Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle Bitte beachten: bei Wohnsitz im Landkreis Unterallgäu, also nicht in Memmingen (PLZ: 87700) ist zuständig: Landratsamt Unterallgäu, Augsburger Straße 68, 87766 Memmingerberg, Telefon: 08261 995-145 Begriffserklärungen: Zulassungsbescheinigung Teil 1 = Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigung Teil 2 = Fahrzeugbrief Außerbetriebsetzung = Fahrzeugabmeldung, Stilllegung eVB – Code (elektronische Vers. Bestätigung) = frühere Doppelkarte der Versicherung Bei Zulassung auf Minderjährige muss der gesetzliche Vertreter / Erziehungsberechtigte (beide Elternteile) die schriftliche Einverständniserklärung unter Vorlage der Personalausweise erteilen. Ausweis: es dürfen nur gültige Personal- oder Reisepässe anerkannt werden. (Und es muss immer vom Bevollmächtigten und dem Halter der Ausweis vorgelegt werden)
https://www.memmingen.de/ausschreibungen.html Fragen zu Ausschreibungen in Publikation stellen Sie bitte elektronisch über das Vergabeportal Deutsche eVergabe
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch dazugehört. Egal wie er aussieht, welche Sprache er spricht, oder ob er eine Behinderung hat. Seit 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet die UN Behindertenrechtskonvention umzusetzen. In diesem Vertrag steht, dass jeder Mensch überall dabei sein können muss. Am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit. Mit einem Stadtratsbeschluss hat die Stadt Memmingen 2013 beschlossen, einen Aktionsplan INKLUSION zu erstellen, mit den Themenfeldern: Wohnen Arbeit Freizeit Mobilität Bewusstseinsbildung Die Fachstelle für Inklusion kümmert sich um die Umsetzung und Weiterentwicklung dieses Aktionsplans in Memmingen. Sie ist Ansprechpartner für alle Beteiligten, Angehörigen, Einrichtungen und Organisationen, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzen. Leichte Sprache Inklusions-Fachstelle Inklusion ist ein Fremd-Wort. Inklusion heißt: Alle Menschen gehören dazu. Und alle Menschen haben die gleichen Rechte. Und allen Menschen soll es gut gehen. Deutschland hat eine Vereinbarung mit anderen Ländern gemacht. Die Vereinbarung heißt: UN Behinderten-Rechts-Konvention. Die Vereinbarung ist gut für Menschen mit Behinderung. Die Vereinbarung sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle Menschen. Und Menschen mit Behinderung haben die gleichen Chancen wie alle Menschen. Und niemand darf Menschen mit Behinderung schlechter behandeln. Die Stadt Memmingen hat eine Fach-Stelle Inklusion . Die Mitarbeiter der Fach-Stelle helfen. Und sie beraten die Bürger und Bürgerinnen . Zum Beispiel: Menschen mit Behinderung . Oder Verwandte von Menschen mit Behinderung. Oder Mitarbeiter , die mit Menschen mit Behinderung arbeiten. Die Fach-Stelle berät zum Thema : Wohnen Arbeit Freizeit Mobilität Damit ist gemeint: wie kommt jemand an einen anderen Ort Bewusstseins-Bildung Bewusstseins-Bildung bedeutet: der Umgang mit dem Thema Behinderung.
Ziel/Aufgabe In Zusammenarbeit mit öffentlicher und freier Jugendhilfe, medizinischen Einrichtungen, Ärzten Schulen und anderen Institutionen erhalten Kinder und Jugendliche, die sexuelle Übergriffe/Gewalt erlebt haben oder hiervon bedroht sind, schnell, unbürokratisch und koordinierend geeignete Hilfe. Die Fachstelle berät zu bestehenden und notwendigen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten/-angeboten, vermittelt und koordiniert diese und begleitet die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern. Zielgruppen 1. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren die Opfer eines sexuellen Mißbrauchs oder Übergriffs sind oder waren, die konkret von einem sexuellen Mißbrauch oder Übergriff bedroht sind die als Beteiligte oder Täter in Zusammenhang mit einem sexuellen Mißbrauch oder Übergriff beratende Unterstützung benötigen 2. Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte die beratende und begleitende Unterstützung benötigen 3. Fachkräfte innerhalb der Jugendhilfe die mit konkreten Fällen von sex. Mißbrauch konfrontiert sind, die konkret mit möglichen Fällen von sex. Mißbrauch konfrontiert sind, die einen Bedarf an Fortbildung/Wissenstransfer zum Thema Sexueller Mißbrauch haben 4. Fachkräfte außerhalb der Jugendhilfe (insb. in Bereichen Schule, Medizin, Justiz) die mit konkreten Fällen von sex. Mißbrauch konfrontiert sind, die konkret mit möglichen Fällen von sex. Mißbrauch konfrontiert sind, die einen Bedarf an Fortbildung/Wissenstransfer zum Thema Sexueller Mißbrauch haben 5. Öffentlichkeit und Multiplikatoren Presse Ehrenamtliche Mitarbeiter innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe Angebote und Leistungen Das fachliche Angebot beinhaltet Krisenintervention Einzelfallberatung und –hilfe, Begleitung Soziale Gruppenarbeit innerhalb der Zielgruppe; anlaßbezogene Präventionsarbeit Beratung und Fortbildung von Fachleuten und Multiplikatoren Die Fachstelle ist als Teil der Jugendhilfe nicht Jugendamt insb. nicht im Sinne der §§ 8a, 42 und § 50 SGB VIII, insb. keine Meldestelle für Kindeswohlgefährdungen. Orientiert am situativen Bedarf bietet die Fachstelle folgende Leistungen unter den Gesichtspunkten freiwillige Beratung, Unterstützung, Begleitung , Netzwerkarbeit an: Mithilfe bei der Krisenintervention Erfassung der persönlichen Problemlage Erarbeitung eines Lösungsweges und Unterstützung des ausgewählten Handlungsansatzes Anbahnung/Intensivierung von und Motivation zu Kontakten zu Institutionen und Fachstellen, Abbau bestehender Hemmnisse, Vorurteile, Unkenntnisse Begleitung zu und Unterstützung bei Institutionen und Fachstellen mit notwendigen Leistungen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt –Sozialer Beratungsdienst- bei nicht abwendbarer -insb. akuter- Kindeswohlgefährdung im Rahmen des § 8a SGB VIII Zusammenarbeit /Koordination mit dem Jugendamt und der Städtischen Erziehungsberatungsstelle im Kontext Beratung, Therapie und Hilfe zur Erziehung Vernetzung mit Kooperationspartnern Öffentlichkeitsarbeit/Information und Herstellung der Zugänglichkeit Grundsätzlich ist eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern ist erforderlich und wird erreicht durch beratende Einzel- und Familiengespräche. Das Angebot steht Kindern und Jugendlichen gem. § 8 Abs. 2 und 3 SGB VIII auch ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten zu, solange dies aufgrund der Not- und Konfliktlage erforderlich ist und eine Einbindung der Personenberechtigten den Beratungs- und Schutzzweck vereiteln würde.
Die Pressestelle ist umfassender Dienstleister für die Medien. Pressearbeit umfasst die Bearbeitung von Anfragen der Redaktionen, die Erteilung von Auskünften und Kontaktherstellung zu den jeweils Verantwortlichen in der Stadtverwaltung. Auch Pressemitteilungen werden hier erstellt beziehungsweise bearbeitet. Zudem werden Pressetermine, -führungen und -konferenzen organisiert, um Memmingen, die Stadtpolitik und die Stadtverwaltung in das mediale Blickfeld zu rücken. Hierzu dienen auch Pressetexte, für die Zeitungen und Magazinen erstellt werden. Die Rathausinformationen, die auch auf der städtischen Internetseite zu finden sind, ermöglichen den Redaktionen aktuell über städtische Termine zu berichten. Aktuelles Bildmaterial wird zu diesen Zwecken angefertigt und vorgehalten. Neben der Zusammenarbeit mit Lokal- und Wochenzeitung, Stadtmagazin, Lokalradio und Regionalfernsehen ist die Pressestelle auch bestrebt, überörtliche Medien bzw. die Redaktionen aus dem Memminger Einzugsbereich einzubinden. Auch dort soll dem Oberzentrum Memmingen und seinem lokalen Geschehen eine angemessene Geltung zu verschafft werden.