. Voraussetzung ist, dass es sich um eine nur zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung handelt. Nach der Rechtsprechung ist ein entsprechender besonderer Anlass dann anzunehmen, wenn
gefördert wie Partizipation und Teilhabe in der Bürgerschaft. Eine bereits seit 2005 etablierte Veranstaltung im Sinne der Freiheitsrechte ist die Verleihung des „Memminger Freiheitspreis 1525“, die am 21
Jahr zieht die „Meile“ rund 10.000 Zuschauer an. Für den diesjährigen Sommer waren drei volle Veranstaltungswochen und Neues geplant. Angesichts der Coronavirus-Pandemie mussten nun Ausstellungen, Workshops
Stadtgebiet stark gemacht, führte Rohrbeck auf. In den vergangenen Jahren wurden zudem viele Veranstaltungen von Kooperationspartnern unterstützt, etwa ein Verkehrssicherheitstraining der Polizeiinspektion
unterstützen und auch als Zeichen der Wertschätzung werde es in Zukunft jedes Jahr eine gemeinsame Veranstaltung geben, erklärte Jugendamtsleiter Michael Wagner. Vom Jugendamt Memmingen werden derzeit 33 Kinder
erallgäu, • Claudia Fuchs, Bündniskoordinatorin der Stadt Memmingen und Organisatorin der Veranstaltungsreihe „Zwischen Muttertag und Vatertag“, • Rechtsanwältin Anja Mack, erste Vorsitzende des Fördervereins
der Kulturen findet heuer am 8. Juli im Rahmen der Memminger Meile bereits zum 40. Mal statt. Veranstalter ist der Ausländerbeirat in Zusammenarbeit mit der Stadt Memmingen. Unter dem Applaus der anwesenden
Bei einem Gespräch im Memminger Rathaus wurden die organisatorischen Fragen geklärt und mit dem Veranstalter, der Allgäuer Zeitung (AZ), abgestimmt. Bürgermeisterin Margareta Böckh freute sich sehr, dass
che Helferinnen und Helfer für deren Engagement. „Heute haben wir eine Premiere. Eine solche Veranstaltung hat es bisher nicht gegeben“, begrüßte Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger die Jubilare und Ehrengäste
Weiter sei zu befürchten, dass diese Form des Rauchens den Einstieg in den Tabakkonsum darstelle. „Veranstalter und Gewerbetreibende benötigen ab sofort einen neuen Jugendschutzaushang auf aktuellem Rechtsstand