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Blauzungenkrankheit (BT, Bluetongue disease)
Aufgrund eines BTV-8 Ausbruch Anfang Dezember im baden-württembergischen Owingen im Landkreis Bodenseekreis und der damit verbundenen Restriktionszone gilt Schwaben ab sofort als nicht mehr frei von BTV 8 und unterliegt speziellen Verbringungsrestriktionen für empfängliche Tiere. Diese Verbringungsregeln in / aus der nicht BTV-8- freien Zone können auf der Homepage des LGL (siehe Link) abgerufen werden.
Folgende Gebiete in Bayern sind von Maßnahmen gegen BTV-8 betroffen (Stand: 10.12.2025):
- Regierungsbezirk Oberbayern (gesamt)
- Regierungsbezirk Niederbayern (gesamt)
- Regierungsbezirk Schwaben (gesamt)
In Bezug auf BTV-3 gilt derzeit die gesamte Bundesrepublik Deutschland als nicht freies Gebiet. Innerstaatlich gelten keine speziellen Verbringungsregelungen, somit sind Verbringungen innerhalb Deutschlands ohne besondere BTV- 3-relevante Tiergesundheitsbedingungen möglich, sofern die Tiere klinisch gesund sind.
Stand: 11.12.2025
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