Rechtsstaatlichkeit
Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat. Durch das Grundgesetz werden Menschenwürde, Freiheit und Gerechtigkeit garantiert. Damit die Menschenrechte eingehalten werden, gibt es Gesetze.
Politische Entscheidungen werden von Vertretern und Vertreterinnen des Volkes getroffen. Die Volksvertretungen werden von den Deutschen in freien Wahlen gewählt.
Die Gesetze gelten für alle Menschen in Deutschland gleich. Der Staat muss sich an die Gesetze halten. Auch alle Menschen, die in Deutschland leben, müssen sich an die deutschen Gesetze halten.
Das bedeutet zum Beispiel:
- Wenn Menschen meinen, dass andere Menschen oder die öffentliche Verwaltung ihnen Unrecht tun, können sie sich an ein Gericht wenden. Diese Gerichte sind unabhängig. Das bedeutet: Die Regierung darf den Gerichten nicht vorschreiben, wie sie entscheiden sollen.
- Staatliche Gerichte entscheiden, ob jemand bestraft wird. Strafen sind z. B. Geldbußen, gemeinnützige Arbeit oder Gefängnis. Es gibt in Deutschland keine Todesstrafe.
- Die Polizei hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Menschen in Freiheit und Sicherheit leben können.
- Die Religionsausübung darf nicht gegen Gesetze verstoßen. Die Gesetze stehen immer über der Religion.
Das ist in Deutschland nicht erlaubt:
- Zu Hass oder Gewalt aufzurufen.
- Das demokratische System und seine Werte zu bekämpfen.
Diese Vergehen können zu einer Gefängnisstrafe führen.
Nach Verbüßung der Strafe können nichtdeutsche Staatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen ihr Bleiberecht verlieren und ausgewiesen werden.