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Stadt Memmingen:Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkt Memmingen

Der Pflegestützpunkt Memmingen ist eine trägerneutrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Memmingen und bietet Beratung und Information rund um das Thema Pflege. Er ergänzt die bewährte Pflegeberatungsstruktur von Kassen und Trägern.

Tätigkeitsschwerpunkte des Pflegestützpunkts sind u. A.:

  • Hilfestellung bei der Beantragung von Pflegeleistungen
  • Vorbereitung auf Pflegebegutachtungen
  • Beratungen zum Thema Pflegeleistungen
  • Individuelle Beratung zur persönlichen Pflegesituation
  • Information und Beratung zu Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
  • Vernetzung und Koordination von regionalen Hilfs- und Unterstützungsangeboten
  • Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten

Ziele des Pflegestützpunktes

  • Unkomplizierte, kostenfreie und niedrigschwellige Beratung
  • Trägerneutrale Information und Beratung „aus einer Hand“
  • Orientierung bieten als langfristige Anlaufstelle für die Memminger Bürgerinnen und Bürger 

Träger des Pflegestützpunktes sind die Stadt Memmingen, der Bezirk Schwaben und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Aktuelles

Sozialverband VdK Bayern | Seminare

Der VdK Sozialverband bietet auch 2025 eine Online-Vortragsreihe an. Mit der bayernweiten, digitalen Vortragsreihe gibt es die Möglichkeit sich bequem von zu Hause aus zu informieren.

Expertinnen und Experten referieren in den Web-Vorträgen zu verschiedenen Themen wie z.B. Pflege, Rente oder Schwerbehinderung.

Webinare: Science Watch LIVE – digiDEM Bayern (digidem-bayern.de) 

Kostenfreie Webinare rund um das Thema Demenz: Vermittlung wissenschaftlich geprüfter Informationen sowie Einbindung namhafter Experten und Expertinnen.

Angehörigenseminare | Desideria (kostenfrei)

In einem geschützten Raum tauschen sich Angehörige, moderiert von einer fachlichen Leitung, über ihre täglichen Herausforderungen mit anderen Betroffenen aus. Sie lernen viel Nützliches im Umgang mit dem erkrankten Familienmitglied. Fallbeispiele der Teilnehmenden und konkrete Fragen aus dem Alltag bekommen dabei genügend Raum.

 

Häufig gestellte Fragen

Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Memmingen können sich an den Pflegestützpunkt wenden – unabhängig vom Alter oder einem bestehenden Pflegegrad. Die Beratung steht sowohl gesetzlich als auch privat Versicherten offen und ist jederzeit kostenfrei.

Die Beratung richtet sich individuell nach den Bedürfnissen und Wünschen der jeweiligen Person. Sie kann telefonisch, vor Ort in unseren barrierefreien Räumen oder – nach Absprache – auch bei einem Hausbesuch stattfinden. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir eine Terminvereinbarung. Die Beratung kann einmalig oder über einen längeren Zeitraum erfolgen – je nach persönlichem Bedarf. Auf Wunsch ist auch eine anonyme Beratung möglich.

Ein Pflegegrad kann bei der Pflegekasse beantragt werden – diese ist in der Regel der jeweiligen Krankenkasse angegliedert. Der Antrag kann formlos telefonisch, per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen. Auch Angehörige können dies übernehmen, sofern sie dazu bevollmächtigt sind. Die Pflegekasse schickt anschließend in der Regel ein Formular zur Antragstellung zu. Viele Kassen bieten mittlerweile auch digitale Antragsmöglichkeiten auf deren Website an. Nach Eingang des Antrags erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Auf dieser Grundlage wird ein Pflegegrad (1–5) festgelegt, der die Grundlage für die entsprechenden Leistungen bildet.

Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes verschafft sich bei einem Hausbesuch einen umfassenden Eindruck von der individuellen Lebenssituation. Dabei wird beurteilt, ob und in welchem Ausmaß eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Grundlage dafür sind sechs festgelegte Lebensbereiche, die unterschiedlich gewichtet werden. Anhand dieser sechs Module werden die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit geprüft.  Die Begutachtung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Wochen nach Antragstellung.

Modul 1: Mobilität
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung
Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Achtung: Nicht in die Bewertung einbezogen werden hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie außerhäusliche Aktivitäten – also zum Beispiel Wohnungsreinigung oder Einkäufe

Ein Beratungsgespräch mit dem Pflegestützpunkt kann helfen, Unsicherheiten vor dem Termin auszuräumen. Grundsätzlich gilt: Schildern Sie die Pflegesituation ehrlich und ungeschönt. Halten Sie wichtige Unterlagen bereit und lassen Sie sich idealerweise von einer Vertrauensperson begleiten. Es kann hilfreich sein, bereits im Vorfeld Notizen zu machen oder ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen – so lässt sich der tatsächliche Pflegeaufwand besser darstellen.
Die offiziellen Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes sind öffentlich zugänglich.

Hinweis: Die offiziellen Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Diensts (MD) sind öffentlich einsehbar.

Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad und Betreuungsform – ob zu Hause oder in einer stationären Einrichtung – unterschiedliche Leistungen. Dazu zählen Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder stattdessen Leistungen für die vollstationäre Pflege. Zusätzlich gibt es je nach Pflegegrad weitere Unterstützung wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Zuschüsse für die Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel und weitere Leistungen. Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt „Leistungen der Pflegeversicherung“ im Downloadbereich.

Für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern gibt es die Möglichkeit, beim Bayerischen Landesamt für Pflege das Landespflegegeld zu beantragen.

Es soll pflegebedürftigen Menschen oder ihren pflegenden Angehörigen helfen, die mit der Pflege verbundenen Mehrkosten zu decken oder die Pflege zu erleichtern. Die Auszahlung beträgt 1000€ jährlich (ab 2026: 500€) und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet sowie nicht versteuert. 

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege (Pflegegrade 1-5) haben Anspruch auf einen Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich. Er ist für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen vorgesehen und ist zweckgebunden. Zu den möglichen Hilfen zählen:

  1. Leistungen aus der Tagespflege
  2. Leistungen aus der Kurzzeitpflege
  3. Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des §36 SGB XI, in den Pflegegraden 2-5 jedoch keine Grund- und Körperpflege
  4. Leistungen zur Unterstützung im Alltag (nur mit landesrechtlicher Anerkennung nach §45a SGB XI), z. B. Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Demenzbegleitung, Unterstützung beim Einkaufen, etc.

Dieser Betrag ist sammelbar bis zum 30.06. des Folgejahrs, dann verfällt die angesammelte Summe.

Neben den Leistungen der Pflegeversicherung fällt auch ein Eigenanteil für die ambulante oder stationäre Pflege an. Ist das Einkommen oder das Vermögen zu gering, um die Kosten selbst zu tragen, gibt es die Möglichkeit, Leistungen auf "Hilfe zur Pflege" beim Bezirk Schwaben zu beantragen. Einmal im Monat finden Außensprechtage des Bezirks in den Räumlichkeiten der Stadt Memmingen statt. Der Flyer zu den Außensprechtagen sowie die Broschüre zur "Hilfe zur Pflege" sind unter „Downloads“ abrufbar. Ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch besteht, wird vom Bezirk individuell geprüft und hängt von den persönlichen Umständen ab und kann im Vorhinein nicht beurteilt werden.

Weiterführende InfosBeratungsstelle der Sozialverwaltung | Bezirk Schwaben

Ausnahme: Menschen mit Pflegegrad 1 im ambulanten Bereich, sowie Menschen ohne Pflegegrad wenden sich an das Sozialamt der Stadt Memmingen: Stadt Memmingen: Pflegebedürftigkeit (finanzielle Leistungen)

Kontakt

Pflegestützpunkt Memmingen
Gina Denk
Ulmer Straße 2, Zimmer 101
87700 Memmingen

Tel.: 08331/850 2980
Fax: 08331/850 2999

pflegestuetzpunkt
@memmingen.de
 

Barrierefreier Zugang vorhanden
 

Sprechzeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag
8:00 - 10:00 Uhr
Donnerstag
15:00 -17:00 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung.

Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Die Beratung des Pflegestützpunktes erfolgt persönlich in den Räumlichkeiten der Stadt Memmingen, telefonisch oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.