Kontakt
Stadt Memmingen
Umwelt und Klima
Schlossergasse 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-2905
klimaschutz@memmingen.de
Förderprogramme
Übersicht
Die Stadt Memmingen führt Mitte Juni das Förderprogramm für Entsiegelung und Begrünung "Klimaanpassung" fort.
Mit dem Förderprogramm sollen Entsiegelungsmaßnahmen, die Begrünung von Fassaden und Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt unterstützt werden.
Antragsberechtigt sind alle Mieter:innen und Eigentümer:innen, die Ihren Wohnsitz in Memmingen haben.
Die Zuwendungshöhe liegt bei:
Entsiegelung
- 20 € / m²
- max. 1000 € für eine Maßnahme
Fassadenbegrünung/Dachbegrünung
- 50 % der Anschaffungskosten
- max. 1000 € für eine Maßnahme
Regenwasserrückhalt
- Bis 500 Liter Fassungsvolumen, 50 % der Anschaffungskosten, Maximal 150 Euro
- Über 500 Liter Fassungsvolumen, 50 % der Anschaffungskosten, Maximal 300 Euro
Anträge können ab dem 15.06.2026 über das digitale Antragsformular gestellt werden.
Förderrichtlinie Klimaanpassung
Antragsunterlagen als PDF und weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar Stadt Memmingen: Förderprogramm Entsiegelung und Begrünung
Die Stadt Memmingen führt Mitte Juni das Förderprogramm "Dein Projekt für Klimaschutz" fort. Die Förderung können Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Memmingen, Schulen bzw. deren Fördervereine, Vereine, Initiativen oder Organisationen beantragen.
Mit dem Förderprogramm "Dein Projekt für Klimaschutz" möchte die Stadt Memmingen dazu motivieren, neue Projekte im Klimaschutz anzustoßen. Ziel des Förderaufrufes ist es, nachhaltige Umweltbildungsprojekte, praxisorientierte Klimaschutzmaßnahmen und gemeinschaftliche Aktionen zu unterstützen, die das Bewusstsein für den Klimawandel stärken und aktiv zur Reduzierung von CO₂ Emissionen beitragen.
Das städtische Förderprogramm fördert Projektideen mit 100 % der geplanten Kosten, max. jedoch 3.000 € je Projekt. Dies gilt bis die Fördermittel aufgebraucht sind.
Die ersten Projektideen werden intern vom Klimamanagement bewertet, danach wird die Zu- oder Absage an die Antragsteller:innen gesendet. Projektideen, die danach eingehen, werden in der darauffolgenden Klimateam-Sitzung geprüft.
Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie hier Stadt Memmingen: Förderprogramm Dein Projekt für Klimaschutz
Stellen Sie Ihren Antrag bevorzugt elektronisch per Mail an klimaschutz@memmingen.de.
Die Stadt Memmingen freut sich auf inspirierende Projekte.
Die Stadt Memmingen führt Mitte Juni das Förderprogramm für Klimaschutz fort.
Ziel des Förderprogramms ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien im Stadtgebiet Memmingen zu beschleunigen und die Treibhausgasemissionen nachhaltig zu reduzieren.
Förderfähige Maßnahmen
Balkonsolaranlagen
- Gefördert werden steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonsolaranlagen), die den geltenden technischen Anschlussregeln entsprechen (insbesondere VDE-AR-N 4105).
- Die maximale Einspeiseleistung entspricht den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben (derzeit 800 Watt).
- Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren.
Stromspeicher
- Gefördert wird die Installation von stationären Batteriespeichern.
- Empfohlen wird die Teilnahme am Webinar Online-Vortrag PV, Speicher und Co.
- Installation und Inbetriebnahme müssen durch ein Fachunternehmen erfolgen.
- Eine vorherige Energieberatung wird empfohlen.
- Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren.
Ladeinfrastruktur
- Gefördert wird die Installation von Ladepunkten (Wallboxen) an Wohngebäuden.
- Installation durch Fachunternehmen
- Betrieb mit erneuerbaren Energien (z. B. PV-Anlage oder Ökostromtarif zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Die Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren.
Energie- und Speicherberatung
- Gefördert wird die Inanspruchnahme einer Energie- und Speicherberatung durch qualifizierte Fachpersonen (z. B. dena-gelistet).
Förderhöhe
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss:
• Balkonsolaranlagen: 50 %, max. 100 €
• Stromspeicher: 20 %, max. 750 €
• Ladeinfrastruktur: 20 %, max. 750 €
• Energieberatung: 50 %, max. 200 €
Zentrale Bedingungen
• Förderung nur für freiwillige Maßnahmen
• Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden
• Maßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden
• Mindestbetriebsdauer: mind. 3 Jahre
• Registrierung im Marktstammdatenregister verpflichtend
Anträge werden nach eingegangener Reihenfolge bearbeitet.
Anträge können ab dem 15.06.2026 digital über das Antragsformular gestellt werden.
Für das Jahr 2026 gibt es keine Förderung für Lastenfahrräder.
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