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen oder eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr beantragen. Die Befreiung bzw. Ermäßigung erfolgt ausschließlich auf schriftlichen Antrag. Für die Bearbeitung des Antrages auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrages ist der Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio mit Sitz in Köln zuständig. Das Sozialamt ist grundsätzlich nur beratend tätig und ist nur in bestimmten Fallkonstellationen (siehe unten) aktiv in das Antragsverfahren eingebunden. Die Bearbeitung der Anträge sowie die Entscheidung über eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. Ermäßigung der Rundfunkgebühr erfolgt immer durch den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio. Folgende Personen können aus sozialen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen: Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII (Sozialhilfe) oder Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII oder Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich von Leistungen nach § 22 SGB II Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem BaföG oder Empfänger von Berufsausbildungsförderung nach dem BAB oder Ausbildungsgeld nach dem SGB III und nicht bei den Eltern wohnen Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem SGB VIII in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben taubblinde Menschen oder Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII. Vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend. Die genaue Beschreibung der Personenkreise, die eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragen können, finden Sie auf der Internetseite des Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio. Menschen, denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages beantragen. Sollten diese Menschen eine der oben genannten Sozialleistungen erhalten, können sie auch eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Wer keine der in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) genannten Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall nach § 4 Abs. 6 RBStV beantragen. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des monatlich zu entrichtenden Rundfunkbeitrages ist. Das Antragsformular auf Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht können Sie online über die Homepage des Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio ausfüllen und anschließend ausdrucken. Dort erhalten Sie auch umfangreiche Informationen zu den Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen. Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist mit dem Nachweis über das Vorliegen einer Befreiungs- bzw. Ermäßigungsvoraussetzung an folgende Adresse zu senden: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Vorliegen einer Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzung nachzuweisen. Zum einen besteht die Möglichkeit dem Befreiungsantrag eine von der leistungsgewährenden Behörde ausgestellte "Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio" im Original als Nachweis über den Sozialleistungsbezug beizufügen. Für diesen Fall ist eine Vorsprache im Sozialamt nicht mehr nötig. Alternativ haben Sie u.a. auch die Möglichkeit, die Nachweise, d.h. den Bescheid über die Bewilligung der maßgeblichen Sozialleistung oder den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" im Original im Sozialamt vorzulegen. Es wird dann unten im roten Bereich des Antragsformular bestätigt, dass das Originaldokument vorgelegen hat. Für diesen Fall reicht es aus, wenn Sie dem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. Ermäßigung der Rundfunkgebühr eine einfache Kopie des Bescheides über die Bewilligung der maßgeblichen Sozialleistung oder des Schwerbehindertenausweises beifügen. Personen, denen eine der in § 4 Abs. 1 Nr. 1 - 10 RBStV genannten sozialen Leistung wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze um weniger als die monatlich zu entrichtende Rundfunkgebühr versagt wurde (sog. Härtefälle ), können die Vorlage der Befreiungsvoraussetzungen durch die Übersendung des entsprechenden Ablehnungsbescheides bzw. einer entsprechenden Bescheinigung der Behörde nachweisen. In der Regel gilt die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages, solange die Leistung gewährt wird. Bevor sie ausläuft, ist rechtzeitig ein neuer Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung zu stellen. Homepage des Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio