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Stadt Memmingen:Klimaanpassung

Kontakt

Stadt Memmingen
Umwelt und Klima
Schlossergasse 1

87700 Memmingen

Tel. 08331/850-618

klimaschutz@memmingen.de 

Klimaanpassung

Der Klimawandel bringt für Memmingen neue Herausforderungen mit sich, insbesondere in den Sommermonaten. Hitzewellen und Starkregen treten häufiger auf und belasten die dort lebende Bevölkerung und die Natur. Besonders gefährdet sind die Altstadt und die großen Gewerbegebiete, die sich tagsüber stark aufheizen und nachts kaum abkühlen.

Klimaanpassung beschreibt Maßnahmen, die ergriffen werden, um die negativen Folgen des Klimawandels – wie Extremwetterereignisse, steigende Temperaturen oder Hochwasser – abzumildern und die Stadt Memmingen widerstandsfähiger zu machen. Welche Maßnahmen die Stadt aktuell und in Zukunft umsetzt um sich an den Klimawandel anzupassen, finden Sie hier. 

Das Stadtklimakonzept in kompletter Ausführung finden Sie hier. 

Aktueller Stand 09.01.2025

Maßnahmen in Umsetzung für Klimaanpassung

Die Stadt Memmingen erarbeitet ein Hochwasserschutzkonzept. Der erste Baustein, das Sturzflutrisikomanagement wurde beauftragt. Ergebnisse werden bis Ende 2025 erwartet.

Die Prüfung öffentlicher Gebäude auf Umsetzung von Maßnahmen und Aspekten der Klimaanpassung erfolgt im Rahmen einer anstehenden baulichen Maßnahme an einem Gebäude. Es ist also ein laufender Prozess, der im Gebäudebereich viele Jahre dauern wird.

Abgeschlossene Maßnahmen im Bereich Klimaanpassung

Die Stadt Memmingen hat einen Leitfaden für den klimagerechten Hochbau erstellt. Er enthält Planungsgrundsätze und Handlungsfelder für die Umsetzung, die beim Bau, bei der Umnutzung, der Sanierung, oder der Instandsetzung Beachtung finden sollten. Der Leitfaden beinhaltet eine Checkliste, die zum Download zur Verfügung steht. 

Die Stadt Memmingen erarbeitet einen neuen Flächennutzungsplan. In diesen sind die Themen der Klimaanpassung eingeflossen.

Themen der Klimaanpassung, insbesondere:

  • Sicherung der vorhandenen Kaltluftfunktionsflächen
  • Sicherung und Schaffung von klimarelevanten Grünflächen und Grünzügen, insbesondere Entlastungsflächen und -wege
  • Festlegung von Vorranggebieten zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung
  • Festlegung von Siedlungsbereichen mit zu sichernden Grünfunktionen und besonderer Planungserfordernis bei Innenentwicklungsvorhaben
  • Festlegung von Vorgaben für Entwicklungsflächen 

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