20.04.2020: Liebe Eltern, Das Betretungsverbot für KiTas und Tagespflegestellen wurde weiter verlängert. Wir bieten Ihnen aber natürlich weiter unsere Notbetreuung an. Diese wird darüber hinaus ab 27.04.2020 erweitert. Anspruch auf Notbetreuung haben dann: Berufstätige Alleinerziehende für die Zeit, in der dies beruflich notwendig ist. Erziehungsberechtigte, bei denen mindestens einer im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist in dessen beruflich notwendigen Zeit. Erziehungsberechtigte, bei denen das Stadtjugendamt eine besondere erzieherische Notwendigkeit feststellt. Genauere Details der weiteren rechtlichen Regelungen liegen uns jedoch noch nicht vor. Melden Sie sich aber gerne bereits jetzt bei den KiTas, damit diesen Ihren Bedarf vormerken können. Tätigkeit in kritische Infrastruktur: Dazu zählen vor allem Gesundheit/Pflege/Behindertenhilfe/JuHi, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Öffentliche Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), Lebensmittelversorgung, zentrale Stelle Staat, Justiz, Verwaltung oder Zuweisung durch Jugendamt Auch für die Elternbeiträge soll es bald eine einheitliche Lösung geben. Bisher hatte die Stadt Memmingen von sich aus auf den Lastschrifteinzug ab April verzichtet. Hier müssen wir für eine endgültige Klärung noch auf weitere Vorgaben des Freistaates Bayern warten. Wir werden Sie dann umgehend informieren, sobald diese vorliegen. Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Aktualisiert 20.04. 14 Uhr - Pressemitteilung Freistaat Bayern Aktualisiert 20.04. 18 Uhr - Newsletter des Sozialministeriums Aktualisiert 21.04. 11 Uhr - kritische Infrastruktur
23.03.2020: "Wer bekommt einen KiTa-Notplatz?" , fragen sich viele Erziehungsberechtigte. Anbei die wichtigsten Infos in den Anlagen und ein vereinfachtes Prüfungsschema. Es müssen alle 4 Punkte zutreffen : Tätigkeit in kritische Infrastruktur u.a.: Dazu zählen vor allem Gesundheit/Pflege/Behindertenhilfe/JuHi, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Öffentliche Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), Lebensmittelversorgung, zentrale Stelle Staat, Justiz, Verwaltung oder Zuweisung durch Jugendamt Erziehungsberechtigter in Gesundheitsversorgung/Pflege oder Alleinerziehend/beide Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur: Ist der Erziehungsberechtigte in der Gesundheitsvorsorge oder Pflege tätig, besteht ein bedarfsgerechter Anspruch. Für andere Erziehungsberechtigten besteht dieser Anspruch, wenn sie alleinerziehend oder beide in diesen Bereichen tätig sind. Alleinerziehend bedeutet, dass der Erziehungsberechtigte das Kind allein im Haushalt betreut. Dienstliche/berufliche Notwendigkeit: Diese Bedarfsnotwendigkeit ist ein wichtiges Kriterium: Es ist zu erklären, für welche Zeiträume ein konkreter Betreuungsbedarf besteht. Gegebenenfalls ist nur ein zeitweiser Rechtsanspruch gegeben. Kein Risikofall: u.a. Kind gesund/kein aktueller Risikogebietbesuch oder COVID-19-Kontakt Hinweise: Die Erziehungsberechtigten müssen eine entsprechende schriftliche Erklärung unterschreiben und ggf. Nachweise vorlegen. Die Notplätze haben das Ziel, den Infektionsschutz sicher zu stellen (Verbreitung des Virus verlangsamen) und gleichzeitig wichtige Infrastruktur für die Bevölkerung zu sichern. Die betreffenden Familien von diesen Beschäftigten (z.B. Alleinerziehende im Gesundheitsdienst) stehen jetzt bereits vor großen Herausforderungen. Für diese wollen wir verlässlich während der üblichen Öffnungszeiten und für die Zeiten, die sie für ihre Arbeit konkret benötigen, da sein. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an kita@memmingen.de . Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Letzte Aktualisierung 16.04. 16 Uhr: Bitte beachten Sie, dass ab 27.04. neue Regelungen zur Anspruchsberechtigung gelten.
13.03.2020: Auf Anordnung des Freistaates Bayern besteht vom 16. März 2020 bis 19. April 2020 ein Betretungsverbot für Kinder in Krippen, Kindergärten, Horten, Häusern für Kinder, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten. Ausgenommen vom Betreuungsverbot sind Kinder von denen beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, und die aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit daran gehindert sind, ihre Kinder zu betreuen. Wir werden die Familien dieser Personengruppen unterstützen, damit diese vor allem die medizinische Versorgung und die öffentliche Sicherheit garantieren können. Voraussetzung für den Anspruch auf einen Notplatz ist weiter, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen. In Fällen, in denen nur einer der beiden Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist, besteht keine Ausnahme, da dann der andere Elternteil die Betreuung übernehmen muss. Bei Alleinerziehenden genügt es, wenn der alleinerziehende Elternteil zur genannten Gruppe gehört. Die Einrichtungen können sich in Zweifelsfällen eine Bescheinigung der Arbeitgeber o.ä. vorlegen lassen. Klären Sie bitte vorher telefonisch mit der KiTa ab, ob Sie einen Anspruch auf einen Notplatz haben. Die KiTas sind angewiesen worden, vor Betreten der KiTa die Voraussetzungen zu prüfen und von Ihnen schriftlich zu erklären. Beachten Sie auch die Hinweise des Sozialministeriums in den Anlagen und unsere weiteren Inhalte auf Aktuelles. Diese Kinder dürfen weiter keine Krankheitssymptome aufweisen, nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen (bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen müssen 14 Tage vergangen sein und keine Krankheitssymptome auftreten), sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen. Zu kritischen Infrastrukturen zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, der stationären Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Für Kindertageseinrichtungen bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der KiTa betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen. In jeder KiTa der Stadt und der Unterhospitalstiftung Memmingen wird ab 16.03.2020 ein Notdienst eingerichtet. Bei geringer Belegung behalten wir uns vor, im Laufe der Woche die Notgruppen von KiTas zusammen zu legen. Dies gilt auch für die KiTas der freien Träger. Zusammenlegungen von KiTa-Notgruppen werden hier veröffentlicht. Wir prüfen derzeit, wie mit den KiTa-Elternbeiträgen verfahren wird. Dies hängt aber auch von noch nicht vorliegenden Vorgaben des Freistaates Bayern ab. Die Stadt Memmingen veranlasst vorerst deshalb derzeit keine weitere Abbuchung von Beiträgen. Bitte beachten Sie die Informationen in den Anlagen. Achten Sie auch auf Ihre Gesundheit und halten Sie die Hygienehinweise konsequent ein. Allen erkrankten Kindern, Eltern und KiTa-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern wünschen wir Gute Besserung! Ihr Amt für Kindertageseinrichtungen Letzte Aktualisierung 16.03. 17.00 Uhr: Erklärungspflicht der Eltern für Notplätze
16.01.2020: Der Behindertenbeirat veranstaltete 2019, wie jedes Jahr, einen Aktionsstand in der Memminger Fußgängerzone. Diesmal zum Thema „Jeder Mensch braucht ein passendes Zuhause“. Um Aufmerksamkeit zu erregen, wurde ein komplettes Badezimmer in der Fußgängerzone aufgebaut. Die Fa. Elements Badausstellung / Gienger hatte hierfür sofort ihre Unterstützung zugesagt und die notwendigen Ausstattungsgegenstände wie Badewanne und WC zur Verfügung gestellt. Dafür bekamen sie nun nachträglich die Auszeichnung des Behindertenbeirates "an Menschen mit Behinderung gedacht". Bereits bei der Jahresabschlusssitzung des Arbeitskreises für die Belange alter und behinderter Menschen in Memmingen im November zeichneten die beiden Vorsitzenden Verena Gotzes und Regina Sproll den Leiter der Stadtbibliothek für das Projekt "Bücher in einfacher Sprache" aus.
16.12.2019: Im Rahmen der Jahresabschlusssitzung des Arbeitskreises für die Belange behinderter und alter Menschen in Memmingen verabschiedeten die beiden Vorsitzenden Verena Gotzes und Regina Sproll den Vertreter der Lebenshilfe im Behindertenbeirat. Hans Ferk hat sich dazu entschlossen, zum Jahresende hin seine Tätigkeit im Vorstand der Lebenshilfe zu beenden und deshalb auch sein Amt im Behindertenbeirat niederzulegen. Über viele Jahre hinweg setzte sich Hans Ferk für die Belange von Menschen mit Behinderung ein. Mit einem Schmunzeln blickt die Vorsitzende des Behindertenbeirates auf die Zeit zurück, als es am Rathaus noch keinen Aufzug gab und sie unter anderem von Hans Ferk die Treppen in den kleinen Sitzungssaal hinaufgetragen wurde. „Nachdem die vermeintlichen „Gebrechen“ der Stadträte immer größer wurden, hatte man sich dann dazu entschlossen fast alle Sitzungen im Sitzungssaal im Erdgeschoss durchzuführen“, erzählt die Stadträtin mit einem Augenzwinkern und merkt an, dass dies trotz des inzwischen eingebauten Aufzuges weitgehend so beibehalten wurde. Mit einem kleinen Geschenk bedanken sich die beiden Vorsitzenden herzlich bei dem ausscheidenden Mitglied. Bei der Sitzung des Behindertenbeirates mit Oberbürgermeister Manfred Schilder am 29. Januar 2020 wird der nun offene Posten des stellvertretenden Mitgliedes im Behindertenbeirat neu gewählt. Ebenfalls im Rahmen der Jahresabschlusssitzung fand die Übergabe der Auszeichnung „An Menschen mit Behinderung gedacht“ statt. Diese wurde an Franz Schneider als Leiter der Stadtbibliothek überreicht, der sich im Rahmen des Kooperationsprojektes zur Anschaffung von Büchern in einfacher Sprache für die Stadtbibliothek einsetzte.
16.12.2019: Als Kind hatte Dennis Klein Angst vor Menschen mit Behinderung - weil er keine kannte. Begegnungen ändern das. Auf einer Weltreise durch 23 Nationen mit 19 verschiedenen Sprachen versucht Filmemacher und Lehrer Dennis Klein Antworten zu finden auf die schwierigen Fragen: Wer sind wir füreinander? Was macht uns zu Menschen? Und: Warum behandeln wir uns unterschiedlich? Aus einer zunächst geplanten kleinen YouTube-Reprotage wurde ein beeindruckender Film voller besonderer Begegnungen, bei der man auch als Zuschauer immer wieder gezwungen wird, persönliche Wertevorstellungen zu hinterfragen. In rund 100 Kinos deutschlandweit wurde der Film am 03. Dezember gezeigt mit dem Ziel, Barrieren auszugleichen und Begegnung zu ermöglichen. Nach dem Film ergriffen Katharina Sinz, Geschäftsführerin der Lebenshilfe Memmingen/Unterallgäu e.V. sowie Anna Birk als kommunale Behindertenbeauftragte im Rahmen einer Publikumsdiskussion das Wort und betonten die Wichtigkeit der Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung zur Thematik Behinderung. Auf Nachfrage aus dem Publikum hin zur Barrierefreiheit des Cineplex Memmingen berichtet Mitarbeiter Johannes Gersberger, dass zwar nicht alle Kinosäle barrierefrei erreichbar sind, aber nach Anmeldung jeder Film auf Wunsch in einen Saal im Erdgeschoss verlegt werde.
20.11.2019: Über Barrierefreiheit auf öffentlichen Plätzen in Memmingen, aber auch im privaten Wohnbereich informierte der Behindertenbeirat mit den Mitgliedern des Arbeitskreises für die Belange alter und behinderter Menschen in Memmingen bei den diesjährigen Gesundheitstagen in der Stadthalle. Aber auch für alle anderen Themen der Bürgerinnen und Bürger hatten die Mitglieder des Gremiums an drei Tagen ein offenes Ohr.
11.06.2019: Pünktlich zum 31. Straßenfest zeigte sich der Sommer von seiner besten Seite. Bei strahlendem Sonnenschein konnten Verena Gotzes und Regina Sproll, die Vorsitzenden des Behindertenbeirates, gemeinsam mit dem dritten Bürgermeister Dr. Hans-Martin Steiger und dem stellvertretenden Landrat Dr. Stephan Winter die zahlreichen Besucher auf dem Theaterplatz begrüßen. „Wir sind hier am Theaterplatz mitten in Memmingen – das ist ein Zeichen dafür, dass das Thema Inklusion Mitten in Memmingen angekommen ist“, formulierte der dritte Bürgermeister Dr. Hans-Martin Steiger, der den Oberbürgermeister und Schirmherrn Manfred Schilder an diesem Tag vertrat. Herzlich bedankte er sich bei allen Organisatoren, die zum Gelingen des Festes und damit zum Abbau vieler Vorurteile und Barrieren in den Köpfen der Menschen beitragen. „Mir gefällt das ungezwungene Miteinander auf diesem Fest, stellte ein Besucher fest, der zum ersten Mal auf dem Straßenfest war. Zwischen den Aufführungen der Dancing School Tosca, dem Fanfarenzug Aitrach, dem Trachtensportverein und vielen mehr, sorgte das „Schlager-Duo“ Florian und Dieter für beste Stimmung. Überrascht wurden die Besucher von einem Flashmob der Lebenshilfe gemeinsam mit der Tanzgruppe von Nick Gertler. Für staunende Augen bei Klein und Groß sorgte auch Clownfrau Luise, die mit Luftballontieren, Seifenblasen und ihren Balancekünsten auftrumpfte. Neben Getränken und Speisen war auch ein umfangreiches Kinderprogramm geboten. „Unser Hauptanliegen ist es, Berührungsängste und Vorurteile der Menschen abzubauen und das geht am besten, im ungezwungenen, geselligen Miteinander“, so Organisatorin Regina Sproll.
09.05.2019: „Zuhause ist da, wo ich mich wohlfühle!“ entgegnet eine Passantin spontan auf die Frage, was für sie passender Wohnraum und gutes Wohnen sei. Neben der Aussage „bezahlbarer Wohnraum“ fällt diese Antwort besonders häufig und es wird schnell deutlich, passender Wohnraum ist ein emotionales Thema. Wohlfühlen, das bedeutet für die Befragten an diesem Vormittag in der Memminger Fußgängerzone unter anderem Familie, nette Mitbewohner, ein gutes Miteinander, mehrere Generationen unter einem Dach, ein Blick ins Grüne. Es sei aber auch eine angemessene Größe und eine barrierefreie Ausstattung, die es erlaube, in den liebgewonnenen Räumen alt werden zu können. Anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung veranstaltet der Behindertenbeirat jedes Jahr einen Aktionsstand in der Fußgängerzone. Das diesjährige Thema „passender Wohnraum“ betrifft jedoch eine weitaus größere Gruppe als nur Menschen mit Behinderung. Deshalb holten sich die Veranstalter mit der Diakonie, dem Seniorenbeirat, der Stadt Memmingen und Regens Wagner Offene Hilfen weitere Kooperationspartner mit ins Boot. Gemeinsam möchten sie auf die Schwierigkeiten bezahlbaren, barrierefreien Wohnraum zu finden aufmerksam machen und mit den Bürgerinnen und Bürgern hierüber ins Gespräch kommen. „Jeder Mensch braucht ein passendes Zuhause. Das Recht auf menschenwürdiges Wohnen bleibt eine der drängenden Herausforderungen, für die wir uns einsetzen“, erklären die Veranstalter des Aktionsstandes.
18.04.2019: Vor zehn Jahren trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Kraft. Ziel war es, Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. „Es ist noch Einiges zu tun, aber wir haben als Stadt auch schon viel erreicht“, formuliert die Vorsitzende des Behindertenbeirates Verena Gotzes bei ihrer Begrüßung im Rathaus und stellt im Zuge dessen Gebärdensprachdolmetscherin Jimena Sauer vor, die schon die Bürgerversammlung im vergangenen Jahr begleitete und auch die Sitzung an diesem Abend für die gehörlosen Teilnehmer übersetzt. Mit einer kurzen Präsentation blickt die stellvertretende Vorsitzende Regina Sproll auf das vergangene Jahr zurück und berichtet dabei unter anderem von Aktionen wie dem Familientag ohne Grenzen, dem Aktionsstand zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und dem Straßenfest auf dem Theaterplatz, die alle auch in diesem Jahr wieder durchgeführt werden. Erfreuliche Nachrichten brachte auch Oberbürgermeister Manfred Schilder mit zur Sitzung, der nach der Verlesung des Antrages aus dem Vorjahr zur barrierefreien Ausstattung des Freibades berichten konnte, dass ein mobiler Lifter für den Beckeneinstieg angeschafft wurde. Dass Barrierefreiheit mehr ist als eine Rampe zeigt der Behindertenbeirat in zwei Anträgen an den Rathauschef. Um Menschen mit Lernschwierigkeiten oder anderen sprachlichen Barrieren nicht auszuschließen ist es wichtig, Informationen in „Leichter Sprache“ zur Verfügung zu stellen. Dass dies auch auf der Homepage der Stadt Memmingen, beispielsweise zu Themen wie „Wie und wo beantrage ich einen Personalausweis“ umgesetzt wird, forderte der Behindertenbeirat nun bei seiner Sitzung im Rathaus. Ausgehend von den Vorbereitungen zur Ausstellung „imPERFECT“, die im Herbst in der MEWO Kunsthalle startet und für möglichst alle Besuchergruppen zugänglich sein soll, kam die Frage nach einem taktilen Orientierungsplan für das Gebäude am Bahnhof auf. Insbesondere Menschen mit Sehbehinderung sind auf diese taktil erfassbaren Übersichtspläne angewiesen.