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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
Möchten Sie einen Umzug, eine Feier oder ähnliches auf öffentlichem Verkehrsgrund veranstalten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 29 StVO.
Ob es sich hierbei um eine erlaubnispflichtige Veranstaltung oder lediglich um eine anzeigepflichtige Veranstaltung handelt, muss vom Straßenverkehrsamt geprüft werden.
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