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Stadt Memmingen:Minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern

Minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern

Flüchtlinge unter 18 Jahren, die ganz ohne Begleitung nach Deutschland eingereist sind, heißen unbegleitete minderjährige Ausländer und Ausländerinnen = umA. Diese Jugendlichen werden dem Jugendamt gemeldet. Das Jugendamt spricht mit den Jugendlichen und stellt ihr Alter fest. Die Altersfeststellung entscheidet, ob das Jugendamt sich um den Minderjährigen (jünger als 18 Jahre) kümmert und in eine Unterkunft speziell für Jugendliche bringt ("Inobhutnahme"). Wenn das Jugendamt sagt, dass die Person "volljährig" (ab 18 Jahre) ist, erhält die Person einen Ablehnungsbescheid und wird als Erwachsener behandelt. Zu dem Gespräch bringt das Jugendamt einen Dolmetscher mit.

Wichtig: Wenn Sie auf Ihrem Ankunftsnachweis noch nicht 18 Jahre alt sind, aber das Jugendamt Ihnen einen Ablehnungsbescheid gibt, muss das Jugendamt auf dem Bescheid ein neues Geburtsdatum eintragen. Nur dann können Sie Ihre Dokumente bei der Ausländerbehörde ändern lassen.

Manche Personen unter 18 Jahren reisen ohne ihre Eltern ein, aber mit Verwandten (zum Beispiel mit Onkel oder Tante, mit Cousins und Cousinen oder mit älteren Geschwistern). Das meldet Ihre Unterkunftsbetreuung dem Jugendamt nach Ihrer Ankunft. Das Jugendamt spricht mit dem Minderjährigen und den volljährigen Verwandten und prüft, ob der Minderjährige oder die Minderjährige dort bleiben kann. Außerdem entscheidet das Jugendamt, ob ein Vormund eingesetzt wird.

Die volljährigen Verwandten können auch selbst beim Familiengericht einen Antrag auf Vormundschaft stellen. Der oder die Verwandte bekommt mit der Vormundschaft die volle Verantwortung für den Minderjährigen oder die Minderjährige an Stelle der Eltern.