17.07.2024: Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung war die Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auf Bundesebene ein fester Bestandteil der Vereinbarungen. Inzwischen ist die Zeit recht knapp und es ist zu befürchten, dass die Bundesregierung die Überarbeitung nicht mehr in dieser Legislaturperiode angehen wird. Das verzögert leider auch die Überarbeitung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG), die dringend erforderlich wäre. Holger Kiesel dazu: „Das BayBGG muss dringend zukunftsfähig überarbeitet werden! Wir brauchen mehr barrierefreie Kommunikation in allen benötigten Formen, damit alle Menschen mit Behinderung die Möglichkeit haben, mit Ämtern und Behörden angemessen und möglichst unkompliziert zu kommunizieren. Wir brauchen zudem sowohl eine Schlichtungsstelle als auch eine Fachstelle für Barrierefreiheit, damit Menschen mit Behinderung ihre Rechte und Bedürfnisse besser durchsetzen können. Besonders wichtig ist mir, dass die Selbsthilfe so gestärkt wird, dass sie sich voll und ganz darauf konzentrieren kann, ihre Expertise in eigener Sache einzubringen. Wir als Beauftragte haben unsere Wünsche schon einmal formuliert.“
08.07.2026: Neben dem Oberbürgermeister der Stadt Bamberg, Sebastian Niedermaier wurden die rund 55 Gleichstellungsbeauftragten von Ulrike Scharf, Staatsministerin und Frauenbeauftragte des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durch eine Videobotschaft begrüßt. Die zweitägige Sitzung für die bayerischen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wurde von der Bamberger Gleichstellungsstelle, vertreten durch Nina Köhler und Gabriele Kepic mitorganisiert und von den Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft durchgeführt. Es ging um Berichte zu zentralen Themen der Gleichstellung aus dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, der Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Bayerische Gleichstellungsgesetz wurde 2025 novelliert und die Umsetzung erfordert bis Ende 2026 in allen Kommunen die Erstellung von Gleichstellungskonzepten für die nächsten 5 Jahre. Ebenso ist die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ein Thema in allen Kommunen Bayerns. Angesichts der hohen Zahlen von Gewalt an Mädchen und Frauen braucht es eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetztes. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag, die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Gleichberechtigung der Geschlechter voranzubringen. Sie vernetzen sich in der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen (LAG). In der jährlichen Sitzung werden inhaltliche Schwerpunkte gesetzt, Grundsatzentscheidungen gefällt und Beschlüsse gefasst. Im Mittelpunkt der diesjährigen zweitägigen Sitzung stand der Umgang mit antifeministischen Strömungen und Angriffe auf demokratische Grundwerte. Zu diesem Thema war die Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus zu Gast. Ebenfalls wurde aus Arbeitsgruppen berichtet, in denen die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) vertreten ist – beispielsweise im Bayerischen Landesfrauenrat oder der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (BAG). Gleichstellungsbeauftragte sind oft in ihren Kommunen allein für die geschlechtsspezifischen Themen verantwortlich und deshalb ist auch der gemeinsame Austausch und das Netzwerken auf der jährlichen Sitzung sehr wichtig. Bamberg freut sich, Gastgeberin dieser wichtigen Veranstaltung gewesen zu sein, und blickt auf eine erfolgreiche Sitzung zurück. Die Stadt setzt damit ein deutliches Zeichen für die Bedeutung der Gleichstellung von Frauen und Männern und den Schutz der Menschenrechte in Bayern.
07.07.2026: Die Städtische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien (Erziehungsberatungsstelle) hat eine neue Chefin: Julia Buchmiller. Die Psychologin und Kinder-/Jugendlichenpsychotherapeutin hat die Leitung der Beratungsstelle von Dr. Ulrich Birkholz übernommen, der der Beratungsstelle noch ein Jahr in Teilzeit erhalten bleibt. „Ich freue mich auf die verantwortungsvolle Aufgabe und die Möglichkeit, die Beratungsstelle weiterentwickeln zu können“, so Buchmiller. Von der Arbeit der Beratungsstelle machte sich Oberbürgermeister Jan Rothenbacher vor Ort ein Bild. „Unsere Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien hat in der Stadt zu Recht einen sehr guten Ruf. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar für die wertvolle Arbeit, die sie tagtäglich leisten“, betont das Stadtoberhaupt. An die Beratungsstelle können sich Eltern und andere Erziehungs-/Sorgeberechtigte bei Erziehungsfragen, familiären Schwierigkeiten aller Art, Paarproblemen sowie im Falle von Trennung und Scheidung wenden. Ebenso können Kinder und Jugendliche selbst Kontakt aufnehmen, weshalb auch eine wöchentliche Jugendsprechstunde zum Angebot der Beratungsstelle gehört. Eine unterstützende Spieltherapie für Kinder und die videogestützte entwicklungspsychologische Beratung ergänzen das Angebot. „Themen wie ADHS, der Umgang mit Mobbing oder sozialen Medien nehmen in unserer Arbeit zunehmenden Raum ein“, erklärt Julia Buchmiller. Besonderen Wert legt sie auf einen niederschwelligen Zugang zur Beratungsstelle: „Klienten können uns per E-Mail und Telefon erreichen, wenn nötig können auch kurzfristig Termine vergeben werden. Jeden Mittwoch findet unser offener Sprechtag statt, zu dem Ratsuchende auch ohne Termin kommen können.“ Die Beratungen sind kostenfrei und vertraulich, alle Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Kontaktdaten Beratungsstelle eb@memmingen.de Tel. 08331/850-3061 Kempter Straße 42 b 87700 Memmingen Jugendsprechstunde: Dienstags, 12:45 bis 14:30 Uhr jugendberatung@memmingen.de
30.04.2026: Unter dem Motto „Faktencheck: Barrierefreiheit, Behinderung, Beratung“ möchten wir ins Gespräch kommen, Themen diskutieren, Vorurteile abbauen und aufzeigen, wo Barrieren im Alltag noch bestehen – und wie sie gemeinsam überwunden werden können. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, vorbeizuschauen, ihre Fragen mitzubringen und sich zu informieren. Bei einem kleinen Quiz kann zudem das eigene Wissen über Parkausweise, Kündigungsschutz, psychische Erkrankungen, oder auch schulische/berufliche Teilhabe getestet werden. Der Behindertenbeirat, in Kooperation mit Einrichtungen und Verbänden, lädt Sie herzlich an den Aktionsstand am Dienstag, 5. Mai 2026 von 09:00 bis 12:00 Uhr an den Weinmarkt (Freiheitsbrunnen) ein. Wir freuen uns auf Ihr Kommen Behindertenbeirat der Stadt Memmingen mit seinen Kooperationspartnern Diakonie: Sozialpsychiatrisches Zentrum „An der Kappel“ Katholische Arbeitnehmerbewegung Lebenshilfe MM/UA: Heilpädagogische Tagesstätte, Werkstattrat Unterallgäuer Werkstätten Regens Wagner: Offene Hilfen MM/UA Stadt Memmingen: Inklusionsfachstelle
29.04.2026: Der Memminger Stadtrat hat den nächsten entscheidenden Schritt für die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt beschlossen: Mit lediglich zwei Gegenstimmen wurden die Stadtwerke Memmingen damit beauftragt, das Vertragswerk auf Grundlage eines erarbeiteten Letter of Intent (LOI) zu finalisieren. Ziel ist die Unterzeichnung der Verträge im vierten Quartal 2026. Bereits im Januar 2024 hatte der Stadtrat die Stadtwerke beauftragt, die Gründung einer kommunal geprägten Wärmegesellschaft zu prüfen, geeignete Partner zu identifizieren und die entsprechenden Rahmenbedingungen zu erarbeiten. In der Folge wurde ein interner Arbeitskreis eingerichtet, bestehend aus dem Oberbürgermeister, Vertreterinnen und Vertretern des Werkausschusses und der Stadtwerke sowie externen Beratern. Dieser Arbeitsprozess mündete nun in den vorliegenden LOI, der die Grundlage für die weitere Umsetzung bildet. Der LOI sieht vor, zum 1. Januar 2027 eine gemeinsame Wärmegesellschaft in Rechtsform einer GmbH & Co. KG mit Sitz in Memmingen zu gründen. Der finale Name der Wärmegesellschaft wird im weiteren Prozess gemeinsam mit allen Vertragspartnern abgestimmt und festgelegt. Die neue Gesellschaft soll aus der bestehenden Fernwärme Memmingen GmbH & Co. KG hervorgehen. Die Stadt Memmingen wird mit 51 Prozent Mehrheitsgesellschafterin, während die E-CON AG 49 Prozent der Anteile hält. Zu den zentralen Inhalten des LOI zählen neben der Mehrheitsbeteiligung der Stadt ein anteiliger Kaufpreis von 2,295 Millionen Euro zuzüglich des anteiligen handelsrechtlichen Eigenkapitals sowie die anteilige Absicherung von 51 Prozent der Verbindlichkeiten durch die Stadt beziehungsweise die Stadtwerke. Die Gesellschaft wird von einer technischen und einer kaufmännischen Geschäftsführung geleitet. Der Aufsichtsrat wird paritätisch mit sechs Personen besetzt, wobei bei Stimmengleichheit der Oberbürgermeister den Ausschlag gibt. Inhaltlich setzt die neue Wärmegesellschaft klare Schwerpunkte auf die Transformation der Energieversorgung. Vorgesehen ist ein beschleunigter Ausstieg aus der Erdgasversorgung bis spätestens 2050. Zur Kompensation zahlt die Gesellschaft über einen Zeitraum von zehn Jahren insgesamt zwei Millionen Euro an die Stadtwerke. Gleichzeitig wird das Geschäftsfeld deutlich erweitert, unter anderem um Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Ladeinfrastruktur. Das Wärmenetz Süd wird anteilig erworben. Hingegen ist das Wärmenetz Nord zunächst von der neuen Gesellschaft ausgenommen. Im LOI ist allerdings festgehalten, dass das Wärmenetz Nord langfristig in die gemeinsame Wärmegesellschaft hineinwächst. Zielszenario ist ein großes Memminger Wärmenetz, damit nicht mehr zwischen Nord und Süd unterschieden werden muss. Das Wärmenetz wird wachsen und auch strukturell perspektivisch einen Zusammenschluss finden. Weiterhin steht im LOI, dass zwei Vollzeitkräfte die Gesellschaft führen sollen. Zum einen ein Geschäftsführer mit technischem Hintergrund, für den die E-CON AG das Vorschlagsrecht hat, zum anderen ein kaufmännischer Geschäftsführer, der von der Stadt bestellt wird. Zudem wird die Stadt einen bereits eingereichten Förderantrag zur Nutzung von Tiefengeothermie zurückziehen und stattdessen die Antragstellung durch die E-CON AG unterstützen. Für den Fall eines Ausstiegs der E-CON oder einer Liquidation der Gesellschaft fällt das Erlaubnisfeld an die Stadt zurück. Die geplanten Gesamtinvestitionen bis Ende 2026 belaufen sich auf rund 26,25 Millionen Euro, wobei Fördermittel sowie Baukostenzuschüsse bereits berücksichtigt sind. Einschließlich der bisherigen Entwicklungs- und Planungsleistungen ergibt sich ein prognostizierter Gesamtwert von etwa 30,75 Millionen Euro netto. Die Finanzierung erfolgt über eine Kombination aus Eigenmitteln und Darlehen, wobei die Stadt beziehungsweise die Stadtwerke künftig 51 Prozent der Darlehen absichern. Mit dem aktuellen Beschluss stellt der Stadtrat die Weichen für eine langfristig sichere, nachhaltige und stärker kommunal geprägte Wärmeversorgung in Memmingen.
27.08.2025: Die kommunale Ebene ist für verschiedenste Aspekte in den Bereichen Teilhabe, Barrierefreiheit und Inklusion zuständig. Angesichts der angespannten Kassenlage vieler Kommunen geraten auch diese Themenfelder leider unter immer größeren Spardruck. Holger Kiesel dazu: „Barrierefreiheit und Teilhabe sind keine Schönwetterprojekte und deshalb auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten keine Verhandlungsmasse! Wir brauchen beides, um Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und die Gesellschaft – gerade in Zeiten des demografischen Wandels – zukunftsfit zu machen! Mit konsequent barrierefreiem Bauen schlagen wir dabei zwei Fliegen mit einer Klappe: die Menschen werden oder bleiben selbstständig und gleichzeitig heben wir Potenziale von Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen. Es ist zu kurz gedacht, an der Barrierefreiheit zu sparen. Die Folgekosten sind aus meiner Sicht immens – gerade für die Kommunen. Deshalb dürfen die Kommunen – im Schulterschluss mit allen politischen Ebenen – auch in herausfordernden Zeiten auf keinen Fall nachlassen, sich aktiv für Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit einzusetzen! Wir als Beauftragte haben unsere Wünsche in unserer gemeinsamen Erklärung schon einmal formuliert.“ Das Treffen der Kommunalen Behindertenbeauftragten findet einmal im Jahr statt. Bayern hat 103 Kommunale Behindertenbeauftragte, die laut Bayerischem Behindertengleichstellungsgesetz weisungsfrei und erste Ansprechpartner auf Kommunaler Ebene zu Inklusion und Barrierefreiheit sind.
13.11.2024: Wir erweitern und sanieren die Kindertageseinrichtung in Steinheim. Es werden durch einen neuen Anbau zwei dauerhafte Krippen für Kinder unter drei Jahren entstehen. Gleichzeitig wird der Altbestand saniert und den aktuellen Anforderungen (u.a. neuer Essensraum und Küche) angepasst. Die Baustelle geht nun bis Ende des Jahres in die Endphase. Aber nicht nur baulich verändert sich die KiTa: Auch inhaltlich entwickeln wir uns natürlich weiter. Dazu hat das KiTa-Team eine neue Konzeption erstellt. Diese finden Sie in der Anlage. Geben Sie der KiTa gerne Ihr Feedback dazu: kigasteinheim@memmingen.de Ihr Amt Kindertageseinrichtungen und Ihre KiTa Steinheim
23.10.2023: Wir erweitern und sanieren die Kindertageseinrichtung in Steinheim. Es sollen durch einen neuen Anbau zwei dauerhafte Krippen für Kinder unter drei Jahren entstehen. Gleichzeitig wird der Altbestand saniert und den aktuellen Anforderungen (u.a. neuer Essensraum und Küche) angepasst. Eine Kurzpräsentation des Hochbauamte finden Sie in der Anlage. Heute startete nun die Firma Kutter mit den ersten Arbeiten (Baustellensicherung). Dann werden die ersten Versorgungsleitungen gelegt und bis Weihnachten soll die Bodenplatte fertig sein. Für alle Unnahmelichkeiten während der Bauphase bitten wir um Verständnis: Wir denken aber, dass sich dies am Ende lohnen wird. Ihr Amt für Kindetageseinrichtungen
15.06.2022: Heute waren wir - KiTa-Amt/Leitung/Hochbauamt - auf der Baustelle in der neuen Bürgerstift-KiGa-Gruppe. Da war und ist einiges zu tun: Aber jetzt gibt es im Kreativ-Raum einen neuen Boden, wo man viel und auch was mit Wasser machen kann. Es wurde ein neuer Türbereich, besserer Schallschutz und Beleuchtung eingebaut. Der Sanitärbereich wird angepasst usw. Jetzt kommen bald die Türen und dann die Einbaumöbel. Auf die Sitzpodeste kommt dann ein richtig toller, warmer und mm-roter Teppichbelag. Und der neue Aussenbereich: Er ist zwar klein, aber bringt ganz viel Helligkeit und eine einfache Möglichkeit, der KiGa-Gruppe die ganze Umgebung, Parks und Spielplätze zu erschließen. Das KiTa-Team und die Familien freuen sich schon auf den Einzug: Gemeinsam mit Jung und Alt unter einem Dach!