Um die Memminger Sportvereine zu unterstützen, hat der Stadtrat in seiner Plenumssitzung vom 28. September einstimmig Sportförderrichtlinien der Stadt erlassen. „Wir haben drei Jahre intensiv daran gearbeitet und ich freue mich, dass wir die Sportförderrichtlinien jetzt umsetzen können,“ betonte Oberbürgermeister Jan Rothenbacher.
Die Memminger Sportvereine wurden in vielen Bereichen auch zuvor schon gefördert, mit den neuen Richtlinien wurde nun ein einheitlicher Rahmen für die städtische Förderung geschaffen.
- Was regeln die Sportförderrichtlinien?
- direkte finanzielle Zuwendungen an die Sportvereine
- mögliche Ermäßigungen/Befreiungen auf städtische Leistungen
- Zuschüsse zu Vereinsprojekten
- Nutzung städtischer Sportanlagen
- Nutzung von Werbeflächen auf städtischen Sportanlagen durch Sportvereine
Konkret greifen die Förderungen in ganz unterschiedlichen Bereichen. Einige Beispiele:
- Neu ist eine Unterstützung für die Pflege und den Unterhalt von vereinseigenen Sportstätten. Rasenplätze werden mit 50 Cent/m² Sportfläche gefördert, Sporthallen mit 2,50€/m² Sportfläche. Damit werden Sportflächen bezuschusst, die das städtische Sportstätten-Angebot entlasten.
- Die Schwimmsportvereine und Organisationen erhalten eine Förderung für die Nutzung des Schwimmwerks: Erwachsene 40 Prozent, Kinder und Jugendliche 70 Prozent und Kursangebote 25 Prozent.
- Die Vereinspauschale des Freistaats wird weiterhin von der Stadt verdoppelt.
- Die Stadt gewährt auch Zuschüsse von bis zu zehn Prozent für Baumaßnahmen ab einer Höhe von 50.000 Euro geben.
Für eine Förderung gelten Voraussetzungen:
- Mitgliedschaft im BLSV/ BVS/ BSSB/ DAV/ NaturFreunde
- ein Eintrag im Vereinsregister mit Sitz in Memmingen
- mindestens 50 Mitglieder
- Verein besteht seit mindestens 2 Jahren
- aktive Jugendarbeit
- mehr als 50 Prozent der Mitglieder aus Memmingen oder überwiegender Teil des Sportangebots in Memmingen
Die Sportförderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt, die unter dem Haushaltsvorbehalt steht. Nicht gefördert wird kommerziell betriebener Sport. Die Richtlinien treten zum 1. November 2026 in Kraft.