20.03.2020: Der Freistaat Bayern hat heute Ausgangsbeschränkungen erlassen. Wir fügen die aktuelle Allgemeinverfügung bei. Aufgrund der derzeitigen Lage müssen wir alle gemeinsam helfen, die Situation zu stabilisieren. Halten Sie Abstand, bleiben Sie zu Hause und achten Sie auch auf die Gesundheit Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Wir werden natürlich in den KiTas die Notgruppen weiter anbieten. Wer einen Anspruch auf Notgruppenplätze hat, erfahren Sie hier . Wir werden zusätzlich über das Wochenende zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für die KiTas prüfen: Diese müssen geschützt werden, damit wir weiter für die wichtigsten Berufsgruppen unsere Notbetreuung anbieten können. Wir informieren Sie immer zeitnah über diese Internetseite. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen aktualisiert 23.03. 6.45 Uhr: Fragen und Antworten zur Ausgangsbeschränkung
21.01.2021: Liebe Eltern, gesetzlich Versicherte können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage. Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil KiTas oder Tagespflegestellen geschlossen sind oder der Zugang zum Betreuungsangebot eingeschränkt wurde. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen. Eltern, die während der Corona-Pandemie im Jahr 2021 bei ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld beantragen wegen der Nicht-Inanspruchnahme von KiTa oder Tagespflege benötigen ggf. eine Bescheinigung der KiTa/Tagespflege. Sie finden eine solche Musterbescheinigung in der Anlage. Diese füllt Ihnen Ihre KiTa/Tagespflege bei Bedarf gerne aus. Für Detailfragen zum Kinderkrankengeld wenden Sie sich damit dann bitte an Ihre Krankenkasse. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen
29.04.2026: Der Memminger Stadtrat hat die Zwölfte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts einstimmig angenommen. Mit den Anpassungen werden Strukturen verschlankt, Zuständigkeiten neu geordnet und Regelungen zu Entschädigungen und Ersatzleistungen aktualisiert. Ein wesentlicher Punkt der Satzungsänderung ist, dass der Vergabeausschuss sowie der Ausschuss für Gesundheit und Pflege nicht mehr besetzt werden. Vergaben sollen künftig neu geregelt und durch die jeweils zuständigen Fachausschüsse übernommen werden. Das Aufgabenfeld des Ausschusses für Gesundheit und Pflege wird im Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss bzw. im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Klinikum AöR richtig platziert. Die Details werden in der Geschäftsordnung für den Stadtrat geregelt, welche in der konstituierenden Sitzung am 11. Mai beschlossen wird. Zudem werden die monatlichen Aufwandsentschädigungen und Ersatzleistungen auf glatte Beträge aufgerundet. Die Beträge hängen an der Beamtenbesoldung und wurden seit der letzten Anpassung im Mai 2020 lediglich dynamisiert. Der Grundbetrag der Aufwandsentschädigung für die Stadtratsmitglieder beträgt jetzt 443 Euro monatlich, das Sitzungsgeld für die Ausschusssitzungen 45 Euro. Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich bei bis zu vier Fraktionsmitgliedern eine monatliche Aufwandsentschädigung von 402 Euro, für jedes weitere Fraktionsmitglied 81 Euro. Die Ersatzleistungen, z. B. für Selbständige, werden auf 38 Euro je Stunde Sitzungsdauer festgelegt. Neu ist, dass jetzt auch Betreuungskosten beispielsweise für Kinder übernommen werden können. Die monatliche Sachaufwandspauschale für die Fraktionen in Höhe von 90 Euro je Fraktionsmitglied und die Telekommunikationspauschale von monatlich 25 Euro bleiben in der Höhe seit Mai 2020 unverändert. Die Satzung tritt mit Beginn der Wahlperiode des neuen Stadtrats am 1. Mai 2026 in Kraft.
07.07.2026: Die Städtische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien (Erziehungsberatungsstelle) hat eine neue Chefin: Julia Buchmiller. Die Psychologin und Kinder-/Jugendlichenpsychotherapeutin hat die Leitung der Beratungsstelle von Dr. Ulrich Birkholz übernommen, der der Beratungsstelle noch ein Jahr in Teilzeit erhalten bleibt. „Ich freue mich auf die verantwortungsvolle Aufgabe und die Möglichkeit, die Beratungsstelle weiterentwickeln zu können“, so Buchmiller. Von der Arbeit der Beratungsstelle machte sich Oberbürgermeister Jan Rothenbacher vor Ort ein Bild. „Unsere Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien hat in der Stadt zu Recht einen sehr guten Ruf. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar für die wertvolle Arbeit, die sie tagtäglich leisten“, betont das Stadtoberhaupt. An die Beratungsstelle können sich Eltern und andere Erziehungs-/Sorgeberechtigte bei Erziehungsfragen, familiären Schwierigkeiten aller Art, Paarproblemen sowie im Falle von Trennung und Scheidung wenden. Ebenso können Kinder und Jugendliche selbst Kontakt aufnehmen, weshalb auch eine wöchentliche Jugendsprechstunde zum Angebot der Beratungsstelle gehört. Eine unterstützende Spieltherapie für Kinder und die videogestützte entwicklungspsychologische Beratung ergänzen das Angebot. „Themen wie ADHS, der Umgang mit Mobbing oder sozialen Medien nehmen in unserer Arbeit zunehmenden Raum ein“, erklärt Julia Buchmiller. Besonderen Wert legt sie auf einen niederschwelligen Zugang zur Beratungsstelle: „Klienten können uns per E-Mail und Telefon erreichen, wenn nötig können auch kurzfristig Termine vergeben werden. Jeden Mittwoch findet unser offener Sprechtag statt, zu dem Ratsuchende auch ohne Termin kommen können.“ Die Beratungen sind kostenfrei und vertraulich, alle Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Kontaktdaten Beratungsstelle eb@memmingen.de Tel. 08331/850-3061 Kempter Straße 42 b 87700 Memmingen Jugendsprechstunde: Dienstags, 12:45 bis 14:30 Uhr jugendberatung@memmingen.de
22.06.2026: Noch vor wenigen Jahren haben viele Kommunen in Deutschland in der Regel noch ausgeglichene Haushalte aufstellen können oder sogar Überschüsse erwirtschaftet. Im Jahr 2022 lagen die kommunalen Haushalte deutschlandweit noch mit 4,5 Milliarden Euro im Plus. Danach folgte ein regelrechter Absturz: Im Jahr 2023 ein Defizit von 6,3 Milliarden Euro bundesweit, im Jahr 2024 lagen die Defizite bereits bei 24,3 Milliarden Euro, im Jahr 2025 sogar bei rund 30 Milliarden Euro. Besserung ist nicht in Sicht – Tendenz weiter negativ. Auch Memmingen kann sich diesem bundesweiten Trend nicht entziehen: Im Jahr 2022 musste bereits ein Defizit von 3,281 Mio. Euro verzeichnet werden. Nach einem relativ ausgeglichenen 2025, sieht der Haushaltsplan 2026 wieder ein Defizit von 14,9 Mio. € vor. Wenn Bund und Länder die Kommunen nicht entlasten, stehen die Städte nach Einschätzung des Deutschen Städtetages am Beginn einer Schuldenexplosion. Die Rücklagen sind in den allermeisten Städten aufgezehrt: Im Jahr 2024 musste gut die Hälfte der kommunalen Defizite durch neue Schulden finanziert werden, im Jahr 2025 nahezu das gesamte Defizit: Die kommunalen Schulden stiegen bundesweit um 23 Milliarden Euro an. Davon waren mehr als 15 Milliarden Euro so genannte Kassenkredite – also Kredite, die nicht zur Finanzierung von Investitionen genutzt werden, sondern zur Finanzierung der laufenden Ausgaben. Die Gesamtschulden der Kommunen betragen mittlerweile 165 Milliarden Euro. Auch für Memmingen gilt: Die Rücklagen in Höhe von 17,6 Mio. Euro im Jahr 2022 sind mittlerweile völlig aufgezehrt. Im Jahr 2026 müssen voraussichtlich neue Kredite in Höhe von 14,3 Mio. Euro auf-genommen werden. Um zu verdeutlichen, wie gravierend die Finanzprobleme sind: Wenn die Kommunen gezwungen wären, die Defizite durch eine Erhöhung der Grundsteuer vollständig zu auszugleichen, müssten die Grundsteuer-Hebesätze im bundesweiten Durchschnitt etwa verdreifacht werden. Für Memmingen würde ein vollständiger Ausgleich des jährlichen Defizits um 650 Punkte auf 1070 Punkte notwendig machen. Keine Stadt würde das ihren Bürgerinnen und Bürgern zumuten wollen – das Beispiel zeigt aber den Kern des Problems: Zum einen haben die Kommunen kaum noch eigene Einsparmöglichkeiten, zum anderen können sie das massive Defizit realistischerweise nicht einmal mit Steuererhöhungen decken. Oberbürgermeister Jan Rothenbacher schließt sich den Forderungen des Städtetags an: "Es kann nicht sein, dass sich der Bund auf Kosten der Kommunen saniert. Eine nachhaltige Reform der öffentlichen Finanzen erfordert endlich echte Kosteneinsparungen bei allen staatlichen Ebenen und nicht nur die ungefragte Weitergabe von Ausgaben an die Kommunen."