Für den Bereich der Stadt Memmingen können Sie verschiedene Parkausweise beantragen. Handwerkerparkausweise und Parkausweise für Sozialen Dienst: für Handwerksbetriebe, die im Stadtgebiet Memmingen regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie handwerkliche Dienstleistungen ausführen. für Soziale Dienste: Als Anbieter von ambulanten Pflegediensten in der Altenpflege und Krankenpflege können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken Ihrer Fahrzeuge während des Einsatzes beantragen. Bewohnerparkausweise: Sofern Sie ein Bewohner der Bewohnerparkzonen A, B oder C sind, können Sie für Ihr Fahr-zeug einen Bewohnerparkausweis für jeweils ein Jahr beantragen. Bewohner sind nur diejenigen Personen, die in dem ausgewiesenen Gebiet tatsächlich wohnen. Der Bewohnerparkausweis kann auch für ein nicht auf den Bewohner zugelassenes KFZ erteilt werden, wenn es von ihm ständig von seinem Wohnsitz aus benutzt wird. Pro Haushalt kann lediglich ein Parkausweis ausgestellt werden. Ausnahmegenehmigung – Haltverbotszone Memmingen-Ost Sofern Sie ein Anwohner der Haltverbotszone Memmingen-Ost sind, können Sie für Ihr Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung mit Parkausweis beantragen. Anwohner sind nur diejenigen Personen, die in dem ausgewiesenen Gebiet tatsächlich wohnen. Die Ausnahmegenehmigung mit Parkausweis kann auch für ein nicht auf den Anwohner zugelassenes KFZ erteilt werden, wenn es von ihm ständig von seinem Wohnsitz aus benutzt wird. Online-Terminvereinbarung für Straßenverkehrsangelegenheiten
Die Voraussetzung für die Ausstellung eines EU-weit gültigen Schwerbehindertenparkausweises, ergibt sich aus den eingetragen Merkzeichen auf der Rückseite des Versorgungsausweises (Schwerbehindertenausweis vom ZBFS). Voraussetzung ist das Merkzeichen aG für „außergewöhnlich gehbehindert“ oder BL für „blind“. Die Antragstellung und Ausstellung des Schwerbehindertenparkausweises erfolgt in den Räumlichkeiten des Straßenverkehrsamts. Der Schwerbehindertenparkausweis ist für 5 Jahre gültig (bei unbefristet gültigem Versorgungsausweis). Ist der Schwerbehindertenausweis befristet gültig, so wird der Schwerbehindertenparkausweis auf dieselbe Dauer der Befristung ausgestellt. Online-Terminvereinbarung für Straßenverkehrsangelegenheiten Schwerbehindertenausweis (Versorgungsausweis vom ZBFS) Einstufungsbescheid Passbild (möglichst aktuell) Vollmacht und Personalausweis (von Betroffenem/ner und Vertreter/in)
Online-Terminvereinbarung mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung
Eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für einen individuellen Fall kann beantragt werden. Die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung erfolgt nach Prüfung des Sachverhalts. Online-Terminvereinbarung für Straßenverkehrsangelegenheiten
Der Stadtpark wurde als Parkanlage für die Landesgartenschau im Jahr 2000 in Memmingen neu angelegt und steht seit deren Ende Memminger Bürgern und Gästen als kleines Naherholungsgebiet zur Verfügung. Der Festplatz sowie die Seebühne kann für Öffentliche Veranstaltungen bei den Veranstaltungsstätten in Abstimmung mit dem Ordnungsamt angemietet werden. Nicht möglich sind Privatveranstaltungen, wie z. B. Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern. Die Kosten zur Anmietung des Festplatzes betragen je nach Art der Veranstaltung und des Veranstalters zwischen Festplatz von 96,00 € bis 468,00 € und Seebühne von 96,00 € bis 192,00 € zuzüglich Nebenkosten.
Terminanfrage per E-Mail an gesundheitsamt@memmingen.de oder telefonisch unter 08331/ 850-940 Zur endgültigen Terminbestätigung und Erstellung der Bescheinigung über die Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung benötigt das Gesundheitsamt folgende Daten bis spätestens Montag 08:00 Uhr vor der Belehrung per E-Mail: Nachname Vorname Geburtsdatum PLZ Wohnort Straße und Hausnummer Telefonnummer Die Belehrung findet im Vortragsraum des MeWo-Parks, Buxacher Str. 16 in Memmingen statt. Eingang direkt links neben der Bäckerei Brommler. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 35 Personen pro Veranstaltung begrenzt. Bitte planen Sie für die Belehrung an sich sowie die Anmeldung und Bezahlung vor Ort einen Zeitraum von 08:45 Uhr bis 09:45 Uhr ein. Die Termine für die Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG finden Sie unter Formulare/Downloads. Kosten: 16,00 € pro Person in bar Personalausweis oder Pass mitbringen
Um einen Baukran, Baugerüst oder einen Bauschuttcontainer auf öffentlichen Flächen aufstellen zu können oder ein Materiallager einzurichten, benötigen Sie vor Beginn eine Sondernutzungserlaubnis für den Gebrauch der öffentlichen Fläche (Straße, Gehweg, Parkplatz). Der Antrag ist von der durchführenden Baufirma zu stellen.