Führerschein (international)
Nach der Einreise ist Ihr nationaler Führerschein weiterhin gültig. Ein internationaler Führerschein alleine reicht nicht aus.
Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE, D1 und D1E gilt in der Bundesrepublik Deutschland nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Erteilung, selbst wenn sie im Heimatstaat für einen längeren Zeitraum erteilt wurde. Wäre danach Ihre Fahrerlaubnis mit dem Moment der Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes nicht mehr gültig, dürfen Sie noch sechs Monate im Inland fahren.
Die Teilnahme am Straßenverkehr mit einer Fahrerlaubnis, deren Geltungsdauer nach dem Recht des erteilenden Staates oder den deutschen Bestimmungen abgelaufen ist, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.
Weitere Informationen zum Thema Führerscheine in der Stadt Memmingen