Handelsgesellschaft seines Onkels Mang Zangmeister, gelangte zu großem Reichtum und war 1521 größter Steuerzahler. In den Ämterlisten ist er für die Jahre 1527, 1529, 1531, 1533 und 1535 als Bürgermeister eingetragen
eröffnet. Bis kurz vor Weihnachten bieten dann rund 30 Stände umrahmt von Rathaus, Großzunft, Steuerhaus und schönen Bürgerhäusern ihre Waren rund um Weihnachten an. Auch für das leibliche Wohl ist an
Dialog mit den zuständigen Ämtern oderplanerisch lösbar waren. Ein Denkmal ist der Hof8 nicht. Hohe steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen beim Denkmalschutz kann mit Auflagen einhergehen. Den Behörden
gelegen auch kein Obersten und der Komißarij Wolffstirn. Den 24. Herbstmonat ist uns Burger wider ein Steuer auferlegt worden, diße Kriegssteir send im ganczen Land den Unterthauna aufgetragen worden. (Original
gelegen auch kein Obersten und der Komißarij Wolffstirn. Den 24. Herbstmonat ist uns Burger wider ein Steuer auferlegt worden, diße Kriegssteir send im ganczen Land den Unterthauna aufgetragen worden. (Original
anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z.B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall
hwabens, Bd. 9), Ostfildern 2004, S. 185-230 Holly, Katrin: Gestaltungsspielräume kommunaler Steuerpolitik 1930-1945 in Augsburg und Memmingen, in: Mecking, Sabine / Wirsching, Andreas (Hg.) Stadtverwaltung
Längen- und Querprofile zur Correktion des Illerflusses bei Brunnen, von Wegmeister Ruess a/b Steuerblätter Nr. 47 und 48, die Illergrenze darstellend Plansammlung III: Waldungen Grundriss des Bauernschächle
über bleybt, soll man behaltten, ob man raysen mu(e)ßt von lands not wegen. Darmit man kain landts steüer dürff auff den armen man legen, sol manß von disem überschuß außrichten. Auch ob sach were, daz ains
Prediger Christoph Schappeler (geboren 1472 in Sankt Gallen) verbunden, der ab 1513 in Memmingen wirkt, Steuern und Zehntabgabe sozialkritisch hinterfrägt, lutherisch (bzw. zwinglianisch) predigt und den Gläubigen [...] das si weiber nemen. (2) Item ob man in burgh vnd zunfftrecht volgen lassen soll. (3) Item ob wir steuer vnd andere dienst wie von anderen burgern nemen mögen. (4) Item ob die gaistlichen ainen aid wie